Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11668 19. Wahlperiode 16.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/10779 – „Mirotworez“-Datenbank der „Staatsfeinde“ der Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Obgleich das Auswärtige Amt an mehreren Stellen wiederholt darlegte, dass die sogenannten Mirotworez-Internetseiten inakzeptabel und zu löschen seien (Plenarprotokoll 18/227, S. 22817 bis 22818), sind nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller keine konkreteren Bemühungen bekannt, diesem Ziel auch tatsächlich näher zu kommen. Stattdessen gibt es gegenüber den Fragestellern unterschiedlichste Versionen von Aussagen des Auswärtigen Amts zum Thema. Unklar bleiben nach Ansicht der Fragesteller die Bemühungen der Bundesregierung auf EU- und G7-Ebene. Die Seiten sind nach wie vor online (https://psb4ukr.org/, https://myrotvorets.center/), obgleich das Auswärtige Amt die ukrainische Fahndungsliste „Mirotworez“ wie ausgeführt mehrfach deutlich verurteilte. Die Bundesregierung verspricht weiterhin, man werde auf die Löschung hinwirken (www.youtube.com/watch?time_continue=15&v=Ae W8wdbhY_0). Seit Anfang November 2018 taucht jetzt aber sogar der Name des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder auf der Liste als „Staatsfeind “ auf (https://psb4ukr.org/criminal/shreder-gerkhard/ und www.zeit.de/ politik/ausland/2018-11/altbundeskanzler-gerhard-schroeder-ukraine-fahndungs liste-staatsfeind-russland). 1. Welche Behörden in der Ukraine sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schutz von persönlichen Daten zuständig? Verfügen diese Behörden über Kontakte zu deutschen Datenschutzstellen des Bundes und zu EU-Datenschutzstellen? In der Ukraine ist für den Schutz persönlicher Daten das Amt der Menschenrechtsbeauftragten des Parlaments der Ukraine zuständig (www.ombudsman.gov. ua/ua/page/zpd/). Nach Auskunft des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestehen keine regelmäßigen Kontakte zum Amt des Menschenrechtsbeauftragten der Ukraine. Ob das Amt Kontakte zu EU-Datenschutzstellen unterhält, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11668 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung durch den Fall Mirotworez die deutschukrainischen Beziehungen weiterhin als „schwer belastet“ an, und welche praktischen Auswirkungen hat und hatte diese „schwere Belastung“ (siehe www.tauss-gezwitscher.de/?cat=1 mit Verweis auf eine Mail der Botschaft vom 21. Mai 2016 anlässlich des Gesprächs mit AL UAM Khymynets beim Empfang Tombiniski/Klimkin)? Die Bundesregierung macht sich diese Aussage nicht zu Eigen. 3. Wann hat die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung den Fall Mirotworez zuletzt thematisiert (siehe Bundestagsdrucksache 19/7219, Antwort zu Frage 10)? Mit welchem Ziel und mit welchem Ausgang erfolgte dies? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7219 wird verwiesen. Die Bundesregierung thematisiert die Internetseite bei allen sich bietenden Gelegenheiten, so auch nach den jüngsten Präsidentschaftswahlen in der Ukraine, zuletzt Anfang Juli. Die Bundesregierung verurteilt Mirotworez in aller Deutlichkeit und fordert von der ukrainischen Regierung und den ukrainischen Behörden, auf die Löschung der Seite hinzuwirken. 4. Welche Folgen und praktischen Auswirkungen hatten bisherige Äußerungen und Kritik der Bundesregierung bezüglich der Führung deutscher Staatsangehöriger auf den Webseiten Mirotworez gegenüber der ukrainischen Regierung ? 5. Was konkret hat die ukrainische Regierung gegenüber der Bundesregierung geantwortet, wenn die Tätigkeit von Mirotworez sowohl bilateral als auch im Kreis der EU und G7 thematisiert wurde (siehe Bundestagsdrucksache 19/1147, Antwort zu Frage 16)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet . Die ukrainische Seite hat die Kritik an und den Aufruf zur Löschung von Mirotworez zur Kenntnis genommen und Prüfung zugesagt. 6. Welche konkreten Maßnahmen bezüglich der Webseiten Mirotworez erwartet die Bundesregierung von der ukrainischen Regierung, und welche Weisungen hat die deutsche Botschaft in Kiew hierzu (siehe dazu IFG-Anfrage der West-Ost-Gesellschaft in Baden-Württemberg e. V. – WOG –, www. tauss-gezwitscher.de/?cat=1)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11668 7. Hat die Bundesregierung auf technischer Ebene Kenntnis von Maßnahmen zum Schutz von deutschen Staatsangehörigen, deren persönliche Daten bei Mirotworez enthalten sind? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 8. Verfügt die Bundesregierung über eine konkrete Strategie zum Umgang mit Mirotworez? Wenn ja, welche? Die Fragen 7 und 8 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Welche weiteren Domains der Webseite Mirotworez sind der Bundesregierung neben myrotvorets.center und psb4ukr.org bekannt? 10. Welche weiteren IP-Adressen neben 158.69.100.131 (psb4ukr.org) und 104.27.146.188 (myrotvorets.center) sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Webseite Mirotworez bekannt? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Listen im Sinne der Fragestellung. 11. Liegen der Bundesregierung noch weitere Informationen über die genannten IP-Adressen und/oder die dahinter liegenden Server vor? Falls ja, welche? Der Bundesregierung liegen keine weiteren Informationen vor. 12. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber dem Internetdienstleister C. sowie gegenüber der ukrainischen Regierung (siehe Bundestagsdrucksache 19/7219, Antwort zu Frage 10) für eine Löschung der Seiten oder von persönlichen Daten einzelner Personen ein? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Tätigkeiten des genannten Unternehmens im Zusammenhang mit Mirotworez. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Daten der Webseiten Mirotworez auf Servern von C. und Tochtergesellschaften in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München oder an anderen Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder anderer G7- Staaten gespeichert waren oder sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11668 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Inwieweit bestehen (noch) geschäftliche und vertragliche Verbindungen der Bundesregierung, von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden mit der Firma C.? Nach den vorliegenden Informationen bestehen derzeit seitens der Bundesregierung keine Verbindungen im Sinne der Fragestellung. 15. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber dem Internetdienstleister für psb4ukr.org, O. mit Unternehmenssitz in Montreal (Kanada), der Muttergesellschaft O. und der deutschen Tochtergesellschaft O. sowie gegenüber der ukrainischen Regierung (siehe Bundestagsdrucksache 19/7219, Antwort zu Frage 10) für eine Löschung der Seite oder von persönlichen Daten einzelner Personen ein? Wenn nein, mit welcher Begründung? Auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Tätigkeiten des genannten Unternehmens im Zusammenhang mit Mirotworez. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Daten der Webseiten Mirotworez auf Servern der O. und Tochtergesellschaften an weiteren Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union gespeichert waren oder sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Betrachtet die Bundesregierung die Benennung von Menschen in der Rubrik „Fegefeuer“ («Чистилище», siehe dazu https://myrotvorets.center/criminal/) auf den Internetseiten Mirotworez als Aufruf zu politisch motivierter Gewalt ? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 18. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb und außerhalb der Ukraine Verfahren gegen Mirotworez eingeleitet? Mit welchem Ausgang? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit Inhabern und Administratoren von myrotvorets.center, psb4ukr.org und weiteren Domains, die mit den Webseiten Mirotworez verbunden sind? Falls ja, wurden solche von der Bundesregierung genutzt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11668 20. Ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Websiten von Mirotworez und der Veröffentlichung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger an die Regierungen der USA (wegen C.), Kanadas und Frankreichs (wegen O. und Tochtergesellschaften) herangetreten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Tätigkeiten der genannten Unternehmen im Zusammenhang mit Mirotworez. Es wurden keine Rechtshilfeersuchen in diesem Zusammenhang gestellt. 21. Warum befasste die Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller bisher keine nachgeordneten kompetenten Bundesbehörden bzw. Stellen, beispielsweise das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), um zu erfahren, wo sich Betreiber und Standorte der Server befinden, und damit ihrem mehrfach erklärten Ziel näher zu kommen, eine Löschung der Seite zu bewirken (siehe Bundestagsdrucksache 19/7219, Antwort zu Frage 10)? Die in Rede stehende Veröffentlichung im Internet bildet keine Gefahr für die IT- Sicherheit. Entsprechend besteht für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kein gesetzlicher Auftrag, tätig zu werden. 22. Welche Dienste bzw. Hilfe kann bzw. könnte das BSI für die Bundesregierung liefern? Wurde in den Gesamtvorgang die oder der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bonn und/oder der EU-Datenschutzbeauftragte eingeschaltet? Falls nein, weshalb nicht, wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass hier gegen internationales Datenschutzrecht verstoßen wurde und dies in Kenntnis der Botschaft in Kiew auch durch den ukrainischen Informationsminister Stenz eingeräumt wurde (siehe Mail vom 27. Mai 2016 des Referenten und SB Kiew aus Aktenkopien aus der IFG-Akteneinsicht zu Mirotworez von WOG BW)? Es wurden keine nachgeordneten Behörden der Bundesregierung mit diesem Fall befasst. Im Hinblick auf die Zuständigkeit des BSI wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 23 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu Frage 1 und 3 verwiesen. 23. Verfügt das BSI über Kontakte zur Ukraine, und gibt es hier eine bilaterale Zusammenarbeit in IT-Fragen? Das BSI verfügt über keine Kontakte zur Ukraine für eine bilaterale Zusammenarbeit in IT-Fragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11668 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Hat die Bundesregierung die Webseite Mirotworez und die Veröffentlichung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger in Gesprächen mit Vertretern der USA (C.), Frankreichs oder Kanadas (O. und Tochtergesellschaften ) und amtlichen Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden in den genannten Staaten thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, mit welcher Begründung? 25. Hat Bundesaußenminister Heiko Maas in seinen bisherigen Gesprächen mit kanadischen Regierungsstellen, zum Beispiel mit der kanadischen Außenministerin Chrystia Freeland, das Thema „Mirotworez“ angesprochen (www.atlantik-bruecke.org/dem-denken-bis-zum-eigenen-gartenzaun-etwasentgegensetzen /), nachdem dem Auswärtigen Amt bekannt ist, dass Kanada ein möglicher Serverstandort von Mirotworez ist? Wurde die deutsche Botschaft in Kanada auf diesen Sachverhalt mit welcher Maßgabe hingewiesen? 26. Woher bezog Staatsminister Michael Roth seine gegenüber dem Abgeordneten Andrej Hunko im Deutschen Bundestag geäußerte Vermutung oder Erkenntnis, „dass die Webseite mit diesem völlig inakzeptablen Inhalt [Anmerkung : Mirotworez] auf einem Server läuft, der nicht in der Ukraine, sondern vermutlich in Kanada registriert ist“ (vgl. die Videoaufnahme der Fragestunde vom 29. März 2017: www.youtube.com/watch?v=bPoSDPTCk_M)? Auf welchen amtlichen Erkenntnissen beruhte diese Aussage des Staatsministers im Deutschen Bundestag? Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zum Ort des Servers der Internetseite Mirotworez. In der 227. Sitzung des Deutschen Bundestages im März 2017 (Plenarprotokoll 18/227) hat sich Staatsminister Roth in der Antwort auf die Mündliche Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko auf damalige Angaben und Vermutungen in ukrainischen Medien bezogen. Die Bundesregierung hat auch keine Kenntnis über die Tätigkeiten der genannten Unternehmen im Zusammenhang mit Mirotworez. Mirotworez wurde bei den bilateralen deutsch-kanadischen Konsultationen nicht thematisiert. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 13 und 15 verwiesen. 27. Fällt die Unterstützung von auf Mirotworez geführten deutschen Staatsangehörigen bei Einreiseverweigerung oder Inhaftierung zur „konsularischen Unterstützung “ durch die deutsche Botschaft in Kiew? Wenn nein, warum nicht? Nach dem Konsulargesetz (KG) gewähren Konsularbeamte deutschen Staatsangehörigen nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand. Hierzu gehört grundsätzlich auch die Betreuung Deutscher im Falle einer Inhaftierung (§ 7 KG). Die Einreise eines Deutschen in das Gastland richtet sich nach dessen Vorschriften und Regeln, die es in eigener Souveränität festlegt und anwendet. Der Unterstützung bei Verweigerung der Einreise eines Deutschen und damit eines Ausländers in das Gastland sind damit enge Grenzen gesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11668 28. Wird bzw. wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine gegen den ehemaligen vom ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko ernannten Gouverneur der ostukrainischen Provinz Luhansk, später als stellvertretenden Minister für die besetzten Gebiete tätigen, Heorhij Tuka, als Urheber von Mirotworez im Zusammenhang mit der Veröffentlichung personenbezogenen Daten mit welchem Ergebnis ermittelt bzw. strafrechtlich vorgegangen (Frankfurter Rundschau, 15. September 2018, S. 6, „Urheber der Homepage ist Heorhij Tuka, Begründer der ukrainischen, paramilitärischen „Nationalen Heimatfront“. Tuka wurde von Poroschenko später zum Gouverneur der ostukrainischen Provinz Luhansk ernannt; später avancierte er sogar zum stellvertretenden Minister für die besetzen Gebiete im Osten des Landes“)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 29. Über welche Erkenntnisse zu den Verbindungen von Mirotworez zum öffentlichen Verein „Narodnyi Til“, dessen ehemaliger Vorsitzender der stellvertretende Minister für temporär besetzte Gebiete und Binnenvertriebene Heorhij Tuka ist, verfügt die Bundesregierung (siehe dazu den Lebenslauf von Heorhij Tuka auf der offiziellen Seite des ukrainischen Ministeriums für temporär besetzte Gebiete und Binnenvertriebene https://mtot.gov.ua/ua/ zastupnik-2)? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 30. Wann und wo haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung mit dem ukrainischen Innenminister Arsen Awakow seit 2014 getroffen ? Wurde dabei die Tätigkeit von Mirotworez thematisiert (falls nein, bitte begründen )? Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern . Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen, aber auch Telefonate. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten besteht nicht. Die folgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Der letzte offizielle Besuch des ukrainischen Innenministers Arsen Awakow in Berlin fand im Februar 2017 statt. Seitdem fanden Treffen mit dem deutschen Botschafter in Kiew statt. Dabei wurde verschiedentlich auch das Thema Mirotworez angesprochen. 31. Welche Behörden, Stellen, Dienste, Institutionen bzw. Organisationen in der Ukraine benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die auf den Webseiten Mirotworez veröffentlichten personenbezogenen Daten, und mit welchem Zweck (siehe dazu das Interview mit dem ukrainischen Innenminister Arsen Awakow https://lb.ua/news/2019/02/01/418628_arsen_avakov_mne_nelzya_ predlozhit.html)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt , dass die Beantwortung der Frage 31 nicht offen erfolgen kann. Die Antworten sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Der Schutz des Aufklärungsprofils und der einzelnen Aufklärungsfähigkeiten stellen für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen wichtigen Grundsatz dar. Er Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11668 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu den Aufklärungsaktivitäten ließen Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde insoweit eine Schwächung der Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes zur Folge haben. Darüber hinaus unterliegen Fragen der Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen Behörden einem besonderen Schutz. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste werden Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation vertraulich behandelt. Eine öffentliche Bekanntgabe solcher Informationen entgegen der vorausgesetzten Vertraulichkeit ließe einen Rückgang von Informationen aus diesem Bereich befürchten, was wiederum zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen könnte. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus den genannten Gründen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. Sie werden in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* 32. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass an die Personen , die auf den Webseiten Mirotworez angegeben sind, von manchen ukrainischen Banken bzw. Kreditinstitutionen keine Kredite vergeben werden (siehe dazu https://iz.ru/715492/2018-03-02/oon-obvinila-mirotvortca-vnarushenii -prav-na-chastnuiu-zhizn)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 33. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die ukrainische Grenzpolizei bei der Identitätskontrolle der Einreisenden die Datenbank von Mirotworez benutzt und aufgrund der auf diesen Seiten angegebenen Informationen die Einreise verweigern oder Personen festhalten kann (siehe dazu www.youtube.com/watch?v=ZVjAnjJlIUY)? Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. 34. Welche Behörden, Stellen, Dienste, Institutionen bzw. Organisationen in den Mitgliedstaaten der EU benutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die auf den Webseiten von Mirotworez veröffentlichten personenbezogenen Daten, und zu welchem Zweck (siehe dazu Interview mit Anton Heraschtschenko: www.youtube.com/watch?v=NAdtqm9GeAE&feature= youtu.be)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11668 35. Inwiefern ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass Mirotworez eine Nichtregierungsorganisation ohne Bezüge zur ukrainischen Regierung sei (www.welt.de/debatte/kommentare/article184281530/ Botschafter-Andrij-Melnyk-Warum-wir-Ukrainer-Gerhard-Schroeder-nichtverstehen .html), unter Berücksichtigung von anderslautenden Äußerungen aus den ukrainischen Regierungskreisen (siehe dazu das Interview mit dem ukrainischen Innenminister Arsen Awakow, https://lb.ua/news/2019/02/01/ 418628_arsen_avakov_mne_nelzya_predlozhit.html)? Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei Mirotworez um eine von Privatpersonen betriebene Internetseite. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten Steffen Kotré auf Bundestagsdrucksache 19/8806 wird verwiesen. 36. Wo wurde wann und unter welchen Umständen nach Kenntnis der Bundesregierung Mirotworez als Medium registriert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 37. Über welche (ggf. auch geheimdienstlichen) Informationen zu der Webseite „Identigraf“ verfügt die Bundesregierung (siehe https://identigraf.center/)? In welcher Verbindung steht die Seite nach Kenntnis der Bundesregierung zu Mirotworez und zur ukrainischen Regierung? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zur Internetseite „Identigraf “. 38. Wo genau sieht die Bundesregierung das Ende ihrer Kompetenzen bzw. Möglichkeiten bei der Löschung der Mirotworez-Seiten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 39. Gab es beim Vorgehen gegen Mirotworez angesichts des Falls des österreichischen ORF-Korrespondenten (https://kurier.at/politik/ausland/orfkorrespondent -wehrschuetz-auf-staatsfeindeliste-in-ukraine/400404239) Gespräche und Abstimmungen mit der österreichischen Bundesregierung? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Es gab zwischen den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs in Kiew einen Informationsaustausch zu den Maßnahmen der Ukraine gegen den genannten Korrespondenten des Österreichischen Rundfunks. Weder Österreich noch der österreichische Journalist hatten um eine fortgesetzte Abstimmung zum weiteren Vorgehen gebeten. 40. Ist die Bundesregierung bereit, finanzielle und auch sonstige Hilfen für die Ukraine zurückzunehmen, solange es seitens der Regierung in Kiew keine Bereitschaft gibt, zugunsten deutscher Staatsangehöriger an der Löschung von Mirotworez mitzuwirken? Die Bundesregierung wird sich weiterhin gegenüber der ukrainischen Regierung für die Löschung von Mirotworez einsetzen. Sie fördert in der Ukraine zahlreiche Projekte, unter anderem in den Bereichen Demokratieförderung, Förderung der Zivilgesellschaft, Kampf gegen Korruption und Justizreform. Diese Förderung ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11668 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode darauf ausgerichtet, dass die rechtsstaatlichen Mechanismen in der Ukraine gestärkt werden. Eine Rücknahme dieser Förderung wäre deswegen kontraproduktiv . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333