Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 15. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11675 19. Wahlperiode 16.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11279 – Mineralische Rohstoffgewinnung und Naturschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichtenergetische mineralische Rohstoffe sind wirtschaftsstrategisch unverzichtbar , denn ohne deren langfristige Verfügbarkeit droht ein beträchtlicher gesamtwirtschaftlicher Schaden. Daher ist die nachhaltige und effiziente Nutzung von mineralischen Bodenschätzen eine notwendige Voraussetzung für die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Allein im Jahr 2017 wurden deutschlandweit 609 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe gewonnen, darunter vor allem Baurohstoffe wie Kiese, Sande und Natursteine, Tone sowie Kalk- und Mergelgesteine (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/ Downloads/rohsit-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Insbesondere der Bausektor steht mit jährlich 140 Millionen Tonnen Bedarf an hochwertigen Sanden exemplarisch für die große Nachfrage (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_ rohstoffe/Downloads/studie_mineralische_rohstoffe_2017.pdf?__blob=publication File&v=4). Obwohl Deutschland aufgrund der geografischen Gegebenheit reich an mineralischen Bodenschätzen ist, erweist sich die Rohstoffgewinnung durch konkurrierende Nutzungsflächen nach Ansicht der Fragesteller als zunehmend problematisch . Flora-Fauna-Habitat-, Natura 2000- sowie Wohnungs-, Gewerbe-, Verkehrsgebiete und landwirtschaftliche Nutzflächen führen dabei zu Interessenskonflikten . Zudem erschwert nach Ansicht der Fragesteller die derzeitige Gesetzeslage durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Zugriff auf mineralische Rohstoffe. Dies begründet sich vor allem in § 44 BNatSchG, der den Abbau von Rohstoffen in Gebieten mit besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten unterbindet, ohne jedoch innovative und integrative Lösungsansätze für Naturschutz auf Zeit zu berücksichtigen, in welchen der Naturschutz und die Rohstoffgewinnung voneinander profitieren können. Nach Ansicht vieler Biologen sind ehemalige Gewinnungsanlagen, wie zum Beispiel Steinbrüche , Lebensräume für Offenlandarten, die in unserer natürlich entstandenen Kulturlandschaft nur noch erschwert einen Platz finden und von hohem ökologischem Wert sind (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/Downloads/ studie_mineralische_rohstoffe_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Offenlandarten sind besonders bedroht und finden sich auf der roten Liste bedrohter Arten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch in Bezug auf Entwicklungsländer leistet die mineralische Rohstoffgewinnung einen wertvollen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) (www.bmz.de/ de/zentrales_downloadarchiv/themen_und_schwerpunkte/rohstoffe/GeRI_Fact_ Sheet_final_1.pdf). Jedoch verfügen insbesondere Entwicklungsländer und unter diesen vor allem die ärmsten Länder der Welt, die sogenannten Least developed Countries (LDCs), nicht oder nur in Teilen über die notwendigen gesetzlichen und institutionellen Voraussetzungen, um zum einen die Rohstoffgewinnung zur eigenen Entwicklung zu nutzen und zum anderen umweltverträglich zu gestalten. Hier setzt die Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an, indem sie Entwicklungsländern Konzepte zur Nachhaltigkeit und Effizienz im Bergbau vorlegt und in Fragen zu verantwortungsvollem Management beratend tätig ist (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_rohstoffe/min_rohstoffe_ inhalt.html). Aus Sicht der Fragesteller muss im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit darauf hingewirkt werden, dass gesetzliche und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, um hohe Umwelt- und Sozialstandards zugunsten der Entwicklungsländer einzurichten. Auf nationaler Ebene wird die Selbstversorgung und Importunabhängigkeit mineralischer Rohstoffe mittel- bis langfristig nur zu gewährleisten sein, wenn sich die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und ein Naturschutz auf Zeit vereinbaren lassen. Auch im Hinblick auf kritische Rohstoffe, die ein hohes Versorgungsrisiko und eine große wirtschaftliche Bedeutung aufweisen, gilt es, einem Versorgungsengpass entgegenzuwirken (www.hzdr.de/db/Cms?pOid=54962&pNid=0). 1. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Abbau von seltenen Erden in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Menschenrechte bzw. Sozial- und Umweltstandards verletzt? Wenn ja, welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung bei Nichteinhaltung bzw. Verletzung von Menschenrechten bzw. Sozial- und Umweltstandards (bitte konkret benennen, welche Länder im Zeitraum seit 2015 hiervon auf Grund von welchen konkreten Verletzungen von Menschenrechten bzw. Sozial- und Umweltstandards betroffen waren)? a) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Abbau dieser Rohstoffe Landnutzungsänderungen, Wasserverwendung und der Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beachtet oder bewertet? b) Gibt es eine Zertifizierung für rohstoffabbauende Firmen zu den in den Fragen 1 und 1a genannten Kriterien? c) Wie viele der nach Deutschland importierten Rohstoffe sind zertifiziert? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Verletzung von Menschenrechten oder Umwelt- und Sozialstandards beim Abbau von Seltenen Erden in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) vor. Partnerländer , in denen ein signifikanter Abbau von Seltenen Erden stattfindet, sind Burundi, Brasilien, Indien, Myanmar und Vietnam. Es existieren keine international anerkannten Zertifizierungen, welche sich explizit an den Abbau von Seltenen Erden richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11675 2. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in welchen Entwicklungsländern (bitte jeweils einzeln mit der Höhe des finanziellen Volumens angeben) von welcher Durchführungsorganisation bzw. von welcher zivilgesellschaftlichen Organisation a) zur Verbesserung der Umweltstandards im Bereich der mineralischen Rohstoffgewinnung bzw. b) zur Verbesserung der Sozialstandards im Bereich der mineralischen Rohstoffgewinnung durchgeführt? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam in der nachfolgenden Tabelle beantwortet . Land Projekttitel Finanzvolumen in Euro Laufzeit Durchführungs- organisation Andenländer (Regionalvorhaben) Bolivien, Chile, Ecuador, Kolumbien , Bolivien Regionalprojekt zur Förderung der Bergbau-Kooperation in den Andenländern 1.000.000 12/2014- 04/2017 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Regionale Kooperation zur nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus in den Andenländern (BGR-Komponente) 1.500.000 10/2016- 09/2020 BGR Regionale Kooperation zur nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus 2.500.000 05/2013- 04/2016 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Regionale Kooperation zur nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus II 3.000.000 04/2017- 12/2019 GIZ Burundi Unterstützung der burundischen Regierung bei der Regulierung des Bergbausektors (GeRI) 600.000 09/2013- 12/2016 BGR DR Kongo Stärkung der Kontrolle im Rohstoffsektor II 7.345.000 06/2013- 12/2017 BGR Stärkung der Kontrolle im Rohstoffsektor III 7.500.000 01/2018- 12/2020 BGR Gute Regierungsführung im Bergbausektor 5.300.000 07/2016- 12/2018 GIZ ICGLR (Regionalvorhaben : Große Seen Region, Zentralafrika ) Unterstützung der regionalen Rohstoffzertifizierung (ICGLR) 6.100.000 12/2010- 12/2016 BGR Unterstützung der regionalen Rohstoffzertifizierung (ICGLR) 5.500.000 01/2017- 12/2019 BGR Eindämmung des Handels mit Konfliktrohstoffen 15.400.000 01/2017- 06/2022 GIZ Laos Nachhaltige Entwicklung des Bergbausektors Laos II 2.000.000 11/2014- 06/2017 BGR Nachhaltige Entwicklung des Bergbausektors Laos III 2.000.000 04/2017- 09/2019 BGR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Projekttitel Finanzvolumen in Euro Laufzeit Durchführungs- organisation Mali Unterstützung der Rohstoffgovernance in Mali 3.500.000 08/2013- 12/2016 GIZ Unterstützung der Rohstoffgovernance in Mali 6.000.000 01/2017- 12/2019 GIZ Mauretanien Stärkung der Rohstoffgovernance in Mauretanien 2.500.000 3/2015- 2/2019 GIZ Mongolei Rohstoffwirtschaftliche Kapazitätenentwicklung der Behörde für mineralische Rohstoffe der Mongolei 1.600.000 07/2013- 03/2017 BGR Institutionelle und personelle Kapazitätenentwicklung im mineralischen Rohstoffsektor der Mongolei 2.400.000 01/2018- 12/2020 BGR Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative II 4.900.000 08/2014- 07/2017 GIZ Integrierte Mineralische Rohstoffinitiative III 4.170.000 08/2017- 07/2020 GIZ Mosambik Stärkung des staatlichen Managements des Bergbausektors 2.200.000 09/2013- 06/2019 BGR Verbesserung der Rohstoffgovernance 2.000.000 07/2013- 05/2016 GIZ Myanmar Nachhaltige Entwicklung des Rohstoffsektors in Myanmar 2.500.000 07/2015- 09/2020 BGR Namibia Nachhaltige Nutzung des mineralischen Rohstoffpotentials 1.700.000 08/2012- 04/2017 BGR Tadschikistan Mineralische Rohstoffe für Entwicklung 1.500.000 04/2012- 06/2016 BGR Mineralische Rohstoffe und Entwicklung (BGR-Modul) 1.500.000 01/2016- 12/2019 BGR Westafrika Regionale Rohstoffgovernance in Fragilen Staaten Westafrikas 17.000.000 10/2015- 12/2018 GIZ Global Programm Globale entwicklungspolitische Rohstoffinitiative (GeRI) – BGR 1.000.000 04/2012- 05/2015 BGR Sektorvorhaben Rohstoffe und Entwicklung (BGR-Modul) 4.850.000 06/2015- 10/2018 BGR Sektorvorhaben Rohstoffe und Entwicklung II 2.500.000 11/2018- 10/2021 BGR Programm Globale entwicklungspolitische Rohstoffinitiative (GeRI) 2.700.000 01/2012- 03/2015 GIZ Sektorprogramm Rohstoffe und Entwicklung 16.450.000 04/2015 - 12/2018 GIZ Sektorprogramm Rohstoffe und Entwicklung 6.000.000 07/2018- 08/2021 GIZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11675 3. Welche konkreten Entwicklungsländer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch Konzepte zur Nachhaltigkeit und Effizienz im Bergbau von der bundeseigenen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Fragen des verantwortungsvollen Managements im Bergbau beraten (www.bgr.bund.de/DE/Themen/ Min_rohstoffe/min_rohstoffe_inhalt.html)? Die Frage wird in der nachfolgenden Tabelle beantwortet. Land Projekttitel Finanzvolumen in Euro Laufzeit Andenländer (Regionalvorhaben) Bolivien, Chile, Ecuador , Kolumbien, Bolivien Regionalprojekt zur Förderung der Bergbau- Kooperation in den Andenländern 1.000.000 12/2014-04/2017 Regionale Kooperation zur nachhaltigen Gestaltung des Bergbaus in den Andenländern (BGR-Komponente) 1.500.000 10/2016-09/2020 Burundi Unterstützung der burundischen Regierung bei der Regulierung des Bergbausektors (GeRI) 600.000 09/2013-12/2016 DR Kongo Stärkung der Kontrolle im Rohstoffsektor II 7.345.000 06/2013-12/2017 Stärkung der Kontrolle im Rohstoffsektor III 7.500.000 01/2018-12/2020 ICGLR (Regionalvorhaben : Große Seen Region, Zentralafrika) Unterstützung der regionalen Rohstoffzertifizierung (ICGLR) 6.100.000 12/2010-12/2016 Unterstützung der regionalen Rohstoffzertifizierung (ICGLR) 5.500.000 01/2017-12/2019 Laos Nachhaltige Entwicklung des Bergbausektors Laos II 2.000.000 11/2014-06/2017 Nachhaltige Entwicklung des Bergbausektors Laos III 2.000.000 04/2017-09/2019 Mauretanien Unterstützung zur Diversifizierung des mauretanischen Bergbausektors 2.000.000 06/2015 - 12/2019 Mongolei Rohstoffwirtschaftliche Kapazitätenentwicklung der Behörde für mineralische Rohstoffe der Mongolei 1.600.000 07/2013-03/2017 Institutionelle und personelle Kapazitätenentwicklung im mineralischen Rohstoffsektor der Mongolei 2.400.000 01/2018-12/2020 Mosambik Stärkung des staatlichen Managements des Bergbausektors 2.200.000 09/2013-06/2019 Myanmar Nachhaltige Entwicklung des Rohstoffsektors in Myanmar 2.500.000 07/2015-09/2020 Namibia Nachhaltige Nutzung des mineralischen Rohstoffpotentials 1.700.000 08/2012-04/2017 Tadschikistan Mineralische Rohstoffe für Entwicklung 1.500.000 04/2012-06/2016 Mineralische Rohstoffe und Entwicklung (BGR-Modul) 1.500.000 01/2016-12/2019 Global Programm Globale entwicklungspolitische Rohstoffinitiative (GeRI) – BGR 1.000.000 04/2012-05/2015 Sektorvorhaben Rohstoffe und Entwicklung (BGR-Modul) 4.850.000 06/2015-10/2018 Sektorvorhaben Rohstoffe und Entwicklung II 2.500.000 11/2018-10/2021 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Haben diese Konzepte nach Kenntnis der Bundesregierung zur verbesserten Nachhaltigkeit und Effizienz im Bergbau der betroffenen Partnerländer geführt? b) Welche konkreten Parameter wendet die Bundesregierung zur Bewertung der Konzepte ggf. in einem Peer-Review-Verfahren an? Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Umsetzung von Nachhaltigkeit und Effizienz im Bergbau ist ein Prozess, der über eine fortlaufende Verbesserung der ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Bedingungen erreicht wird. Die Partnerländer evaluieren ihre Maßnahmen, zu denen sie in der EZ beraten werden, selbstständig. Die Durchführungsorganisationen in der EZ erstellen zudem im Zuge der Projektdurchführung eigene jährliche Fortschrittsberichte, in denen über die erzielten Wirkungen der deutschen EZ berichtet wird. Die Wirkungen werden anhand von zuvor festgelegten Indikatoren gemessen. 4. In welchen konkreten Entwicklungsländern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die Bergbausituation im Bereich mineralischer Rohstoffgewinnung im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Investitionsbedingungen sowie zu ökologischen und sozioökologischen Aspekten von der bundeseigenen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) analysiert (www.bgr.bund.de/DE/Themen/Min_ rohstoffe/min_rohstoffe_inhalt.html)? Die Bundesregierung prüft im Rahmen ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit Partnerländer ganzheitlich auf soziale, ökologische sowie ökonomische Aspekte. Dies gilt auch im Kontext von Auslandsvorhaben mit einem Schwerpunkt zum Thema mineralische Rohstoffe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und 3 verwiesen. Des Weiteren analysiert die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der BGR die Rahmenbedingungen des Bergbaus insbesondere mit dem Schwerpunkt auf Investitionsbedingungen in ausgewählten Ländern und veröffentlicht diese auf ihrer Webseite (www.deutsche-rohstoffagentur.de). a) Haben diese Analysen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Investitionsbedingungen im Bereich mineralischer Rohstoffgewinnung beigetragen? b) Haben diese Analysen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der ökologischen und sozioökologischen Standards im Bereich mineralischer Rohstoffgewinnung beigetragen? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bewertungen der BGR gehen in die Länder- und Sektorstrategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein und sind Grundlage für die Definition von Programmen und Modulen der EZ in Abstimmung mit der Partnerregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11675 5. Welche deutschen Unternehmen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einzeln in den Jahren seit 2015 im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in welche konkreten Projekte im Bereich mineralischer Rohstoffgewinnung mit welchem finanziellen Volumen involviert? Projektkurzbeschreibung (geplante) Laufzeit Partnerland Gesamtbetrag in Euro Partnerunternehmen Effiziente In-situ Charakterisierung des Wertstoffpotenzials von Althalden in Chile 12/2016 - 04/2019 Republik Chile 406.551 Fugro Consult GmbH Capacity Building Programm Darkhan, Dornod und Dalanzadgad 06/2016 - 05/2018 Mongolei 399.988 Festo Didactic SE Prozessautomatisierung zur Verbesserung der Effizienz und Sicherheit im chilenischen Bergbau 12/2014 - 10/2017 Republik Chile 651.828 GHH Fahrzeuge GmbH Entwicklung und Anwendung eines Ausbildungs- und Trainingskonzeptes für Fachkräfte im Bereich Arbeitssicherheit 07/2014 - 07/2017 Mongolei 520.906 CBM Gesellschaft für Consulting , Business und Management mbH CNC-Fachkräfteaus- und Weiterbildung für die Bergbau-Peripherieindustrie an der Universität San Agustín de Arequipa 08/2013 - 02/2016 Republik Peru 429.416 HENKA Werkzeuge + Werkzeugmaschinen GmbH Qualifizierung zur umweltfreundlichen Edelmetallgewinnung 12/2013 - 10/2016 Republik Honduras 399.903 M&P Geonova GmbH Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung (AGU) im chinesischen Untertagebergbau 04/2013 - 07/2015 Volksrepublik China 291.545 RAG Mining Solutions GmbH Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen in der Natursteinindustrie . Zusätzlich wird das Nachhaltigkeitsprogramm namens „WiN=WiN Fair Stone“ mit der Entwicklung einer Management- und Rückverfolgbarkeitsplattform unterstützt . 12/2018 - 12/2020 Asien überregional 437.935 Stone Experts GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Nichtregierungsorganisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einzeln in den Jahren seit 2015 im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in welche konkreten Projekte im Bereich mineralischer Rohstoffgewinnung mit welchem finanziellen Volumen involviert? Projektbezeichnung Laufzeit Land Bewilligung in Euro Zuwendungsempfänger Stärkung der Zivilgesellschaft und deren Advocacy-Arbeit zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten bei der Extraktion von Rohstoffen in Zentralamerika 7/2016 - 12/2019 Zentralamerika 1.035.870 Christliche Initiative Romero e. V. Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Gold-Kleinschürfern in Migori, Kenia 7/2017 - 12/2017 Kenia 43.665 TransFair – Verein zur Förderung des fairen Handels in der Einen Welt – e. V. MAP – Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) 1/2019 - 12/2019 Ukraine 149.999 Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. 7. Wie geht die Bundesregierung im Rahmen der Projekte bei Verstößen gegen Sozial- und Umweltstandards vor, und welche konkreten Auswirkungen haben diese auf die jeweilige Entwicklungszusammenarbeit? 8. Wendet die Bundesregierung im Rahmen der Projekte bei Verstößen gegen Menschenrechte Sanktionsmechanismen an? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Einhaltung von Menschenrechten sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in den Partnerländern stellen Leitprinzipen deutscher Entwicklungspolitik dar. Sie sind Voraussetzung für eine Förderung mit Mitteln im staatlichen bilateralen Bereich. Zudem sind bei allen Vorhaben der staatlichen bilateralen EZ vor Maßnahmenbeginn menschenrechtliche Risiken und (positive) Wirkungen im Vorfeld zu prüfen. Im Falle möglicher Menschenrechtsverletzungen stehen betroffenen Personen und Gruppen unter anderem Rechenschaftsmechanismen und Beschwerdeverfahren der deutschen EZ offen. Das Monitoring von Sozial- und Umweltstandards ist essentieller Bestandteil aller staatlichen bilateralen Vorhaben der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Bundesregierung. Zudem wendet die Bundesregierung im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) einen systematischen „Safeguards-Ansatz“ an, um soziale und ökologische Schutzgüter vor nicht intendierten negativen Auswirkungen zu schützen („Do-no-harm“-Prinzip). Die IKI orientiert sich dabei an dem normativen Rahmen der Safeguards des Grünen Klimafonds (GCF). Die Einhaltung der Menschenrechte sowie der Sozial- und Umweltstandards wird sowohl auf Projektebene als auch im entwicklungspolitischen Dialog mit der jeweiligen Partnerseite nachgehalten. Werden im Falle eventueller Fehlentwicklungen keine Gegenmaßnahmen seitens des Partnerlandes getroffen, kann es dabei bis hin zum Widerruf von Zusagen und Bewilligungen, einem Aussetzen oder einer Kürzung von Auszahlungen, einer vorzeitigen Projektbeendigung und zu Rückzahlungsforderungen kommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11675 9. Bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Zeitraum für ein Genehmigungsverfahren neuer Gewinnungsstätten in Deutschland im Bereich mineralischer Rohstoffe als zufriedenstellend? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 10. Plant die Bundesregierung eine Überprüfung des Rechtsrahmens für Genehmigungsverfahren , um den Vollzug von Genehmigungsverfahren in Deutschland zu optimieren (gemäß der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9653, Antwort zu Frage 12, steht die Bundesregierung im stetigen Kontakt mit den Ländern, um den Rechtsrahmen für Genehmigungsverfahren ggf. zu überprüfen)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Für die Genehmigung bergbaulicher Vorhaben sind in Deutschland die Länder zuständig. Deshalb liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zur Länge der Genehmigungsvorhaben vor. Die Bundesregierung ist jedoch in stetigem Kontakt mit den Ländern. Genehmigungen sollten – wie in anderen Wirtschaftszweigen auch – in möglichst kurzer Zeit erfolgen und zugleich die berechtigten Anliegen insbesondere von Natur- und Wasserschutz berücksichtigen. Die Bundesregierung plant zurzeit insofern keine Rechtsänderungen. 11. Welche konkreten Studien wurden im Rahmen des Forschungsprojektes NamiRO (Nachhaltig gewonnene mineralische Rohstoffe) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Bereich der nachhaltigen mineralischen Rohstoffgewinnung in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführt , und welche Erkenntnisse im Bereich Umweltverträglichkeit und praktischer Anwendung wurden dabei gewonnen (www.namiro-projekt.org/)? Bestehende Standards im Bereich der nachhaltigen mineralischen Rohstoffgewinnung wurden detailliert untersucht in Hinblick auf die Anforderungen in den Bereichen Soziales und Sozioökonomisches und Umwelt, Lieferkette sowie Governance und Umsetzung. Zudem wurden die Bedürfnisse und Erfordernisse aus den Perspektiven des Bergbaus, der Lieferkette und der Finanzindustrie analysiert . Um möglichst valide Ergebnisse zu erzielen, wurden verschiedene Methoden kombiniert, u. a. ein Multistakeholder-Prozess, eine Online-Umfrage, Desk-Research sowie Case Studies in unterschiedlichen Anwendungsgebieten (u. a. Europa, Süd-amerika und Afrika). 12. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das NamiRo-Projektziel erreicht, wonach ein Standardsystem für mineralische Rohstoffe entwickelt werden sollte, das in der Lage ist, die Transparenz von Nachhaltigkeitsaspekten entlang der Lieferkette von mineralischen Rohstoffen zu erhöhen (www.namiroprojekt .org/)? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen des Projekts NamiRo wurde in Abstimmung mit den Stakeholdern ein Konzept zur Weiterentwicklung bestehender Standards entwickelt sowie deren Zusammenspiel verbessert. Die Entwicklung eines neuen rohstoffübergreifenden Meta-Standards wurde nicht verfolgt. Nach Ansicht der Beteiligten wäre dieser aufgrund der hohen Diversität der Nachhaltigkeitsprobleme in den einzelnen Rohstoffbereichen nicht operationalisierbar. So decken die bestehenden Regelwerke ein breites Spektrum ab und erstrecken sich von problemspezifischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Standards (z. B. Cyanid Code) bis zu übergreifenden Rahmenbedingungen (z. B. OECD Due-Dilligence Guidelines). Siehe auch: Kickler, K. and Franken, G. (2017), „Sustainability Schemes for Mineral Resources: A Comparative Overview “, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) www.namiroprojekt .org/projektveröffentlichungen/. 13. Welchen ökologischen Wert misst die Bundesregierung betriebenen sowie rekultivierten bzw. renaturierten Gewinnungsstätten für den Natur- und Artenschutz , sowie dem Aufbau einer grünen Infrastruktur (Biotopverbund) zu? Die Frage, welchen ökologischen Wert betriebene sowie rekultivierte bzw. renaturierte Gewinnungsstätten haben, entzieht sich einer pauschalisierten Betrachtung . In Gewinnungsstätten können bereits im Betrieb, insbesondere bei sukzessivem Abbau, wertvolle Lebensräume entstehen. Eine Rekultivierung kann dazu führen, dass diese Lebensräume wieder verschwinden und ökologisch weniger wertvolle Areale entstehen. Dies hängt aber davon ab, wieviel Rücksicht im Einzelfall beim Abbau auf Arten und ihre Lebensräume genommen wird und wie und mit welchem Nutzungsziel die Rekultivierung bzw. Renaturierung durchgeführt wird. 14. Sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, die die Artenvielfalt in aktiven Gewinnungsstätten fördern? Wenn ja, welche sind das, und wie arbeiten diese? Werden diese in irgendeiner Form von der Bundesregierung unterstützt? Mit der Cross-Sector Biodiversity Initiative ist der Bundesregierung eine internationale Initiative bekannt, deren ausschließlicher Schwerpunkt das Thema Artenvielfalt im Bergbau ist. Die Aktivitäten umfassen allerdings nicht nur aktive Gewinnungsstätten , sondern auch alle anderen Phasen des Bergbaus von Exploration bis zur Schließung und Wiederherstellung beziehungsweise Renaturierung. Die Initiative ist eine Multi-Akteurs-Partnerschaft der International Petroleum Industry Environmental Conservation Association (IPIECA), International Councils for Mining and Metalls (ICMM) und Equator Principales Association, unterstützt von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development – EBRD), International Finance Corporation (IFC) und der Inter-American Development Bank (IDB). Sie hat zum Ziel, bewährte Verfahren zum Erhalt der Biodiversität und Ökosystemleistungen in der Rohstoffindustrie für die Sektoren Finanzen, Öl, Gas und Bergbau zu entwickeln und zu verbreiten. Die Initiative wird nicht von der Bundesregierung unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11675 15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Forschungsprojekte im Bereich des Naturschutzes auf Zeit gefördert (www.arsu.de/sites/default/ files/einzelpositionen/positionen_01_2017_temporaerer_naturschutz_-_das_ niederlaendische_beispiel.pdf)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit hat das in Frage 16 genannte Forschungsvorhaben „Natur auf Zeit – Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ gefördert, das 2018 abgeschlossen wurde. Weitere Forschungsvorhaben zu diesem Thema werden zurzeit nicht gefördert. 16. Plant die Bundesregierung eine Umsetzung von bereits bekannten Forschungsergebnissen (z. B. www.rheinische-kulturlandschaft.de/wp-content/ uploads/2018/10/Natur-auf-Zeit_Kurzfassung.pdf) und Empfehlungen (http:// ec.europa.eu/environment/biodiversity/business/assets/pdf/workstream2/ws2_ 2016_wg3.pdf>) durch Verwaltungsvorschriften oder gesetzliche Anpassungen ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die beiden genannten Berichte bzw. Empfehlungen machen deutlich, dass es bereits nach geltendem Recht möglich ist, Natur auf Zeit – Projekte naturschutzrechtlich abgesichert durchzuführen. Über weitergehende Änderungen an Gesetzen und Verwaltungsvorschriften wurde noch nicht entschieden. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken der Importabhängigkeit von mineralischen Rohstoffen im Allgemeinen und insbesondere im Hinblick auf kritische Rohstoffe? Die Bundesregierung selbst führt keine Risikoanalysen zu Importabhängigkeit von Rohstoffen durch. Die DERA erstellt zweijährig eine Liste von rund 300 Rohstoffen und Handelsprodukten, die auf potenzielle Beschaffungsrisiken hin untersucht werden, die sog. DERA-Rohstoffliste. Die Methodik, auf der die Risikobewertung beruht, ist in den entsprechenden Publikationen unter der Internetseite www.deutsche-rohstoffagentur.de erläutert. Die Beurteilung von Beschaffungsrisiken ist eine Daueraufgabe der DERA; dazu gehört auch die Auswertung der Fachliteratur nach neuesten Forschungsergebnissen, die ggf. in die Bewertung einfließen. a) Plant die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Fazits einer Helmholtz -Studie, wonach erhebliche Schwächen bei der Einstufung von kritischen Rohstoffen und deren Risikofaktoren nachgewiesen wurden, auf europäischer Ebene auf eine Neubewertung bei der Einstufung von kritischen Rohstoffen hinzuwirken (www.hzdr.de/db/Cms?pOid=54962&p Lang=de&pNid=3438)? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DERA stehen in einem regen Austausch mit der Europäischen Kommission. Diese aktualisiert in regelmäßigen Abständen eine Liste kritischer Rohstoffe nach Stand von Wissenschaft und Technik. Insofern wird eine Neubewertung bei der nächsten Aktualisierung erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11675 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Plant die Bundesregierung, den von der Helmholtz-Studie herausgestellten Forschungsbedarf im Bereich kritischer Rohstoffe mit konkreten Projekten bzw. Förderprogrammen zu unterstützen? Wenn ja, mit welchen? Wenn nein, warum nicht? Bei der „Helmholtz-Studie“ handelt es sich um einen wissenschaftlichen Artikel, der von Wissenschaftlern des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie (HIF) im Journal of Physics D: Applied Physics veröffentlicht wurde und zunächst die Meinung der Verfasser darstellt. Abhängig vom Ergebnis des weiteren Diskurses innerhalb der Wissenschaft zu diesen Ansichten wird ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt über zusätzlich erforderliche Maßnahmen der Forschungsförderung entschieden werden. Im Rahmen der Fördermaßnahme „Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Forschung zur Bereitstellung wirtschaftsstrategischer Rohstoffe“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Bundesregierung bereits seit dem Jahr 2015 Forschungsprojekte zur nachhaltigen Bereitstellung kritischer Rohstoffe. 18. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesnovellierung dahingehend, dass in Anlehnung an § 44 Absatz 4 BNatSchG der Begriff einer „guten fachlichen Praxis“ für die nichtenergetische mineralische Rohstoffgewinnung definiert wird, bei deren Einhaltung für rechtmäßig genehmigte Gewinnungsstätten (also unter vollständiger Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie des Arten -, Gebiets,- und Biotopschutzes) eine Legalausnahme von § 44 Absatz 1 BNatSchG für die Dauer der Gewinnungs- und Rekultivierungstätigkeit gewährt wird? Wenn ja, wann ist mit dieser Gesetzesnovellierung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Eine derartige Gesetzesnovellierung ist derzeit nicht in Planung. Die hier im Hintergrund stehenden EU-rechtlichen Vorschriften des Artikels 9 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) und des Artikels 16 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gehen erkennbar von dem Grundsatz einer einzelfallspezifischen Ausnahmenerteilung aus. Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung unterscheidet sich dabei in ihren Ausdrucksformen zu sehr von der mineralischen Rohstoffgewinnung , als dass hier eine Anknüpfung an die bestehende Bestimmung in § 44 Absatz 4 BNatSchG ohne weiteres möglich erschiene. Im Übrigen erfährt die mineralische Rohstoffgewinnung naturschutzrechtlich bereits dadurch eine besondere Privilegierung, dass nach § 30 Absatz 6 BNatSchG bei gesetzlich geschützten Biotopen, die auf Flächen entstanden sind, bei denen eine zulässige Gewinnung von Bodenschätzen eingeschränkt oder unterbrochen wurde, die Verbotsregelung des § 30 Absatz 2 BNatSchG nicht gilt für die Wiederaufnahme der Gewinnung innerhalb von fünf Jahren nach der Einschränkung oder Unterbrechung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11675 19. Plant die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Naturschutz auf Zeit im Bereich der Rohstoffgewinnung herausgibt, auf Grundlage derer alle Mitgliedstaaten eine verbindliche Vorgabe für die nationale Gesetzgebung hätten , um auf diese Weise Wettbewerbsgerechtigkeit zu schaffen? Die EU-Kommission hat den Entwurf eines überarbeiteten Leitfadens zum Artenschutz veröffentlicht, der auch das Thema „Natur auf Zeit“ behandelt und Spielräume für „Natur auf Zeit – Projekte“ darstellt und bestätigt (Draft Guidance document on the strict protection of species of Community interest under the Habitats Directive). Dies hat die Bundesregierung ausdrücklich unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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