Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11678 19. Wahlperiode 16.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11304 – Wahrung der Menschenrechte bei Frontex-Operationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht unterzeichnet. Verstöße ihrer Grenzagentur Frontex können also nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geahndet werden. Das ist ein aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gravierendes Problem, das auch den EU-Verträgen zuwiderläuft . Die Bundesregierung bestätigt, dass die Europäische Union gemäß Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) eigentlich verpflichtet ist, der EMRK beizutreten (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 24). Bis 2027 will Frontex eine Grenztruppe von insgesamt 10 000 Einsatzkräften aufbauen. Um Personal für diese Missionen anzuwerben, will das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Gehälter für Frontex-Bedienstete erhöhen. Bis 2021 sollen aus Deutschland „61 Langzeit- und 540 Kurzzeitexperten “ entsandt werden, hinzu kommen 225 Polizisten und Polizistinnen für die „Soforteinsatzreserve“ (Bundestagsdrucksache 19/9692, Antwort auf die Schriftliche Frage 57). Werden im Jahr 2027 wirklich 10 000 Einsatzkräfte erreicht , stellt die Bundespolizei davon 1 052. In Albanien hat Frontex im Mai 2019 erstmals einen Einsatz in einem Drittstaat begonnen (http://gleft.de/2Xj). Weitere Operationen sind in Serbien, Mazedonien , Montenegro und Bosnien geplant und werden in Statusvereinbarungen geregelt , nachdem die Regierungen und Parlamente entsprechende nationale Gesetzgebungsverfahren beendet haben. Die neuen Frontex-Kompetenzen sehen vor, dass die aus EU-Mitgliedstaaten entsandten Einsatzkräfte Immunität genießen . Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte sich die Bundesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass bei Frontex-Missionen die Menschenrechte und Grundfreiheiten geachtet werden. Hierfür verfügt Frontex nur über einen einzigen Grundrechtsbeauftragten, während die Zahl der stellvertretenden Exekutivdirektoren gemäß der neuen Kompetenzen und Aufgaben im Rahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) auf drei erhöht wird (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 6). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11678 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine unabhängige Begleitung der Frontex-Missionen erfolgt lediglich über das Frontex-Konsultativforum, das aus Nichtregierungsorganisationen besteht und die Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontrollieren soll (https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general). Die Gruppe darf den Exekutivdirektor in bestimmten Fragen beraten (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 17). Es ist aber unklar, ob und wie die Empfehlungen des Konsultativforums umgesetzt werden. Die im Jahresbericht 2018 adressierten Defizite bei Frontex betreffen unter anderem die Erneuerung der Richtlinien für „Screener“ und „Debriefer “, den Umgang mit Staatenlosen, die Unterstützung von verantwortlichen Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Mechanismen zur Fehlerkorrektur bei Registrierungen und der verstärkte Einsatz von weiblichem Personal bei Frontex- Operationen. Das Konsultativforum warnt außerdem davor, dass die Einsatzrichtlinien für die Operation „Themis“ (im Gegensatz zur früheren Operation „Triton“) und dem darin veränderten Einsatzgebiet dazu führen könnten, dass mehr Bootsunglücke im zentralen Mittelmeer unentdeckt bleiben könnten. 1. Nimmt die Bundesregierung die jährlichen Berichte des Frontex-Konsultativforums zur Kenntnis, das aus Nichtregierungsorganisationen besteht und die Beachtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontrollieren soll (https://frontex.europa.eu/fundamental-rights/consultative-forum/general)? Falls ja, wie werden die im Jahresbericht 2018 adressierten Defizite durch Frontex konkret behandelt, darunter die Erneuerung der Richtlinien für „Screener“ und „Debriefer“, der Umgang mit Staatenlosen oder die Unterstützung von verantwortlichen Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Mechanismen zur Fehlerkorrektur bei Registrierungen? 2. Inwiefern drängt auch die Bundesregierung auf die Behebung dieser Defizite bzw. die Umsetzung der Empfehlungen des Frontex-Konsultativforums, und welche Unterstützung bietet sie hierfür an? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Das Frontex-Konsultativforum ist ein unabhängiges Gremium, das regelmäßig in den Sitzungen des Frontex-Verwaltungsrates zu seiner Tätigkeit berichtet und Empfehlungen abgibt. Deutschland ist Mitglied im Frontex-Verwaltungsrat und hat damit Kenntnis von den Berichten des Frontex-Konsultativforums. Empfehlungen des Konsultativforums werden von Frontex aufgenommen und auf den erforderlichen Handlungsbedarf geprüft. Der Jahresbericht 2018 wurde noch nicht offiziell im Frontex- Verwaltungsrat vorgestellt, daher liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 3. Wie setzt die Bundespolizei die im Jahresbericht 2018 niedergelegte Empfehlung des Frontex-Konsultativforums um, mehr weibliches Personal bei Frontex-Operationen einzusetzen? Der Einsatz von deutschen Beamtinnen und Beamten im Ausland basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Bundespolizei ist jedoch bemüht den Anteil des weiblichen Personals weiter zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11678 4. Hat die Grenzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung die wegen Vorfällen an der ungarisch-serbischen Grenze erfolgte Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 25 Absatz 4 der Frontex-Verordnung umgesetzt und die operative Unterstützung ausgesetzt (vgl. den Jahresbericht 2018 des Frontex- Konsultativforums)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die operative Unterstützung von Frontex an der ungarisch-serbischen Grenze nicht ausgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen. 5. Haben Bedienstete der Bundespolizei, die an Frontex-Operationen teilnehmen , jemals wie vorgeschrieben (vgl. https://frontex.europa.eu/fundamentalrights /consultative-forum/general) Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Grundrechte an den Exekutivdirektor, den Grundrechtsbeauftragten oder das Frontex-Konsultativforum gemeldet oder Beschwerden eingereicht ? Die im Rahmen von Frontex-Operationen eingesetzten Mitarbeiter der Bundespolizei hatten im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher keinen Einsatz, bei dem Menschenrechtsverletzungen oder Grundrechtsverstöße gemeldet werden mussten. 6. Teilt die Bundesregierung die im Jahresbericht 2018 dargestellte Befürchtung des Frontex-Konsultativforums, dass die Einsatzrichtlinien für die Operation „Themis“ (im Gegensatz zur früheren Operation „Triton“) und dem darin veränderten Einsatzgebiet dazu führen könnten, dass mehr Bootsunglücke unentdeckt bleiben könnten? Frontex-Einsätze zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im maritimen Aufgabenbereich umfassen im Rahmen dieser Grenzüberwachung regelmäßig auch die Unterstützung bei der Seenotrettung. Dies gilt für die Frontex-Operation Themis gleichermaßen wie in der Vergangenheit für die Operation Triton. Das internationale Seerecht sowie die Aufgaben innerhalb der zugeteilten Seenotrettungszonen (SAR) sind weiterhin gültig. Das Einsatzgebiet der Operation Themis wurde den Einsatzerfordernissen angepasst und zwischen der Agentur und dem Einsatzmitgliedstaat Italien vereinbart. Im Rahmen der Operation Themis wurde zudem die luftgestützte Seeüberwachung u. a. mit von der Agentur geleasten Flugzeugen verstärkt. Die Bundesregierung geht daher nicht von der Annahme aus, dass hierdurch mehr Bootsunglücke unentdeckt bleiben könnten. 7. Ist die Bundesregierung wie das Frontex-Konsultativforum der Ansicht, dass die zunehmende Unterstützung der libyschen „Küstenwache“ durch die Europäische Union dazu führt, dass immer mehr Geflüchtete in inhumane und menschenunwürdige Verhältnisse in libyschen Lagern gezwungen werden könnten (vgl. den Jahresbericht 2018 des Frontex-Konsultativforums)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7209 sowie zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7257 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11678 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Vorschläge sind der Bundesregierung zu den fachlichen Zuständigkeitsbereichen der zukünftig drei stellvertretenden Exekutivdirektoren von Frontex bekannt, und wann soll hierüber entschieden werden (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 6)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10461 wird verwiesen. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierung des Niger weiterhin bereit ist, Geflüchtete aus der Gathering and Departure Facility (GDF) in Tripolis aufzunehmen oder verlangt, dass zunächst die Neuansiedlung von bereits nach Niger zurückgeführten Personen in Europa umgesetzt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10021)? Zu Beginn des Notevakuierungsmechanismus aus Libyen (Emergency Transit Mechanism, ETM) hatte Niger zugesagt, dass sich bis zu 600 vulnerable Personen in Niger aufhalten dürfen, bis sie umgesiedelt werden. Diese Zahl hat Niger auf 1 500 Personen erhöht. Niger steht nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu dieser Zusage. Nach nigrischen Vorgaben dürfen jedoch nie gleichzeitig mehr als 1 500 Personen in Niger auf die Umsiedlung warten. a) Welche Mitgliedstaaten kommen ihren Verpflichtungen zur Neuansiedlung nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang nach, und bei welchen Regierungen sind klare Defizite bekannt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Umsetzungsstand der Neuansiedlungsprogramme der anderen EU-Mitgliedstaaten. b) Zu welchem Prozentsatz kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zugesagter Neuansiedlungen nach, und welche Mittel hat sie hierfür in 2018 und 2019 aus dem aus dem AMIF-Fonds (AMIF = Asyl-, Migrations - und Integrationsfonds) der Europäischen Union beantragt? Die Bundesregierung hat für 2018/2019 insgesamt 10 200 Plätze für humanitäre Aufnahmen und Resettlement zugesagt und geht davon aus, dass diese Aufnahmen bis Ende 2019 erfolgen können. Bislang erfolgte in diesem Rahmen die humanitäre Aufnahme von 4 275 Schutzbedürftigen (Stand: 2. Juli 2019). Die Auszahlung von Fördermitteln aus dem AMIF-Fonds erfolgt zeitverzögert für tatsächlich erfolgte Aufnahmen. Für Aufnahmen ab 2018 wurden noch keine Förderbeträge ausgeschüttet. 10. Welche EU-Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu wenige Beamtinnen und Beamte im Einsatz und damit ihre gemeldeten Kontingente unterschritten („An den Grenzen Europas fehlen 5 000 Polizisten“, www.welt.de vom 9. Juni 2019)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur personellen Ausgestaltung der Grenzschutzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten sowie deren gemeldete Kontingente vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11678 11. Was ist der Bundesregierung über Pläne der Grenzagentur Frontex bekannt, zukünftig weitere eigene Ausrüstung und Fahrzeuge (Luft, Land, Wasser) zu beschaffen (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 5; bitte für Flugzeuge und Schiffe detailliert darstellen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10461 wird verwiesen. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. 12. Wo sind die von den EU-Agenturen Frontex und EMSA (European Maritime Safety Agency) eingesetzten Langstreckendrohnen der MALE-Klasse nach Kenntnis der Bundesregierung registriert bzw. zugelassen, und inwiefern haben dies die Rüstungskonzerne als Hauptauftragnehmer vorgenommen (Bundestagsdrucksache 19/888)? Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt Frontex derzeit keine Langstreckendrohnen der MALE–Klasse regulär ein. Die bisher im Rahmen von Erprobungsflügen von Frontex eingesetzten Maschinen des Typs Heron waren in Israel registriert und zugelassen. Die Zulassung erfolgte durch den Hersteller IAI. Der Vertrag beinhaltete Wartung und Verfügbarkeit des Systems. Die Erprobung des italienischen Systems „Leonardo Falco EVO“ basiert auf einer vertraglichen Kooperation von Frontex und der Firma Leonardo, welche als Betreiber auf Basis eines „Air Operator Certificate (AOC)“ operiert. 13. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der „real game changer“ bezüglich der neuen Frontex-Operation in dem Drittstaat Albanien (http://gleft. de/2Xj), den der EU-Grenzkommissar Dimitris Avramopoulos zudem als „wirklich historischen Schritt” beschrieb und der demnach eine „neue Phase der Grenzkooperation zwischen der EU und den Ländern des West-Balkan“ einläutet? Die Frontex-Operation in Albanien trägt aus Sicht der Bundesregierung dazu bei, die zuständigen albanischen Behörden bei ihren grenzpolizeilichen Aufgaben und bei Rückführungsmaßnahmen zu unterstützen und an die qualitativen Standards der Europäischen Union in diesen Aufgabenbereichen heranzuführen. Dabei können die Einsatzkräfte von Frontex erstmalig in einem Drittstaat auch hoheitliche Befugnisse im Rahmen dieser Tätigkeit anwenden. Die Anwendung hoheitlicher Befugnisse erfolgt nach Anweisung und in Anwesenheit der zuständigen albanischen Behörden. a) Welche konkreten Aufgaben sollen die Frontex-Bediensteten und die Einsatzkräfte der Mitgliedstaaten in Albanien übernehmen? Gemäß Einsatzplan umfasst der Einsatz Aufgaben für die Überwachung der „grünen “ Grenze, der Grenzkontrolle an den Grenzübergangsstellen sowie die Verhinderung von grenzüberschreitender Kriminalität. b) An welchen Grenzübergängen führen Angehörige der Operation zusammen mit albanischen Behörden Kontrollen durch, und an welchen Abschnitten wird die Grenze überwacht? Gemäß Einsatzplan sind die folgenden Grenzübergänge an der albanisch-griechischen Grenze in die Operation eingebunden: Kakavija, Tre Urat (Çarçovë), Kapshticë, Rips und Qafe Bote. Die Überwachung des Grenzraumes erfolgt in den Abschnitten Sopik, Çarçovë, Leskovik, Shtikë, Kapshticë und Livadhja. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11678 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Personal an der neuen Operation in Albanien, und wie viele Bedienstete werden von Frontex selbst entsandt (bitte ausführlich für die Bundesregierung angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich neben Deutschland die Mitgliedstaaten Österreich, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien und Slowenien an dem Einsatz . Insgesamt befinden sich aktuell 66 Einsatzkräfte aus den Mitgliedstaaten im Einsatz. Über die Anzahl der jeweiligen Einsatzkontingente einschließlich eingesetzter technischer Einsatzmittel der anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei ist mit elf Einsatzkräften an dem Einsatz beteiligt. Über den Einsatz von Frontex eigenem Personal liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor. a) Mit welcher Ausrüstung und welchen Fahrzeugen beteiligen sich die Mitgliedstaaten und Frontex an der neuen Operation in Albanien (bitte für die Grenzagentur gesondert ausweisen und ausführlich für die Bundesregierung angeben)? Insgesamt werden für den Einsatz zwölf Streifenfahrzeuge und ein Wärmebildfahrzeug eingesetzt. Die Bundespolizei beteiligt sich mit sechs Streifenfahrzeugen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. b) Welche Unterstützungsbüros hat Frontex für die Operation in Albanien eingerichtet, und wo befinden sich diese? Für die Koordinierung des Einsatzes hat Frontex Unterstützungsbüros in Gjirokaster , Kakavija und Kapshticë eingerichtet. c) Welche Regelungen zur Immunität der Missionsangehörigen wurden in der Statusvereinbarung mit Albanien getroffen? Gemäß Artikel 6 der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Albanien genießen die Angehörigen der europäischen Grenz- und Küstenwachteams Immunität vor albanischen Strafverfolgungsbehörden für alle Handlungen im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Auftrag gemäß den Vorgaben des Einsatzplans. 15. Welche albanischen Menschenrechtsgruppen oder anderen Nichtregierungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie vom Frontex- Konsultativforum empfohlen (vgl. https://frontex.europa.eu/fundamentalrights /consultative-forum/general) in die nationale Aufsicht der neuen Frontex-Operation in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten eingebunden? Welche weiteren hierfür infrage kommenden albanischen Organisationen sind der Bundesregierung im Rahmen ihrer Beteiligung an der Operation bekannt geworden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11678 16. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das Abschluss-Statement der Konferenz „Migration challenges along the Eastern Mediterranean/Western Balkan route“ vom 3. Mai 2019 in Wien umgesetzt werden, wonach mit Ländern in Südosteuropa auf Basis geltenden EU-Rechts Informationen auf Basis des Vertrags von Prüm ausgetauscht werden sollten und hierfür das von Prüm inspirierte „Police Cooperation Convention for Southeast Europe“ (PCC SEE) genutzt werden soll (Ratsdokumente 9696/19 und 13428/18), und wie soll die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol, der das Bundeskriminalamt mit einer „nationalen Meldestelle“ zuarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/9623), Behörden in den Westbalkan-Ländern mit der Analyse sozialer Medien bei der Terrorismusbekämpfung unterstützen (bitte erläutern)? Über konkrete Schritte zur Umsetzung des Abschluss-Statements der West-Balkan Staaten und des Salzburgforums liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Zur Frage, wie die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol die Behörden in den Westbalkan-Ländern mit der Analyse Sozialer Medien bei der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wie interpretiert die Bundesregierung das Urteil C-444/17 des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2019, das die eigentlich vorübergehenden, mittlerweile aber bis zu neun Mal verlängerten Binnengrenzkontrollen als nicht vergleichbar mit Außengrenzkontrollen auslegt? Ist aus Sicht der Bundesregierung der Artikel 2 Absatz 2 der Rückführungsrichtlinie im Rahmen von Binnengrenzkontrollen anwendbar? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10737 vom 6. Juni 2019 wird verwiesen. 18. Hält es die Bundesregierung für eine begrüßenswerte Freizeitgestaltung bzw. ein unterstützungswürdiges Hobby, wie es nach Kenntnis der Fragesteller in der Festhalteverfügung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr gegenüber dem Verein „Mare Liberum“ gegenständlich war (vgl. Plenarprotokoll 19/97, Frage 17), wenn deutsche private, nicht gewerbliche Seenotretterinnen und Seenotretter das Mittelmeer nach Seenotrettungsfällen absuchen und im Ereignisfall sofort die zuständige Seenotrettungsleitstelle alarmieren (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9821, sofern die Bundesregierung die Frage als beantwortet ansieht, bitte die Fundstelle mitteilen)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3963, zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4164 sowie zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7257 verwiesen. Zugleich ist die deutsche Flaggenstaatverwaltung verpflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz von privat unter deutscher Flagge betriebenen Schiffen im Kontext humanitärer Einsätze im Mittelmeer den deutschen Sicherheitsanforderungen entspricht. Die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dient nicht nur dem Schutz der Seenotretter selbst, sondern insbesondere auch anderen Schiffen und Dritten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11678 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Hält es die Bundesregierung angesichts zunehmender Repressalien Italiens (das die Frontex-Operation „Themis“ und die Militäroperation „EUNAVFOR MED“ im Mittelmeer leitet) gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen für hilfreich, wenn diese Organisationen am Frontex- Konsultativforum teilnehmen, um dort die Einhaltung von Menschenrechten und Grundfreiheiten bei der Seenotrettung zu überwachen? Das Frontex-Konsultativforum ist ein unabhängiges Gremium. Die Bundesregierung bewertet nicht die Entscheidungen dieses Gremiums zur Teilnahme weiterer Mitglieder. 20. Was ist der Bundesregierung über Ort und Zeitpunkt des kommenden SHADE MED-Treffens bekannt (Bundestagsdrucksache 19/7621, Frage 19), und welche Themen stehen auf der Tagesordnung? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das nächste Treffen der SHADE MED voraussichtlich für den 25. und 26. September 2019 in Rom vorgesehen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21. Mit welchem Personal haben dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnete Behörden an der von der EU-Grenzagentur Frontex ausgerichteten „Operational Heads of Airports Conference 2019“ (OHAC) in Warschau teilgenommen (http://gleft.de/2Xf), und was waren die wesentlichen, für deutsche Grenzkontrollaufgaben und Grenzüberwachungsaufgaben relevanten Ergebnisse? An der in Rede stehenden Veranstaltung nahmen Vertreter des Bundespolizeipräsidiums sowie der Flughafendienststellen Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, München, Leipzig/Halle und Dresden teil. Die Veranstaltung hatte informatorischen Charakter. Die Teilnehmer wurden in derzeit laufende und geplante gemeinsame Maßnahmen auf europäischer Ebene im Luftgrenzenbereich von Frontex eingewiesen. 22. Ist die Arbeit am Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (Erarbeitung von Lösungsansätzen, wiederholter Austausch über das weitere Vorgehen, Befassung einer Ratsarbeitsgruppe in 2018) aus Sicht der Bundesregierung auf einem guten Weg oder führt diese nach ihrer Einschätzung in näherer Zukunft vermutlich nicht zum Erfolg (Bundestagsdrucksache 19/10461, Antwort zu Frage 24)? Welche dieser Lösungsansätze hält die Bundesregierung für zielführend und für welche setzt sie sich besonders ein? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf die Europäische Menschenrechtskonvention beziehen. Anfang Juni 2019 hat die Europäische Kommission ihre zusammengefassten Lösungsvorschläge für alle vom Europäischen Gerichtshof in seinem Gutachten 2/13 zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention adressierten Problemfelder vorgelegt. In der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe „Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit“ (FREMP) am 24./25. Juni 2019 fand ein erster Meinungsaustausch zu den zusammengefassten Vorschlägen statt. Die Beratungen sollen im Juli 2019 fortgesetzt werden. Die Bundesregierung hält die Zusammenfassung der Vorschläge sowie den dazu stattfindenden Meinungsaustausch in der Ratsarbeitsgruppe für zielführend und sieht die Arbeiten am Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention auf einem guten Weg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11678 23. Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Aufrüstung von Frontex (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10461) für ausreichend, dass die Grenzagentur für die Grundrechte weiterhin über nur einen Beauftragten verfügt, während die Zahl der Exekutivdirektoren angesichts wachsender Aufgaben (auch in Drittstaaten ) verdreifacht wird? Der Bundesregierung ist bekannt, dass Frontex aktuell Vorkehrungen trifft, der Grundrechtebeauftragten einen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin zusätzlich zur Seite zu stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333