Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11679 19. Wahlperiode 16.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10911 – Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission , welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte . Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten. Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Herzstück des Gesetzes werden Finanzhilfen des Bundes an die Länder für bedeutende regionale Investitionen mit einem Gesamtwert von bis zu 14 Mrd. Euro sein. Darüber hinaus wird der Bund innerhalb einer Bund-Länder-Vereinbarung bis zu 26 Mrd. Euro für konkrete von den Ländern vorgeschlagene Projekte in den Kohleregionen aufwenden, um die Attraktivität der Standorte für die Menschen und für Unternehmen zu steigern. Der Bund wird seinen Anteil am Gesamtpaket insbesondere in die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur, in die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen und von Bundesbehörden investieren . Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erstellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11679 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Werden die Finanzmittel in Höhe von 40 Mrd. Euro zusätzlich zu bereits bestehenden Finanzzusagen ausgezahlt oder in bereits bestehende Zusagen, wie etwa den Bundesverkehrswegeplan, integriert (bitte aufschlüsseln, welche Gelder bereits in bestehende Programme in welchem Zeitraum fließen sollen)? Das Eckpunktepapier zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen trifft folgende Aussagen: In der Finanzplanung sind gemäß Koalitionsvertrag gegenwärtig bis 2021 Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro pro Jahr für regionale Strukturpolitik /Strukturwandel Kohlepolitik vorgesehen. Die Bundesregierung unterstreicht die Relevanz der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung des durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung bedingten Strukturwandels auch über das Jahr 2021 hinaus, indem die zuständigen Ressorts zur Deckung der Ausgaben für die in diesem Gesetz benannten Maßnahmen der Strukturstärkung auch zukünftig zusätzliche Verstärkungsmittel aus dem Gesamthaushalt erhalten werden. Der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2020 vom 26. Juni 2019 sieht entsprechend Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro als Vorsorge für regionale Strukturpolitik /Strukturwandel Kohlepolitik vor. 2. Wann plant die die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zur Strukturförderung der Kohleregionen vorzulegen? Am 22. Mai hat das Bundeskabinett Eckpunkte zur Unterstützung der betroffenen Kohleregionen beim Strukturwandel beschlossen. Die Eckpunkte sehen die Vorbereitung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck an dem Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes und wird diesen zeitnah vorlegen. 3. Wann plant die Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zum Abschalten von Kohlekraftwerkskapazitäten vorzulegen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitet zurzeit einen Gesetzentwurf zur Reduzierung und Beendigung der Steinkohleverstromung vor. Dieser soll im Herbst vom Bundeskabinett beschlossen werden. 4. Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung die separat geplanten Entwürfe für das Braunkohle- bzw. Steinkohleausstiegsgesetz zeitgleich vorlegen wird (wenn nein, bitte begründen)? 14. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 13. März 2019 sprach sich Staatssekretär Andreas Feicht für eine gesetzliche Zweiteilung des Kohleausstiegs (Stein- bzw. Braunkohle) aus, welche Vor- und Nachteile hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein solches Vorgehen und auf Grundlage welcher Studien, Untersuchungen oder Prognosedaten basiert die Einschätzung der Bundesregierung hierzu? Die Fragen 4 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird zunächst einen Gesetzentwurf zur Reduzierung der Steinkohleverstromung vorlegen. Die Regelungen zu den Braunkohlekraftwerken sollen möglichst im laufenden parlamentarischen Verfahren in den Gesetzentwurf zur Reduzierung der Steinkohleverstromung eingebracht werden. Die Inhalte sowie das konkrete Verfahren werden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11679 5. Inwiefern plant die Bundesregierung die Finanzhilfen an die Kohleregionen an die Bedingung der Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten zu knüpfen? Auf welche Art und Weise plant die Bundesregierung dies sicherzustellen? Wenn die Bundesregierung dies nicht plant, aus welchen Gründen nicht? Die Bundesregierung plant, den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen Unterstützung beim Strukturwandel bis zum Ende der Kohleverstromung, spätestens im Jahr 2038, zu gewähren. Der Kohleausstieg ist dabei Grund und Bedingung für die strukturpolitische Unterstützung des Bundes für die Regionen. Die Umsetzung von energiepolitischen und strukturpolitischen Maßnahmen wird deshalb sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abgestimmt. Die strukturpolitische Unterstützung der Bundesregierung hat zum Ziel, die durch den Kohleausstieg wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätze durch den Aufbau neuer Wertschöpfungschancen zu kompensieren. Dauer und Höhe der Strukturhilfen hängen von der Erreichung dieser Ziele ab. Es findet eine regelmäßige Evaluierung statt. 6. Inwiefern sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Kohleregionen den Strukturwandel mit eigenen Maßnahmen, die über die Erstellung der Leitbilder hinausgehen, in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Verkehrswende und Zukunft der Arbeit unterstützen? Welche konkreten Ziele und konkreten Maßnahmen sind hier zwischen der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen vereinbart worden? Das Gelingen des Strukturwandels in den Kohleregionen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bund, Länder und Gemeinden. Insbesondere die Länder müssen einen relevanten Beitrag leisten. Sie verpflichten sich daher zur aktiven Mitarbeit, insbesondere durch Projekte und deren Kofinanzierung gemäß geltenden Vorschriften . Mit den Projektvorschlägen, die in den Anhängen des Abschlussberichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ enthalten sind, haben die Länder hierfür einen ersten Grundstock gelegt, auf dem aufgebaut werden kann. Auch im Rahmen des Sofortprogramms, das auf bestehenden Bundesprogrammen basiert, haben die Länder entsprechende Projektvorschläge gemacht und erbringen einen eigenen Anteil, soweit einzelne Programme eine solche Kofinanzierung vorsehen. Die Regionen selbst werden schon jetzt aktiv in den Prozess eingebunden, indem beispielsweise über das Programm „Unternehmen Revier“ Ideen und Projekte aus den Regionen für einen erfolgreichen Strukturwandel angeregt und unterstützt werden. Partner des Bundes sind hierzu Regionalverbünde aus den Braunkohleregionen . Zur Begleitung des strukturpolitischen Prozesses und um die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu verdeutlichen, soll ein beratendes Koordinierungsgremium geschaffen werden. Dieses Koordinierungsgremium soll den Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Durchführung und Umsetzung der Projekte des Mantelgesetzes beraten und unterstützen. Es soll auf Bundesseite auch Koordinierungsaufgaben übernehmen. Insbesondere soll es sicherstellen, dass zukünftig, um die strukturpolitischen Ziele zu erreichen, weitere Projekte des Bundes in enger Absprache mit den Ländern und Regionen umgesetzt werden. Hierzu wird es aktuelle Entwicklungen erfassen, analysieren und entsprechend berichten können . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11679 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus sind bisher keine weiteren Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und den betroffenen Landesregierungen getroffen worden. 7. Welche Überlegungen zur zweiten Ausschreibungsrunde von 1,2 Gigawatt in Süddeutschland bis 2022 gibt es innerhalb der Bundesregierung, und wie sollen die „modifizierten Bedingungen“ konkret aussehen (s. Eckpunktepapier )? Die Verantwortung für die Beschaffung der besonderen netztechnischen Betriebsmittel liegt bei den Übertragungsnetzbetreibern. Dementsprechend gibt es keine Überlegung innerhalb der Bundesregierung zu „modifizierten Bedingungen “ für eine weitere Ausschreibung. Gemäß § 11 Absatz 3 Satz 8 des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Beschaffungskonzept vorzulegen, was auch geschehen ist. Grundsätzlich ist es den Übertragungsnetzbetreibern möglich, ein neues Beschaffungskonzept , z. B. bei Vorliegen neuer Erkenntnisse aus abgeschlossenen Ausschreibungsrunden , vorzulegen. Derzeit ist ein Zuschlag für ein netztechnisches Betriebsmittel erteilt worden. Die anderen Verfahren laufen noch. 8. Wird es sich bei diesen zusätzlichen Kapazitäten ausschließlich um Erdgaskraftwerkskapazitäten handeln, und falls nein, welche Kapazitäten welcher anderen Energieträger sollen dann im Zuge der Ausschreibungsrunde ausgeschrieben werden? Der Bedarf an besonderen netztechnischen Betriebsmitteln zur Sicherstellung der Netzstabilität ist grundsätzlich technologieneutral zu decken. Eingesetzte Technologien müssen technische Anforderungen für den Zweck, einen sicheren Netzzustand zügig nach einem Netzfehler wiederherzustellen, erfüllen. 9. Welche Projektvorschläge der Länder für das Sofortprogramm gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bisher, und nach welchen Kriterien wurden diese durch die Bundesregierung geprüft (bitte alle Kriterien differenziert auflisten)? Projekte des Sofortprogramms werden über bestehende Programme des Bundes gefördert. Die Kriterien des jeweiligen Programms müssen erfüllt sein. Die Länder haben nachfolgende Projekte für das Sofortprogramm vorgeschlagen: Brandenburg: Zweigleisiger Ausbau der Bahnverbindung Lübbenau–Cottbus Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung der Errichtung eines Großterminals in Schwarzheide für den kombinierten Verkehr Infrastrukturelle Begleitmaßnahmen zur Einrichtung eines Intermodalen Umschlagterminals Schwarze Pumpe Cottbuser Ostsee – Radweg und Kunstprojekt Stadtachse von Cottbus-Zentrum zum Ostsee Cottbuser Ostsee – Radrundweg um den See (Teil Wirtschaftsweg LEAG) Weiterentwicklung Lausitzer Seenland – Zentraler Knoten ÖPNV (Bahn) zur Fahrgastschifffahrt in Sedlitz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11679 REK Spreewald-Niederlausitzer Tagebaufolgelandschaften: Verbindung des Radwegenetzes Spreewald und des Naturparks Niederlausitzer Landrücken mit dem Radwegenetz Bergbaufolgelandschaften Bauliche Anpassung der IBA-Terrassen zur Nutzung als Open-Work-Space und Konferenz- und Showroom „Post Mining Development“ Anbindung Kreisstraße 7117 (Südstraße) an die B 97 n (Ortsumfahrung Schwarze Pumpe Smart Grid – Campusnetz der BTU CS Ankauf und Umbau des Innovationszentrums in Senftenberg Modellregion Gesundheit Lausitz – Gesundheitscampus und Next Generation Hospital Innovationszentrum für nachhaltige Rohstoffbasis Bioökonomie (IROBIO) MinGenTec – Mining & Generation Technology Made in Germany Aufbau eines 3DLabs Innovatives Lernzentrum Lausitz (ILL) UNESCO-Geopark Muskauer Faltenbogen I.N.A. Lieberoser Heide – Teilprojekt I.N.A. Aussichtsturm I.N.A. Lieberoser Heide – Teilprojekt Heideradweg Kulturelle Heimat Lausitz CO2 freies Cottbus – Mobil mit Wasserstoff Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) FabLab zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und des Gründungsgeschehens I.N.A. Lieberoser Heide – Teilprojekt Wanderwegesystem auf entmunitionierten Flächen Inwertsetzung des Immateriellen Kulturerbes im deutsch-slawischen Kontext Kulturplan Lausitz Nachfolgecampus Stärkung und Ausbau der BTU CS durch Institut für Mikrobiologie/Krankenhaushygiene /Umweltmedizin Umbau Bahnhof Königs Wusterhausen – Ausbau im Bereich Nordkopf Innovationscampus μSensorik (icampus) Lausitzer Zentrum für Künstliche Intelligenz Multidisziplinäre Optimierung eines hybriden Mikrogasturnbinen_SOFC_ Systems Zentrum für Digitalisierung der Planungs- und Bauwirtschaft („BIM“) Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg Maßnahmen zur Sicherung der Nutzungen und des Tourismus entlang der Spree, der Schwarzen Elster und Lausitzer Neiße Schaffung 740 m Gleis (Anbindung Hafen Königs Wusterhausen) für GV Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11679 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ABS Berlin-Dresden 2. Bauabschnitt Verbesserung der SPNV-Leistungen ggü. derzeit zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln Machbarkeitsstudie Elektrifizierung Cottbus-Görlitz „Innovationscluster Digitale Schiene“ als Beitrag zum Strukturwandel in den Braunkohlerevieren Lausitz, Mitteldeutschland und Rheinisches Revier Maßnahmen zum Aktionsplan Spreewald B, 97, OU Cottbus (2.BA) Sachsen: Taktverdichtung (Halbstundentakt) auf der Strecke Kamenz–Dresden Verlängerung der Strecke nach Hoyerswerda mit zusätzlichem Halt in Bernsdorf (Accumotive) Aufbaustudium „Intelligente Fertigung“ der Studienakademie Bautzen (BA Sachsen) Fort- und Weiterbildungszentrum an der Hochschule Zittau-Görlitz (HSZG) Glascampus Torgau Chappe-University Gesundheitsversorgung der Zukunft, insb. im ländlichen Raum Energieforschung: Ptx-Anlage in Thallwitz (Landkreis Leipzig) Technologie- und Transferzentrum Bauen 4.0 Unterstützung von Existenzgründungen in der Lausitz Zukunftscluster „Lausitzer Handwerk für sportliche Höchstleistung“ Zukunftscluster „Lausitzer Holz“ Sicherstellung einer Verwaltungsstruktur für den Geopark Muskauer Faltenbogen und weiterer Landschaftsparks in der Lausitz Projekt „Starkes Handwerk – starke Lausitz“ Görli.Works Standortkampagne Lausitz TETIS-Testzentrum für Eisenbahntechnik in Sachsen 5G für alle – von KMU für KMU Mobilität der Zukunft Standortkampagne Mitteldeutsches Revier CASUS Machbarkeitsstudie zum Innovationscluster Digitale Schiene Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienen- und Straßenverkehrsverbindungen Lausitzer Revier Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienen- und Straßenverkehrsverbindungen Mitteldeutsches Revier Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11679 Machbarkeitsstudie zur Elektrifizierung der Strecke Leipzig-Grimma und Suche nach Alternativlösungen Integrierte Wertschöpfungsketten zur Erlangung der industriellen Produktionsreife für Batteriezellen Reallabor für die Dekarbonisierung von Industriestandorten PTG (Power to gas-Gesamtsystem) Grimma Innovative automatisierte Straßenbahnen für Görlitz – Entwicklungsprojekt für zukunftsfähige Fahrzeuge in städtischen Nahverkehrsnetzen. Innovative automatisierte Straßenbahnen für Leipzig – Entwicklungsprojekt für zukunftsfähige Fahrzeuge in städtischen Nahverkehrsnetzen. Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier Vorbereitung des Einsatzes innovativer SPNV-Fahrzeuge im Mitteldeutschen Revier SPNV-Taktverdichtungen im Lausitzer Revier Entwicklungskonzept Schleife Digitalisierung des Gesundheitswesens – Blockchain Entwicklung einer Technologieplattform für den digitalen Zwilling zum Nachweis der Echtheit von Produkten sowie zur Implementierung von Zusatzfunktionen Siemens Standort Görlitz als Reallabor für die digitalen Industrieprozesse der Zukunft Elektrifizierung Geithain-Chemnitz aus BVWP vorziehen Heterojunction (HJT) Solarzellen Produktion Freiberg/Sachsen Errichtung einer Veranstaltungs- und Wettkampfstätte für internationale Großereignisse („Hallen“-Veranstaltungen) in Leipzig Sanierung des Bahnhofs Weißwasser Zentrum für Biogene Wertschöpfung und Smart Agriculture Pilotanlage Automatisierte Zelltherapie Deutsch-Tschechisches Fraunhofer Forschungsinstitut in Sachsen für Carbonfaser Technologien Carbon LabFactory – in grenzüberschreitender Kooperation Entwicklung von Carbon/Composit Reparaturmethoden an Flugzeugen Verwaltung 4.0 – Neubau Landratsamt Görlitz Sanierung der Ingenieurschule Weißwasser Fraunhofer-Institut für Energieinfrastruktur und Geothermie zzgl. 50. Prozent Land Projekt: „Modellregion Lausitz – Waldeisenbahn 2030“ Waldeisenbahn Muskau – Kulturerbe und Touristenattraktion Sanierung Bahnhofareal Bautzen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11679 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bauliche und museale Umgestaltung der Energiefabrik Knappenrode – Teilprojekte – Ausstellung – Historische Kaue – Energiehöfe Bioökonomie Modellregionen Kohlenstoff-Kreislauf-Technologien – Braunkohle zur Wiederaufbereitung von Kunststoffabfällen und Herstellung von Produkten für die Ptx-Technologien PtX-Anlage des FhG IMWS (Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen) in Leuna mit Pilotanlagenbetrieb an der TUBAF (Technische Universität Bergakademie Freiberg) Sanierung der Stadthalle Görlitz Telemedizin für Parkinsonpatienten in strukturschwachen Regionen Sachsen-Anhalt: Ausbau des mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Süden ST Teilprojekt: Sanierung und Umbau der Bahnstation Braunsbedra bis 2021 Ausbau des mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Süden ST Teilprojekt: Start der Planungen für die Kurve Großkorbetha Ausbau des mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Süden ST Teilprojekt: Durchführung der Planung für die Sanierung der übrigen Stationen der Strecke Merseburg –Querfurt Ausbau des mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Süden ST Teilprojekt: Start der Planungen für den Ausbau der Strecken Halle–Naumburg und Großkorbetha– Leipzig Entfristung der Bestellung der Strecke Zeitz-Weißenfels Teilprojekt: Modernisierung der Stations- und Stationsumfeldinfrastrukturen (Planung und Umsetzung ) Umsetzung eines Stadtbuskonzepts für Hohenmölsen: u. a. Beschaffung barrierefreier Midi-Bus, Anlage zusätzlicher Bushaltestellen Infrastrukturverbesserung im Kernrevier (Straße) – Hohenmölsen Infrastrukturverbesserung im Kernrevier (Straße) – Teuchern und Deuben Aufwertung der Anbindung an das Industriegebiet Webau Ortsumfahrung Bad Kösen: Erarbeitung Ausführungsplanung Digitalisierungszentrum Zeitz – Aufbau eines regionalen Digitalisierungszentrums und Erstellung einer Digitalen Strategie für die Stadt Zeitz, Initiierung smarter Projekte Landesleistungszentrum für Digitale Geschäftsmodelle (Accelerator) 5G-Projekte: a) 5G-Campus Merseburg b) 5G-Testfeld Starpark Reallabor in der Kombination strombasierter Wasserstoff und Kohlenstoff- Kreislauf mit Carbontrans Teilprojekt: Konzept- und Konsortialentwicklung für die Fraunhofer Pilotanlage CarbonTrans in Leuna & Pre-Feasibility Studien für die großtechnische Umsetzung in Mitteldeutschland Schaffung eines Bildungscampus in der Stadt Zeitz – Neubau 2-Feld-Turnhalle (2019-2021) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11679 Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Weißenfels (2019-2021) Stärkung des Kulturtourismus vermittels Pflege hochrangiger Kulturdenkmale im Burgenlandkreis, insbesondere im Zusammenhang mit dem UNESCO- Weltkulturerbe Teilprojekt: Instandsetzung der Liegenschaften am Naumburger Domplatz als UNESCO-Kernzone; hier: denkmalgerechte Sanierung der Liegenschaften Neuer Steinweg 1 und 2 Sanierung hochrangiger Kulturdenkmale, insbesondere im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe im Burgenlandkreis Teilprojekt: Reinigung Außenhaut des Naumburger Doms als UNESCO-Weltkulturerbe eSpeicher Halle (Saale); Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low-Cost-Infrastruktur und Mobile-Metering-Ladepunkten Kommunaler Klimaschutz Bau einer Ausstellungshalle im Europa-Rosarium Sangerhausen zum Aufbau eines Erlebniszentrums Rose, dem Rosenmuseum und einer Mammutgalerie (Teile des Spengler-Museums). Nordrhein-Westfalen: Einrichtung von Mobilitätsstationen der Zukunft Smarte Pendlerparkplätze Multimodale Mobilitätsdaten Machbarkeitsstudie „Digitale Schiene“ Reviermanagement Gigabit Reallabor „Wärmespeicher-Kraftwerk StoreToPower“ Stromspeicher Maltaprojekt Living-Lab Power-to-Chemicals (neu: Inkubator Nachhaltige Elektrochemische Wertschöpfungsketten – iNEW) Fraunhofer-Institut für Geothermie und Energieinfrastruktur Fraunhofer-Zentrum für Digitale Energie Digital Hardware Hub Aachen Neuroinspirierte Technologien der Künstlichen Intelligenz BioSC 2.0: Science-to-Business Center, Kompetenzzentren Demonstratoren Aufbau eines intelligenten regionalen Energiemanagements: Infrastruktur Energie Sicherheit Innovation (IESI) – Operation Center Klimahülle (mit Auflagen) Aachen-Düsseldorf, Korridor für neue Mobilität Gesamtregionales Radwegenetz Hub zirkuläre Wirtschaft Forschungsflugplatz Merzbrück Brainergy-Park Jülich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11679 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen Campus Aldenhoven 10. Hat die Bundesregierung alle von den Ländern im Zuge des Sofortprogramms vorgeschlagenen Projekte nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit geprüft, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht? Die Kriterien des jeweiligen Programms müssen erfüllt sein. Dies gilt auch für das Kriterium der Wirtschaftlichkeit, wenn es Teil der Programmkriterien ist. Die Prüfung der Projekte ist noch nicht abgeschlossen. 11. Inwiefern wird die Bundesregierung die Projektvorschläge der Bundesländer im Zuge ihrer Umsetzung und nach Abschluss der Projekte einer begleitenden und/oder abschließenden Erfolgskontrolle unterziehen? Wenn das jeweilige Programm eine begleitende und/oder abschließende Erfolgskontrolle vorsieht, wird diese entsprechend durchgeführt. 12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Eigenanteil der Länder für die geförderten Investitionen? Die Prüfung der Projekte ist noch nicht abgeschlossen. Der Eigenanteil der Länder für die geförderten Investitionen lässt sich daher noch nicht abschätzen. 13. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung an den Steinkohlekraftwerksstandorten über welchen Zeitraum hinweg zu fördern (bitte Art und zeitlichen sowie finanziellen Umfang der Maßnahme, geplanten Förderbeginn und geplantes Förderende auflisten)? An Steinkohlekraftwerksstandorten, an denen der Steinkohlesektor eine erhebliche wirtschaftliche Relevanz besitzt, sollen relevante Projekte finanziell mit insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro unterstützt werden. Die Bundesregierung wird in Absprache mit den betroffenen Ländern dafür sorgen, dass für die Durchführung von Projekten Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden. Die Bundesregierung bereitet momentan das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen mit einer Vielzahl strukturwirksamer Maßnahmen vor. Über konkrete Projekte kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. 15. Da die Bundesregierung laut Eckpunkten eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 beabsichtigt und dabei auch von einem besonderen KWK-Bonus für Süddeutschland die Rede ist, wie soll dieser genau ausgestaltet werden, und bis wann ist mit dem Entwurf eines entsprechend geänderten KWKG zu rechnen? In den Eckpunkten des Strukturstärkungsgesetzes wird die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 angekündigt . In diesem Sinne wird das BMWi einen Kabinettbeschluss für eine KWKG-Novelle im Sommer 2020 anstreben. Die Grundlage dafür ist auch der intensive Diskussionsprozess zur Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung mit betroffenen Akteuren und die gutachterliche Evaluation des KWKG. In Hinblick auf die besonderen Herausforderungen in Süddeutschland wird das BMWi außerdem vorschlagen, den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung-Leistung über einen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11679 Bonus anzureizen. Die genaue Ausgestaltung bedarf einer vertieften energiewirtschaftlichen , technischen, finanziellen und rechtlichen Prüfung und wird im Kontext der geplanten KWKG-Novelle ausbuchstabiert werden. 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die notwendige Gas-Infrastruktur in Süddeutschland vorhanden ist, um die Gaskraftwerke zu versorgen, deren Bau sie fördern möchte? Am 20. März 2019 wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern die finale Fassung des Netzentwicklungsplans 2018-2028 veröffentlicht und der BNetzA übermittelt . Dieser basiert auf dem von den Fernleitungsnetzbetreibern bereits am 19. Juni 2017 veröffentlichten und am 12. Dezember 2017 von der BNetzA bestätigten Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028. Der durch den Kohlekompromiss vereinbarte vorzeitige Ausstieg aus der Nutzung der Steinund Braunkohle für die Verstromung konnte im Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Gas 2018-2028 nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden. Ob zusätzliche Gasinfrastruktur notwendig ist, wird im Szenariorahmen des kommenden Netzentwicklungsplanes 2020-2030 durch die Fernnetzbetreiber zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen sein. 17. Welche weiteren Schritte bzw. Maßnahmen und gesetzlichen Veränderungen zur Planungsbeschleunigung von Energie- und Verkehrsinfrastrukturprojekten schweben der Bundesregierung neben der vorgesehenen erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Vorhaben vor? Die vorgesehene Rechtswegverkürzung wird einen entscheidenden Beitrag zur Planungsbeschleunigung der genannten Projekte leisten. Auch die vorgesehene Stärkung von Behörden im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Kohleregionen kann die Verwaltung entlasten. Hier sind z. B. für die Erledigung ökologischer Aufgaben neue Strukturen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgesehen. Zudem werden regionale Akteure in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen, darunter Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft . Dadurch können die Planungsqualität erhöht, eine höhere Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben erreicht und damit auch die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. 18. Da sich die Bundesregierung unter den „Maßnahmen zum Aufbau starker Energieregionen der Zukunft“ für eine „gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern“ zur Flankierung der bei Ländern und Kommunen liegenden langfristigen Konzepte zur Flächenplanung und Ausweisung von Erneuerbaren -Projekten ausspricht, wie will sich die Bundesregierung in diesen Prozess konkret einbringen? Möglichkeiten der Ausgestaltung einer entsprechenden Erklärung werden u. a. im Lichte von Entscheidungen zum Erneuerbare-Energien-Ausbaupfad zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels bis 2030 zu prüfen sein, in enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern. Mögliche inhaltliche Ansatzpunkte kann z. B. die im Oktober 2018 veröffentlichte Studie „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebau -Regionen“ liefern, die u. a. Analysen zu Wertschöpfungspotenzialen durch Erneuerbare-Energien-Vorhaben und Empfehlungen mit Blick auf entsprechende Flächenplanungen und Ausweisungen enthält. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333