Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1168 19. Wahlperiode 12.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Nicola Beer, Konstantin Kuhle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/868 – Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellte im Oktober 2016 eine „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ vor. Darin wurde ein „DigitalPakt#D“ zwischen Bund und Ländern vorgeschlagen, in dessen Rahmen „in Milliardenhöhe über fünf Jahre die digitale Ausstattung an Schulen“ auf Grundlage von Artikel 91c des Grundgesetzes gefördert werden soll. Die Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka stellte dafür rund 5 Mrd. Euro in Aussicht (www.bmbf.de/de/sprung-nach-vorn-in-der-digitalen-bildung- 3430.html). Die Länder sollen nach diesem Vorhaben entsprechende pädagogische Konzepte und weitere begleitende Maßnahmen beisteuern. Die Kultusministerkonferenz (KMK) veröffentliche im Dezember 2016 ihrerseits ein Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“. Im Januar 2017 wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung und den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, um bis zum Jahresende eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung zu erarbeiten. Ein im Juni 2017 von der KMK vorgestelltes Eckpunktepapier ist nach Auskunft der Bundesregierung zuvor nicht mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung erörtert worden (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/13395). Eine haushälterische Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Bereitstellung finanzieller Mittel steht noch aus, doch auch rechtliche und sachliche Fragen scheinen gegenwärtig noch offen zu sein. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In einer digitalen Wissensgesellschaft ist digitale Bildung die Voraussetzung, um Menschen auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten und sie zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen. Zur Erschließung der Potenziale digitaler Bildung veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Oktober 2016 die Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“. Teil dieser Strategie ist der von der Bundesministerin Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1168 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Prof. Dr. Johanna Wanka im Oktober 2016 vorgestellte Vorschlag für einen Digitalpakt zur Förderung des Aufbaus digitaler Infrastruktur und zur Umsetzung digitaler Bildung. Im Dezember 2016 beschloss die Kultusministerkonferenz (KMK) ihre Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Das Vorhaben DigitalPakt Schule passt sich ein in weitere Initiativen der Bundesregierung für zukunftsorientierte Bildung: So unterstützt der breitbandige Anschluss von Schulen an das Internet über das Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die mit dem Digital Pakt Schule angestrebte digitale Anbindung der Schulen. Darüber hinaus unterstützt das BMBF die Länder im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung “ unter anderem dabei, nachhaltige Verbesserungen für den gesamten Prozess der Lehrerbildung inhaltlich und strukturell zu erreichen, wobei auch das Lehren und Lernen mit digitalen Medien eine bedeutende Rolle einnimmt. Das koordinierte Handeln der Bundesregierung im Bildungsbereich umfasst nicht zuletzt die Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch die Förderung von Investitionen für Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden auf der Grundlage des im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen 2017 neu eingefügten Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). 1. Warum konnten die Gespräche zur Bund-Länder-Vereinbarung nicht wie geplant bis Ende 2017 abgeschlossen werden? Ausgangspunkt der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule im Januar 2017 war die Erklärung von Bundesministerin Wanka, dass ein Programm dieses Umfangs und dieser Bedeutung von der 2017 amtierenden Bundesregierung verhandelt werde, aber haushälterische, sachliche und rechtliche Fragen nach der Bundestagswahl von der nachfolgenden Bundesregierung geklärt würden. Durch die bisher nicht erfolgte Regierungsbildung liegt derzeit keine entscheidungsreife Grundlage für den Abschluss der Gespräche vor. 2. Wer sind die regelmäßigen Teilnehmer der Arbeitsgruppe, in welchem Rhythmus tagen sie, und wann fand die letzte gemeinsame Sitzung statt? Die Bundesministerin für Bildung und Forschung und die für Kultus zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder haben am 30. Januar 2017 die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs-Ebene beschlossen. Den Vorsitz haben der Bund und das Land Baden-Württemberg. Die Staatssekretärs- Arbeitsgruppe hat zur Klärung von Fachfragen eine Fach-Arbeitsgruppe (Fach- AG) eingerichtet. Die Arbeitsgruppen sind länderseitig offen für eine Teilnahme aller Länder. An den Sitzungen von Bund und Ländern hat – nicht zuletzt infolge mehrerer Landtagswahlen – ein jeweils unterschiedlicher Kreis von Landesvertreterinnen und -vertretern teilgenommen. Der Sitzungsturnus wechselte in Abhängigkeit des konkreten Abstimmungsbedarfs. Die Fach-AG hat zuletzt am 19. Januar 2018 getagt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1168 3. Wer hat seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an der 358. Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2017 in Stuttgart – insbesondere am Bund-Länder-Gespräch unter Tagesordnungspunkt 3 „Bildung in der digitalen Welt im Bereich der Schule“ – teilgenommen? Falls die Bundesministerin oder Staatssekretäre nicht anwesend waren, warum nicht? An der 358. Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2017 in Stuttgart haben der Leiter der Unterabteilung „Strategie; Digitaler Wandel“ und der Leiter des Referats „Zusammenarbeit Bund-Länder“ im BMBF teilgenommen. Bundesministerin Wanka war wegen der zur gleichen Zeit in Berlin stattfindenden deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen verhindert, Staatssekretäre durch andere Termine und einen akuten Krankheitsfall. 4. Wie ist der weitere Zeitplan für den Fortgang der Gespräche auf Staatssekretärsebene ? Bis wann erwartet die Bundesregierung ein Ergebnis? Die Gespräche werden nach Bildung einer neuen Bundesregierung fortgeführt. 5. Wie lautet der aktuelle Stand der Vereinbarungen? Trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung diese mit? Welche Vorkehrungen für Qualitätssicherung sieht das BMBF vor, gerade auch unter Heranziehung von Experten und im Ländervergleich? Die Fach-AG hat in den letzten Monaten über operative Aspekte der Umsetzung des DigitalPakts beraten und konnte dazu weitgehende Einigkeit herstellen. Dies schließt den Aspekt der externen Evaluation des Programms ein, der schon im Entwurf des Eckpunktepapiers von Bund und Ländern Mitte 2017 vorgesehen war. 6. Welche Maßnahmen könnten einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche beschleunigen? Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Gespräche sind die Bildung einer neuen Bundesregierung, die Verabschiedung des Bundeshaushalts sowie entsprechend der Verständigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine Änderung des Grundgesetzes. 7. Auf welcher Grundlage schätzte die Bundesministerin für Bildung und Forschung den Förderbetrag auf 5 Mrd. Euro innerhalb von fünf Jahren? Gibt es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse für einen davon abweichenden Förderbedarf? Das BMBF hat bereits mit der Maßnahme zur Förderung von „Systemlösungen für die Computernutzung in der schulischen Bildung“ Lösungsansätze für schulische Infrastrukturen in der Praxis erarbeiten lassen. Aus der Umsetzung dieser mehrjährigen Fördervorhaben und aus Berichten zu verschiedenen der von Schulträgern in der Folgezeit realisierten und betriebenen IT-Infrastrukturen lassen sich praxiserprobte Angaben zu den wesentlichen Komponenten schulischer IT-Infrastrukturen und Dienste ermitteln, zu denen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus auch ein Kostentableau erstellen lässt. Ein weiterer Faktor sind die in den Ländern in unterschiedlicher Weise verfügbaren Daten zum Grad der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1168 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausstattung in Schulen. Umfassende und exakte Aussagen über die Gesamtsituation der IT an Schulen liegen allerdings nicht vor. Daher kann anhand dieser Faktoren für alle Schulen im Land ein Umfang von Investitionen bis zur Inbetriebnahme von ca. einer Milliarde Euro pro Jahr nur annähernd genau abgeschätzt werden. Das BMBF hat dabei auch berücksichtigt, dass auch solche Schulen einen Bedarf zur Weiterentwicklung ihrer IT-Infrastruktur formulieren, die bereits Erfahrungen mit der Digitalisierung gesammelt haben und schon über eine vergleichsweise gute Ausstattung verfügen. Die wiederholt, zuletzt 2017, von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegten Studien zur Abschätzung eines Mittelbedarfs für schulische Infrastrukturen und die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern gehen von vergleichbaren Berechnungsfaktoren aus. Sie kommen zu einem höheren Bedarf, da ihnen andere Ausstattungsziele zugrunde liegen. Bei diesen Studien wird einerseits die Finanzierung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten, die den größten Teil der kalkulierten Aufwände verursacht, eingerechnet. Die Kultusministerkonferenz favorisiert in ihrem Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ 2016 dagegen das Modell eines „Bring Your Own Device“. Dieses Modell liegt auch dem Digitalpakt Schule zugrunde. Andererseits rechnen die Studien der Bertelsmann-Stiftung mit einem Durchschnittswert für schulische Infrastrukturen, bei dem weder die deutlich höheren Bedarfe in beruflichen Schulen und größeren Schulkomplexen berücksichtigt sind noch die kostendämpfenden Potentiale von neuen und kosteneffizienten Möglichkeiten zu IT-Administrationslösungen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten sieht das BMBF daher keinen veränderten Finanzbedarf. 8. Bis wann wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten? Der Deutsche Bundestag wird im Zuge der in der Antwort zu Frage 6 genannten Gesetzgebungsverfahren beteiligt. 9. Welche rechtlichen und/oder sachlichen Fragen zur Vorbereitung der Bund- Länder-Vereinbarung sind jenseits der haushälterischen Fragen noch zu klären ? Was sind die wesentlichen Konfliktpunkte? Die zielgerichtete Umsetzung einer Maßnahme in diesem Umfang und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedingungen in den Ländern bedarf einer gemeinsamen Abstimmung von Bund und Ländern zum Vorgehen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Gibt es Einschätzungsdifferenzen bzgl. rechtlicher und/oder sachlicher Fragen zwischen verschiedenen Bundesministerien? Wenn ja, welche? Die politisch getroffenen Vereinbarungen zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und zur Ausgestaltung des Digitalpakts Schule sind die Grundlage für die anstehende Abstimmung der beteiligten Ressorts. Für Differenzen in der Einschätzung dieser Grundlagen besteht kein Anlass. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1168 11. Welche rechtlichen und/oder sachlichen Fragen werden seitens des Bundes anders bewertet als seitens der Länder, und welche Positionen vertritt der Bund in diesen Fragen? Nach Eindruck des BMBF konnte im Zuge der Gespräche mit den Ländern mittlerweile ein hoher Grad an Übereinstimmung in der Bewertung der Bedarfe und Aufgaben hergestellt werden. 12. Wie schnell können nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Mittel nach einer entsprechenden Entscheidung des Deutschen Bundestages den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden? Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die für die Beratung der Antragsteller und die Mittelvergabe an die Schulträger im Entwurf der Eckpunkte vorgesehenen und von den Ländern verantworteten „benannten Stellen“ arbeitsfähig ausgestattet werden. Zentrale Anforderungen an die Schulen und Schulträger für eine Beantragung sind im Entwurf der Eckpunkte ebenfalls bereits benannt. Sie bieten Orientierung für die Schulträger, sich bereits jetzt auf die Antragstellung vorzubereiten . 13. Welche Maßnahmen ergreift der Bund, um sicherzustellen, dass Schulträger die finanziellen Mittel unbürokratisch beantragen und zeitnah abrufen können ? Bund und Länder diskutieren derzeit die entsprechenden Verfahrensfragen, um die Beantragung durch die Schulträger auf möglichst einfache und effiziente Weise realisieren zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333