Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11681 19. Wahlperiode 15.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/10913 – Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ und Auswirkungen auf die Lausitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission , welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte . Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten. 43 Prozent der Finanzhilfen sind für das Lausitzer Revier vorgesehen. Damit ergibt sich eine Aufteilung für Brandenburg von 25,8 Prozent und Sachsen von 25,2 Prozent. Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung. Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erstellen. 1. Wie will die Bundesregierung für den Erfolg des Strukturwandels in der Lausitz konkret sicherstellen, dass die Akteure vor Ort einbezogen werden, wie etwa Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft? 6. Welche Formate zur dialogischen Beteiligung und zur Bürgerbeteiligung – etwa in der Lausitz – vor Ort plant die Bundesregierung, wann sollen sie initiiert werden, wie lange sollen sie dauern, und welche Kosten plant die Bundesregierung hierfür ein? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11681 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Plant die Bundesregierung, für die konkrete Verwendung und Verteilung der zugesagten Strukturhilfen mit einer Gesamtsumme von 40 Mrd. Euro bis 2038 die Zivilgesellschaft vor Ort einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1, 6 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Einbindung sämtlicher Akteure (darunter Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft) für das Gelingen des Kohleausstieges von hoher Bedeutung. Daher wurde bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf geachtet, dass neben Industrie und Wirtschaft auch Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden und der betroffenen Regionen aktiv am Prozess mitwirken. Die Regionen selbst werden schon jetzt aktiv in den Prozess eingebunden, indem über das Programm „Unternehmen Revier“ Ideen und Projekte aus den Regionen für einen erfolgreichen Strukturwandel angeregt und unterstützt werden. Partner des Bundes sind hierzu Regionalverbünde aus den Braunkohleregionen. Bund und Länder fördern die interkommunale Zusammenarbeit in der Lausitz über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) bei der Erstellung von Leitbildern und Erarbeitung von konkreten Projekten für den Strukturwandel. Ein wesentliches Element bei beiden Maßnahmen ist eine breite Beteiligung von Akteuren in den Regionen. Die Einbindung der Bevölkerung und der lokalen Akteure ist bei der Umsetzung von zukünftigen Vorhaben aus Sicht der Bundesregierung zentral. Hier können die Länder auf Grund ihrer größeren Nähe zu lokalen Anliegen und Herausforderungen eine wichtige Rolle einnehmen. Die Länder sind das zentrale Bindeglied zwischen dem Bund, der kommunalen Ebene, der lokalen Wirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern und den zivilen Bündnissen, die jeweils ihre eigenen Blickwinkel und Kompetenzen einbringen. Darüber hinaus sind während des anstehenden Gesetzgebungsprozesses entsprechende, u. a. durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung vorgesehene Konsultationen mit den Ländern und Verbänden geplant. 2. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Leitbild für das Lausitzer Revier „Europäische Modellregion für den Strukturwandel“ (s. Eckpunkte )? Die Erstellung von Leitbildern für die Kohleregionen erfolgte durch die betroffenen Länder in Abstimmung mit dem Bund. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die regionale Entwicklung entsprechend der Zuständigkeitsverteilung im föderalen Staat primär eine Länderaufgabe ist und mit den jeweiligen Strategien zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes abgestimmt sein muss. Die Leitbilder der Braunkohleregionen beschreiben Ansatzpunkte und Zielsetzungen für die regionale Entwicklung. Die Lausitz soll als eine „Europäische Modellregion“ beispielgebend für einen gelungenen Strukturwandel sein. Besondere Bedeutung kommt dabei der zügigen , raumwirksamen Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen Berlin , Leipzig und Dresden sowie den regionsinternen Zentren zu. An bestehende Kompetenzen anknüpfend sollen vorhandene Standorte in ihrer Entwicklung gefördert bzw. innovativ revitalisiert werden, um die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Lausitzer Reviers insgesamt nachhaltig zu sichern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11681 3. Inwiefern werden sich die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach Ansicht der Bundesregierung für die im Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz aufgelisteten prioritären Verkehrsprojekte in der Lausitz in Sachsen und in Brandenburg beschleunigen (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten und Beschleunigungspotenzial sowie erwartete Beschleunigungswirkung konkret begründen), und wann werden die Projekte jeweils fertiggestellt sein und in Betrieb genommen werden können (Zeitpunkte bitte einzeln auflisten)? Im Sinne von IV 3. b) aa) der Eckpunkte ist zur Beschleunigung der Planungen von Verkehrsinfrastrukturprojekten in den Braunkohleregionen geplant, für ausgewählte Vorhaben eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorzusehen. Die vorgesehene Rechtswegverkürzung wird einen entscheidenden Beitrag zur Planungsbeschleunigung der genannten Projekte leisten. Auch die vorgesehene Stärkung von Behörden im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Kohleregionen kann die Verwaltung entlasten. Hier sind z. B. für die Erledigung ökologischer Aufgaben neue Strukturen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgesehen. Zudem werden regionale Akteure in die Umsetzung der Maßnahmen einbezogen, darunter Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft. Dadurch können die Planungsqualität erhöht, eine höhere Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben erreicht und damit auch die Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Eine Aufstellung, welches Beschleunigungspotenzial sich für die einzelnen Projekte ergibt, ist nicht möglich. 4. Plant die Bundesregierung, ab 2020 Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden in der Lausitz neu anzusiedeln bzw. den Sitz der Behörden in die Lausitz zu verlegen? Wenn ja, wann genau sollen welche Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden an welche konkreten Standorte in der Lausitz verlegt werden, wie viele Vollzeitstellen sollen jeweils geschaffen/verlegt werden, und mit welchen Kosten für die Verlegung bzw. Neuschaffung von Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden in die Lausitz rechnet die Bundesregierung bis 2038? Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen. Sie hat sich daher zum Ziel gesetzt, zunächst 5 000 Arbeitsplätze in den Kohlerevieren, dazu zählt auch die Lausitz, innerhalb von zehn Jahren zu schaffen. Die diesbezüglichen Planungen laufen derzeit in den Ressorts. Die Clearingstelle im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt die Ressorts beratend bei ihren Ansiedlungsüberlegungen. 5. Welche Gespräche zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus der Lausitz gab es zum Kabinettsbeschluss, und welche Folgetreffen mit welchen Inhalten sind in diesem Jahr noch vorgesehen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird auch Verhandlungen mit der LEAG aufnehmen, um die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Energiebereich vorzubereiten . Die Inhalte dieser Gespräche sind vertraulich. Der Kabinettsbeschluss zum Strukturstärkungsgesetz wird allerdings voraussichtlich nicht Gegenstand der Verhandlungen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11681 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie ist der Stand der Implementierung des im Endbericht der Kohlekommission angesprochenen „Innovationsprojektes“, das dem Vernehmen nach am Kraftwerksstandort Jänschwalde errichtet werden soll? 8. Gibt es alternative Planungen, sollte das Innovationsprojekt nicht fristgerecht bis 2025 umgesetzt werden können? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird zu einem möglichen „Innovationsprojekt“ Gespräche mit den beteiligten Akteuren führen und die Realisierung eines solchen Projekts prüfen. 10. Welche Ansiedlungen von Forschungseinrichtungen mit welcher Stellenanzahl sind in der Lausitz in welchem Zeitrahmen vorgesehen? Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wird derzeit von der Bundesregierung erarbeitet. Die Benennung von neuanzusiedelnden Forschungseinrichtungen in der Lausitz und verbundenen Arbeitsplätzen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 11. Sieht die Bundesregierung eine gesonderte Unterstützung für die Zulieferund Dienstleistungsindustrie vor, die im Kontext bzw. Auftrag der Kohlekonzerne tätig war? Wenn ja, welche? 12. Gibt es ein Konzept der Bundesregierung, um einen nachhaltigen Umbau der Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen wie etwa der Lausitz zu fördern und die Sicherung attraktiver Arbeitsplätze in der Region zu unterstützen? Die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von Januar 2019 ein tragfähiges Konzept entwickelt, das mit den Braunkohleländern abgestimmt ist. Um den vier Braunkohleländern strukturpolitische Hilfen über den von der Kommission vorgeschlagenen Zeitraum bis spätestens 2038 zur Verfügung zu stellen, wird die Bundesregierung den Entwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vorlegen. Es wird die Rahmenbedingungen der Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bestimmen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Programm auflegen, mit dem sie die Braunkohlereviere zu bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen , ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung macht und Projekte auf Basis von Zuwendungen fördert. Die Bundesregierung entwickelt derzeit die Grundzüge des Programms. Über mögliche Einsatzgebiete des Programms lassen sich noch keine Aussagen treffen. 13. Wie genau soll die im Eckpunktepapier genannte „weitere Förderung des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus“ ausgestaltet sein, und wann genau wird das KEI eröffnet? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums Klimaschutz in der energieintensiven Industrie (KEI) begonnen. Dazu wurde am 7. März 2019 an der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus eine Auftaktveranstaltung durchgeführt. Zur konzeptionellen Ausrichtung hat am selben Ort am 29. Mai 2019 ein Stakeholder- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11681 Workshop stattgefunden. Gegenwärtig werden die administrativen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit das KEI im Herbst dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen kann. Das KEI soll als Think-Tank vor allem einen interdisziplinären und branchenübergreifen Austausch zur Dekarbonisierung im Industriesektor fördern, eine Wissensplattform bieten und zentrale Akteure beraten. Darüber hinaus soll das KEI das voraussichtlich 2020 startende Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ als Projektträger betreuen.“ 14. Wann genau soll das DLR-Institut „CO2-arme Industrieprozesse“ an den Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz angesiedelt werden, und wie hoch ist das Fördervolumen angesetzt? Am 27. Juni 2019 hat der DLR-Senat den Gründungsbeschluss für ein entsprechendes DLR-Institut gefasst. Ab sofort soll an seinen Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz mit dem Aufbau der Forschungskapazitäten begonnen werden. Für die institutionelle Förderung des Bundes sind jährlich für beide Standorte jeweils 5 Mio. Euro sowie seitens Brandenburg und Sachsen jeweils 0,5 Mio. Euro vorgesehen. Zudem haben die Sitzländer Brandenburg und Sachsen zugesagt, jeweils für ihren Institutsstandort eine einmalige Sonderfinanzierung in Höhe von 10 Mio. Euro zu erbringen. 15. Wie wird sichergestellt, dass aus der Ansiedlung der Forschungsinstitute auch eine gezielte Vernetzung mit kleinen und mittleren Unternehmen hervorgeht , und falls nein, warum nicht? Die gezielte Vernetzung institutionell geförderter Forschungseinrichtungen mit kleinen und mittleren Unternehmen ist Teil der missionsspezifischen, strategischen Ausrichtung, die im Pakt für Forschung und Innovation wie auch im Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verankert ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 16. Wann genau soll das im Eckpunktepapier erwähnte „Modellvorhaben zur proaktiven Unternehmensberatung“ in den ostdeutschen Kohlerevieren umgesetzt werden, und wie genau wird das Modellvorhaben ausgestaltet sein (beispielsweise hinsichtlich Finanzierung, Projektträger, Zielgruppe)? Das „Modellvorhaben zur proaktiven Unternehmensberatung“ in den ostdeutschen Braunkohleregionen wird derzeit konzipiert, so dass zurzeit noch keine endgültigen Angaben gemacht werden können. Ziel des Programms ist es, den unternehmerischen Anpassungs- und Strukturwandelprozess zu verbessern, indem in und mit den Unternehmen eine strategische Unternehmensentwicklung angeregt wird. Durch die Implementierung eines strategisch angelegten Wandelungsprozesses in den Unternehmen soll die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Unternehmen gestärkt werden. Dazu wird aktiv auf die Unternehmen zugegangen. Bisher sind als Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und Unternehmen der wirtschaftsnahen Dienstleistungen vorgesehen. Nach Fertigstellung der Konzeption, Ausschreibung und Implementierung könnte es ca. Anfang 2020 gestartet werden. Als Modellvorhaben für ein Jahr wird es aus dem Titel des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer für ein Jahr finanziert. Bei Erfolg könnte auf Basis der Erfahrungen mit dem Modellvorhaben das Programm verstetigt und verbreitert werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11681 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Inwieweit werden die Bereiche Bildung und vor allem Weiterbildung in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundes und der Länder für das Lausitzer Revier berücksichtigt, auch in finanzieller Hinsicht? Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wird derzeit von der Bundesregierung erarbeitet. Die Benennung von Maßnahmen im Bereich Bildung und Weiterbildung im Lausitzer Revier sowie deren finanzieller Rahmen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333