Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11684 19. Wahlperiode 15.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11211 – Digitale Buchungen von Beherbergungsbetrieben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit den Eckpunkten der Nationalen Tourismusstrategie hat die Bundesregierung strategische Ziele für die Tourismuspolitik definiert. Hierzu gehört nach Auffassung der Fragesteller auch, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland und der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft zu stärken sowie eine digitale Infrastruktur zu schaffen. Aus Sicht der Fragesteller haben es besonders kleine Anbieter von touristischen Leistungen schwer, digitale Lösungen für ihre Angebote bereitzustellen, um dauerhaft mit dem Trend Schritt halten zu können. Nach Daten aus der Reiseanalyse 2019 der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) suchten im Jahr 2018 19,8 Millionen Deutschsprachige online nach Unterkünften für ihre Haupturlaubsreise (5+ Tage eines Jahres). Dieser Wert stieg im Vergleich zu 2008 sowie im Vergleich zu 2017 stark an. Bei Kurzurlaubsreisen von 2 bis 4 Tagen Dauer wurden im Jahr 2018 bereits von 83 Prozent der Befragten die Unterkünfte online gebucht (Reiseanalyse 2019, FUR). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es werden nicht alle Beherbergungsbetriebe in der amtlichen Statistik erfasst. Beherbergungsbetriebe im Sinne des Beherbergungsstatistikgesetzes sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf unterschiedliche Datenerhebungen , die nicht Teil der amtlichen Statistik sind, und geben kein vollständiges Bild wieder. Aus Gründen der Entlastung kleiner Unternehmen von bürokratischem Aufwand verzichtet die Bundesregierung bewusst auf eine statistische Erhebung bei Beherbergungsbetrieben mit weniger als zehn Betten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11684 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beherbergungsbetrieben (unter zehn Betten) bezogen auf die Gesamtzahl an Anbietern ? Von der amtlichen Tourismusstatistik werden nur Beherbergungsbetriebe mit zehn und mehr Schlafgelegenheiten/Stellplätzen erfasst. Auf diese Weise werden Kleinbetriebe von Auskunftspflichten entlastet. Daher liegen auch keine Angaben zur Anzahl der Kleinbetriebe im Beherbergungsgewerbe mit weniger als zehn Betten vor. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 über die europäische Tourismusstatistik nimmt das Statistische Bundesamt einmal im Jahr eine grobe Schätzung des jährlichen Übernachtungsaufkommens für inländische und ausländische Gäste in Kleinbetrieben vor (ausgenommen sind Schulungsheime, Rehabilitations - und Vorsorgekliniken, die allerdings generell mehr als zehn Betten aufweisen dürften). Demnach gab es im Jahr 2017 rund 39 Millionen Übernachtungen inländischer und 4 Millionen Übernachtungen ausländischer Gäste in Betrieben mit weniger als zehn Schlafgelegenheiten/Stellplätzen. Das entsprach in der Summe einem Anteil an allen Übernachtungen von etwa 9 Prozent. Laut der vom Deutschen Ferienhausverband veröffentlichten Studie „Der Ferienhausmarkt in Deutschland – Volumen und ökonomische Bedeutung“ aus dem Jahr 2015 gab es deutschlandweit zu diesem Zeitpunkt rund 681 000 Betten in privaten Ferien-immobilien und rund 321 000 Betten in gewerblichen Ferienimmobilien . Insgesamt gab es demnach rund 1 002 000 Betten in Ferienimmobilien. Rund 71,4 Millionen Übernachtungen in privaten Ferienimmobilien sorgten laut dieser Studie zusammen mit rund 31,8 Millionen Übernachtungen in gewerblichen Ferienimmobilien für insgesamt rund 103,2 Millionen Übernachtungen in Ferienimmobilien. Dies entspricht einem Marktanteil der privaten und gewerblichen Ferienhausübernachtungen an allen Übernachtungen in Deutschland von rund 20,8 Prozent. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele der Beherbergungsbetriebe (unter zehn Betten) in der Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen Internetauftritt, und wie hoch ist der Anteil dieser an der Gesamtzahl der Beherbergungsbetriebe unter zehn Betten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 gab es in Deutschland 51 920 Betriebe mit einer Sterne-Klassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Gemäß dieser Quelle hatten zum Zeitpunkt der Sterne-Klassifizierung 92,9 Prozent dieser Betriebe das Kriterium Internetauftritt und 82,8 Prozent das Kriterium Internetanschluss für Gäste nachweislich erfüllt. Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt (nichtklassifizierte Objekte) können jedoch nicht gezogen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Wie viele Beherbergungsbetriebe (unter zehn Betten) in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung online buchbar, und wie hoch ist der Anteil dieser an der Gesamtzahl der Beherbergungsbetriebe unter zehn Betten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Im Zeitraum von 2016 bis 2018 gab es 51 920 Betriebe mit einer Sterne-Klassifizierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11684 des Deutschen Tourismusverbandes für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Gemäß dieser Quelle erfüllten 55,6 Prozent dieser Betriebe nachweislich das Kriterium der Online-Buchbarkeit. Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt (nichtklassifizierte Objekte) können jedoch nicht gezogen werden. a) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung über eine eigene Homepage buchbar? b) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Buchungsportal buchbar? Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Laut Einschätzung des Deutschen Tourismusverbandes ist der Anteil an über die eigene Homepage buchbaren Objekten aufgrund des Aufwandes eher gering. Der Großteil der Objekte wird jedoch über verschiedene Online-Portale vermittelt und ist dort auch buchbar. 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Onlinebuchungen von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten in den jeweiligen Jahren 2014 bis 2018 verglichen mit anderen Buchungswegen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Buchungswege sind nach Kenntnis der Bundesregierung typisch für die Buchungen von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten (außer der Onlinebuchung)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut Informationen des Deutschen Tourismusverbandes werden außerhalb der Online-Buchung vor allem Buchungen per E-Mail oder Telefon vorgenommen. Außerdem werden die Unterkünfte in vielen Regionen über die lokalen Tourismusorganisationen oder Touristinformationen vermittelt. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei der Onlinepräsenz von Beherbergungsbetrieben unter zehn Betten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auch auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie viele Anbieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über einen eigenen Internetauftritt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11684 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele der Ferienhäuser und Ferienwohnungen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung online buchbar? a) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung über eine eigene Homepage buchbar? b) Wie viele der online buchbaren Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Buchungsportal buchbar? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Laut Informationen des Deutschen Ferienhausverbandes bieten die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Ferienwohnungen bzw. -häuser online und viele Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Ferienwohnungen bzw. -häuser über verschiedene Vermittlungsplattformen an. Es gibt keine Erkenntnisse, wie viele dies über eine eigene Homepage tun. Es ist aber üblich, dass Anbieterinnen und Anbieter ihre Ferienimmobilie parallel auf mehreren Vertriebswegen anbieten und beispielsweise eine lokale oder überregionale Agentur mit der Vermittlung oder Vermietung betrauen und diese zusätzlich auf mehreren Plattformen anbieten. Manche nutzen auch Kleinanzeigenportale. Vermittlungsplattformen und Reiseveranstalter haben häufig Kooperationen und tauschen ihre Angebote aus, sodass diese über beide Seiten buchbar sind. Hinzu kommen Metasuchmaschinen, die eine Vielzahl von Angeboten erfassen. Eine einzige Ferienwohnung kann so leicht auf einem halben Dutzend oder mehr Online-Präsenzen erscheinen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob es regionale Zusammenschlüsse über eine zentrale Homepage, regionale Buchungsportale oder Vergleichbares gibt? a) Wenn ja, in welchen Regionen existieren diese Zusammenschlüsse? b) Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, durch wen diese Zusammenschlüsse initiiert wurden und wie hoch die Zufriedenheit mit regionalen Buchungsportalen bei Anbietern von Ferienwohnungen, Ferienhäusern , Pensionen und Hotels ist? Es existiert eine Vielzahl regionaler Buchungsportale. Das können zum einen Agenturen oder Vermittlungsportale sein, die sich auf eine bestimmte Region spezialisieren . Auch manche Tourismusagenturen unterhalten Buchungsseiten für ihre Region (z. B. visit.freiburg.de). Die Bundesregierung verfügt allerdings über keine Übersicht solcher Zusammenschlüsse bzw. über Anbieter, die sich auf eine bestimmte Region spezialisieren, zumal es durchaus in einer beliebten Urlaubsregion mehrere solcher Spezialisten geben kann. Zum Beispiel an der Nord- und Ostsee, wo es nicht nur Vermittlungsplattformen und Agenturen gibt, die diese Region als Schwerpunkt haben, sondern zudem noch etliche Agenturen Teilgebiete (z. B. Friesland oder eine bestimmte Insel oder Ortschaft) abdecken. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, durch wen regionale Zusammenschlüsse initiiert wurden. Auch dem Deutschen Ferienhausverband ist nicht bekannt, inwieweit die Anbieterinnen und Anbieter von Urlaubsquartieren mit regionalen Buchungsportalen zufrieden sind. Laut Einschätzung des Deutschen Ferienhausverbandes darf man im Allgemeinen von einer gewissen Zufriedenheit ausgehen, da im gewerblichen Bereich einige dieser Anbieter bereits seit Jahren am Markt sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11684 10. Über welche Informationen und Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Gründe für nicht vorhandene oder nur eingeschränkte Onlinebuchungsangebote ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es darf jedoch vermutet werden, dass der Hauptgrund für nicht vorhandene oder nur eingeschränkte Onlinebuchungsangebote darin zu suchen ist, dass die Angebote – wenn sie denn existieren – anbieterseitig nur eingeschränkt online angeboten werden . Laut Informationen des Deutschen Tourismusverbandes wünschen beispielsweise viele Vermieterinnen und Vermieter vor einer verbindlichen Buchung den Kontakt zum Gast per Telefon. 11. Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Onlinebuchungsangeboten und dem Zugang zu leistungsstarken Internetverbindungen herstellen? Eine funktionierende Internetverbindung ist die technische Grundvoraussetzung für den Zugriff auf Onlinebuchungsangebote. Kenntnisse über Zusammenhänge zwischen der Übertragungsrate und der Verfügbarkeit von Onlinebuchungsangeboten liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau von Glasfaserverbindungen und 5G-Netzen vor allem im ländlichen Raum, und wie möchte die Bundesregierung erreichen, dass Anbieter von touristischen Leistungen in ländlichen Räumen vollumfänglich an der Digitalisierung teilhaben können? Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre. Hiervon profitiert gerade der ländliche Raum. Zudem erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Gesamtstrategie, die den Ist-Zustand der Mobilfunkversorgung darstellen und unterschiedliche Maßnahmen aufzeigen soll, mit denen verbleibende Funklöcher geschlossen werden können. Dabei wird eine Vielzahl an Maßnahmen geprüft, z. B. ein Mobilfunkförderprogramm oder die Einrichtung einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft. Im Rahmen dieser Gesamtstrategie soll auch das künftige 5G-Netz berücksichtigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333