Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/117 19. Wahlperiode 22.11.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/38 – Abschiebungen und Ausreisen bis zum 30. September 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 18/11112 und 18/13218). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landesgrenze). Die Abschiebungszahlen beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin -Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo , Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen. Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe, als aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden ohnehin nicht erfasst (ebd.). Aus dem Ausländerzentralregister ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Jahr 2016 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20); hierbei dürfte es sich um ausreisepflichtige Personen handeln. Im ersten Halbjahr 2017 wurden nach Angaben des AZR 23 891 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 23 934 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 18). 1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln ; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 wurden insgesamt 16 700 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. Ergänzend siehe nachstehende Tabellen: Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 4.821 Düsseldorf 3.785 München 1.735 Baden-Baden 1.399 Berlin-Schönefeld 1.291 Leipzig 821 Berlin-Tegel 799 Hamburg 797 Hannover 758 Stuttgart 319 Köln/Bonn 174 Nürnberg 1 Gesamtzahl 16.700 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/117 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Albanien 2.877 Kosovo 2.126 Serbien 1.835 Italien 1.708 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1.219 Moldau 672 Marokko 456 Georgien 430 Bosnien-Herzegowina 388 Algerien 370 Rumänien 333 Frankreich 262 Dänemark 234 Norwegen 232 Bulgarien 212 Schweden 209 Spanien 190 Tunesien 188 Montenegro 179 Armenien 150 Russische Föderation 149 Finnland 148 Schweiz 143 Türkei 141 Pakistan 139 Kroatien 136 Litauen 127 Polen 119 Aserbaidschan 112 Afghanistan 80 Tschechische Republik 76 Nigeria 71 Belgien 70 Ukraine 69 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Lettland 67 Österreich 56 Ungarn 56 Niederlande 54 Ghana 53 Portugal 43 Großbritannien 30 China 27 Ägypten 26 Bangladesch 23 Gambia 23 Indien 22 Vietnam 20 Slowenien 19 Griechenland 19 Estland 18 Chile 17 Libanon 16 Kolumbien 15 Senegal 14 Sri Lanka 14 Kasachstan 14 Iran 14 Thailand 13 Weißrußland 13 Kamerun 12 Irak 12 USA 11 Slowakische Republik 11 Malta 11 Brasilien 10 Venezuela 9 Guinea 8 Zypern 6 Sierra Leone 5 Dominikanische Republik 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/117 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Jordanien 5 Nepal 5 Tadschikistan 4 Israel 4 Peru 4 Kirgistan 3 Benin 3 Mexiko 3 Mali 3 Togo 2 Irland 2 Kongo, Dem. Republik 2 Korea, Republik 2 Sudan 2 Eritrea 1 Äthiopien 1 Ruanda 1 Mongolei 1 Japan 1 Cote d'Ivoire 1 Paraguay 1 Kuba 1 Jamaika 1 Malaysia 1 Australien 1 Argentinien 1 Burkina Faso 1 Samoa 1 Guinea-Bissau 1 Kenia 1 Bolivien 1 Indonesien 1 Nicaragua 1 St. Lucia 1 Gesamtzahl 16.700 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 2.893 Kosovo 2.150 Serbien 1.834 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1.221 Moldau 672 Marokko 526 Algerien 454 Georgien 450 Bosnien-Herzegowina 389 Irak 384 Eritrea 381 Nigeria 367 Syrien 363 Afghanistan 327 Rumänien 308 Russische Föderation 257 Pakistan 250 Somalia 245 Armenien 206 Tunesien 202 Aserbaidschan 201 Guinea 185 Montenegro 182 Türkei 174 Gambia 168 Iran 162 Ghana 108 Ukraine 105 Äthiopien 85 ungeklärt 82 Sudan 81 Litauen 78 Bulgarien 67 Mali 66 Bangladesch 55 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/117 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Cote d'Ivoire 53 Ägypten 52 Indien 47 Tadschikistan 46 staatenlos 46 Senegal 39 Libanon 39 China 37 Kamerun 34 Polen 27 Sierra Leone 26 Italien 25 Sri Lanka 25 Lettland 24 Libyen 23 Guinea-Bissau 23 Tschad 22 Vietnam 20 Ungarn 20 Kasachstan 20 Niger 18 Chile 17 Kolumbien 16 Weißrussland 16 Liberia 16 Spanien 15 Togo 13 Thailand 13 Kroatien 13 Kirgisistan 13 Jemen 12 USA 11 Slowakische Republik 11 Benin 10 Brasilien 10 Venezuela 9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Griechenland 9 Burkina Faso 8 Großbritannien 8 Dominikanische Rep. 7 Nepal 7 Angola 7 Portugal 6 Tschechische Republik 6 Mongolei 6 Jordanien 6 Kenia 5 Kongo, Dem. Republik 5 Honduras 4 Korea, Republik 4 Mauretanien 4 Peru 4 Kuwait 4 Südsudan 4 Slowenien 4 Niederlande 3 Estland 3 Mexiko 3 Zentralafrikanische Rep. 3 Israel 3 Madagaskar 3 Frankreich 3 Kuba 2 Palästina 2 Ruanda 2 Österreich 2 Uganda 2 Dschibuti 2 Saudi-Arabien 2 St. Lucia 1 Argentinien 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/117 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Belgien 1 Haiti 1 Nicaragua 1 Norwegen 1 Malaysia 1 Samoa 1 Dänemark 1 Australien 1 Paraguay 1 Schweden 1 Irland 1 Schweiz 1 Bolivien 1 Jamaika 1 Indonesien 1 Japan 1 Gesamtzahl 16.700 In EU- bzw. Schengen-Staaten wurden 4 591 Personen auf dem Luftweg abgeschoben . 2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 wurden 1 415 Abschiebungen auf dem Landweg und 38 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ergänzend siehe nachstehende Tabellen: Abschiebungen Landgrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 842 Tschechische Republik 139 Belgien 132 Schweiz 104 Niederlande 91 Österreich 59 Frankreich 27 Luxemburg 20 Dänemark 1 Gesamtzahl 1.415 Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 571 Polen 117 Aserbaidschan 89 Irak 59 Ukraine 56 Syrien 47 Georgien 44 Somalia 35 Eritrea 28 Armenien 27 Afghanistan 23 Äthiopien 22 Niederlande 22 Weißrussland 21 Tschechische Republik 21 Indien 20 Tadschikistan 18 Algerien 16 Albanien 16 Iran 16 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/117 Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Marokko 11 Serbien 11 Libyen 9 Türkei 8 Pakistan 8 Guinea 7 Montenegro 7 Kosovo 7 Nigeria 7 Tunesien 6 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 6 Frankreich 5 Senegal 5 Luxemburg 4 Belgien 4 Mali 4 ungeklärt 3 Ägypten 3 staatenlos 3 Usbekistan 2 Sudan 2 Kongo, Dem. Republik 2 Kuba 2 Burkina Faso 2 Kamerun 2 Schweiz 1 Kasachstan 1 Jordanien 1 Gambia 1 Benin 1 Sierra Leone 1 Tschad 1 Dominikanische Rep. 1 Kirgisistan 1 Niger 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Turkmenistan 1 Libanon 1 Moldau 1 Österreich 1 Chile 1 Bangladesch 1 Angola 1 Gesamtzahl 1.415 Abschiebungen Seegrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Schweden 33 Dänemark 3 Norwegen 1 Litauen 1 Gesamtzahl 38 Abschiebungen Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Afghanistan 8 Somalia 7 Irak 6 Albanien 3 Syrien 2 staatenlos 2 Algerien 2 Ukraine 2 Georgien 1 Pakistan 1 Mauretanien 1 Rumänien 1 Iran 1 Litauen 1 Gesamtzahl 38 In EU- bzw. Schengen-Staaten wurden 1 415 Personen auf dem Landweg und 38 Personen auf dem Seeweg abgeschoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/117 3. Wie viele Überstellungen erfolgten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen- Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)? Die Angaben zu Frage 3 können den folgenden Tabellen entnommen werden: Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjäh-rige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt: 5.061 923 davon nach: Österreich 234 42 Belgien 199 33 Bulgarien 89 9 Schweiz 268 41 Zypern 1 0 Tschechische Republik 176 57 Dänemark 119 34 Estland 13 8 Spanien 154 34 Finnland 152 14 Frankreich 293 74 Kroatien 117 23 Ungarn 28 0 Italien 1.530 5 Liechtenstein 1 0 Litauen 50 9 Luxemburg 20 6 Lettland 21 7 Malta 9 0 Niederlande 175 33 Norwegen 224 45 Polen 754 367 Portugal 41 9 Rumänien 8 0 Schweden 351 64 Slowenien 13 4 Vereinigtes Königreich 21 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjäh-rige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt 5.061 923 darunter: Russische Föderation 632 335 Irak 465 85 Eritrea 370 9 Syrien 314 93 Afghanistan 301 59 Nigeria 297 13 Somalia 253 9 Guinea 184 0 Aserbaidschan 175 56 Iran 169 21 Stand der Abfrage: 7. November 2017 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen , Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 1.904 Stuttgart 19 München 374 Frankfurt/M. 7 Düsseldorf 331 Berlin-Tegel 3 Köln/Bonn 184 München 2 Berlin-Tegel 178 Düsseldorf 1 Berlin-Schönefeld 132 Gesamtzahl 32 Hamburg 84 Stuttgart 66 Dortmund 65 Hannover 58 Memmingen 49 Nürnberg 34 Hahn 33 Weeze 8 Ramstein Air Base 6 Baden-Baden 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/117 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Leipzig 5 Bremen 4 Friedrichshafen 1 Gesamtzahl 3.521 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Türkei 523 Italien 17 Russische Föderation 308 Schweden 3 Albanien 221 Dominikanische Rep. 2 Ukraine 188 Dänemark 2 Großbritannien 159 Schweiz 2 Serbien 146 Spanien 1 Kosovo 123 Usbekistan 1 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Moldau 112 Südafrika 1 Brasilien 95 Frankreich 1 Kolumbien 94 Österreich 1 Panama 91 Griechenland 1 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 91 Gesamtzahl 32 USA 90 China 79 Saudi Arabien 76 Indien 67 Ver. Arabische Emirate 66 Tunesien 54 Bosnien-Herzegowina 51 Dominikanische Rep. 48 Marokko 48 Kanada 44 Rumänien 41 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Libanon 39 Algerien 37 Ägypten 36 Kuba 35 Katar 34 Georgien 31 Äthiopien 27 Kasachstan 25 Nigeria 24 Weißrussland 24 Iran 24 Mexiko 24 Irak 23 Thailand 18 Griechenland 18 Jordanien 17 Aserbaidschan 17 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Kroatien 17 Bulgarien 17 Kuwait 16 Südafrika 14 Frankreich 13 Montenegro 13 Italien 12 Singapur 12 Angola 12 Vietnam 11 Spanien 9 Irland 8 Oman 8 Argentinien 8 Kenia 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/117 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Costa Rica 6 Österreich 6 Usbekistan 5 Mauritius 5 Jamaika 5 Japan 5 Niederlande 4 Namibia 3 Israel 3 Tadschikistan 3 Taiwan 3 Barbados 3 Bahrain 3 Dänemark 3 Lettland 2 Korea, Republik 2 Malediven 2 Mongolei 1 Luxemburg 1 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 1 Nepal 1 Indonesien 1 Schweiz 1 Chile 1 Cote d'Ivoire 1 Zypern 1 Ghana 1 Portugal 1 Pakistan 1 Guinea 1 Gesamtzahl 3.521 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 482 Marokko 4 Russische Föderation 259 Syrien 3 Türkei 251 Guinea 3 Ukraine 186 Nigeria 2 Moldau 149 Eritrea 2 China 126 Somalia 2 Indien 119 Dominikanische Rep. 2 Serbien 100 Liberia 2 Kolumbien 97 Algerien 1 Irak 88 Ghana 1 Brasilien 80 Sudan 1 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 72 Usbekistan 1 El Salvador 70 Pakistan 1 Saudi-Arabien 64 Malawi 1 Georgien 56 Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 53 Mali 1 Ägypten 49 Cote d'Ivoire 1 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Syrien 47 Gambia 1 Kasachstan 47 Afghanistan 1 Iran 47 Libyen 1 Tunesien 45 Gesamtzahl 32 Nigeria 43 Libanon 42 USA 38 Dominikanische Rep. 36 Marokko 36 Algerien 35 Kuba 34 Mexiko 31 Philippinen 30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/117 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kosovo 30 Indonesien 29 Weißrussland 27 Jordanien 24 Palästina 22 Pakistan 22 Äthiopien 22 Venezuela 22 Armenien 21 Aserbaidschan 21 Afghanistan 20 Südafrika 19 Vietnam 18 Costa Rica 17 Kongo, Dem. Republik 15 Libyen 15 Kuwait 15 Montenegro 13 Ghana 13 Angola 13 Bahrain 12 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Rumänien 11 Bangladesch 11 Argentinien 11 Eritrea 11 Kanada 11 Chile 10 Honduras 10 Paraguay 9 Thailand 9 staatenlos 9 Sudan 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Peru 8 Kenia 7 Japan 7 Jamaika 7 Simbabwe 7 Somalia 7 Mauritius 7 Usbekistan 6 ungeklärt 6 Katar 6 Bolivien 6 Taiwan 6 Ecuador 6 Nepal 5 Sri Lanka 5 Guatemala 4 Kamerun 4 Namibia 4 Mongolei 4 Tadschikistan 4 Kirgisistan 4 Malaysia 3 Kambodscha 3 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Haiti 3 Singapur 3 Senegal 3 Komoren 3 Oman 3 Kongo 2 Israel 2 Trinidad u. Tobago 2 Sambia 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/117 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Guinea-Bissau 2 Äquatorialguinea 2 Tansania 2 Belize 2 Antigua u. Barbuda 2 Mosambik 2 Guinea 2 Myanmar 2 Bulgarien 2 Swasiland 2 Nicaragua 2 Korea, Dem. Volksrep. 1 Gambia 1 Luxemburg 1 Malediven 1 Belgien 1 Kroatien 1 Zentralafrikanische Rep. 1 Niederlande 1 Mauretanien 1 Togo 1 Malawi 1 Cote d'Ivoire 1 Ver. Arabische Emirate 1 Tschad 1 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Guyana 1 Burundi 1 Liberia 1 Korea, Republik 1 Gesamtzahl 3.521 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an den Landes- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 119 Zurückweisungen und 5 Zurückschiebungen auf dem Seeweg sowie 5 565 Zurückweisungen und 1 330 Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend siehe nachstehende Tabellen: Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Syrien 39 38 1 Serbien 14 14 Afghanistan 11 10 1 Irak 10 10 Iran 5 5 Bosnien-Herzegowina 4 4 Palästina 4 4 Somalia 5 4 1 Pakistan 3 3 staatenlos 3 3 Indien 2 2 Eritrea 2 2 Albanien 2 2 China 2 2 Algerien 2 2 Sudan 2 2 Guinea-Bissau 1 1 Indonesien 1 1 Tunesien 1 1 Montenegro 1 1 Singapur 1 1 Nigeria 1 1 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1 1 Großbritannien 1 1 Kosovo 1 1 Äthiopien 1 1 Kongo, Dem. Republik 1 1 ungeklärt 1 1 Russische Föderation 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/117 Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Marokko 1 1 Gesamtzahl 124 119 5 Landgrenzen Grenze zu Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Österreich 5 292 5 070 222 Polen 373 63 310 Frankreich 301 86 215 Tschech.Republik 288 21 267 Schweiz 276 147 129 Niederlande 212 86 126 Dänemark 90 51 39 Belgien 50 34 16 Luxemburg 13 7 6 Gesamtzahl 6.895 5.565 1.330 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Nigeria 787 746 41 Syrien 648 548 100 Afghanistan 626 583 43 Irak 392 366 26 Albanien 366 291 75 Serbien 340 262 78 Pakistan 295 267 28 Moldau 289 95 194 Marokko 245 186 59 Ukraine 226 77 149 Somalia 216 186 30 Gambia 171 156 15 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 168 144 24 Algerien 149 95 54 Eritrea 128 95 33 Ghana 123 112 11 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Kosovo 115 93 22 Iran 108 92 16 Indien 103 96 7 Russische Föderation 90 53 37 Guinea 88 75 13 Türkei 87 71 16 Ägypten 69 66 3 Tunesien 67 54 13 Bosnien-Herzegowina 63 55 8 Libyen 63 52 11 Georgien 62 34 28 Cote d'Ivoire 53 46 7 Mali 40 35 5 Kamerun 38 28 10 Sudan 37 16 21 Senegal 36 36 Sierra Leone 35 31 4 Schweiz 34 34 Äthiopien 34 27 7 Niederlande 32 31 1 Bangladesch 30 24 6 China 28 21 7 Palästina 26 23 3 Armenien 25 14 11 Togo 24 22 2 Montenegro 24 17 7 staatenlos 22 2 20 Sri Lanka 21 18 3 ungeklärt 18 14 4 Mongolei 15 11 4 Peru 14 13 1 Libanon 14 12 2 Vietnam 14 6 8 Niger 13 13 Burkina Faso 11 10 1 Kongo, Dem. Republik 11 7 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/117 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Benin 10 9 1 Guinea-Bissau 10 9 1 Liberia 10 7 3 Kolumbien 8 7 1 Aserbaidschan 8 4 4 Polen 7 1 6 Philippinen 6 6 Kuba 6 4 2 Usbekistan 6 3 3 Brasilien 6 3 3 Weißrussland 6 3 3 Mauretanien 5 3 2 Rumänien 5 2 3 Jemen 4 3 1 Myanmar 4 2 2 Jordanien 4 2 2 Nepal 3 3 Kuwait 3 2 1 Uganda 3 2 1 Ruanda 3 2 1 Tadschikistan 3 1 2 Kasachstan 3 1 2 Venezuela 2 2 Slowakische Republik 2 2 Mexiko 2 2 Angola 2 2 Dominikanische Republik 2 2 Tschechische Republik 2 1 1 Bolivien 2 1 1 Ungarn 2 1 1 Lettland 2 2 Frankreich 2 2 Kongo 2 2 Kenia 1 1 Südafrika 1 1 Chile 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Kap Verde 1 1 Belgien 1 1 Kambodscha 1 1 Tansania 1 1 Ecuador 1 1 Simbabwe 1 1 Kirgisistan 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Komoren 1 1 Jamaika 1 1 Bulgarien 1 1 USA 1 1 Thailand 1 1 Südsudan 1 1 Gesamtzahl 6.895 5.565 1.330 6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 133 Zurückweisungen, 48 Zurückschiebungen und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 2 570 unbegleitete Minderjährige übergeben. Insgesamt wurden 2 769 unbegleitete Minderjährige festgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/117 Ergänzend siehe nachstehende Tabellen: Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Ju-gendämter Gesamtzahl 2.769 133 48 2.570 Schweiz 826 8 32 784 Österreich 802 113 3 679 Frankreich 511 3 5 503 Belgien 217 6 211 Dänemark 215 2 2 211 Flughäfen 69 2 61 Seehäfen 45 44 Tschech. Republik 32 32 Niederlande 22 4 18 Luxemburg 17 1 15 Polen 13 12 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Ju-gendämter Somalia 585 13 6 565 Afghanistan 497 42 3 451 Guinea 409 3 6 396 Eritrea 236 8 13 215 Marokko 223 4 2 217 Gambia 125 5 2 118 Algerien 87 8 6 73 Cote d'Ivoire 66 65 Irak 59 9 3 45 Sudan 57 57 Syrien 55 5 2 46 Pakistan 30 8 20 Sierra Leone 28 28 Libyen 28 5 23 Nigeria 28 4 1 23 Mali 26 26 Äthiopien 23 3 20 Guinea-Bissau 19 19 Albanien 17 3 2 12 Kamerun 16 1 15 Iran 15 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Ju-gendämter Senegal 12 12 Benin 9 2 7 ungeklärt 8 8 Angola 7 7 Ägypten 7 1 6 Tunesien 7 1 6 Kosovo 7 2 1 3 Türkei 6 5 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 6 6 Serbien 6 6 Tschad 6 6 Liberia 6 1 5 Palästina 5 4 1 Burkina Faso 4 4 Niger 4 4 Ghana 4 4 Kongo, Dem. Republik 4 3 Togo 4 4 Mauretanien 4 4 Vietnam 4 4 Russische Föderation 4 1 3 staatenlos 3 2 Südsudan 2 2 Indien 2 2 Montenegro 1 1 Simbabwe 1 1 Bangladesch 1 1 Südafrika 1 Armenien 1 1 Burundi 1 1 China 1 1 Kuwait 1 1 Libanon 1 1 Gesamtzahl 2.769 133 48 2.570 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/117 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. 7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)? Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen. Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtzahl 3.521 75 110 1 910 40 281 186 248 343 328 Albanien 482 3 37 93 5 64 17 67 126 70 Russische Föderation 259 193 3 14 11 4 7 27 Türkei 251 1 3 180 4 26 15 8 5 9 Ukraine 186 1 112 6 8 4 12 43 Moldau 149 7 52 57 3 17 10 3 China 126 111 1 9 1 1 3 Indien 119 2 20 83 2 4 8 Serbien 100 23 3 25 9 39 1 Kolumbien 97 3 1 26 10 8 16 14 19 Irak 88 4 52 10 9 3 2 3 5 Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtzahl 119 76 1 26 0 0 7 1 8 0 Syrien 38 33 1 2 2 Serbien 14 1 4 5 4 Irak 10 6 4 Afghanistan 10 10 Iran 5 2 3 Bosnien-Herzegowina 4 2 2 Palästina 4 1 3 Somalia 4 4 Pakistan 3 2 1 staatenlos 3 2 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtzahl 5.565 4 020 29 1.396 16 0 4 3 27 70 Nigeria 746 613 6 120 4 3 Afghanistan 583 571 1 11 Syrien 548 434 1 113 Irak 366 355 11 Albanien 291 90 192 1 1 7 Pakistan 267 205 2 60 Serbien 262 47 1 209 2 3 Somalia 186 163 5 17 1 Marokko 186 151 33 1 1 Gambia 156 120 36 Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 A ohne gültiges Reisedokument B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar 8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich zum 30. September 2017 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)? Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/117 Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Auf die nachfolgenden Tabellen wird verwiesen. Die Angaben zu den Bundesländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende Bundesland. Zurückweisungen Gesamtzahl (Personen) Bundespolizei 9.114 Bayern 83 Hamburg 8 Gesamtzahl 9.205 Zurückschiebungen Gesamtzahl (Personen) Bayern 82 Nordrhein-Westfalen 37 Baden-Württemberg 14 Rheinland-Pfalz 6 Saarland 3 Schleswig-Holstein 2 Hessen 2 Niedersachsen 2 Mecklenburg-Vorpommern 1 Sachsen 1 Bundespolizei 1.217 Gesamtzahl 1.367 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen Gesamtzahl (Personen) Nordrhein-Westfalen 4.807 Baden-Württemberg 2.575 Bayern 2.418 Niedersachen 1.394 Berlin 1.381 Rheinland-Pfalz 963 Hessen 790 Sachsen 759 Thüringen 453 Schleswig-Holstein 443 Hamburg 428 Sachsen-Anhalt 427 Mecklenburg-Vorpommern 419 Brandenburg 398 Saarland 134 Bremen 63 Bundespolizei 301 Gesamtzahl 18.153 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/117 Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. September 2017 insgesamt 229 063 Personen ausreisepflichtig, davon 163 184 Personen mit einer Duldung und 65 879 Personen ohne Duldung. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige nach Bundesland Ausreisepflichtige Gesamt davon Ausreisepflichtige mit Duldung davon Ausreisepflichtige ohne Duldung alle Bundesländer 229.063 163.184 65.879 davon: Baden-Württemberg 25.759 19.312 6.447 Bayern 22.696 13.451 9.245 Berlin 16.736 10.041 6.695 Brandenburg 6.808 5.412 1.396 Bremen 3.181 2.607 574 Hamburg 6.484 4.963 1.521 Hessen 10.908 6.749 4.159 Mecklenburg-Vorpommern 3.562 2.800 762 Niedersachsen 21.407 16.137 5.270 Nordrhein-Westfalen 72.090 51.723 20.367 Rheinland-Pfalz 8.523 6.323 2.200 Saarland 1.293 1.120 173 Sachsen 11.346 8.144 3.202 Sachsen-Anhalt 7.937 6.368 1.569 Schleswig-Holstein 6.782 5.211 1.571 Thüringen 3.551 2.823 728 Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 25.759 100,0% darunter: Kosovo 2.462 9,6% Serbien 2.018 7,8% Gambia 1.915 7,4% Pakistan 1.828 7,1% Afghanistan 1.666 6,5% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 22.696 100,0% darunter: Afghanistan 2.405 10,6% Nigeria 2.385 10,5% Irak 2.197 9,7% Pakistan 1.243 5,5% Russische Föderation 1.109 4,9% Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 16.736 100,0% darunter: Ungeklärt 1.860 11,1% Libanon 1.182 7,1% Serbien 1.134 6,8% Russische Föderation 1.078 6,4% Vietnam 1.053 6,3% Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.808 100,0% darunter: Russische Föderation 1.964 28,8% Kamerun 605 8,9% Pakistan 474 7,0% Afghanistan 370 5,4% Kenia 330 4,8% Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.181 100,0% darunter: Serbien 433 13,6% Albanien 359 11,3% Kosovo 279 8,8% Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 266 8,4% Türkei 192 6,0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/117 Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.484 100,0% darunter: Afghanistan 566 8,7% Ägypten 458 7,1% Serbien 440 6,8% Russische Föderation 440 6,8% Ghana 414 6,4% Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 10.908 100,0% darunter: Afghanistan 1.402 12,9% Pakistan 1.142 10,5% Türkei 567 5,2% Algerien 455 4,2% Somalia 440 4,0% Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.562 100,0% darunter: Ghana 566 15,9% Russische Föderation 518 14,5% Ukraine 468 13,1% Afghanistan 224 6,3% Armenien 185 5,2% Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 21.407 100,0% darunter: Serbien 2.052 9,6% Kosovo 2.048 9,6% Albanien 1.897 8,9% Montenegro 1.500 7,0% Russische Föderation 994 4,6% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 72.090 100,0% darunter: Serbien 7.567 10,5% Albanien 7.190 10,0% Kosovo 4.752 6,6% Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 4.669 6,5% Afghanistan 2.667 3,7% Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 8.523 100,0% darunter: Afghanistan 1.199 14,1% Kosovo 645 7,6% Serbien 590 6,9% Armenien 519 6,1% Pakistan 481 5,6% Ausreisepflichtige in Saarland Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 1.293 100,0% darunter: Syrien 259 20,0% Kosovo 118 9,1% Serbien 117 9,0% Afghanistan 80 6,2% Türkei 66 5,1% Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 11.346 100,0% darunter: Indien 1.572 13,9% Russische Föderation 1.182 10,4% Pakistan 887 7,8% Afghanistan 711 6,3% Tunesien 680 6,0% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/117 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 7.937 100,0% darunter: Indien 1.799 22,7% Benin 708 8,9% Burkina-Faso 572 7,2% Guinea-Bissau 537 6,8% Russische Föderation 415 5,2% Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.782 100,0% darunter: Afghanistan 1.014 15,0% Armenien 682 10,1% Russische Föderation 651 9,6% Irak 543 8,0% Albanien 541 8,0% Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.551 100,0% darunter: Serbien 418 11,8% Albanien 377 10,6% Russische Föderation 321 9,0% Kosovo 320 9,0% Irak 312 8,8% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im AZR waren zum Stichtag 30.September 2017 insgesamt 114 496 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon 83 474 Personen mit einer Duldung und 31 022 Personen ohne Duldung. Eine Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach Bundesland Gesamt davon mit Duldung davon ohne Duldung alle Bundesländer 114.496 83.474 31.022 davon: Baden-Württemberg 13.881 10.458 3.423 Bayern 11.377 6.811 4.566 Berlin 7.173 4.354 2.819 Brandenburg 2.528 1.919 609 Bremen 1.450 1.201 249 Hamburg 2.541 2.131 410 Hessen 4.636 3.027 1.609 Mecklenburg-Vorpommern 1.818 1.456 362 Niedersachsen 11.283 8.923 2.360 Nordrhein-Westfalen 35.837 26.339 9.498 Rheinland-Pfalz 4.428 3.062 1.366 Saarland 613 563 50 Sachsen 6.671 5.196 1.475 Sachsen-Anhalt 5.319 4.419 900 Schleswig-Holstein 3.107 2.148 959 Thüringen 1.834 1.467 367 9. In wie vielen Fällen wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch war die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren )? Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurde bei insgesamt 774 Fällen ein Zwangsgeld erhoben. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1 700 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1 338 000 Euro. Es wurden nur Luftfahrtunternehmen sanktioniert. 10. Wie viele Personen wurden im dritten Quartal 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)? Im dritten Quartal 2017 wurden 1 983 Personen mittels Charterflug in ihr Herkunftsland abgeschoben. Davon wurden 170 Personen im Rahmen von Maßnah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/117 men der EU und 1 813 Personen im Rahmen von national, durch die Bundespolizei koordinierten Maßnahmen abgeschoben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) hat sich Deutschland im dritten Quartal 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils und a) bei welchem Staat (für Deutschland: welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt , und von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt? Die Fragen 11a bis 11e werden gemeinsam beantwortet. Hierzu wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen. Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) getragen. Angaben zu den unter Verantwortung anderer europäischer Mitgliedstaaten durchgeführten Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundespolizei nicht in allen Fällen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Zielstaaten Rückzuführende Bundesbeamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/Durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 12.07.17 Kosovo 14 13 BY Österreich München 14.07.17 Albanien 45 22 MV,TH, HH, NI, SL, BY, HE BPOLP Astra Airlines Frankfurt/Main 52.000 € 19.07.17 Pakistan 9 21 NW, BE Griechenland Travel Service Hannover 37.500 € 10.08.17 Nigeria 3 13 NW, BE Österreich Global Reach Aviation Hannover 24.000 € 16.08.17 Geor-gen 60 0 RP, NI, BW, BY, SH, NW, SN BPOLP Eastern Travel Düsseldorf 96.200 € 24.08.17 Georgien, Armenien 4/1 9 BY, SN, TH Österreich Vizion Air operated by Sprint Air Frankfurt/Main 12.000 € 05.09.17 Pakistan 1 4 HE Österreich Hannover 12.09.17 Albanien, Georgien 0/4 10 NW Spanien Hannover 13.09.17 Russland 14 30 SH, SN, BB, BY, NW Österreich Danish Air Transport Leipzig 28.000 € 20.09.17 Pakistan 11 20 HE, RP, SN, NW, BE Griechenland Travel Service Hannover 37.500 € 21.09.17 Nigeria, Gambia 3/1 13 BW, BPOL Österreich Sky Taxi Stuttgart 12.000 € 12. Wie viele der Abschiebungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 erfolgten a) unbegleitet, Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 6 806 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen. b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, Die Fragen 12b und 12c werden gemeinsam beantwortet. Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 7 705 Abschiebungen durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Fragen 12b und 12c erfolgt nicht. d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, Keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/117 e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), Vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 237 algerische, 237 serbische und vier montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), Die erbetenen Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Luftfahrtunternehmen begleitet Bulgaria Air 1.399 Georgian Airways 107 Tarom 69 Adria Airways 30 Ukraine International 6 Gesamtzahl 1.611 g) in Begleitung von medizinischem Personal? Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. 13. Wie viele Abschiebungsversuche mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughäfen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 143 München 57 Hamburg 45 Berlin-Tegel 34 Berlin-Schönefeld 10 Stuttgart 10 Köln/Bonn 9 Düsseldorf 2 Hannover 1 Gesamtzahl 311 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Eritrea 37 Syrien 36 Marokko 36 Algerien 34 Somalia 20 Nigeria 19 Afghanistan 16 Iran 11 Sierra Leone 10 Irak 9 Pakistan 8 Sudan 8 Kamerun 5 Russische Föderation 5 Ghana 4 Cote d'Ivoire 4 Äthiopien 3 Aserbaidschan 3 Serbien 3 Benin 3 staatenlos 3 Libyen 3 Mali 3 Gambia 2 Guinea 2 Türkei 2 ungeklärt 2 Togo 2 Ägypten 2 Georgien 2 Tunesien 2 Vietnam 1 Mauretanien 1 Albanien 1 Jemen 1 Südsudan 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/117 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Guatemala 1 Senegal 1 Burkina Faso 1 Kongo, Dem. Republik 1 Kosovo 1 Litauen 1 Brasilien 1 14. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughäfen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 39 Düsseldorf 19 München 13 Hamburg 6 Berlin-Tegel 5 Stuttgart 3 Berlin-Schönefeld 1 Hannover 1 Gesamtzahl 87 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kosovo 15 Albanien 12 Nigeria 7 Serbien 4 Eritrea 3 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 5 Russische Föderation 3 Bosnien-Herzegowina 3 Irak 5 Ukraine 3 Syrien 2 Sierra Leone 2 Iran 2 Libyen 2 Marokko 3 Türkei 2 Kamerun 1 Somalia 3 Armenien 1 Algerien 1 Sudan 1 Ghana 1 Aserbaidschan 1 Montenegro 1 Georgien 1 Libanon 1 Guinea 1 China 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/117 15. Wie viele Abschiebungsversuche mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughäfen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln )? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/M. 107 Düsseldorf 40 Hamburg 32 Berlin-Tegel 23 München 11 Stuttgart 6 Köln/Bonn 3 Gesamtzahl 222 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen) Lufthansa 63 Eurowings 22 Qatar Airways 18 Air Algerie 16 Germanwings 15 Air Berlin 12 KLM 11 Ukraine International 10 Scandinavian Airlines 10 Austrian Airlines 8 Iberia 8 Alitalia 7 Royal Air Maroc 6 TAP 4 Czech Airlines 3 Aeroflot 2 Turkish Airlines 2 Air France 2 Air Serbia 2 Air Baltic 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele Abschiebungen scheiterten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)? An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten 31 Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 17. Welche Kosten sind dem Bund vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren )? Dem Bund sind in dem genannten Zeitraum Kosten durch die Sicherheitsbegleitung in Höhe von 3 916 000 Euro entstanden. 18. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren , auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)? Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 30. September 2017 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 76.707 darunter: Afghanistan 7.325 Pakistan 4.955 Irak 4.508 Nigeria 4.126 Albanien 3.522 Russische Föderation 3.241 Serbien 2.561 Marokko 1.974 Iran 1.960 Indien 1.956 Algerien 1.897 Guinea 1.880 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1.871 Gambia 1.814 Ghana 1.742 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/117 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 76.707 darunter: Baden-Württemberg 8.755 Bayern 12.397 Berlin 3.611 Brandenburg 2.141 Bremen 550 Hamburg 1.354 Hessen 4.415 Mecklenburg-Vorpommern 1.276 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Drittstaat Niedersachsen 6.195 Nordrhein-Westfalen 22.680 Rheinland-Pfalz 2.186 Saarland 271 Sachsen 4.028 Sachsen-Anhalt 2.922 Schleswig-Holstein 1.714 Thüringen 1.533 unbekannt 679 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 1.562 darunter: Rumänien 565 Polen 280 Bulgarien 166 Litauen 99 Kroatien 67 Italien 51 Ungarn 48 Niederlande 47 Spanien 45 Lettland 39 Griechenland 33 Tschechische Republik 32 Frankreich 19 Slowakische Republik 19 Slowenien 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 1.562 darunter: Baden-Württemberg 130 Bayern 323 Berlin 123 Brandenburg 21 Bremen 16 Hamburg 54 Hessen 155 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 88 Nordrhein-Westfalen 481 Rheinland-Pfalz 30 Saarland 42 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 EU-Staat Sachsen 65 Sachsen-Anhalt 6 Schleswig-Holstein 21 Thüringen 4 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Gesamt gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 34.956 darunter: Afghanistan 3.864 Pakistan 2.386 Albanien 2.059 Irak 2.041 Nigeria 1.628 Serbien 1.611 Indien 1.341 Russische Föderation 1.309 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1.214 Kosovo 1.043 Algerien 876 Marokko 855 Armenien 854 Ghana 794 Georgien 794 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/117 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Summe gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 34.956 darunter: Baden-Württemberg 4.060 Bayern 6.054 Berlin 1.313 Brandenburg 737 Bremen 273 Hamburg 426 Hessen 1.652 Mecklenburg-Vorpommern 572 Niedersachsen 2.604 Nordrhein-Westfalen 10.787 Rheinland-Pfalz 1.556 Saarland 102 Sachsen 1.764 Sachsen-Anhalt 1.591 Schleswig-Holstein 909 Thüringen 555 unbekannt 1 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 198.914 darunter: Albanien 12.943 Türkei 11.669 China 11.055 Serbien 10.986 Vereinigte Staaten von Amerika 9.560 Indien 9.174 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 7.970 Russische Föderation 6.940 Kosovo 6.379 Irak 6.283 Bosnien-Herzegowina 6.146 Syrien 5.969 Pakistan 4.890 Afghanistan 4.700 Marokko 4.511 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 198.914 darunter: Baden-Württemberg 29.979 Bayern 37.955 Berlin 13.014 Brandenburg 3.766 Bremen 1.358 Hamburg 5.031 Hessen 17.138 Mecklenburg-Vorpommern 2.074 Niedersachsen 13.918 Nordrhein-Westfalen 47.594 Rheinland-Pfalz 7.920 Saarland 1.145 Sachsen 7.506 Sachsen-Anhalt 3.614 Schleswig-Holstein 3.697 Thüringen 3.205 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 EU-Staat von Unionsbürgern 254.939 darunter: Rumänien 66.860 Polen 50.744 Bulgarien 23.813 Italien 18.754 Ungarn 18.475 Kroatien 12.356 Griechenland 8.988 Spanien 8.542 Frankreich 7.100 Slowakische Republik 4.873 Österreich 4.711 Großbritannien mit Nordirland 4.472 Niederlande 4.394 Portugal 3.853 Tschechische Republik 3.768 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/117 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 EU-Staat von Unionsbürgern 254.939 darunter: Baden-Württemberg 45.794 Bayern 60.655 Berlin 9.191 Brandenburg 3.364 Bremen 2.693 Hamburg 4.233 Hessen 25.314 Mecklenburg-Vorpommern 2.054 Niedersachsen 23.132 Nordrhein-Westfalen 47.818 Rheinland-Pfalz 11.532 Saarland 2.768 Sachsen 5.416 Sachsen-Anhalt 3.667 Schleswig-Holstein 3.706 Thüringen 3.602 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 37.983 darunter: Albanien 6.948 Serbien 4.731 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 3.454 Kosovo 3.308 Pakistan 1.596 Bosnien-Herzegowina 1.376 Irak 1.171 Afghanistan 1.118 Algerien 983 Marokko 879 Georgien 878 Russische Föderation 774 Indien 682 Ukraine 655 Türkei 595 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 37.983 darunter: Baden-Württemberg 4.698 Bayern 4.851 Berlin 2.012 Brandenburg 849 Bremen 242 Hamburg 908 Hessen 1.887 Mecklenburg-Vorpommern 498 Niedersachsen 3.486 Nordrhein-Westfalen 11.607 Rheinland-Pfalz 1.823 Saarland 169 Sachsen 2.093 Sachsen-Anhalt 1.108 Schleswig-Holstein 867 Thüringen 885 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/117 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2017-30.09.2017 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 37.983 davon Jahr der Asylablehnung: Vor 1991 168 1992 129 1993 251 1994 201 1995 165 1996 182 1997 163 1998 181 1999 180 2000 212 2001 196 2002 252 2003 244 2004 200 2005 171 2006 151 2007 134 2008 78 2009 97 2010 193 2011 263 2012 368 2013 622 2014 908 2015 2.452 2016 12.115 2017 17.519 Unbekannt 188 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber dauerhaft im AZR gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, danach aufgrund eines Aufenthaltstitels wieder im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im Jahr 2017 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele (ausreisepflichtige) Drittstaatsangehörige haben Deutschland vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende , wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)? Angaben zur Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen, die Deutschland vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 freiwillig verlassen haben, lassen sich aus den Daten des AZR automatisiert nicht ermitteln. Insofern können auch keine ungefähren Angaben oder Angaben zu abgelehnten Asylbewerbern im Sinne der Frage gemacht werden. Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nur zu der Zahl der durch REAG/GARP geförderten Ausreisen vor. Danach sind im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 30. September 2017 24 569 Personen freiwillig mit Unterstützung des Bund-Länder-Rückkehrförderprogramms REAG/ GARP (Reintegration and Emigration Program for Asylum Seekers in Germany /Government Assisted Repatriation Program) ausgereist. Darunter befanden sich 18 406 abgelehnte Asylbewerber, denen eine Rückkehrförderung bewilligt wurde. Differenzierte Angaben nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Bundesland Baden-Württemberg 2.367 Bayern 2.714 Berlin 950 Brandenburg 630 Bremen 161 Hamburg 179 Hessen 1.225 Mecklenburg-Vorpommern 263 Niedersachsen 2.646 Nordrhein-Westfalen 9.688 Rheinland-Pfalz 1.217 Saarland 26 Sachsen 1.044 Sachsen-Anhalt 485 Schleswig-Holstein 535 Thüringen 439 Gesamtzahl 24.569 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/117 Aufgeschlüsselt nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten: Staatsangehörigkeit Albanien 6.134 Serbien 2.535 Irak 2.481 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2.466 Russische Föderation 1.280 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 1.279 Ukraine 1.060 Afghanistan 957 Georgien 848 Iran, Islamische Republik 817 Bosnien und Herzegowina 686 Aserbaidschan 464 Armenien 423 Montenegro 361 Moldau, Republik 343 Gesamtzahl 22.134 Es handelt sich hierbei um vorläufige Zahlen (Stand 30. September 2017), die fortlaufend bereinigt werden. 20. Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)? Vom 1. Januar bis 30. September 2017 sind 34 440 Personen freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung aus Deutschland ausgereist. Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen) Gesamt 34.440 Luftweg 34.155 Landweg 202 Seeweg 83 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 5.352 Irak 2.732 Russische Föderation 2.085 Kosovo 1.960 Türkei 1.934 Serbien 1.883 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1.686 China 1.385 Ukraine 1.378 Iran 1.149 Georgien 1.063 Afghanistan 984 Indien 634 Syrien 587 Aserbaidschan 562 21. Welchen zumindest ungefähren Wert hatte die von der EU-Kommission errechnete „Rückkehrquote“ („Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittländer“), die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der EU-Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017, Ratsdokument 6943/17, S. 2), nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Deutschland für die Jahre 2015 und 2016 (Nachfrage zur insoweit unbeantwortet gebliebenen Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/13218)? Anhand öffentlich zugänglicher Quellen, nämlich aus einer Anwendung der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13218 vom 1. August 2017 dargestellten Berechnungsmethode sowie auf Grundlage der von Eurostat auch mit Bezug auf einzelne Mitgliedstaaten veröffentlichten Zahlen (im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/eurostat/web/asylum-and-managed-migration/data/ database) kann die so genannte Rückkehrquote mathematisch ermittelt werden. Am 15. November 2017 gab die Europäische Kommission im Dokument COM(2017) 669 final ANNEX 5 für Deutschland für das Jahr 2015 die Quote 99,19 Prozent und für das Jahr 2016 die Quote 105,82 Prozent bekannt. Die Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode und die sich hieraus ergebenden Zahlen nicht zu Eigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/117 22. Inwieweit hält der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor dem Hintergrund, dass sein Bundesministerium auch nach ausdrücklicher Bitte von den Bundesländern bzw. Ausländerbehörden keine „Rückläufer“ erhalten hat, die „aussagekräftige empirische Daten zu Gefälligkeitsattesten“ ergeben haben (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/ 13218), daran fest, „beim Thema Abschiebung Probleme durch Krankschreibungen und Atteste“ zu unterstellen, über die „wir öffentlich diskutieren“ müssten (Plenarprotokoll 18/179, S. 17629 (C)), und auf welcher empirischen Datengrundlage soll diese Debatte gegebenenfalls erfolgen (bitte darlegen )? Die Länder, die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständig sind, tragen dieses Problem weiterhin dem Bundesministerium des Innern (BMI) vor. Eine Behandlung des Themas ist daher noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24e verwiesen. 23. Hat das Bundesministerium des Innern für die Beantwortung der Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/9603 oder im Nachgang hierzu irgendwelche Anstrengungen unternommen (bitte konkret darlegen, z. B. Anfrage beim Innenministerium in Nordrhein-Westfalen), um die vom Bundesminister des Innern im Deutschen Bundestag aufgestellte Behauptung verifizieren zu können, wonach einer Evaluierung des Innenministeriums in Nordrhein- Westfalen zufolge angeblich „70 Prozent der Ausreisepflichtigen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend gemacht“ hätten (Plenarprotokoll 18/179, S. 17629 (D)), und wenn nein, warum nicht (bitte nachvollziehbar begründen)? Das BMI konzentriert seine Ressourcen nach Möglichkeit mit dem Ziel, auf aktuelle Sachverhalte zu reagieren. Daher werden Daten aus dem Jahr 2011, die auch vor dem Hintergrund einer anderen Rechtslage erhoben worden sind, nicht mehr zum Gegenstand von Überprüfungen gemacht. Zur künftigen Erhebung empirischer Daten zu Rückführungshindernissen wird auf die Antwort zu Frage 24c verwiesen. 24. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin- Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Erkenntnisse hat die auf Bundestagsdrucksache 18/13218 in der Antwort zu Frage 24c genannte Bestandsaufnahme per Fragebogen erbracht, und welche Handlungsempfehlungen folgen nach Ansicht der Bundesregierung hieraus (bitte darlegen), Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat anhand von Fragebögen eine Bestandsaufnahme der Defizite und Probleme bei Dublin-Überstellungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden anschließend im Rahmen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe thematisiert. In den nächsten Wochen sollen die Arbeiten am Abschlussbericht zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgeschlossen werden, sodass anschließend mit der Umsetzung der beschlossenen Handlungsempfehlungen begonnen werden kann. Derzeit können keine Details zu den in der Arbeitsgruppe thematisierten Problemfeldern und Empfehlungen mitgeteilt werden, da eine finale Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Bundesländern noch aussteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/117 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), und welche Erkenntnisgewinne und Verbesserungen haben sich seit Inbetriebnahme des ZUR ergeben (bitte darlegen), Das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) hat am 12. Mai 2017 seine Wirkbetrieb aufgenommen. Derzeit sind 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ZUR tätig, davon 15 Ländervertreter, die Sachaufgaben des ZUR wahrnehmen und zudem Verbindungsbeamte ihres Landes sind. In den ersten Monaten im Wirkbetrieb konnte das ZUR bereits zu einer weiteren und engeren Verzahnung der Akteure der Länder, der Bundespolizei, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie dem BMI beitragen. Diese Kooperation wird sowohl von den Ländern als auch durch das BMI als zielführend i. S. der Unterstützung bei der Rückkehr bewertet. So hat das ZUR im Bereich der Freiwilligen Rückkehr eine bundesweite Abfrage bei den Rückkehrberatungsstellen durchgeführt, um den Bedarf an koordinierenden Maßnahmen des ZUR zu erheben. Das Ergebnis der Abfrage wird zurzeit ausgewertet, und auf dieser Grundlage werden Maßnahmen des ZUR identifiziert. Neben der Beschaffung von Passersatzpapieren in Einzelfällen hat das ZUR begonnen , die Verfahren der verschiedenen Länder bei der Passersatzpapierbeschaffung zu analysieren. Zurzeit wird daran gearbeitet, die Verfahren anzupassen und besser zu gestalten. c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“, und welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es bislang gegeben (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig konkret benennen), Das Ausländerzentralregister (AZR) soll gemäß des MPK-Beschlusses vom 9. Februar 2017 für die Steuerung von Rückführungen und freiwilligen Ausreisen besser nutzbar gemacht werden. Hierzu hat das BMI in einem ersten Schritt gemeinsam mit Vertretern der Länder, des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und des ZUR einen Anforderungskatalog zur Erweiterung und damit Verdichtung des entsprechenden Datenkranzes im AZR entwickelt. Der so erarbeitete Anforderungskatalog wird hinsichtlich der für seine Umsetzung erforderlichen Rechtsänderungen im nächsten Schritt mit den anderen betroffenen Ressorts des Bundes zu erörtern sein, bevor entsprechende Änderungsvorhaben mit den Ländern abgestimmt und auf den Weg gebracht werden können. Als Maßnahme zur Verbesserung der Datenqualität ist vor allem auf die in den Ländern mit der Einführung des unter Federführung des Beauftragten für Flüchtlingsmanagements entwickelten Leitfadens zur Verbesserung der Datenqualität durchgeführten Workshops hinzuweisen, um für das Thema Datenqualität zu sensibilisieren und die Datenbereinigung in den Ländern zu begleiten. Aktuell werden zudem weitere Plausibilitäten ausgearbeitet, um die Vermeidung von Fehleingaben zu optimieren. Gleichzeitig sind Tools zur Dublettenbereinigung entwickelt worden, welche die entsprechenden Bearbeitungsaufwände reduzieren . Seit September 2017 wird im BAMF der Lichtbildassistent in einer ersten Stufe zur Dublettenbereinigung eingesetzt. Damit ist es möglich, eine Datenbereinigung u. a. für die Asylverfahren im AZR zu unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/117 d) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden , und lassen sich aus den diesbezüglichen Aktivitäten inzwischen quantitative Angaben oder Einschätzungen dazu machen, in welchem Umfang in den einzelnen Bundesländern gegenüber welchen Staatsangehörigen von den unterschiedlichen Sanktionsbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht wird (bitte darlegen), Auf Bundesebene existiert dazu keine Statistik; Statistiken auf Ebene der oder einzelner Länder sind zumindest hier nicht bekannt. e) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden, welche Ergebnisse haben die diesbezüglichen Beratungen mit den Bundesländern und Gespräche mit Ärzteverbänden bislang erbracht, und welche Neuerungen und Vereinbarungen werden diskutiert (bitte im Einzelnen darlegen), Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde im ZUR eingerichtet. Auf der Grundlage von Rückmeldungen der Länder zur Thematik werden gemeinsam Lösungsvorschläge und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesärztekammer geführt werden. f) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten) Ausreisen “, wie ist hier der aktuelle Stand der Aktivitäten, welche Daten müssen längerfristig erfasst werden, um umfassende Angaben zu freiwilligen Ausreisen machen zu können, und welche Probleme bei der Realisierung dieses Vorhabens gibt es derzeit (bitte ausführen)? Für den Bereich freiwillige Ausreisen liegen der Bundesregierung lediglich im Bereich des Bund-Länder-Programms REAG/GARP belastbare Daten vor. Hauptproblem bei der Erfassung länderseitig unterstützter Ausreisen und nichtgeförderter Ausreisen sind zum einen uneinheitliche Standards bei den Erhebungen der Daten in den Ländern, zum anderen fehlende Nachweise bei Ausreisen ohne Förderung, da nicht jeder Ausländer sich ordnungsgemäß abmeldet. Schwierigkeiten bei der Erfassung verursachen insbesondere Fälle, bei denen kein definitiver Nachweis über die Ausreise möglich ist, eine Ausreise aber als wahrscheinlich anzunehmen ist. Zur möglichst vollständigen Erfassung der Ausreisen mit und ohne Förderung wurde daher ein Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern zur Herbeiführung einer einheitlichen Erfassungsmethode initiiert. Die Abstimmungen hierzu sind jedoch aufwendig und dauern daher an. Über eine Registrierung von Ausreisen ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger unter Nutzung des SIS wird derzeit in der Europäischen Union verhandelt; die entsprechenden Rechtssetzungsverfahren sind aber noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bunderegierung zu Frage 24k der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13218 vom 1. August 2017 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333