Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11726 19. Wahlperiode 17.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11322 – Förderung der Busse im „Sofortprogramm Saubere Luft“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November 2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ aufgelegt und damit 1 Mrd. Euro für die von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen bereitgestellt (Pressemitteilung des BMVI Nr. 077/2018). Gemäß des in der Förderrichtlinie formulierten Förderzieles sollten etwa 100 bis 150 Elektrobusse gefördert werden. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der Verkehrsunternehmen im Hinblick auf laufende Verkehrsverträge? Ob und in welchem Umfang ggf. eine Förderung des Bundes Auswirkungen auf laufende Verkehrsverträge hat, ist im Einzelfall durch die Vertragsparteien zu beurteilen . 2. Wie viele Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Förderung durch das Programm Saubere Luft mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils angeben, welche Fördersumme welcher Anzahl Busse entspricht)? Zur Beantwortung wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11726 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kommune Anzahl Busse Fördersumme in EUR Aachen 101 698.081,60 Heilbronn 26 207.948,00 Leverkusen 30 206.952,00 Mainz 105 751.200,00 Paderborn 13 89.731,20 Hagen + Witten 5 56.250,00 Siegen 10 93.975,00 Würzburg 26 218.400,00 Bochum + Düsseldorf 20 171.194,00 Ravensburg 7 57.806,00 Essen 7 46.057,20 Düren 14 112.000,00 Düsseldorf 45 675.000,00 Osnabrück 26 192.000,00 Nürnberg 26 300.539,60 Regensburg 10 70.000,00 München 145 1.315.964,00 Heidelberg 4 50.000,00 Köln 113 2.169.600,00 Bonn 55 867.440,00 Oberhausen 23 349.600,00 Mühlheim a. d. Ruhr 16 212.734,19 Wuppertal 70 1.146.306,00 Frankfurt a.M. 25 400.000,00 Kiel 37 577.052,00 Freiburg 25 356.012,40 Rüsselsheim 3 40.716,00 Marburg 5 77.980,00 Wiesbaden 99 1.544.004,00 Dortmund 36 651.168,00 Reutlingen 17 272.000,00 Hamburg 125 1.949.500,00 3. Wie viele Busse sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den von EU- Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen insgesamt im ÖPNV unterwegs? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11726 4. Wie viele Elektrobusse im ÖPNV wurden durch das Programm Saubere Luft insgesamt gefördert, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils die Anzahl der Fahrzeuge, die Kaufpreise und die Fördersummen angeben)? Förderrichtlinie Elektromobilität im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur (LIS): Kommune Anzahl Busse Zuwendung in Euro (Busse + LIS) Düsseldorf 2 231.824 Würzburg 2 390.480 Ludwigsburg 5 2.334.780 Regensburg 2 317.407 Bremen 5 1.008.300 Reutlingen 16 1.862.640 Freiburg 2 161.200 München 27 3.991.520 Berlin 106 17.123.023 Mannheim 5 681.022 Hamburg 116 27.488.700 Koblenz 1 189.329 Heidenheim 3 539.640 Köln 3 552.516 Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur (LIS) sowie ggf. weiterer Aufwendungen (z. B. Werkstatteinrichtungen, Schulungen): Kommune Anzahl Busse Fördersumme in Euro Aachen 12 3.694.813 Berlin 120 35.060.301 Bochum/Gelsenkirchen 20 1.826.886 Darmstadt 28 9.648.386 Duisburg 7 785.233 Hannover 48 22.652.538 Kiel 36 21.159.073 Leipzig 25 10.332.046 Osnabrück 62 21.216.671 Offenbach am Main 29 8.040.400 Wiesbaden 140 44.828.304 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11726 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen. 5. Welche Bundesmittel stehen aktuell noch zur Verfügung? Falls keine mehr verfügbar sind, ist es geplant, weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen, und wann und in welcher Höhe wird dies erfolgen? Für die Förderung von Elektrobussen durch das Bundesumweltministerium stehen im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft Fördermittel i. H. v. 271 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurden rund 19 Mio. Euro aus dem Energie- und Klimafonds bereitgestellt. Bereits gebunden wurden rund 179 Mio. Euro, so dass derzeit noch rund 112 Mio. Euro für Bewilligungen im Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Durch die Fortführung des Sofortprogramms stehen für die Förderrichtlinie Elektromobilität zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 90 Mio. Euro zur Verfügung. 6. Sind auch Antragsteller aus den übrigen (nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen) Kommunen gefördert worden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen. 7. Gibt es für die nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen ebenfalls Förderprogramme des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität im ÖPNV? Wenn ja, welche Programme sind dies, welchen Umfang haben sie, und für welchen Zeitraum gelten sie? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u. a. Forschung und Entwicklung in den Bereichen Antriebstechnik, Energiesysteme und Energiespeicherung, Ladeinfrastruktur und Netzintegration, Recycling und Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Mobilitätskonzepte . 8. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Mehraufwand für die Anschaffung von Elektrobussen, die nach Kenntnis der Fragesteller derzeit etwa doppelt so teuer wie Dieselbusse sind, von den betroffenen Nahverkehrsunternehmen beziehungsweise von den den ÖPNV finanzierenden öffentlichen Trägern langfristig geleistet werden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass es im Zuge des Markthochlaufs zu Kostensenkungen kommen wird. Zusätzliche Einsparungen bei den Nahverkehrsunternehmen sind zudem aufgrund der relativ geringen Betriebskosten im Vergleich zu Dieselbussen zu erwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333