Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11744 19. Wahlperiode 18.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, weiter Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11003 – Einsätze der Bundeswehrdrohne „Heron 1“ in Mali V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2016 fliegt die Bundeswehr die vom israelischen Rüstungskonzern Israel Aerospace Industries (IAI) gebaute Langstreckendrohne „Heron 1“ auch in Mali („Aufklärungsdrohne Heron: Das fliegende Auge über Mali“, www.bmvg.de vom 1. Februar 2017). Die Drohne kann mit einer Reichweite von über 1 000 Kilometern über 30 Stunden in der Luft bleiben. Das „Aufklärungsluftfahrzeug“ unterstützt die UN-Mission MINUSMA (Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali). Zur vollen Einsatzbereitschaft gehören Flugzeiten von zwölf Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche als auch ein Einsatz im gesamten Mandatsgebiet . Die Überwachungsdaten der Drohne werden in Echtzeit an die Blauhelm- Truppe weitergegeben. Diese sollen spätestens innerhalb von 48 Stunden vorliegen . Das Bildmaterial der Drohne wird in der Luftbildstaffel des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel ausgewertet und anschließend in das Einsatzland zurückgesendet. Die Bundeswehr beschreibt die mitgeführte Technik als „präzise Sensorik“, die aus großer Höhe und über mehrere Tausend Meter „gestochen scharfe Bilder und Videos“ an die Bodenkontrollstation übermittelt. Medienberichten zufolge beteiligte sich die Bundeswehr mit der „Heron 1“ in Mali auch an der von Frankreich geführten Anti-Terror-Operation „Barkhane“ („Ministerium verteidigt Drohneneinsatz in Mali“, www.zeit.de vom 16. September 2018). Demnach hat die Bundeswehr die französischen Truppen „bei Aufklärung und Transport unterstützt“. Laut dem Bundesministerium der Verteidigung liegen die technischen Voraussetzungen für die Steuerung bzw. Missionsführung von Bundeswehrdrohnen auch mittels Satellitenkommunikation vor (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 4). Dem Bericht der Bundeswehr zufolge wird dies in Mali bereits genutzt. Demnach wird die bisherige Beschränkung von rund 220 Kilometer um den Ortbereich Gao dadurch „problemlos“ überschritten. Perspekti- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11744 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode visch ist die Missionsführung auch von einer Bodenstation der Bundeswehr in Deutschland aus beabsichtigt (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 5). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Wie viele Drohnen des Typs „Heron 1“ (auch als Ersatz für möglicherweise beschädigte Luftfahrzeuge) befinden sich in Mali, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/5136 ergeben ? Es befinden sich regelmäßig drei unbemannte Luftfahrzeuge des Systems HERON 1 in Mali. 2. Welche Angaben kann die Bundeswehr zu der Auflösung der „präzisen Sensorik “ der Drohne „Heron 1“ machen, die in Mali und Afghanistan aus großer Höhe und über mehrere Tausend Meter „gestochen scharfe Bilder und Videos“ in Echtzeit an die Crew in der Bodenkontrollstation übermittelt (www.bmvg.de/de/aktuelles/aufklaerungsdrohne-heron-das-fliegende-augeueber -mali-11134)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . Die Antwort enthält Angaben zur Systemausstattung des HERON 1, die dessen Fähigkeiten offenlegen und damit Rückschlüsse auf das Einsatzprofil ermöglichen . Sie ist daher entsprechend eingestuft.* 3. Welche Statistiken kann die Bundesregierung zu Analysen dieser Bild- und Videodaten durch die Luftbildstaffel des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel mitteilen (bitte erläutern , in wie vielen Fällen Bilder bzw. Videos jeweils aus Afghanistan und Mali nach Jagel geschickt und wie oft anschließend Ergebnisse ins Einsatzland zurückgesendet wurden)? Für den Einsatz in Afghanistan wurden keine Daten zwischen Afghanistan und Deutschland zur Analyse im Taktischen Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ übermittelt. Für den Einsatz in Mali werden bei allen Missionen (786 im Zeitraum vom 1. November 2016 bis zum 24. Juni 2019) Bild- bzw. Videodaten zwischen Mali und Deutschland hin und zurück übermittelt. Hierbei wurden insgesamt 806 Berichte erstellt und an das deutsche Einsatzkontingent MINUSMA übersandt. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11744 4. In wie vielen Fällen hat die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) von der Bundeswehr Aufklärungsergebnisse der „Heron 1“ angefordert, und inwiefern hat die Bundeswehr diese Anforderungen jeweils wie vorgeschrieben innerhalb von 48 Stunden umgesetzt? Seit Beginn der Bereitstellung des HERON 1 wurden mit Stichtag 1. Juli 2019 in Mali 921 Flüge für MINUSMA durchgeführt. Die Zeitspanne von 48 Stunden für die Auswertung wurde dabei stets eingehalten. 5. Inwiefern hält die Bundeswehr die Vorgaben ein, wonach die „Heron 1“ in Mali Flugzeiten von zwölf Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche garantieren muss? Die Vorgabe zur garantierten Flugstundenbereitstellung wird durch die Bundeswehr eingehalten. a) Welche Flugzeiten hat die Bundeswehr in den Jahren 2018 und 2019 bereitgestellt ? Im Jahr 2018 wurden für MINUSMA 3 293 Flugstunden und im Jahr 2019 bisher 1 662 Flugstunden (Stand: 1. Juli 2019) mit HERON 1 erbracht. b) Wie viele Flüge haben die „Heron 1“ dabei absolviert? Im Jahr 2018 wurden mit HERON 1 insgesamt 310 Flüge und im Jahr 2019 bisher 168 Flüge (Stand: 1. Juli 2019) in Mali absolviert. 6. Wie viele Flüge und Flugstunden (darunter Nachprüfflüge oder sonstige, für Wartungszwecke durchzuführende Flüge) erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Rüstungskonzern Airbus als Hauptauftragnehmer der Bereitstellung der „Heron 1“ in Mali (www.airbus.com/newsroom/ press-releases/de/2018/12/Germany-extends-the-contracts-for-the-operationof -the-Heron-1-drones-in-Afghanistan-and-Mali.html)? Durch den Auftragnehmer werden ausschließlich Nachprüfflüge durchgeführt. Es wurden im Zeitraum vom 29. Oktober 2016 bis zum 23. Mai 2019 in der Summe 81 Nachprüfflüge mit insgesamt rund 108 Flugstunden absolviert. 7. Wie viele Flüge zum Lizenzerhalt der Pilotinnen und Piloten wurden in den Jahren 2018 und 2019 durch Airbus sowie die Bundeswehr in Mali durchgeführt ? Grundsätzlich werden alle Flüge für den Lizenzerhalt der Pilotinnen und Piloten angerechnet. Es werden keine Flüge ausschließlich zum Lizenzerhalt der Pilotinnen und Piloten durchgeführt. 8. Welche militärischen Einrichtungen erhielten in den Jahren 2018 und 2019 Aufklärungsdaten der „Heron 1“ in Echtzeit, und welche weiteren erhielten diese erst nach Bearbeitung durch das Taktische Luftwaffengeschwader 51 Immelmann im schleswig-holsteinischen Jagel? Die Aufklärungsdaten des HERON 1 in Afghanistan werden in Echtzeit dem Joint Operation Center im Resolute-Support-Stab Train Advise Assist Command North und dem deutschen Einsatzkontingent in Afghanistan zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11744 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Aufklärungsdaten des HERON 1 in Mali werden in nahezu Echtzeit an das deutsche Einsatzkontingent, das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann “ sowie die deutsche und kanadische Operationszentrale (im Jahr 2018 zusätzlich an die niederländische Operationszentrale) übertragen. Nach Analyse des Bildmaterials durch das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ wird dieses der deutschen Intelligence Surveillance Reconnaissance Task Force in Gao sowie dem Force Headquarter in Bamako zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten das Kommando Strategische Aufklärung, der deutsche Anteil im Headquarter der European Union Training Mission in Mali sowie das Bundesministerium der Verteidigung die Produkte. 9. In welchen Fällen hat die Bundeswehr in den Jahren 2018 und 2019 mit den „Heron 1“ in Mali neben der MINUSMA Truppen befreundeter Staaten bei der Aufklärung oder dem Transport unterstützt? Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 1. Juli 2019 fanden keine Flüge des HERON 1 für befreundete Staaten statt. 10. Nach welcher Maßgabe wird entschieden, ob die Flüge der „Heron 1“ mit einer Richtfunkverbindung oder einer Satellitenverbindung gesteuert werden ? Der verantwortliche Luftfahrzeugführer bzw. die verantwortliche Luftfahrzeugführerin entscheidet je nach Entfernung zwischen Luftfahrzeug und Bodenkontrollstation , erforderlichen Einsatzverfahren, Flugverkehrskontrollfreigaben oder Qualität der Datenverbindung, welche Verbindung angewendet wird. 11. In wie vielen bzw. welchen Fällen wurde bei den Flügen in Mali seit Beteiligung der Bundeswehr bzw. Nutzung der „Heron 1“ die zusätzlich zur Richtfunkverbindung eingerichtete Satellitenverbindung, die der Drohne eine „nur durch die Kraftstoffreserven limitierte Reichweite ermöglicht“, genutzt ? Die Nutzung der Satellitenverbindung im Flugbetrieb stellt den Regelfall dar. Aussagen über eine konkrete Anzahl der Flüge mit Satellitenverbindung können nicht getroffen werden, da diese nicht statistisch erfasst werden. 12. In wie vielen Fällen wurde dabei die bisherige Beschränkung von circa 220 Kilometer um den Ortbereich Gao überschritten? Eine derartige Statistik wird nicht geführt. 13. In welchem Zeitraum ist beabsichtigt, die Heron 1“ in Mali oder Afghanistan von einer Bodenkontrollstation zu steuern bzw. ihren Einsatz zu führen, die sich in Deutschland befindet (Bundestagsdrucksache 19/9350, Antwort zu Frage 5)? Auf welche Weise wäre in eine solche Steuerung oder Missionsführung aus Deutschland das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam eingebunden? Es ist weder konzeptionell vorgesehen noch beabsichtigt, den HERON 1 in Afghanistan oder Mali von einer Bodenkontrollstation in Deutschland aus zu steuern . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11744 14. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, inwiefern die türkische Regierung ihre Kampfdrohne „Bayraktar“ in Libyen einsetzt (http://gleft.de/ 2Yi)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Wann endete die Angebotsfrist für die Entwicklung und Produktion der „Eurodrohne “, von der die Bundesregierung nach ihrer Serienreife 21 Exemplare beschaffen will (http://gleft.de/2Yg), und wann wird entschieden, wer den Auftrag für diese europäische Kampfdrohne erhält? Der Hauptauftragnehmer hat der Organisation Conjointe de Coopération en Matière d’Armement (OCCAR) sein Angebot zum vereinbarten Termin am 29. Mai 2019 vorgelegt. Die Entscheidung, welches Unternehmen als Hauptauftragnehmer durch die OCCAR zum Angebot aufzufordern ist, wurde am 16. Januar 2018 durch die Rüstungsdirektoren der vier am Projekt beteiligten Nationen beschlossen . 16. Wann soll der Musterprüfprozess der Kampfdrohne „German Heron TP“ durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr nach gegenwärtigem Stand beendet sein, nach dessen Ende eine Musterzulassung für das Gerät erteilt werden soll (Plenarprotokoll 19/103, Antwort auf die Mündliche Frage 45 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Wird für diesen Musterprüfprozess bzw. die dort enthaltenen Feststellungen zur Lufttüchtigkeit der technischen Bewaffnungsfähigkeit auch die Waffe geprüft, oder lediglich die hierfür notwendigen Aufhängepunkte und die zum Auslösen notwendige Elektronik? Der geplante Abschluss des Musterprüfprozesses für das unbemannte Luftfahrzeug German HERON TP liegt derzeit in der zweiten Hälfte des Jahres 2020. Im Rahmen des Musterprüfprozesses werden alle zur Integration der technischen Bewaffnungsfähigkeit notwendigen Punkte des German HERON TP geprüft, die Bewaffnung selbst ist nicht Gegenstand der Musterprüfung. 17. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung zu, dass unbemannte Luftfahrzeuge im Allgemeinen eine weitaus höhere Absturzrate verzeichnen als bemannte Luftfahrzeuge, wie es eine kürzlich veröffentlichte britische Studie analysiert hat (https://dronewars.net/2019/06/09/military-drone-crash-data-under mines-mod-case-to-fly-protector-drones-in-uk)? Die Aussage trifft auf unbemannte Luftfahrzeuge der Bundeswehr nicht zu. Aus Sicht der Bundesregierung lässt die geringe Zahl an zertifizierten unbemannten Fluggeräten im zivilen Bereich zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlüsse über deren Absturzrate zu. 18. Was kann die Bundesregierung zur Absturzrate von Drohnen im Vergleich zu bemannten Flugzeugen der Bundeswehr mitteilen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2684, Antwort zu Frage 24; Bundestagsdrucksache 17/8693, Antwort zu Frage 22)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333