Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11753 19. Wahlperiode 18.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10928 – Studien des Bundesministeriums der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung gibt verschiedene Studien bei externen Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und anderen Organisationen in Auftrag , um ihre Arbeit fakten- und wissenschaftsbasiert ausführen zu können und dauerhaft auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu sein. Für eine fundierte politische Arbeit ist das unabdingbar. Das Bundesministerium muss über die Entwicklungen in seinem Geschäftsbereich gut informiert sein, um auf Änderungen reagieren und Möglichkeiten der politischen Steuerung ausloten zu können . Gleichzeitig besteht nach Ansicht der Fragesteller bei in Auftrag gegebenen Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben werden dann Haushaltsmittel verwendet , für die eigentlich Planstellen im Bundesministerium vorhanden sind oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten. Damit bei der Auftragsvergabe für Studien sowohl eine Neutralität in der Ausgestaltung und ein haushälterisch vernünftiges Maß gegeben sind, muss das Parlament darüber in Kenntnis sein, wie die Bundesregierung sich extern Informationen , Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) darf sich nicht wiederholen (vgl. www.taz.de/!5579453/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung erhebt den Anspruch, ihr Handeln auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten auf aktuellem Stand der Forschung zu stützen. Aufgrund der wachsenden Komplexität gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Fragestellungen wächst auch der Bedarf an wissenschaftsbasierter Politikberatung beständig. Das stete Gewinnen von Erkenntnissen über Anwendung und Wirkung moderner Technologien, über Gesundheit und Ernährung, über Mobilität , Umwelt, Energie, sich verändernde Arbeits- und Lebensbedingungen usw. ist im Sinne eines auf Vorsorge und Sicherheit gerichteten staatlichen Gemeinwesens für die Ressorts unverzichtbar (Konzept einer modernen Ressortforschung der Bundesregierung aus dem Jahr 2007, Kapitel 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11753 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Ansicht der Fragesteller besteht bei beauftragten Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben würden dann Haushaltsmittel verwendet, für die eigentlich Planstellen im Ministerium vorhanden seien oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten. Eine Aufbereitung einschlägiger Forschungsliteratur und -daten erfordert jedoch in vielen Fällen Ressourcen, die in den Ressorts oder den nachgeordneten Behörden nicht verfügbar sind bzw. aus Effizienzgründen nicht intern vorgehalten werden. So verlangt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eine konsequente Ausrichtung der Bundesministerien auf ministerielle Kernaufgaben, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen. Dazu zählen insbesondere die strategische Gestaltung und Koordination von Politikfeldern, die Realisierung von politischen Zielen, Schwerpunkten und Programmen, die internationale Zusammenarbeit , die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren sowie die Wahrnehmung von Steuerungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem nachgeordneten Geschäftsbereich (§ 3 Absatz 1 GGO). Für eine effiziente und zeitgemäße Wahrnehmung dieser ministeriellen Kernaufgaben ist aus den geschilderten Gründen eine Abstützung der Ressorts auf die institutionelle Wissensbasis, insbesondere die Bundeseinrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben, sowie auf eine ergänzende Vergabe, Begleitung und Auswertung von externen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erforderlich. Insbesondere in diesem Bereich der Ressortforschung , der der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Entscheidungshilfen für die unmittelbare Erfüllung von Fachaufgaben der Ressorts und der Politikberatung dient, fallen die durch die Fragesteller adressierten Studien im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und dessen Geschäftsbereichs . Davon zu trennen sind sonstige externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen , die für konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickeln, bewerten, den Entscheidungsträgern vermitteln und ggf. ihre Umsetzung begleiten bzw. die für unaufschiebbare Aufgaben des BMVg oder seines nachgeordneten Geschäftsbereichs durch entgeltliche Leistungen von Externen, insbesondere privatwirtschaftlichen Unternehmen, vorübergehend in Anspruch genommen werden (im Geschäftsbereich des BMVg geltende Zentrale Dienstvorschrift A-1670/2 Inanspruchnahme von externen Beratungs - und Unterstützungsleistungen). Zur Erhebung der für die Beantwortung der Fragen erforderlichen Angaben sind daher im BMVg – wo erforderlich mit Unterstützung des nachgeordneten Bereichs – insbesondere alle Referate mit Ressortforschungsaufgaben sowie weitere Bereiche mit externer Studienvergabe betrachtet worden. Dies umfasste die fünf Ressortforschungsbereiche des BMVg (Wehrmedizinische und Wehrpsychologische Forschung, Wehrtechnische Forschung und Technologie [inklusive des Anteils Cyber/IT], Sozialwissenschaftliche Forschung, Militärgeschichtliche Forschung und Geowissenschaftliche Forschung), die Wissenschaftliche Unterstützung Nicht-Technisch im Geschäftsbereich des BMVg und die Abteilungen Personal , Politik sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen im BMVg. Mit Ausnahme der Wehrtechnischen Forschung und Technologie (wie nachfolgend dargestellt) und der Militärgeschichtlichen Forschung (hier sind im Betrachtungszeitraum keine externen Studien vergeben worden) sind die erhobenen Daten nach den genannten Erfassungsbereichen in den Anlagen 1 bis 4 gegliedert (die Anteile der Abteilungen Personal und Politik sind in der Anlage 4 enthalten). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11753 Im Sinne der Fokussierung der Fragestellung auf Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc. sind die Studien der Wehrtechnischen Forschung und Technologie (inklusive des Anteils Cyber/IT) nicht Bestandteil der Antwort der Bundesregierung. Sie dienen ausschließlich der Bereitstellung der erforderlichen wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse und Fertigkeiten in allen relevanten Technologien für zweckmäßige, intelligente und wirtschaftliche Ausrüstungsentscheidungen , dem rechtzeitigen Erkennen der Bedeutung neuer Technologien für die Bedrohungen und Fähigkeiten der Bundeswehr sowie der Bereitstellung von Zukunftstechnologien und Systemkonzepten für die Beschaffung von Wehrmaterial für die Bundeswehr. 1. Mit welchen Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen , demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) haben das Bundesministerium der Verteidigung und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen, zu welchem Gegenstand, welcher Laufzeit und welchem Budget beauftragt (bitte jeweils einzeln aufschlüsseln)? Wann und wo werden oder wurden diese Studien veröffentlicht? 2. Welche Studien im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung sowie sonstiger nachgeordneter Behörden sind seit September 2017 beendet bzw. fertiggestellt worden? 3. Welche dieser Studien wurden wann und wo veröffentlicht? Die erhobenen Daten zu den Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Anlagen stellen aufgrund der geforderten Detailinformationen eine schutzwürdige Zusammenstellung dar. Sie lassen detaillierte Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeitslücken in Bezug auf Verfahren und Ausrüstung der Bundeswehr sowie mögliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmer zu. Aufgrund der damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr kann dem Wunsch nach einer öffentlich frei zugänglichen Liste mit Studienaufträgen des BMVg auch unter Berücksichtigung des parlamentarischen Fragerechts nicht entsprochen werden. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 4. Welche dieser Studien wurden bisher aus welchen Gründen noch nicht veröffentlicht , und wann wird die Bundesregierung diese Studien wo veröffentlichen ? Die Studien des BMVg behandeln Fragestellungen, die vom Grundsatz her die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland berühren. Sie werden daher im Fachinformationszentrum der Bundeswehr für die Angehörigen der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann eine Veröffentlichung erfolgen , wenn die Daten keine schutzwürdigen Inhalte enthalten. Abweichend davon werden die Vorhaben des wehrmedizinischen Forschungsund Entwicklungsbereichs grundsätzlich aktiv in der Fachwelt vorgestellt. Auftragnehmer und Zuwendungsempfänger der Bundeswehr werden gebeten – analog zu den Forschern in bundeswehreigenen Einrichtungen – die Ergebnisse in * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11753 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wissenschaftlichen Zeitschriften zu publizieren. Ebenso sollen die Ergebnisse der wehrmedizinischen Forschung auf Fachtagungen, Kongressen, Symposien etc. vorgestellt werden. Die Zwischen- und Abschlussberichte der Studien selbst werden in der Regel in Gänze nicht veröffentlicht, der gängigen wissenschaftlichen Praxis folgend wohl aber deren Ergebnisse, die somit grundsätzlich allen Teilen der Gesellschaft zur Verfügung stehen. 5. Wie sind die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien in den entsprechenden politischen Themenfeldern in die entsprechenden politischen Entscheidungen (Gesetzentwürfe, Verordnungserlasse, Verordnungsänderungen , Abstimmungsverhalten in nationalen, internationalen und EU-Gremien, Fördermittelvergabe, Fördermittelausgestaltung etc.) eingeflossen und sichtbar geworden, bzw. wie werden sie einfließen und sichtbar werden (bitte nach politischem Themenfeld, entsprechender politischer Handlung und entsprechender Studie auflisten)? Es ist nicht möglich, nachträglich darzustellen, inwieweit die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien bei der Zuwendungs- und Auftragsvergabe oder beim Abstimmungsverhalten in nationalen und internationalen Gremien in fast sieben Regierungsjahren eingeflossen sind. Zudem fließen regelmäßig zahlreiche Faktoren in die politische Entscheidungsfindung ein, die sich im Nachhinein typischerweise nicht entflechten lassen. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, ist dies regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333