Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11762 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11409 – Angriffe auf den Staat Israel im ersten Quartal 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Regelmäßig erreichen uns Pressemitteilungen über erfolgte Angriffe auf Israel. Die Angriffe erfolgen oft aus dem Gazastreifen, aus dem Südlibanon oder aus Syrien. Die dabei verwendeten Waffen reichen von der Verwendung von Handfeuerwaffen , über Artillerie bis hin zum Beschuss mit ungelenkten Raketen (z. B. www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/israel-tel-aviv-raketen-angriff-gaza; www.sueddeutsche.de/politik/israel-raketenangriff-gazastreifen-1.4381904; www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/militante-palaestinenser-setzen-raketen angriffe-auf-israel-fort,RKlJN63). 1. Wie viele Angriffe auf Israel im ersten Quartal 2019 sind der Bundesregierung bekannt, die ihren Ursprung außerhalb der Grenzen Israels haben? 2. Wie viele dieser Angriffe, nach Kenntnis der Bundesregierung, wurden mit Raketen ausgeführt, wie viele in anderer Art und Weise (bitte einzeln und nach Angriffsart aufschlüsseln)? 3. Wie viele der Angriffe konnten, nach Kenntnis der Bundesregierung, von den israelischen Sicherheitsbehörden vereitelt werden (bitte nach Art der Vereitelung aufschlüsseln)? 4. Welche Schäden wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch die Angriffe verursacht? 5. Wer sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, die mutmaßlichen Initiatoren der Angriffe (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11762 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf den Staat Israel und macht dies in öffentlichen Stellungnahmen deutlich. So verurteilte sie einen Raketenangriff aus dem Gaza-Streifen auf den Raum Tel Aviv am 25. März 2019 in der Erklärung eines Sprechers des Auswärtigen Amts auf das Schärfste. Sie rief die Hamas und alle anderen militanten Gruppen auf, ihre Angriffe einzustellen. Die Bundesregierung pflegt keine eigene Statistik im Sinne der Fragestellungen. Eine Dokumentation der Angriffe auf den Staat Israel im ersten Quartal 2019 einschließlich verursachter Schäden und mutmaßlicher Initiatoren ist ihr daher nicht möglich. Das israelische Außenministerium hat eine Übersicht über die Zwischenfälle an der Gaza-Sperranlage seit März 2018 zusammengestellt (Stand: 27. März 2019, https://mfa.gov.il/MFA/ForeignPolicy/Terrorism/Pages/One-yearof -the-March-of-Return-27-March-2019.aspx), die von der Bundesregierung jedoch nicht im Einzelnen überprüft und bewertet wird. 6. Welche Konsequenzen, in Bezug auf die direkte und indirekte (via EU) finanzielle Förderung an Initiatoren der in den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 identifizierten Angriffe, leitet die Bundesregierung aus diesen Angriffen für sich ab? 7. Welche Kontrollmechanismen der bundesdeutschen Entwicklungshilfepolitik sind geeignet, einem Missbrauch deutscher Entwicklungshilfegelder für die Finanzierung von Angriffen auf Israel zu begegnen, bzw. welche Kontrollmechanismen erfüllen die in sie gesteckten Erwartungen nicht? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es bestehen keine finanziellen Beziehungen im Sinne der Fragestellung. Unterstützungsleistungen der Bundesregierung und der von ihr ggf. beauftragten staatlichen Durchführungsorganisationen unterliegen den einschlägigen Sanktionsregimen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, die der Bekämpfung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung dienen. Die derzeitigen Kontrollmechanismen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit begegnen einem möglichen Missbrauch deutscher Entwicklungsgelder effektiv : Die Partnerorganisationen der Bundesregierung werden verpflichtet, keine finanziellen Mittel an Personen oder Organisationen zu gewähren, die in den entsprechenden Sanktionslisten erfasst sind. Hierzu werden je nach Art des Vorhabens geeignete Vorkehrungen getroffen, die z. B. den Abgleich von individuellen Leistungsempfängern mit Sanktionslisten sowie mögliche Auszahlungssperren vorsehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333