Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11765 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11359 – Erfassung antiziganistischer Straftaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8343 ergibt sich, dass im vergangenen Jahr 2018 laut Bundesregierung 63 antiziganistische Straftaten registriert wurden, darunter sieben Gewaltdelikte . Weiter wurden 36 Tatverdächtige ermittelt. 1. Wie hat sich die Anzahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2019 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Monaten und Straftatbestand sowie Verteilung auf die Bundesländer auflisten)? Die Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) für antiziganistische Straftaten des laufenden Jahres werden in anliegender Tabelle dargestellt (Abfragedatum: 5. Juli 2019). Die Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt ebenfalls in der Tabelle. Zu beachten ist, dass die PMK-Fallzahlen des laufenden Jahres vorläufigen Charakter haben und aufgrund von Nachtrags- und Änderungsmeldungen erheblichen Veränderungen unterworfen sein können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11765 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tatzeit 2019 – Unterthemenfeld „Antiziganistisch“ – Abfragedatum 5. Juli 2019 Januar Februar März April Mai Juni Tötungsdelikte 0 0 1 (BE) 0 1 (BW) 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 1 (BE) 0 1 (BW) 0 Körperverletzungen 0 0 0 0 0 0 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 0 0 Erpressung 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 0 0 1 0 1 0 Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 Nötigung/Bedrohung 0 0 0 0 0 0 Propagandadelikte 2 (BE, NW) 0 0 0 1 (RP) 1 (NI) Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 0 0 0 0 0 0 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 2 (BE, NW) 0 0 0 1 (RP) 1 (NI) Störung der Totenruhe 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 3 (BE, SH, SL) 0 4 (2x BW, NI, ST) 3 (BB, BE, BY) 1 (SN) 1 (BE) Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 0 0 0 0 0 Verstöße gegen das Waffengesetz 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 1 (NW) 0 2 (BY, HE) 1 (RP) 1 (BE) 0 Gesamtsumme 6 0 7 4 4 2 2. Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bisher ermittelt werden? Zu antiziganistischen Straftaten im Jahr 2019 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang zwölf Tatverdächtige ermittelt. 3. Wie viele der seit dem Jahr 2015 ermittelten Tatverdächtigen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung selbst der Volksgruppe der Sinti und Roma an (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? Eine trennscharfe automatisierte Auswertung der Tatverdächtigen nach ethnischen Zugehörigkeiten ist in der zentralen Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht möglich. „Antiziganistisch“ ist ein Unterthema des Oberthemenfelds „Hasskriminalität“. Die Unterthemen dieses Oberthemenfelds bilden gegen bestimmte Gruppen gerichtete Straftaten ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11765 4. Bei wie vielen Tatverdächtigen, die seit dem Jahr 2015 ermittelt werden konnten, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen nichtdeutscher Herkunft (bitte nach Jahresscheiben auflisten)? Antiziganistische Straftaten werden seit dem 1. Januar 2017 trennscharf im Rahmen des KPMD-PMK erfasst. Eine automatisierte trennscharfe Auswertung antiziganistischer Straftaten der Jahre 2015 und 2016 ist nicht möglich. Eine trennscharfe automatisierte Auswertung der Tatverdächtigen nach ethnischen Zugehörigkeiten ist in der zentralen Fallzahlendatei des BKA nicht möglich . Hilfsweise teilt die Bundesregierung Angaben zur Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen antiziganistischer Straftaten mit: 2017: 18 Tatverdächtige, davon 17 mit deutscher Staatsangehörigkeit. 2018: 36 Tatverdächtige, davon 32 mit deutscher Staatsangehörigkeit. 2019: zwölf Tatverdächtige, davon elf mit deutscher Staatsangehörigkeit. 5. Welche Umstände der Tat und/oder welche Einstellungen des Täters gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als Anhaltspunkte dafür, dass sich eine Tat gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen ethnischen Zugehörigkeit richtet und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht und so zu einer Einstufung als antiziganistisch führt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8343)? Zur Bewertung jeder politisch motivierten Straftat werden sämtliche bis dato bekannte Umstände der Tat/Informationen zur Einstellung des Täters herangezogen . Antiziganistische Straftaten sind als Teil der Hasskriminalität vorurteilsgeleitete Straftaten. Straftaten werden als antiziganistisch erfasst, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333