Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11766 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11362 – Kita- und Schulfördervereine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kita- und Schulfördervereine sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und Leistungsträger für Schulen und Kitas. Eltern, Lehrkräfte, Stiftungen und Unternehmen schließen sich hier zusammen, um gemeinsam für ihre Bildungseinrichtung vor Ort Verbesserungen zu ermöglichen. Somit sind Fördervereine nicht nur große Stützen für die (materielle) Ausstattung von Schulen. Sie bilden aufgrund ihrer Zusammensetzung auch eine wichtige Schnittstelle von Kita oder Schule als Bildungseinrichtung mit der Gesellschaft vor Ort. Der große Erfolg von Kita- und Schulfördervereinen ist nicht zuletzt auch auf die unbürokratische Entscheidungsfindung und unkomplizierte Bereitstellung von benötigten (finanziellen ) Mitteln zurückzuführen. Angesichts des hohen Engagements von Fördervereinen und angesichts der großen Herausforderungen, vor denen das deutsche Bildungswesen nach Ansicht der Fragesteller steht, gilt es, die Bundesregierung zu ihrem Wissen über und ihrer Unterstützung für Kita- und Schulfördervereine zu befragen. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über a) die Höhe der Einnahmen aus Spenden und Vereinsaktivitäten, die die Kita- und Schulfördervereine jährlich insgesamt erzielen, und b) den Umfang, in dem sie mit ihren Aktivitäten den Haushalt entlasten? Informationen zur Höhe der Einnahmen aus Spenden und Vereinsaktivitäten von Kita- und Schulfördervereinen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11766 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Engagement der Kita- und Schulfördervereine als Interessenvertretung und Beratungsorganisation ? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum ehrenamtlichen Bildungsengagement ? Gibt es dazu Studien, in denen auch das Engagement der Kita- und Schulfördervereine , Eltern- sowie der Schülervertretungen erhoben wird? Die Fragen 2 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der 4. Deutsche Freiwilligensurvey, eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte repräsentative Befragung zum freiwilligen Engagement in Deutschland, ermittelt innerhalb seines Fragekatalogs u. a. die verschiedenen Bereiche, in denen sich Menschen in Deutschland engagieren. In diesem Rahmen hat er auch erfragt, ob das Engagement im Bereich „Schule oder Kindergarten“ stattgefunden hat. Als Beispiele für ein derartiges Engagement werden u. a. das Engagement in der Eltern- oder Schülervertretung oder aber in einem Förderverein genannt. Im Ergebnis sind 9,1 Prozent der insgesamt in Deutschland engagierten Menschen im Bereich „Schule und Kindergarten “ engagiert. Überdies gibt es in dem nicht von BMFSFJ geförderten ZiviZ-Survey 2017 („Vielfalt verstehen. Zusammenhalt stärken“; Priemer/Krimmer/Labigne) ein Fokusthema „Fördervereine“. Danach ist jeder fünfte Verein ein Förderverein (22 Prozent). Das ergebe hochgerechnet rund 130 000 Fördervereine in Deutschland . Am häufigsten kommen Fördervereine laut ZiviZ im Bildungsbereich vor: 41 Prozent der Fördervereine unterstützen eine Bildungseinrichtung. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten über die Bedeutung der Kita- und Schulfördervereine als Interessenvertretung und Beratungsorganisation vor. 3. Leistet die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für Kita- und Schulfördervereine ? a) Wenn ja, in welchem Umfang, und b) wenn nein, warum nicht, und ist eine finanzielle Unterstützung geplant? Ja, indirekt. Denn ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann auch in einem Kitaoder Schulförderverein geleistet werden. Den Fördervereinen wird für den Einsatz von Bundesfreiwilligendienstleistenden ein Zuschuss zum Taschengeld und zum Sozialversicherungsbeitrag sowie zur pädagogischen Begleitung gezahlt. Im Jahr 2018 betrug die Förderung 390 000 Euro, im Jahr 2019 324 800 Euro, wobei sich die Zahl für 2019 durch weitere Dienstantritte noch verändern kann. Da im BFD nicht statistisch erfasst wird, ob sich eine Einsatzstelle in Rechtsträgerschaft eines Kita- oder Schulfördervereins befindet, ist die Ermittlung der anerkannten Einsatzstellen in diesem Bereich und ihre Belegung anhand einer Datensuche (z. B. „Förderverein“ und „Schule bzw. Kita“) erfolgt. Damit wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Die gesetzlich geregelten Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ und „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ sind Lern- und Orientierungsdienste. Die Träger der Jugendfreiwilligendienste werden für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen pädagogischen Begleitung der Freiwilligen während des Freiwilligendienstes vom BMFSFJ bezuschusst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11766 Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sind vier Kita-Fördervereine anerkannte Träger und erhalten dementsprechend Zuwendungen des Bundes für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Die Förderung beträgt im Förderjahrgang 2018/ 2019 insgesamt 538 646,68 Euro. Unter den Trägern im FSJ befindet sich kein Schulförderverein. Im Freiwilligen Ökologischen Jahr sind weder Kita-, noch Schulfördervereine Träger. Im Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ erfolgt keine direkte finanzielle Unterstützung der Kita- und Schulfördervereine. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt mittelbar über die Programmträger und ausschließlich zur Übernahme von Patenschaften. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Kita- oder Schulfördervereine nicht unmittelbar. Selbstverständlich können sie aber Projektfördermittel erhalten, wie beispielsweise über das Programm „Kultur macht stark“. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Kita- und Schulfördervereine in das Programm „Menschen stärken Menschen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend involviert sind? Kita- und Schulfördervereine sind im Programm „Menschen stärken Menschen“ über einen bundesweit agierenden Programmträger involviert. 5. Wie viele Kita- und Schulfördervereine gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln )? Daten über die bundesweite Anzahl der Kita- und Schulfördervereine liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333