Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11769 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11335 – Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Vizechef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands wird von der Presse mit den Worten zitiert: „Die Hemmschwelle für Gewalt ist dramatisch gesunken. Insbesondere ausländische Täter attackieren das Personal in einem noch nie dagewesenen Ausmaß“ (www.focus.de/politik/gerichte-in-deutsch land/gewalt-in-haftanstalten-nimmt-zu-gefaengnisbeamte-sind-fussabtreter-fuerkriminelle -und-verlierer-des-rechtsstaats_id_10763685.html). Weiter heißt es im Artikel, dass die Haftanstalten bereits vor der Flüchtlingswelle im Herbst 2015 massive Gewaltprobleme etwa durch Rumänen, Russlanddeutsche , Gefangene aus Ex-Jugoslawien und arabische Familienclans zu beklagen hatten. Seitdem hat sich nach Ansicht der Fragesteller die Lage verschärft . In manchen Bundesländern kommt schon mehr als jeder zweite Haftinsasse aus dem Ausland. Die genaue Anzahl an gewalttätigen Übergriffen gegen Justizpersonal lässt sich aufgrund der Länderkompetenz für Justizvollzug nicht eindeutig bestimmen, weil die Länder unterschiedliche Kriterien für die statistische Erfassung von Angriffen zugrunde legen. Der Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) kritisiert, dass hierdurch ein bundeseinheitliches Lagebild zu Angriffen auf Justizbedienstete verhindert wird. Nach den Daten der privaten Vereinigung BSBD sind seit Dezember 2018 bereits mehr als 600 Vorfälle psychischer und physischer Gewalt registriert worden. Ebenso seien nur etwa 70 Prozent der Übergriffe an die Vorgesetzen gemeldet worden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Durchführung des Justizvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich eine Angelegenheit der Länder (Artikel 30, 70 Absatz 1 des Grundgesetzes). Auch obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; vielmehr wird diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt. Aufgrund Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11769 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der fehlenden Zuständigkeit für den Justizvollzug liegen der Bundesregierung daher nur zum Teil konkrete Erkenntnisse zu den gestellten Fragen vor. Bewertungen nimmt die Bundesregierung nur insoweit vor, als ihre Zuständigkeit reicht. 1. Bestehen seitens der Bundesregierung Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte, und wenn ja, wie viele waren dies in den Jahren 2014 bis heute (bitte nach Jahr, Bundesland und Art des Delikts aufschlüsseln)? Erkenntnisse zur bundesweiten Summe an Straftaten gegen Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Statistiken der Strafrechtspflege weisen Informationen zum Opfer nicht aus. 2. Wie viele Straftäter verbüßen nach Kenntnis der Bundesregierung momentan in deutschen Gefängnissen insgesamt eine Freiheitsstrafe und wie viele hiervon haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise einen Migrationshintergrund (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Rechtspflege zum Strafvollzug (Fachserie 10, Reihe 4.1) – Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31. März – erfasst die Struktur der Strafgefangenen im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie der Sicherungsverwahrten . Die Zahl dieser Inhaftierten differenziert nach Ländern sowie nach Ausländern und Staatenlosen zum Stichtag 31. März 2018 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Angaben zu Personen mit einem Migrationshintergrund liegen nicht vor. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Ländern Bundesland Inhaftierte Insgesamt Ausländer oder Staatenlose Baden-Württemberg 5.472 2.385 Bayern 8.335 3.141 Berlin 3.188 1.418 Brandenburg 1.008 181 Bremen 537 192 Hamburg 1.314 641 Hessen 3.620 1.303 Mecklenburg-Vorpommern 905 81 Niedersachsen 3.984 994 Nordrhein-Westfalen 12.896 4.107 Rheinland-Pfalz 2.604 608 Saarland 633 137 Sachsen 2.852 602 Sachsen-Anhalt 1.370 132 Schleswig-Holstein 962 221 Thüringen 1.277 124 Deutschland insgesamt 50.957 16.267 Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafvollzugsstatistik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11769 3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Täter mit ausländischer Herkunft begangen? Es wird auf Satz 1 der Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Von welchen Migrantengruppen geht nach Einschätzung und Kenntnis der Bundesregierung das größte Gefährdungspotential für Justizvollzugsbedienstete aus, bzw. welche Herkunftsstaaten sind in diesem Bereich stark überrepräsentiert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wie viele Stunden Selbstverteidigungsunterricht erhalten Justizvollzugsbeamte nach Kenntnis der Bundesregierung während ihrer Ausbildung und während ihrer üblichen Arbeitswoche (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Betrachtet die Bundesregierung die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten gegen Justizvollzugsbeamte als sinnvoll? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um den Aufbau und Betrieb einer derartigen Datenbank umzusetzen? Die Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank zur Erfassung von Straftaten ist nicht erforderlich. Die Tätlichkeiten gegen Bedienstete im Justizvollzug werden bereits aktuell in den Vollzugseinrichtungen erfasst und über Disziplinarmaßnahmen oder Strafverfahren einer Sanktionierung zugeführt. Diese Daten liegen den zuständigen Ländern auch statistisch verwertbar vor. Die Schaffung einer zusätzlichen Datenbank ist vor diesem Hintergrund nicht geboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333