Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11770 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11334 – Verfeinerte Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stephan Brandner während der Fragestunde vom 7. November 2018 (Plenarprotokoll 19/60, Frage 44) heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachte seit jeher themen- und anlassbezogen linksextremistische Versammlungen von bundesweiter Relevanz. Für das Jahr 2018 konnten allerdings nur beispielhaft mehrere Aufzüge rund um den 1. Mai, die Proteste gegen den „Tag der deutschen Zukunft“ in Goslar am 2. Juni sowie linksextremistische Protestaktionen gegen den AfD-Parteitag am 30. Juni 2018 in Augsburg genannt werden. Für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf lokaler Ebene, dazu zählen auch Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen, seien in erster Linie die Verfassungsschutz- beziehungsweise Versammlungsbehörden der Länder zuständig, heißt es von Seiten der Bundesregierung innerhalb der Antwort auf die Mündliche Frage. Auf Bitte des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat befinde sich das BfV derzeit in der Abstimmung mit den Landesverfassungsschutzämtern (LfV), um das System der statistischen Erfassung linksextremistischer Veranstaltungen zu verfeinern. Dabei geht es um die umfassende Erfassung und den Austausch von Erkenntnissen über Demonstrationen, Aufmärsche und sonstige Veranstaltungen, die von Linksextremisten auf deren Initiative hin angemeldet bzw. durchgeführt werden und zu denen eine überregionale Mobilisierung bzw. Beteiligung erfolgt. Im Vergleich dazu liegen umfassende Informationen zu rechtsextremen Musikveranstaltungen vor, die regelmäßig durch die Bundesregierung veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11770 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Seit wann befasst sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Abstimmung mit den Landesverfassungsschutzämtern damit, das System der statistischen Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen zu verfeinern? 2. Wie weit sind die Planungen diesbezüglich fortgeschritten, und wann ist mit Ergebnissen der Befassung zu rechnen? 3. Ab wann werden voraussichtlich flächendeckende Kenntnisse zu linksextremen und linksextremistischen Veranstaltungen mit überregionaler Mobilisierung vorliegen? 4. Inwieweit schätzt die Bundesregierung die flächendeckende Erfassung linksextremer und linksextremistischer Veranstaltungen auf Bundesebene als notwendig ein, und wie begründet sie ihre Aussage? Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bundesregierung eine solche Erfassung bisher nicht als notwendig erachtet hat? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung von Anzahl und Teilnehmerzahl von linksextremen und linksextremistischen Veranstaltungen seit dem Jahr 2010 sowie den damit in Verbindung stehenden Straftaten vor (bitte jeweils einzeln nach Jahresscheiben auflisten)? Die Fragen 1 bis 4 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet in Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder kontinuierlich an einer Verbesserung der Erfassung und dem Austausch von Erkenntnissen über Demonstrationen im Bereich des Linksextremismus im Verfassungsschutzverbund. Hierzu hat das BfV mittlerweile ein gemeinsames Vorgehen mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder abgestimmt. Das BfV beobachtet themen- und anlassbezogen linksextremistische Versammlungen von bundesweiter Relevanz. Für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf regionaler Ebene sind in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden der Länder zuständig. Vor dem Hintergrund der im Linksextremismus im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen oftmals erschwerten eindeutigen Zuordnung von Veranstaltungen schafft dieses Vorgehen eine für die Aufgabenerfüllung des BfV erforderliche, aber keinesfalls flächendeckende Erkenntnislage. Der Bundesregierung liegen folglich keine statistischen Angaben über die Entwicklung der Anzahl und Teilnehmerzahl von linksextremistischen Veranstaltungen insgesamt sowie der damit in Verbindung stehenden Straftaten seit 2010 vor. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Unterwanderung der sogenannten „Fridays for Future“-Veranstaltungen durch Linksextreme vor (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/fridays-for-future-sicherheitsbehoerdenwarnen -linksextreme-wollen-klima-demos-unterwandern_id_10830515.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/11515 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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