Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11773 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11361 – Dichtergesellschaften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2018 stellte die Fraktion der FDP eine Kleine Anfrage zur Bezuschussung von Dichtergesellschaften, insbesondere zu Zuschüssen für die Druckkosten der Jahrbücher (Bundestagsdrucksache 19/3315). Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 19/3535) darauf, dass die Zuschüsse 2007 aufgrund einer diesbezüglichen Stellungnahme des Bundesrechnungshofes eingestellt wurden. Auf Nachfrage beim Bundesrechnungshof wurde mündlich mitgeteilt, dass der Bundesrechnungshof zu keinem Zeitpunkt eine derartige Stellungnahme abgegeben habe. 1. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Druckkostenzuschüsse für Dichtergesellschaften, wie beispielsweise der Goethe-Gesellschaft , gestrichen? 2. Wann erfolgte die Streichung der Druckkostenzuschüsse durch die Bundesregierung ? 3. Erfolgte die Streichung der Druckkostenzuschüsse, entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3535, auf eine diesbezügliche Empfehlung des Bundesrechnungshofes (Antwort zu den Fragen 1 bis 7)? a) Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieser Empfehlung, und wann erfolgte diese Empfehlung? b) Wenn nein, weshalb antwortete die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3535, dass die Druckkostenzuschüsse aufgrund einer diesbezüglichen Stellungnahme des Bundesrechnungshofes erfolgten, obwohl eine solche Empfehlung laut Bundesrechnungshof nie stattgefunden hat? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11773 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Erfolgte die Streichung der Druckkostenzuschüsse aufgrund einer hausinternen Entscheidung? Wenn ja, wie lautet diese hausinterne Entscheidung im Wortlaut, und ist diese öffentlich einsehbar? Die Fragen 1 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesrechnungshof hatte im Jahr 2006 die Einhaltung des Vergaberechts bei Zuwendungsempfängern mehrerer Bundesministerien geprüft und in der anschließenden Mitteilung an die Bundesressorts entsprechende Empfehlungen für die Zukunft gegeben. Dies führte innerhalb der BKM unter anderem zu einer grundsätzlichen Erörterung des Themas Druckkostenzuschüsse und der Einschätzung , dass es sich bei dieser Form der Zuwendung um potenziell wettbewerbsverzerrende Förderungen handeln könnte. Druckkostenzuschüsse können einen Eingriff in den unabhängigen Buchhandel mit der Folge möglicher Marktverzerrungen bedeuten. Im Jahr 2007 hatte die BKM daher die Förderung von Jahrbüchern , insbesondere der Druckkostenzuschüsse, bei allen von der BKM geförderten literarischen Gesellschaften, so auch bei der Goethe-Gesellschaft, eingestellt. 5. Wie wurden die betroffenen Dichtergesellschaften in die Entscheidungsfindung eingebunden? 6. Zu welchem Zeitpunkt wurden die betroffenen Dichtergesellschaften in welcher Form über die getroffene Entscheidung und die zu Grunde liegenden Aspekte informiert? Die Fragen 5 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Bereits vor der Entscheidung über die Finanzierung von Druckkostenzuschüssen wurden ausgewählte Dichtergesellschaften evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation bildeten eine Grundlage für die Entscheidung der BKM, dass Druckkostenzuschüsse aus dem laufenden Haushalt der Dichtergesellschaften, speziell aus dem Vereinsvermögen, finanziert werden sollten. Darüber hinaus erfolgte im Rahmen der Antragsbearbeitung eine sukzessive Information. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333