Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11775 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Magnitz, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11244 – Fragen zur Sicherheit in der Luft und auf See, zu Piraterie und humanitären Notlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Presse war unter anderem auch unter www.welt.de/politik/ausland/article 190961159/Mittelmeer-Migranten-kapern-Handelsschiff-Malta-greift-ein.html im Zusammenhang mit dem in der Überschrift genannten Themenbereich zu entnehmen: „Die maltesische Armee hat die Kontrolle über ein Handelsschiff übernommen, das Migranten in ihre Gewalt gebracht hatten. Der Frachter mit 108 Migranten wurde von Hubschraubern und Militärschiffen zur Hauptstadt Valletta eskortiert . Der Kapitän berichtete, dass einige Migranten ihn und die Crew bedroht hätten, teilte die Armee mit.“ Es haben also „gerettete Migranten“ (ebd.) sowohl nach „italienischen und maltesischen Angaben vor Libyen ein Handelsschiff gekapert und die Crew zur Fahrt Richtung Europa gezwungen. Eine maltesische Spezialeinheit brachte den entführten Tanker schließlich in ihre Gewalt und übergab das Kommando wieder an den Kapitän, teilte das Militär mit. Kurz nach der Aktion legte das Schiff in der maltesischen Hauptstadt Valletta an. … Maltas Premierminister Joseph Muscat erklärte auf Twitter, nun ‚allen internationalen Regeln entsprechend‘ vorzugehen.“ Und weiter: „‚Es sind keine Schiffbrüchigen, es sind Piraten‘, hatte Italiens Innenminister Matteo Salvini … zuvor gesagt. Das türkische Schiff ‚El Hiblu 1‘ habe im Mittelmeer eine Gruppe … vor der libyschen Küste aufgenommen, dann aber etwa sechs Seemeilen vor der Hauptstadt Tripolis plötzlich den Kurs Richtung Nord geändert. Die maltesischen Behörden seien am Mittwoch über ein ‚auf See überfallenes Schiff‘ informiert worden, sagte eine Sprecherin. Der Kapitän habe einen Alarm abgesetzt und mehrmals versichert, dass einige … ihn und die Crew bedroht hätten.“ Der Artikel der Zeitung „DIE WELT“ weiter: „Das maltesische Militär erklärte, die Spezialeinheit sei von einem Patrouillen-Schiff, zwei Schnellbooten und einem Hubschrauber unterstützt worden. Wie es der Schiffsbesatzung ging, war zunächst unklar. Sowohl Malta als auch Italien hatten angekündigt, das entführte Schiff nicht in ihre Hoheitsgewässer zu lassen.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11775 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Und: „Sowohl Italien als auch Malta wollen Bootsflüchtlinge nicht aufnehmen, solange es keinen EU-weiten Verteilmechanismus gibt. Auch die EU hat ihren Marineeinsatz vor der libyschen Küste gestoppt. Die am Mittwoch offiziell bestätigte Entscheidung sieht vor, bei der Anti-Schleuser-Operation Sophia vorerst nur noch Luftaufklärung zu betreiben und libysche Küstenschützer auszubilden . Diese sollen die Migranten wieder [zurück] bringen … “ (ebd.). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage für deutsche Luft- und Seefahrzeuge in diesem thematischen Zusammenhang ein, und wird diese nach Ansicht der Fragesteller potentielle Gefahr durch den unkontrollierten Grenzübertritt und den geduldeten Aufenthalt von Personen mit Verwicklungen in einschlägige Delikte nach Auffassung der Bundesregierung eher erhöht? Der Bundesregierung liegen zu dem von der fragestellenden Fraktion in ihrer Vorbemerkung beschriebenen Vorfall keine eigenen Erkenntnisse vor. 2. Sieht die Bundesregierung Zusammenhänge zwischen der eigenen Flüchtlingspolitik und der Bereitschaft der Migranten, durch Straftaten wie der gewaltsamen Übernahme eines Schiffes in den europäischen Binnenraum zu gelangen? Die Bundesregierung sieht keinen solchen Zusammenhang. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Gesundheitszustand der auf dem türkischen Schiff El Hiblu 1 aufgegriffenen 108 nicht zur Besatzung gehörenden Personen, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Personen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen? 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Gesundheitszustand der Besatzung des türkischen Schiffes El Hiblu 1, und beabsichtigt die Bundesregierung , diesen Personen die Einreise nach Deutschland zum Zwecke medizinischer Versorgung zu ermöglichen? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen zu dem Gesundheitszustand der genannten Personengruppen keine eigenen Erkenntnisse vor. Es bestehen keine Pläne der Bundesregierung , diesen Personen eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Gesundheitszustand der im Asowschen Meer verletzten Seeleute Andrii Artemenko und Vasyl Soroka und den Stand der notwendigen medizinischen Behandlung des 19-jährigen Seemannes Andrii Eider aus Odessa (https://112.international/ukraine-topnews /russian-media-reveal-names-of-three-wounded-ukrainian-sailors-detainedin -sea-of-azov-34530.html), und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Personen die Einreise nach Deutschland zum Zwecke medizinischer Versorgung zu ermöglichen? Der Bundesregierung liegen zu dem Gesundheitszustand der genannten Personen keine eigenen Erkenntnisse vor. Es liegen keine Informationen vor, dass eine Einreise der genannten Personen erbeten oder beantragt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11775 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, durch diplomatische Schritte oder eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage auf See beizutragen, und wenn ja, welcher Art sind diese Maßnahmen? Die Sicherheit auf See („maritime security“) wird durch den ressortübergreifenden und vernetzten Ansatz der Bundesregierung und der Länder national und in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO sowie in weiteren internationalen Organisationen gewährleistet. Im Bereich der Inneren Sicherheit wird die Sicherheitslage auf See durch die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern fortlaufend bewertet und es werden die entsprechend der Bedrohungslage erforderlichen Maßnahmen eingeleitet . 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, durch diplomatische Schritte oder eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Luftfahrt beizutragen , und wenn ja, welcher Art sind diese Maßnahmen? Die Sicherheit in der Luftfahrt („aviation security“) wird durch die zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern fortlaufend bewertet und die entsprechenden Maßnahmen lageangepasst initiiert. Die Maßnahmen richten sich nach der Art der Bedrohungslage. Die Gewährleistung eines höchstmöglichen Standards in der Luftsicherheit ist eine kontinuierliche Herausforderung und Aufgabe für alle Staaten. Die Bundesregierung wirkt daher im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen aktiv an entsprechenden Initiativen und Maßnahmen mit. So unterstützt sie die Resolution 2309 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ebenso wie den „Global Aviation Security Plan“ der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO („International Civil Aviation Organization“) und deren Umsetzung. Im europäischen und nationalen Rahmen arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für die Luftsicherheit wie an der Optimierung der Kontrolltechnik und der Kontrollprozesse unter Berücksichtigung der aktuellen Gefährdungslage. Zu den Maßnahmen zählen etwa die Einführung von Sicherheitsscannern und von Geräten zur automatischen Sprengstoffspurendetektion. 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, Piraten oder der Piraterie verdächtigen Personen Zugang zu deutschen Flughäfen zu gewähren? a) Falls ja, warum? b) Falls nein, wie gedenkt sie dies zu verhindern? Personen, die den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten wollen, müssen eine gültige Bordkarte vorweisen und sich einer Kontrolle ihrer Person und ihres Gepäcks unterziehen. Damit soll verhindert werden, dass verbotene Gegenstände, die zur Begehung von Straftaten dienen können, an Bord eines Flugzeugs gelangen können. Die nach Maßgabe der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder oder dem Aufenthaltsgesetz bestehenden Möglichkeiten, im jeweiligen Einzelfall ein Aufenthaltsverbot für eine bestimmte Örtlichkeit oder eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts gegenüber einer Person zu erlassen, bleiben hiervon unberührt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11775 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, Piraten oder der Piraterie verdächtigen Migranten die Einreise über deutsche Häfen zu gewähren? a) Falls ja, warum? b) Falls nein, wie gedenkt sie dies zu verhindern? Die Bundesregierung nimmt besonders schutzbedürftige Personen im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme auf. Humanitäre Aufnahmen erfolgen in enger Kooperation mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und auf der Basis der nach festen Kriterien gemachten Vorschläge von UNHCR, zu denen jeweils umfangreiche Dossiers erstellt werden. Piraten oder der Piraterie Verdächtige sind von dem für eine Aufnahme vorgeschlagenen Personenkreis ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8110 verwiesen . 10. Beabsichtigt die Bundesregierung, Piraten oder der Piraterie Verdächtigen Zugang zu deutschen Hafenstädten zu gewähren? a) Falls ja, warum? b) Falls nein, wie gedenkt sie dies zu verhindern? Von der öffentlichen Zugänglichkeit können einzelne Häfen, Hafenbereiche oder Hafenanlagen ausgenommen sein. Beschränkungen, die sich nach dem „International Ship and Port Facility Security Code“ (ISPS-Code) richten, obliegen grundsätzlich den Ländern. Die darüber hinaus nach Maßgabe der Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder oder dem Aufenthaltsgesetz bestehenden Möglichkeiten, im jeweiligen Einzelfall ein Aufenthaltsverbot für eine bestimmte Örtlichkeit oder eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts gegenüber einer Person zu erlassen, bleiben hiervon unberührt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333