Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11777 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11004 – Praxis von Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Asylsuchende besitzen keine Papiere, wenn sie nach Deutschland kommen . Bei vielen afrikanischen Herkunftsstaaten ist der Anteil der Geflüchteten ohne Papiere besonders hoch, bei Nigeria betrug er 2018 beispielsweise rund 97 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 8). Das liegt zum Teil daran, dass in den Herkunftsländern Pässe nur auf Anfrage ausgestellt werden und viele Geflüchtete nie ein solches Papier besessen haben. Andere Geflüchtete haben ihre Papiere auf der Flucht verloren oder aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Ungeklärte Staatsangehörigkeit ist ein häufiges Abschiebungshindernis . Um Abschiebungen dennoch zu ermöglichen, organisieren deutsche Behörden seit Jahren Anhörungen unter Beteiligung von Botschaftsbediensteten mutmaßlicher Herkunftsländer. Im Rahmen kurzer Befragungen sollen diese herausfinden, ob es sich bei den vorgeführten Personen um Bürgerinnen und Bürger ihrer Staaten handelt. Bei einer positiven Zuordnung wird ein Passersatzpapier ausgestellt, das die Abschiebung ermöglicht (www.freitag.de/autoren /der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht). Für die Beschaffung von Reisedokumenten sind gemäß § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei ist jedoch berechtigt, Amtshilfe zu leisten (§ 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG). Zur Entlastung der zuständigen Behörden der Länder hat die Bundespolizei die Zuständigkeit für die Beschaffung von Passersatzpapieren für vorwiegend westafrikanische Herkunftsländer übernommen. Hierzu hat die Bundespolizei im Januar 2016 eine eigens für die Passersatzbeschaffung zuständige Organisationseinheit geschaffen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurz meldungen/DE/2016/07/factsheet-abschiebungen.html). Darüber hinaus wurde aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Februar 2017 das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin eingerichtet, das u. a. dafür zuständig ist, Passersatzpapiere unabhängig vom Herkunftsland in allen „Problemfällen“ zu beschaffen (www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/koordinierungszentrum-nimmt-arbeit-auf-320910). Die Botschaftsanhörungen stehen seit Jahren in der Kritik: Die Verfahren seien intransparent, die Gespräche dauerten häufig nur wenige Minuten, Betroffene könnten sich nicht von Anwälten begleiten lassen, es gebe keine Dokumentation Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11777 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Gespräche. Immer wieder kam es in der Vergangenheit vor, dass Geflüchtete fälschlich als nigerianische Staatsangehörige „identifiziert“ und in der Folge nach Nigeria abgeschoben wurden, obwohl sie aus einem anderen Land kamen (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht). Die Flüchtlingsräte sprechen mit Blick auf die Botschaftsanhörungen von „deportation hearings“ und raten Betroffenen, die Termine nicht wahrzunehmen. In diesem Fall drohen Geflüchteten jedoch Sanktionen, weil die Nichtteilnahme an einer Anhörung als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gewertet wird (www. fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/Aktionen/Nigeria%20neu_Warning- Deportation-hearing_october%2018.pdf). 1. Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 AufenthG verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)? Anordnungen nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden, über die der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen. 2. Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern , Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)? Welche dieser Anhörungen fanden unter Beteiligung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr statt? Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung im Rahmen der Beschaffung von Passersatzpapieren sind Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes - und Kommunalbehörden, über die der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen . Für einzelne Herkunftsländer wird die Beschaffung von Passersatzpapieren zentral durch die Bundespolizei in Amtshilfe für die Länder durchgeführt. Die Informationen zu den Anhörungen, die durch die Bundespolizei für diese Herkunftsländer organisiert worden sind, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) war an keiner der in Anlage 1 genannten Anhörungen beteiligt. Es war jedoch an einzelnen Anhörungen , für die die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt, beteiligt. Die Daten zu diesen Anhörungen sind Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie viele Personen nahmen an den Anhörungen teil, und wie viele von ihnen konnten im Rahmen der Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten in der Antwort zu Frage 2 zuordnen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 19/11777 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11777 4. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 wegen eines Verstoßes gegen ihre Mitwirkungspflichten nach § 82 AufenthG sanktioniert, weil sie der Einladung zu einer Botschaftsanhörung nicht nachkamen oder sich weigerten, mit den Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftslandes zu sprechen (bitte möglichst genaue Angaben zur vermuteten Staatsangehörigkeit, zu den Bundesländern und der Art der Sanktionen machen)? Sanktionen wegen des Verstoßes gegen bestehende Mitwirkungspflichten nach § 82 AufenthG sind Maßnahmen aus dem Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländer- und sozialrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden, über die der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen. 5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Zeiträumen zwangsweise bei Botschaftsanhörungen vorgeführt (bitte möglichst genaue Angaben zur vermuteten Staatsangehörigkeit, zu den Bundesländern und der Art der Sanktionen machen)? Die Anordnung der zwangsweisen Vorführung ist eine Maßnahme aus dem Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden, über die der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen. 6. In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste? Die Herkunftsländer verlangen zum Teil Gebühren für die Interviews und die Ausstellung von Passersatzpapieren. Die aktuellen Gebühren sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sofern ein Staat nicht aufgelistet ist, werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Gebühren erhoben. Herkunftsland Interviewgebühr in EUR Ausstellungsgebühr EUR Benin 0 300 Burkina-Faso 0 20 Côte d’Ivoire 0 250 Gambia 0 140 Ghana 250 60 Guinea 0 45 Guinea-Bissau 0 150 Liberia 150 150 Niger 100 keine Erkenntnisse, da derzeit keine Ausstellung Senegal 100 10 Sierra Leone 0 150 Sudan 125 100 Die mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden sind für die durch die Bundespolizei verauslagten Kosten der Maßnahmen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG i. V. m. §§ 4 und 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) erstattungspflichtig. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11777 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele solcher Anhörungen sind für 2019 geplant (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern und Ort der Anhörung differenzieren)? Die Bundesregierung nimmt zu geplanten Anhörungen grundsätzlich keine Stellung , um die ordnungsgemäße Durchführung der Anhörungen und Sicherheit der beteiligten Personen nicht zu gefährden. 8. Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)? Die Aufwendungen der Bundespolizei sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen . Sofern ein Herkunftsland nicht aufgeführt ist, sind keine Aufwendungen entstanden. Herkunftsland 2015 in EUR 2016 in EUR 2017 in EUR 2018 in EUR 2019 in EUR Benin 0 2.400,00 0 0 0 Elfenbeinküste 900,00 0 1.200,00 0 0 Guinea 0 0 2.400,00 2.400,00 0 Mali 0 800 0 0 0 Senegal 0 0 2.400,00 2.400,00 0 Sierra Leone 0 2.800,00 2.100,00 0 0 Tunesien 0 0 800,00 0 0 Vietnam 14.660,00 0 1.800,00 3.000,00 0 Die mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden sind für die durch die Bundespolizei verauslagten Kosten der Maßnahmen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG i. V. m. §§ 4 und 8 VwVfG erstattungspflichtig. Anderen Bundesbehörden sind keine Aufwendungen im Sinne der Fragestellung entstanden. 9. In welcher Höhe sind 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 weitere Kosten für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)? Die Zahlen für die Bundespolizei sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Teilweise liegen der Bundesregierung keine konkreten Zahlen zu einzelnen Parametern vor (k. A.) oder eine Aufschlüsselung der Kosten nach Einzelposten ist nicht möglich (*). Drucksache 19/11777 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11777 2015 Herkunftsland Reisekosten in EUR Verpflegungskosten in EUR Betreuungskosten in EUR Dolmetscherkosten in EUR Elfenbeinküste 3.369,37* Gambia k. A. k. A. k. A. k. A Guinea 8550,34* Mauretanien 965,60* Niger 547,80 0,00 0,00 782,10 Nigeria 13.138,19* Senegal 3.009,20 0,00 0,00 507,30 Sudan k. A. 0,00 0,00 0,00 Togo 917,89 23,52 0,00 638,49 Vietnam 67.383,00* 2016 Herkunftsland Reisekosten in EUR Verpflegungskosten in EUR Betreuungskosten in EUR Dolmetscherkosten in EUR Benin 28.663,01* Gambia k. A. k. A. k. A. k. A Ghana 3.070,68 648,94 158,80 0,00 Guinea 3.067,48* Liberia 2.095,40* Mali k. A. k. A. k. A. k. A. Mauretanien 64,71* Nigeria 8.509,82* Senegal 377,40 0,00 0,00 0,00 Sierra Leone 18.440,00* Sudan 63,32* Togo 1247,70 43,00 0,00 1940,72 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11777 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 Herkunftsland Reisekosten in EUR Verpflegungskosten in EUR Betreuungskosten in EUR Dolmetscherkosten in EUR Elfenbeinküste 23.905,84 770,26 136,00 2.939,40 Gambia 13.213,62 2.278,91 3.085,00 5.331,20 Ghana 2.092,41 401,45 154,20 0,00 Guinea 35.874,47* Guinea-Bissau 9.664,49 1.360,33 1.353,37 5.780,78 Liberia 2.720,15* Nigeria 19.416,74* Senegal 23.070,47 1.777,12 263,94 6140,40 Sierra Leone 29.441,00* Togo 0,00 28,41 0,00 1.497,99 Tunesien 3.310,75 411,30 0,00 4.801,40 Vietnam 13.618,00 932,00 70,64 2.961,00 2018 Herkunftsland Reisekosten in EUR Verpflegungskosten in EUR Betreuungskosten in EUR Dolmetscherkosten in EUR Burkina Faso 2.506,40 328,93 0,00 2.466,47 Gambia 4.950,33 829,99 851,55 0,00 Ghana 6.047,57 702,01 506,00 0,00 Guinea 40.091,02* Guinea-Bissau 2.129,00 268,50 25,00 3.189,93 Liberia 3.450,00* Nigeria 34.587,01* Senegal 23.001,75 1.961,82 252,00 6.593,80 Togo 423,00 157,79 0,00 2.403,77 Vietnam 30.274,00 1579,12 46,75 6030,00 2019 (Stand: 2. Juli 2019) Herkunftsland Reisekosten in EUR Verpflegungskosten in EUR Betreuungskosten in EUR Dolmetscherkosten in EUR Gambia 3.124,50 641,20 98,95 0,00 Liberia 150,00* Nigeria 15.773,54* Sudan 1482,10 585,20 117,90 0,00 Togo 149,08 53,20 0,00 2074,76 Drucksache 19/11777 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11777 10. Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)? Deutschland hat zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer bereits eine Vielzahl bilateraler Rückübernahmeabkommen abgeschlossen (vgl. den Überblick vom Juni 2018 unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/themen/migration/rueckkehrfluechtlinge.pdf). Beispielsweise besteht mit Marokko seit 1998 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen , mit Algerien seit 2006 (das allerdings schon seit 1999 Anwendung findet) und mit Vietnam seit 1995. Auch mit Guinea wurde 2018 ein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Mit Nigeria und Tunesien kann Deutschland derzeit kein bilaterales Rückübernahmeabkommen vereinbaren, da zu diesen Ländern bereits EU-Rückübernahmeabkommen verhandelt werden. Auch über Rückübernahmeabkommen hinaus ist das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat (BMI) in den letzten Jahren auf die Herkunftsländer zugegangen und hat intensive Gespräche zu praktischen Verbesserungen bei der Rückübernahme geführt. Auf dieser Basis konnte bereits eine deutliche Steigerung der Rückführungen bei einzelnen Herkunftsländern erreicht werden. Im Übrigen verfolgt die Bundesregierung beim Thema Rückkehrzusammenarbeit einen kohärenten Ansatz. Bei Gesprächen mit Herkunftsländern von Ausreisepflichtigen , bei denen die Rückführung regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt, ist die Rückkehrzusammenarbeit ein ständiger Gesprächspunkt. Bei vielen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen wird auf die Notwendigkeit einer Steigerung der Effizienz der Rückführungsverfahren hingewiesen und auf die Verständigung auf effiziente Verfahren gedrungen. Die Identifizierung von ausreisepflichtigen Personen sowie die Ausstellung von Reisedokumenten stehen dabei regelmäßig als erfahrungsgemäß wichtigste Elemente im Vordergrund. 11. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Vorbereitung von Sammelanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung bzw. zur Beschaffung von Passersatzpapieren? Die Organisation von Sammelanhörungen obliegt grundsätzlich den zuständigen Behörden der Länder. Lediglich für die Herkunftsländer, für die die Bundespolizei die Passersatzbeschaffung durchführt, werden die Sammelanhörungen auch durch die Bundespolizei vorbereitet. Die Dauer der Vorbereitung der Sammelanhörungen ist unter anderem von der Anzahl der beteiligten Bundesländer, der vorzuladenden Personen und der Dauer (Tages- oder Wochenanhörung) abhängig, sodass eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Grundsätzlich ist bei einer Anhörung mit Botschaftspersonal eine Mindestvorbereitungszeit von einem Monat angesetzt, bei einer Anhörung mit einer Expertendelegation aus dem Herkunftsland eine Mindestvorbereitungszeit von zwei Monaten. a) Inwieweit variiert die Vorbereitungsdauer nach beteiligten Herkunftsländern ? Auch in Bezug auf das Herkunftsland variiert die Dauer der Vorbereitung stark und ist von der aktuellen Kooperationsbereitschaft des Herkunftslandes und des aktuellen Ansprechpartners abhängig. Es ist daher keine pauschale Aussage zur Varianz zwischen einzelnen Herkunftsländern möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11777 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwieweit wurden diese Verfahren in den letzten Jahren beschleunigt und welche Rolle spielen dabei ggf. die Einrichtung einer speziellen Organisationseinheit bei der Bundespolizei in Potsdam im Jahr 2016 sowie die Schaffung des ZUR im Jahr 2017? Aufgrund der schwankenden Kooperationsbereitschaft, der fortlaufenden Verhandlungen mit den Herkunftsländern sowie den regelmäßig wechselnden Ansprechpartnern ist es kaum möglich Prozesse dauerhaft zu optimieren, um die Vorbereitung der Sammelanhörungen zu beschleunigen. Vielmehr ist eine regelmäßige Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten notwendig, die unter Umständen auch mit einer Verlangsamung der Prozesse einhergehen kann. 12. Wie sind die Vertreterinnen und Vertreter der mutmaßlichen Herkunftsstaaten , die die Befragungen im Rahmen der Anhörungen durchführen, nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Aufgabe qualifiziert? Die Benennung der mit der Durchführung der Anhörungen betrauten Personen obliegt den jeweiligen Herkunftsländern. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über deren Qualifikation. 13. Welche Fragen werden im Rahmen der Anhörungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer der Befragungen machen? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Befragungen in der Regel nur drei bis fünf Minuten dauern (www.freitag.de/autoren/derfreitag /der-pass-wird-passend-gemacht)? Nach Kenntnis der Bundesregierung umfassen die Fragen regelmäßig die Themen Personalien der Person einschließlich Familienangehöriger, vorhandene Dokumente , Schulbesuch sowie Orts- und Landeskenntnisse. Im Regelfall dauert eine Befragung zwischen 15 und 30 Minuten; in Einzelfällen können Befragungen bis zu 60 Minuten dauern. 14. Welche Mechanismen wurden zur Qualitätskontrolle und Aufsicht über die Gespräche geschaffen, und von welchen Beanstandungen der Befragungen hat die Bundesregierung Kenntnis? Die Art und Weise der Identifizierung eigener Staatsangehöriger obliegt den jeweiligen Herkunftsstaaten. Beanstandungen zu Befragungen der Bundespolizei sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu möglichen Beanstandungen zu Befragungen , die durch die zuständigen Behörden der Länder organisiert werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie oft stellte sich die Zuordnung eines Befragten zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit später als falsch heraus (bitte angeben, bei welchen vermuteten Staatsangehörigkeiten bzw. Herkunftsländern dies der Fall war)? Die Information über eine potentielle falsche Zuordnung eines Befragten zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden . Daher liegen der Bundesregierung dazu keine Zahlen vor. Drucksache 19/11777 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11777 16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Dauer und der Inhalte der Befragungen Unterschiede nach Herkunftsländern? Worin bestehen diese Unterschiede ggf.? Im Vergleich zwischen den Herkunftsländern, bei denen die Bundespolizei die Passersatzpapierbeschaffung in Amtshilfe für die Länder vornimmt, gibt es keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich Dauer und Inhalt der Befragungen. Zu anderen Herkunftsländern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Betroffene sich bei den Anhörungen nicht von Anwältinnen und Anwälten begleiten lassen dürfen, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird ihnen dies ggf. verweigert (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Anwesenheit von Rechtsanwälten oder ähnlichen Bevollmächtigten bei Anhörungen mit Vertretern von Herkunftsländern verboten oder eingeschränkt wurde. 18. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Betroffene vor der Befragung durchsucht und ihre Sachen beschlagnahmt werden, und durch wen und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies ggf. (www.freitag. de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht)? Durchsuchungen erfolgen durch die vor Ort anwesende Landespolizei oder Sicherheitsunternehmen . Die Grundlage richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben. Eine Durchsuchung auf gefährliche Gegenstände erfolgt zum Schutz der Vertreter der Herkunftsstaaten, der deutschen Behördenmitarbeiter vor Ort sowie der weiteren anzuhörenden Personen. Sofern gefährliche Gegenstände aufgefunden werden, ist ein Zugriff auf diese während des Aufenthalts in den Anhörungsräumlichkeiten nicht möglich. 19. Erhalten Betroffene einen Bescheid oder ein vergleichbares Papier über das Ergebnis der Anhörung, und inwieweit haben sie die Möglichkeit, gegen ihre (vermeintliche) Identifizierung Rechtsmittel einzulegen oder sich anderweitig dagegen zu wehren, wenn sie der Meinung sind, dass sie fälschlicherweise als Staatsangehörige eines bestimmten Herkunftslandes identifiziert wurden? Die Information des Betroffenen über ein Anhörungsergebnis und die möglichen Rechtsmittel obliegt dem Zuständigkeitsbereich der jeweils mit den ausländerrechtlichen Angelegenheiten betrauten Landes- und Kommunalbehörden, sodass der Bundesregierung dazu keine Informationen vorliegen. 20. Welche Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten hat das das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) bislang erarbeitet, welche Herkunftsländer sind Gegenstand dieser Analysen, und was beinhalten sie? Welche Arbeitshilfen im Bereich Passersatzpapierbeschaffung zu welchen Herkunftsländern hat das ZUR bislang erstellt, und was beinhalten diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 27b)? Eine ausführliche Analyse ist zum Herkunftsland Indien durchgeführt worden. Gegenstand der Analyse sind bestehende Verfahren und Anforderungen zur Beantragung und Ausstellung von Rückreisedokumenten sowie ein analysebegleitendes Monitoring. Im Zusammenwirken des ZUR mit den Bundesländern, dem Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11777 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMI, dem Auswärtigen Amt, der indischen Botschaft und den indischen Generalkonsulaten wurde auf eine Vereinheitlichung von bisher unterschiedlichen Verfahrensanforderungen der indischen Botschaft und der indischen Auslandsvertretungen zur Beantragung und Ausstellung von Rückreisedokumenten hingewirkt . Diesbezügliche Ergebnisse finden Eingang in Arbeitshilfen zur Beantragung von Rückreisedokumenten. Die Herkunftsländer Irak, Libanon, Russische Föderation und Türkei waren ebenfalls Gegenstand analytischer Betrachtungen im ZUR. Im Ergebnis wurden für diese Herkunftsländer bundesweit abgestimmte Verfahrensbeschreibungen und Übersichten erstellt. Für das Herkunftsland Russische Föderation findet zudem im ZUR ebenfalls ein Monitoring über das Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung statt. Darüber hinaus wurden für die Herkunftsländer Afghanistan, Albanien, Algerien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Indien, Irak, Kosovo, Libanon, Libyen , Marokko, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Serbien, Somalia und Türkei Arbeitshilfen, die eine Gesamtübersicht über den Rückkehrund Rückführungsprozess inklusive der Passersatzpapierbeschaffung darstellen, in Form von Länderinformationsblättern erstellt. Drucksache 19/11777 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 20 15 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Elf en be ink üs te 1 BE , B Y, HH , M V, NI, NW , R P, ST Be rlin 36 15 4 Ga mb ia 1 BE , B W, BY , N W, ST Ka rls ruh e k.A .1 17 16 Gh an a 7 BE , B W, BY , H E, HH , M V, NW , R P, ST Be rlin 13 8 43 18 Gu ine a 5 BB , B E, HH , N W Be rlin 70 36 19 Ma ure tan ien 1 MV , N W Be rlin 7 4 2 Nig er 1 BW , H H, ST Be rlin 31 29 4 Nig eri a 4 k.A . Do rtm un d Mü nc he n Do rtm un d Ka rls ruh e 56 71 66 82 23 32 29 49 21 30 27 11 Se ne ga l 4 BE , B Y, ST BE , B Y BY Be rlin Be rlin Be rl in 10 22 12 7 19 5 0 9 2 1 T eilw eis e l ieg en de r B un de sre gie run g k ein e Z ah len zu ei nz eln en Pa ram ete rn vo r (k .A. ). B ei ein ige n S taa ten wu rde n z ud em nu r d ie Ge sa mt da ten pro Ka len de rja hr erf as st, so da ss ke ine An ga be n z u d en ei nz eln en An hö run ge n m ög lich sin d. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 BW , B Y Be rlin 10 5 2 To go 3 BE , B W, BY , H H, NW , S T BW , H H, ST BE , B W, BY , H H, ST Be rlin Be rlin Be rlin 9 5 11 5 1 5 3 1 2 Vie tna m 3 BB , B E, BW , B Y, HE , N W, ST BB , B E, BW , B Y, MV , S T BB , B E, B W , B Y, NW , S T Be rlin Be rlin Be rlin 19 7 15 0 14 4 21 21 87 20 21 16 Nig eri a 4 k.A . k.A . k.A k.A . Do rtm un d Mü nc he n Do rtm un d Ka rls ruh e 56 71 66 82 23 32 29 49 21 30 27 11 Drucksache 19/11777 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 20 16 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Be nin 2 BE , B Y, HH , M V, ST Ha lle/ S. 15 5 73 48 Elf en be ink üs te 1 NI Be rlin 1 1 1 Ga mb ia 1 k.A . Ka rls ruh e k.A . k.A . 18 Gh an a 1 1 8 NW MV BB , B E, BW , B Y, HE , H H, MV , N I, NW , S H, ST Do rtm un d No sto rf Be rlin 46 63 21 3 28 15 67 20 12 43 Gu ine a 5 BE , H H, NW Be rlin 75 35 22 Lib eri a 1 k.A . Be rlin 15 11 1 Ma li 1 k.A . Ha lle/ S. k.A . 47 17 Ma ure tan ien 1 BW , M V, NW Be rlin 5 3 1 Nig eri a 2 BB , B E, BW , B Y, HE , H H, MV , N W, RP , S H, SN , S T BB , B E, BW , B Y, HE , H H, NI, NW , RP , S T Do rtm un d Ka rls ruh e 86 10 6 42 66 35 51 Se ne ga l 1 BW , B Y, NW , S T Be rlin 22 10 1 Sie rra Le on e 1 BB , B E, BW , B Y, NI, NW , R P, ST Do rtm un d 31 12 5 Su da n 1 k.A . Be rlin 5 5 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 To go 2 BE , B W, BY , H H, MV , N I BW , H H, NI, NW Be rlin Be rlin 17 13 8 5 6 3 Drucksache 19/11777 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 20 17 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Elf en be ink üs te 1 HH , M V, NI, NW , RP , S T Be rlin 51 22 5 Ga mb ia 1 k.A . Ka rls ruh e 78 65 30 Gh an a 11 N W BB , B E, BW , B Y, HB , H E, HH , M V, NI, NW , S H; ST Bie lef eld Be rlin (1 0) 15 2 24 9 93 10 4 67 65 Gu ine a 1 BB , B Y, HH , N W, RP Ha mb urg 15 0 50 26 Gu ine a-B iss au 1 BE , B W, BY , H H, NW , S T Ha lle/ S. 17 5 68 37 Lib eri a 1 BE , B W, HE , H H, NI, NW , R P Be rlin 31 19 1 Nig eri a 6 BW , B Y, HH , N W, RP BB , B E, BW , B Y, HB , H E, HH , M V, NI, NW , R P, SH , SL , S N, ST BW , B Y, HE , R P, SL , T H Ka rls ruh e Bie lef eld Ka rls ruh e Bie lef eld 97 11 0 12 1 13 7 55 40 68 58 40 19 60 38 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 BB , B E, BY , H H, MV , N I, N W, RP , SL , S N, ST , T H BE , B W, BY , N W, ST , N W BB , B E, BY , H E, NW , R P, SN , S T, TH Be rlin Ka rls ruh e 15 13 5 6 61 6 51 Se ne ga l 1 BE , B W, BY Mü nc he n 15 7 42 9 Sie rra Le on e 2 BE , B W, BY , H H, NI, NW , R P, ST , TH Be rlin / M ün ch en 12 1 60 28 Su da n 1 k.A . Be rlin 12 5 3 To go 3 BE , B W, BY , H E, HH , M V, NI, NW , ST , S H BW , H H, NW BY , H E, HH , M V, SH , S T Be rlin Be rlin Be rlin 20 12 11 6 8 5 3 7 5 Tu ne sie n 1 BW , S N Dr es de n k.A . 90 21 Vie tna m 1 BB , B E, BW , B Y, NW , S T Be rlin 11 8 61 55 Drucksache 19/11777 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 20 18 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Bu rki na -Fa so 3 HH ST NW Ha mb urg Mö cke rn Bü ren 1 1 1 1 1 1 0 1 0 Ga mb ia 4 BE BE , H B, HE , N W RP , S H T H BW BE , B Y, ST Be rlin Un na Fre ibu rg Mü nc he n 23 55 48 81 5 20 20 33 4 11 17 17 Gh an a 17 N W BB , B E, BW , B Y, HE , H H, MV , N I, NW , R P, SH , S N ST Bie lef eld (3 ) Be rlin (1 4) 13 8 37 1 44 13 1 37 88 Gu ine a 1 BB , B E, BW , B Y, HE , H H, NW Ha mb urg 15 5 61 14 Gu ine a B iss au 1 ST Ha lle/ S. 95 45 37 Lib eri a 2 k.A . k.A . Be rlin Be rlin 15 21 12 10 1 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 Nig eri a 12 B B, BE , B Y, HE , HH , M V, NI, NW , RP , S N, ST BB , B E, BW , B Y, HH , M V, NI, NW BW , B Y, NW , S N, ST , T H BB , B E, BY , H H, NI, RP , S T, TH BW , B Y, NI, NW , RP , S N, ST BB , B E, HH , N I, SN , S T BB , B W, BY , H E, HH , N I, N W, RP , ST BB , B E, BW , B Y, HE , H H, NI, RP , ST , T H BB , B E, BW , B Y, HE , H H, NI, RP , ST , T H Bie lef eld Be rlin M ü nc he n Be rlin Ka rls ruh e Be rlin Bie lef eld Be rlin Be rlin 13 8 17 18 6 20 15 4 21 12 9 24 21 44 8 81 10 73 9 78 7 9 37 5 71 9 66 8 66 6 8 Drucksache 19/11777 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 BY , S T BY , H E, NW , R P, ST , T H B W , S T Mü nc he n Mü nc he n Ka rls ruh e 13 3 13 6 17 4 68 55 10 6 66 54 10 4 Se ne ga l 2 BY BB , B E, BW , B Y, HH , M V, NW , R P, SN , S T Ba yre uth Mü nc he n 1 14 5 1 74 0 25 Su da n 3 BE , B W, BY , H H, MV , N I, N W, RP , SL , S T, TH Be rlin 49 17 13 To go 4 BY MV , N W BW , B Y, HH , N W, RP NW Mü nc he n Be rlin Be rlin Be rlin 1 3 19 2 1 2 18 1 1 2 7 1 Vie tna m 2 BB , B E, BW , B Y, NW , S N, ST BB , B E, BW , B Y, HE , N W, SN , S T, TH Be rlin Be rlin 92 60 42 14 32 14 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 20 19 (S tan d: 2. Ju li 2 01 9) He rku nft sla nd A nh öru ng en B ete ilig te Lä nd er Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Bu rki na -Fa so 1 HH Be rlin 1 1 0 Ga mb ia 3 BE , B W, HH , S T k.A . BY Ha mb urg Be rlin Mü nc he n k.A . 28 57 13 4 36 2 4 20 Gh an a 13 B B, BE , B W, BY , HB , H E, HH , M V, NI, NW , R P, SH , S N, ST Be rlin 17 7 92 64 Lib eri a 1 HH Be rlin 1 1 0 Nig eri a 5 BB , B E, HH , M V, NI RP , S T, TH BY , N I, N W, SL , S T BB , B W, BY , H E, HH , N I, N W, RP , S T, TH BW , B Y, ST BY Be rlin Bie lef eld Be rlin Ka rls ruh e Mü nc he n 37 18 3 39 14 6 21 8 12 97 16 91 84 12 92 12 84 84 Se ne ga l 1 HH Be rlin 1 1 0 Su da n 1 BE , B W, BY , H H, NI, RP , S N, ST La ng en ha ge n 10 2 51 43 Drucksache 19/11777 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 1 To go 1 BW , B Y, HE , N W, RP SH Kö ln 13 5 5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 2 20 17 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Alg eri en 1 HB Be rlin 1 1 1 Lib ye n 1 HB Be rlin 1 1 0 20 18 He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Lib an on 1 NI Be rlin 1 1 1 Lib ye n 3 BY , H H NI, TH HH Be rlin Be rlin Be rlin 5 3 2 2 3 2 0 2 0 So ma lia 4 BB , B E, BW , B Y, HE , N W, RP , S T RP BE , B W, BY , H E, NW , R P, SN , S T BB , B E, BW , B Y, HE , H H, NW , R P Fra nk fur t Ing elh eim Un na Eis en h ü tte ns ta d t 26 11 74 11 8 19 11 55 35 19 11 48 31 Uk rai ne 1 MV Be rlin 2 k.A . k.A Drucksache 19/11777 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An lag e 2 20 19 (S tan d: 2. Ju li 2 01 9) He rku nft sla nd An hö run ge n Be tei ligt e L än de r Or t d er An hö run g Ge lad en e Pe rso ne n An ge hö rte Ide nti fizi eru ng en Äg yp ten 1 MV Be rlin 3 3 0 Ka me run 4 BB BB , B W BB , B W BW Be rlin Be rlin Be rlin Be rlin 1 6 4 4 1 2 1 2 0 0 0 1 Lib ye n 1 BY , T H Be rlin 6 6 k.A . So ma lia 1 BE , B W, BY , H E, HH , N I, N W, RP SH , S T, TH Ka sse l 21 6 14 4 12 4 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/11777 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333