Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11779 19. Wahlperiode 19.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11399 – Abfall- und Recyclinganlagen in Entwicklungsländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit belasten die wachsenden Mengen an Abfällen zunehmend Umwelt und Menschen. Die größten Eintrittspfade von insbesondere Kunststoffabfällen liegen in Ländern Asiens, Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas. Dort bestehen keine institutionalisierten Müllsammel- und Entsorgungssysteme. Oftmals wird von dem ärmsten Teil der Bevölkerung versucht, aus Siedlungs- und Industrieabfällen mit primitivsten Methoden Ressourcen zurückzugewinnen. Grund für ein fehlendes Müllsammelsystem in Schwellen- und Entwicklungsländern sind zum einen fehlende gesetzliche Grundlagen bzw. mangelnde Rechtsdurchsetzung, aber auch eine geringe Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit von Bürger und Unternehmen, für Müllsammlung und -sortierung aufzukommen. Oft wird in den Entwicklungsländern auch das Potential der Rohstoffrückgewinnung und die damit verbundene wirtschaftliche Unabhängigkeit des jeweiligen Landes unterschätzt. Untersuchungen der Weltbank zeigen, dass zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft 0,5 bis 0,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP; Protokoll der 30. Sitzung des Ausschuss für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. Februar 2019, Seite 16) benötigt werden. Dieser Ansatz ist für entwickelte Länder ausreichend, jedoch sind 0,5 bis 0,8 Prozent des BIP von Entwicklungsländern nicht ausreichend, um eine Abfallwirtschaft zu etablieren. Ein weiterer Aspekt der Abfallwirtschaft zeigte sich 2005 mit der Einführung eines Deponierungsverbots unbehandelter Siedlungsabfälle in Deutschland. Damit konnte nach Ansicht der Fragesteller gezeigt werden, dass Abfallwirtschaft und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Noch 1992 emittierte Deutschland 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch Deponierung, 2015 waren es nur noch 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (www.umweltbundesamt.de/daten/ ressourcen-abfall/klimavertraegliche-abfallwirtschaft#textpart-2). Die genannten Aspekte unterstreichen die Dringlichkeit der Etablierung einer Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern insbesondere durch steigende Abfallmengen aufgrund steigenden Konsumverhaltens. Bezug nehmend auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Judith Skudelny auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11779 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundestagsdrucksache 19/10535, bleiben Fragen zur Finanzierung der Abfallwirtschaft durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung offen. 1. Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zielsetzung und Standards der Maßnahmen zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das inhaltlich für Abfallwirtschaft zuständig ist? Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erfolgt in enger Abstimmung und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Eine stetige Zusammenarbeit der Bundesministerien besteht beispielsweise im Rahmen der PREVENT Waste Alliance, die am 9. Mai 2019 lanciert wurde. BMZ und BMU sind Mitglieder im Steuerungsgremium. Im Übrigen wird auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verwiesen. 2. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 15 Wertstoffhöfe und Sortieranlagen errichtet? Die 15 Wertstoffhöfe und Sortieranlagen wurden als Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit (TZ) unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 im Haschemitischen Königreich Jordanien und der Republik Serbien errichtet. Darüber hinaus wurden als Maßnahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 Sortieranlagen als Bestandteile von Recyclinganlagen in der Volksrepublik China, Wertstoffhöfe und Sortieranlagen als Bestandteile von Umlade-stationen und geordneten Deponien in Georgien und Sortieranlagen als Bestandteil von geordneten Deponien in der Republik Indonesien finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. 3. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 2 genannten Wertstoffhöfe und Sortieranlagen (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln )? Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Wertstoffhöfe und Sortieranlagen wurden als Maßnahmen der FZ und TZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 des BMZ ab 2013 wie folgt unterstützt: Zusage 2015: Haschemitisches Königreich Jordanien (3,4 Mio. Euro) Zusage 2016: Republik Serbien (0,3 Mio. Euro) Bei den Investitionen in Wertstoffhöfe und Sortieranlagen in Georgien und der Republik Indonesien handelt es sich um Teilinvestitionskosten, die im Rahmen der Deponieinvestitionen in der Antwort zu Frage 5 angegeben werden. Bei den Investitionen in Sortieranlagen in der Volksrepublik China handelt es sich um Teilinvestitionskosten, die im Rahmen der Investitionen in Recyclinganlagen getätigt wurden. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. In den Jahren 2013, 2014, 2017 und 2018 erfolgten keine Zusagen für Wertstoffhöfe und Sortieranlagen, die nicht Bestandteil von Umladestationen oder geordneten Deponien waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11779 4. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 21 geordneten Deponien errichtet ? Das BMZ hat unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 Finanzierung für insgesamt 21 Deponievorhaben in folgenden Ländern bereitgestellt: Republik Albanien, Arabische Republik Ägypten, Republik El Salvador, Georgien, Republik Indonesien, Palästinensische Gebiete, Tunesische Republik und Republik Uganda. 5. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 4 genannte Einrichtung von Deponien (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln)? Die Einrichtungen von Deponien sowie weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen wurden als Maßnahmen der FZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 ab 2013 wie folgt unterstützt: Zusagen vor 2013, Auszahlungen zum Teil danach: Republik Albanien (10,8 Mio. Euro), Arabische Republik Ägypten (15,0 Mio. Euro), Republik El Salvador (4,0 Mio. Euro), Georgien (20,0 Mio. Euro), Republik Indonesien (7,2 Mio. Euro), Palästinensischen Gebiete (14,0 Mio. Euro), Tunesische Republik (14,2 Mio. Euro) Zusagen 2013: Republik Albanien (3,0 Mio. Euro), Republik Uganda (12,0 Mio. Euro) Zusage 2015: Georgien (32,0 Mio. Euro) Zusage 2016: Republik Albanien (7,5 Mio. Euro) Zusage 2017: Georgien (10,0 Mio. Euro) Zusage 2018: Republik Indonesien (25,0 Mio. Euro) Im Jahr 2014 erfolgten keine Zusagen für Deponien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11779 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Anlagen und Umladestationen errichtet? Das BMZ hat als Maßnahmen der FZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 Anlagen zur Rückgewinnung von Wertstoffen und Umladestationen in folgenden Ländern finanziert: Republik Albanien, Arabische Republik Ägypten, Volksrepublik China, Republik El Salvador, Georgien, Republik Indien, Republik Indonesien, Palästinensische Gebiete, Tunesische Republik und Republik Uganda. 7. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 6 genannten Anlagen und Umladestationen (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln )? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Volksrepublik China seit 2010 keine Haushaltsmittel mehr zugesagt wurden. Die KfW hat im Jahr 2016 aus Zusagen aus 2008 und 2009 (Reprogrammierung) zwei Verträge mit insgesamt 8,1 Mio. Euro Haushaltsmitteln geschlossen. Die Abfall- und Recyclinganlage in der Republik Indien wurde mit 5 Mio. Euro finanziert. Die Zusage erfolgte 2008, die Auszahlungen erfolgten zum Teil noch nach 2013. Bei den Investitionen in Anlagen zur Rückgewinnung von Wertstoffen und Umladestationen in der Republik Albanien, der Arabischen Republik Ägypten, der Republik El Salvador, Georgien, der Republik Indonesien, den Palästinensischen Gebieten, der Tunesischen Republik und der Republik Uganda handelt es sich um Teilinvestitionskosten, die im Rahmen der Deponieinvestitionen in der Antwort zu Frage 5 angegeben werden. 8. Handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung bei den 21 Deponien aus Frage 3 um Deponierungen unbehandelter Siedlungsabfälle? Wenn nein, welche Form von Deponien wird dort unterstützt? Bei den genannten Deponien handelt es sich um eine geordnete Ablagerung unbehandelter Abfälle. Bei den Vorhaben in Georgien und der Republik Indonesien erfolgt eine Teilbehandlung über die vorgeschalteten Sortieranlagen, hauptsächlich durch Abtrennung von Wertstoffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11779 9. Wie hat sich die Anzahl an Abfallverwertungsanlagen in den geförderten Ländern nach Informationen der Bundesregierung seit 2013 entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 10. Wie groß sind die jeweiligen Einzugsgebiete der in den Fragen 2, 4 und 6 genannten Abfall- und Recyclinganlagen? In jedem Einzelvorhaben wird das betreffende Entsorgungsgebiet im Rahmen von vorbereitenden Studien ermittelt. Das Entsorgungsgebiet wird dabei je nach Projekt in Abhängigkeit von der Datenverfügbarkeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen als Fläche, Stadtgebiet und/oder Ist- und Planbevölkerung definiert. Eine zusammenfassende generische Beschreibung aller Einzugsgebiete aufgeschlüsselt nach Land und Anlagentyp bzw. Einzelanlage ist daher aufgrund der unterschiedlichen Datenlage nicht möglich. 11. Wie groß sind die Kapazitäten der Wertstoffhöfe und Sortieranlagen, der geordneten Deponien sowie der Anlagen und Umladestationen? Eine konkrete Darstellung der Kapazitäten der in den Antworten zu den Fragen 2 bis 7 aufgeführten Anlagen zur Abfallbehandlung bzw. Deponierung ist nicht möglich, da unter anderem die veränderlichen Eigenschaften der verschiedenen Abfallfraktionen wie Dichte, Wassergehalt, Zusammensetzung etc. die Behandlungs - bzw. Entsorgungskapazität erheblich beeinflussen. 12. Welche Kapazitäten wären nach Information der Bundesregierung notwendig , um alle anfallenden Abfälle sachkundig zu sammeln und zu verwerten? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Für eine konkrete Berechnung sämtlicher Abfälle weltweit wären für jedes einzelne Land umfassende Informationen unter anderem zu den anfallenden Abfällen, der bereits bestehenden Infrastruktur sowie den relevanten institutionellen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen notwendig. Hierzu existiert jedoch in vielen Ländern keine systematische Datenerfassung. 13. Waren die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze auf der „Our Ocean Conference“ 2018 angekündigten 6 Mio. Euro, die in den Blue Action Fund fließen sollen, bereits vor dieser Ankündigung im Haushalt des BMZ verankert (www.bmu.de/ pressemitteilung/fuenfte-our-ocean-konferenz-mobilisiert-staatengemeinschaftzum -meeresschutz/)? Ja. 14. Plant die Bundesregierung, weitere Abfallverwertungsanlagen, Umladestationen und Deponien für Siedelungsabfälle zu errichten, und wenn ja, wo? Die Bundesregierung hat im Haushalt 2019 keine Mittel für Abfallverwertungsanlagen , Umladestationen oder Deponien für Siedlungsabfälle vorgesehen, die über die o. g. Vorhaben hinausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11779 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viel Prozent des Gesamtbudgets des BMZ fließen in die Etablierung der Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern seit 2013? Seit 2013 flossen etwa 0,35 Prozent des Gesamtbudgets des BMZ in die Etablierung der Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333