Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11781 19. Wahlperiode 22.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11140 – Digitale Tiertransportkontrolle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Datenbank TRACES (TRAde Control and Expert System) bietet seit 2003 die Möglichkeit, wichtige Informationen über Tiertransporte europaweit zu speichern und weiterzugeben. Eine Kontrolle von Tiertransporten in Echtzeit ist mit TRACES noch nicht möglich. Dennoch gibt es Lösungen, die eine Zusammenführung verschiedener europäischer Überwachungssysteme möglich machen können (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX: 32003D0623). 1. Wie viele Schlachttiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2017 und 2016 jeweils aus Deutschland in jeweils welche EU- Drittstaaten transportiert, und um welche Tierarten handelte es sich jeweils? Die nachfolgende Übersicht enthält die der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundes-amtes entnommenen Zahlen zu den in den Jahren 2016 bis 2018 aus Deutschland in EU-Drittstaaten ausgeführten Schlachttieren. Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Schlachtpferde2) EU-Drittstaaten insgesamt - - - Schlachtrinder3) EU-Drittstaaten insgesamt 414 64 85 davon Libanon 253 64 85 Tunesien 128 - - Marokko 33 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11781 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Schlachtschweine4) EU-Drittstaaten insgesamt - 1.221 3.511 davon Bosnien-Herzegowina - 847 2.656 Montenegro - 374 460 Serbien - - 395 Schlachtschafe und -ziegen5) EU-Drittstaaten insgesamt 384 342 75 davon Katar 40 25 42 Schweiz 10 28 18 Jordanien - - 15 Russland 319 289 - Ukraine 15 - - Schlachtgeflügel6) EU-Drittstaaten insgesamt 3.480 470 41 davon USA - - 41 Vereinigte Arabische Emirate - 470 - Schiffs-, Luftfahrzeug-Bedarf 3.480 - - Schlachttiere insgesamt EU-Drittstaaten insgesamt 4.278 2.097 3.712 1) Vorläufig. 2) KN-Warennummer 01012910. 3) KN-Warennummern 01022921, 01022941, 01022951, 01022961, 01022991. 4) KN-Warennummern 01039211, 01039219. 5) KN-Warennummern 01041030, 01041080, 01042090. 6) KN-Warennummern 01059400, 01059910, 01059920, 01059930, 01059950. Quelle: Statistisches Bundesamt 2. Wie viele Zuchttiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2017 und 2016 jeweils aus Deutschland in jeweils welche EU- Drittstaaten transportiert, und um welche Tierarten handelte es sich jeweils? Die nachfolgende Übersicht enthält die der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommenen Zahlen zu den in den Jahren 2016 bis 2018 aus Deutschland in EU-Drittstaaten ausgeführten Zuchttieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11781 Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Zuchtpferde2) EU-Drittstaaten insgesamt 703 402 401 davon Schweiz 161 204 188 Vereinigte Arabische Emirate 96 87 60 Ägypten 18 7 34 Katar 42 25 22 Kuwait 21 7 18 Usbekistan 1 3 16 Ukraine 10 6 12 Libanon 21 1 11 USA 17 15 9 Saudi Arabien 148 9 7 Bahrain 30 3 5 Russland 4 4 4 Belarus - - 4 Irak - - 4 Iran 100 18 2 Norwegen 7 1 2 Kanada 10 4 1 Südkorea - - 1 Uruguay - - 1 Indien - 6 - Oman 3 2 - Serbien 4 - - Liechtenstein 3 - - Pakistan 3 - - Brasilien 2 - - Ehemal. jug. Rep. Mazedonien 1 - - Türkei 1 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11781 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Zuchtrinder3) EU-Drittstaaten insgesamt 68.754 79.103 67.860 davon Russland 7.730 17.923 21.164 Türkei 29.031 30.120 15.238 Usbekistan 4.554 6.865 8.319 Marokko 6.848 5.180 5.738 Algerien 2.457 567 3.122 Aserbaidschan 1.607 2.137 2.956 Kasachstan 1.204 1.220 2.845 Syrien - 2.079 1.545 Turkmenistan 545 1.624 1.192 Ukraine 407 951 1.101 Libanon 9.785 2.911 768 Ägypten 2.146 986 750 Kuwait 596 1.319 713 Tunesien - 65 515 Tadschikistan 245 - 365 Eritrea - 660 310 Schweiz 271 200 227 Belarus - 39 201 Georgien 128 - 164 Serbien 231 45 151 Kosovo 360 268 119 Republik Moldau 134 193 118 Montenegro 136 40 110 Albanien - 33 96 Libyen 292 294 33 Jordanien - 1.856 - Vereinigte Arabische Emirate - 650 - Irak - 331 - Katar - 330 - Armenien - 124 - Mongolei - 60 - Mauretanien - 33 - Bosnien-Herzegowina 43 - - Iran 4 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11781 Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Zuchtschweine4) EU-Drittstaaten insgesamt 16 255 1.655 davon Serbien - 3 979 Ukraine - - 352 Bosnien-Herzegowina 6 - 251 Kasachstan - - 67 Japan - - 6 Montenegro - 217 - Ghana - 35 - Israel 6 - - Schweiz 4 - - Zuchtschafe und -ziegen5) EU-Drittstaaten insgesamt 494 1.292 320 davon Serbien 44 134 215 Israel - 41 46 Ukraine - 855 29 Thailand - - 16 Schweiz 151 98 14 Russland - 102 - Libanon - 62 - Usbekistan 292 - - Bosnien-Herzegowina 7 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11781 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Weibliche Hühnerküken zur Zucht/Vermehrung6) EU-Drittstaaten insgesamt 8.951.316 6.534.375 6.592.538 davon Ukraine 4.355.808 4.165.880 3.329.010 Russland 816.520 455.696 740.652 Türkei 488.256 - 322.960 Bosnien-Herzegowina 355.352 279.968 297.792 Ägypten 86.620 95.920 188.355 Belarus 304.632 196.272 172.224 Iran 65.296 117.612 121.868 Usbekistan 85.840 141.040 119.120 Serbien 199.056 161.424 111.744 Philippinen 107.128 21.840 111.459 Mexiko - - 106.720 Kolumbien 117.120 - 105.280 Saudi Arabien 282.288 - 87.520 Vereinigte Arabische Emirate - - 72.320 Libanon - - 68.744 Guatemala 99.920 78.740 66.320 Schweiz 69.483 103.681 65.320 Kamerun 26.000 27.040 46.720 Senegal - - 45.760 Malaysia 88.880 - 42.000 Jordanien 15.120 14.560 39.170 Nepal 55.776 10.960 37.200 Thailand - - 28.400 Kanada 52.370 58.484 27.648 Israel 52.000 24.960 27.440 Uganda 7.280 19.440 26.400 Aserbaidschan 27.040 37.040 26.000 Oman - - 23.400 Republik Moldau - - 20.808 Vietnam 55.120 34.160 18.560 Kenia 24.800 16.640 17.680 Bangladesch 30.480 97.680 14.000 Malawi - 5.760 12.480 Tunesien - 9.792 10.560 Ghana 10.400 26.000 10.000 Norwegen 1.880 18.370 9.830 Sambia - 10.560 7.040 Georgien - 16.640 6.320 Angola - 3.920 3.920 Indien - - 3.794 Pakistan 141.520 192.320 - Kasachstan 128.952 71.680 - Chile - 9.360 - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11781 Tierart/Bestimmungsland 2016 2017 2018 1) Stück Äthiopien 19.760 6.240 - Côte d‘Ivoire - 3.760 - Schiffs-, Luftfahrzeug-Bedarf 2.472 936 - Algerien 574.831 - - Südkorea 97.760 - - Kuwait 41.600 - - Argentinien 16.640 - - Sri Lanka 13.760 - - Myanmar 11.440 - - Südafrika 6.636 - - Indonesien 5.980 - - Republik Kongo 3.440 - - Sierra Leone 3.360 - - Benin 2.700 - - Zuchttiere insgesamt EU-Drittstaaten insgesamt 9.021.283 6.615.427 6.662.774 1) Vorläufig. 2) KN-Warennummer 01012100. 3) KN-Warennummern 01022110, 01022130, 01022190, 01023100, 01029020. 4) KN-Warennummer 01031000. 5) KN-Warennummern 01041010, 01042010. 6) KN-Warennummern 01051111, 01051119; für andere Geflügelarten als Hühner werden keine gesonderten Zahlen zu Zucht-/Vermehrungsküken ausgewiesen. Quelle: Statistisches Bundesamt 3. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung seit der Entschließung des EU-Parlaments vom 14. Februar 2019 zur Verbesserung von Transportbedingungen für Tiere ein (vgl. www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-01 32_DE.html)? Die Bundesregierung setzt sich für die konsequente Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport von Tieren und die internationale Fortentwicklung des Tierschutzes in diesem Bereich ein. Ein Schwerpunkt stellt dabei die Sicherstellung einer koordinierten und einheitlichen Anwendung des geltenden Tierschutz -Transportrechts durch die nach Landesrecht zu-ständigen Behörden dar. Unter anderem wird derzeit eine Datenbank entwickelt, in der den zuständigen Behörden Informationen zu Transportrouten zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank soll die Veterinäre vor Ort bei der Bewertung der Plausibilität von Transportplanungen unterstützen. Die Bundesregierung ist außerdem an die Europäische Kommission herangetreten und hat diese aufgefordert, dem Tierschutz beim Transport von Tieren stärker Rechnung zu tragen und dazu die EU-Tierschutz-Transportverordnung zu überarbeiten . Weiterhin wurden alle Wirtschaftsbeteiligten nachdrücklich aufgefordert , ihren tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11781 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Hält die Bundesregierung TRACES für eine geeignete Datenbank, um Tiertransporte in EU-Drittstaaten besser zu überwachen, und wie muss TRACES aus Sicht der Bundesregierung weiterentwickelt werden, um die Einhaltung europäischer Tiertransportregeln sicherzustellen? TRACES ist ein Instrument für die Online-Verwaltung, mit dem der Handel mit Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und anderen Waren gemeldet, bescheinigt und überwacht wird. Das System dient der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Sendungen, dem Informationsaustausch zwischen Handelspartnern und zuständigen Behörden zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und dem Risikomanagement. Durch die Rückverfolgung verbrachter Sendungen und eine Erleichterung des Risikomanagements zurückgewiesener Sendungen kann auf Gesundheitsgefahren schnell reagiert werden. Das System dient somit der Erleichterung des Handels, aber auch der Verbesserung der Sicherheit in der Lebensmittelkette und der Tiergesundheit. Im Rahmen der Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechts sowie der Kontrollbestimmungen für den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen durch die Verordnung (EU) 2017/625 und deren nachgeordnete Rechtsakte wird auch das TRACES-System überarbeitet und zusammen mit anderen Informations- und Meldesystemen in ein umfassendes Informationsmanagement-System für amtliche Kontrollen (IMSOC) eingebettet. Dem noch in der Entwicklung befindlichen TRACES NT wird in diesem Zusammenhang im Wesentlichen die Rolle eines Systems zur Zertifizierung der Anforderungen im Hinblick auf die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit zukommen. Ferner wird es weiterhin dem Austausch von Informationen und Dokumenten beim innergemeinschaftlichen Handel und der Einfuhr dienen. Grundsätzlich wäre der Ergänzung der Funktionalitäten von TRACES um weitere Elemente zur Überwachung von Tiertransporten geeignet. Die Entscheidung darüber liegt bei der Europäischen Kommission, die auch zu prüfen hätte, ob hierfür die Schaffung neuer Rechtsgrund-lagen erforderlich wäre. 5. Hält die Bundesregierung eine automatisierte Echtzeiterfassung und -verarbeitung von Standortdaten und Telemetriedaten von Schlachttiertransporten in EU-Drittstaaten für geeignet, um Verstöße gegen europäisches Tiertransportrecht besser festzustellen, und welche zusätzliche Kosten würden nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche Datenerfassung und -verarbeitung in Echtzeit anfallen? 6. Welche Systeme zur Lokalisierung und Echtzeitverfolgung von Tiertransporten und zur Überwachung der Laderäume bestehen europaweit, und wie können solche Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung sinnvoll zusammengeführt werden? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Grundsätzlich bestehen bereits jetzt Möglichkeiten der Behörden, auf GPS-Navigationsdaten von Transporten zurückzugreifen. Wie diese Systeme von den Behörden in den Mitgliedstaaten einheitlich und effektiv genutzt werden können, wird derzeit auf EU-Ebene in entsprechenden Arbeitsgruppen erörtert. In Deutschland hat das Friedrich-Loeffler-Institut gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine entsprechende Fortbildung für Vertreter der Behörden der Länder angeboten. Eine Vereinheitlichung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11781 oder Zusammenführung von Systemen und technischen Standards wird grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Welche Systeme in Europa bestehen oder welche Kosten entstehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 7. Welches Interesse hat die Bundesregierung an einer Implementierung eines digitalen Tiertransportkontrollsystems in der Plattform TRACES? Bei TRACES wie auch bei dem in Erarbeitung befindlichen TRACES NT handelt es sich um Systeme zur Zertifizierung und zum Austausch von Informationen im Hinblick auf (tier-)gesundheitliche Anforderungen beim Handel mit Tieren. Sie dienen vorwiegend der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Sendungen sowie der Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge. Funktionalitäten für eine Echt- Zeit-Überwachung von Tiertransporten unter Tierschutzgesichtspunkten sind nicht enthalten und auch nicht vorgesehen. Zur Nutzung entsprechender Systeme wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333