Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11789 19. Wahlperiode 22.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10979 – Maßnahmen der Bundesregierung gegen Hassbotschaften im Internet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2015 hat der damalige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas die Bildung einer „Taskforce“ zum Thema „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ veranlasst. Vertreter von Internetunternehmen, „zivilgesellschaftlichen“ Organisationen und Einrichtungen der Medienkontrolle waren aufgefordert, Vorschläge für einen nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hasskriminalität im Internet zu erarbeiten (www. fair-im-netz.de/WebS/NHS/DE/Home/home_node.html). In der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/ 12220 führt die Bundesregierung aus, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Anfrage an das Unternehmen Facebook gerichtet hat mit dem Ziel, die Facebook-Löschteams zu besuchen, die vom Dienstleister Arvato betrieben werden. 1. Wer sind die Mitglieder der „Taskforce“? a) Um welche Unternehmen handelt es sich? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Teilnehmer der Task Force waren Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter. b) Welche „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ sind involviert? Als zivilgesellschaftliche Institutionen nahmen der Branchenverband eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., klicksafe.de, die Amadeu Antonio Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie der Verein Gesicht zeigen! an der Task Force teil. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Einrichtungen der Medienkontrolle sind beteiligt? Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) und jugendschutz .net waren an der Task Force beteiligt. d) Welche Personen nahmen als Vertreter der Bundesregierung an den jeweiligen Sitzungen der „Taskforce“ teil? Die Task Force wurde vom Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Gerd Billen geleitet. Außerdem nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsebene des BMJV sowie anlassbezogen des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundes-amtes für Justiz (BfJ) sowie des Bundeskriminalamtes (BKA) teil. 2. Wann und mit welcher Beteiligung fanden die Treffen der „Taskforce“ statt? Die insgesamt sieben Sitzungen der Task Force fanden am 28. September 2015, am 12. November 2015, am 7. Dezember 2015, am 15. Dezember 2015, am 8. April 2016, am 8. September 2016 und am 19. Oktober 2017 im BMJV statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Was waren die jeweiligen Gesprächsinhalte, und welche Beschlüsse wurden jeweils gefasst? Die Sitzungen dienten dem Austausch der Beteiligten. Unter anderem stellten die Netzwerke ihre Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte vor, darunter Trusted- Flagger-Programme und Counter-Speech-Initiativen. Die zivilgesellschaftlichen Akteure skizzierten die Herausforderungen beim Vorgehen gegen „Hate Speech“, insbesondere beim Melden von Inhalten. Die Vertreterinnen und Vertreter von Selbstkontroll-Einrichtungen erläuterten ihre Systeme der Selbstregulierung. Strafrechtliche Aspekte wurden erörtert, ebenso wie Schnittmengen zum Jugendschutz und die Auskunftserteilung durch soziale Netzwerke. Erstes Ergebnis war das in der Task Force erarbeitete Ergebnispapier vom 15. Dezember 2015 („Gemeinsam gegen Hassbotschaften“). Dieses beinhaltete u. a. das gemeinsame Verständnis, dass das deutsche Recht auch im Netz maßgeblich ist, das gemeinsame Verständnis zur Wichtigkeit von Counter Speech und Stärkung von Medienkompetenzen, Selbstverpflichtungen der Unternehmen zur o Schaffung anwenderfreundlicher Mechanismen zur Übermittlung von Beschwerden, o zügigen Prüfung der Beschwerden durch spezialisierte Teams, o unverzüglichen Entfernung rechtswidriger Inhalte nach Inkenntnissetzung ; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte wird in weniger als 24 Stunden geprüft. Im Verlauf der weiteren Sitzungen wurde u. a. die Umsetzung der im Ergebnispapier enthaltenen Selbstverpflichtungen thematisiert. Ein Zwischenfazit wurde am 26. September 2016 bei der Veranstaltung im BMJV: „Gemeinsam gegen Hasskriminalität im Netz – Wo stehen wir?“ gezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11789 Weitere Informationen zu den einzelnen Sitzungen finden sich auf der Homepage www.fair-im-netz.de/WebS/NHS/DE/Home/home_node.html unter dem Punkt „Treffen der Task Force“. Auf der genannten Homepage finden sich umfangreiche weitere Informationen zur Arbeit der Task Force. 4. Besteht die „Taskforce“ heute noch? Falls ja, mit welchem Ziel? Nein, die Arbeit der Task Force wurde mit der siebten Sitzung am 19. Oktober 2017 abgeschlossen. 5. Gibt es außerhalb der „Taskforce“ Initiativen der Bundesregierung zur Bekämpfung von – im weitesten Sinne – „Hassrede“ („Hate Speech“) im Internet ? a) Um welche Initiativen handelt es sich? b) Wer ist beteiligt? c) Welche konkreten Ziele werden verfolgt? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Am 28. September 2018 fand die Auftaktveranstaltung des „Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke“ im BMJV statt. Der Zukunftsdialog befasst sich breit mit dem Phänomen der Hassrede; die einzelnen Veranstaltungen widmen sich unterschiedlichen Schwerpunkten und spezifischen Teilbereichen der Bekämpfung von Hassrede. Am 14. März 2019 fand der zweite Zukunftsdialog zum Thema „Unterstützung für die Betroffenen von Hassrede“ im BMJV statt. Beteiligt sind gegenwärtig Facebook, Google (für YouTube) und Twitter und anlassbezogen Vertreterinnen und Vertreter aus der Zivilgesellschaft, von Medienkontrolleinrichtungen , Staatsanwaltschaften, der Wissenschaft, sowie der Bundesregierung und der Länder. Die Stärkung von politischer und Medienkompetenz ist ein Grundanliegen politischer Bildung und dauerhafte Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Seit September 2015 (Einsetzung der Taskforce) hat die BpB eine Reihe an Maßnahmen zu der Thematik Hassrede (Hate Speech) durchgeführt. Aber auch schon davor war das Thema in den Ange-boten der BpB fest verankert. Ziel der Maßnahmen ist es, Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen in Bezug auf Hassrede zu stärken, die Bevölkerung für dieses Phänomen zu sensibilisieren und möglichst wirkungsvolle Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Hass im digitalen Kontext zu entwickeln. Exemplarisch zu nennen sind hier die Durchführung einer Fachtagung mit dem Titel „hate speech“ in 2017, das Online Spiel „Moderate Cuddelfish“ zu HateSpeech und Meinungsfreiheit im Netz sowie Webvideoformate wie „#ImKäfig“, „Jamal al-Khatib“, „Reflect Your Past“ und „Say my Name“ im Rahmen das Nationalen Präventions-programm gegen islamistischen Extremismus (NPP). Seit 2016 koordiniert das Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizei den ein-mal jährlich stattfindenden bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings. Im Jahr 2019 waren Polizeidienststellen in 13 Bundesländern an den Maßnahmen beteiligt. Dazu gehören Wohnungsdurchsuchungen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vernehmungen. Den Tätern wird vorgeworfen, Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa öffentliche Aufforderungen zur Begehung von Straftaten, Beleidigungen von Amtspersonen oder antisemitische Beschimpfungen. 6. Unterstützt die Bundesregierung finanziell oder auf andere Weise Initiativen, die sich die Bekämpfung von – im weitesten Sinne – „Hate Speech“ zur Aufgabe gemacht haben, etwa durch Maßnahmen wie Gegenrede? a) Welche Organisationen bzw. Initiativen werden unterstützt? b) Welche Art der Unterstützung wird seitens der Bundesregierung geleistet ? c) Welche Beträge werden gezahlt (bitte für jede Organisation bzw. Initiative separat aufführen)? d) Unterstützt die Bundesregierung solche Organisationen bzw. Initiativen auf indirekte Weise, d. h. durch Unterstützungsleistungen (finanziell oder organisatorisch) an Dritte, die mit Kenntnis der Bundesregierung wiederum entsprechende Organisationen oder Initiativen unterstützen? Die Fragen 6 bis 6d werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit 2017 den Erwerb und Ausbau digitaler Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Hassrede, Hetze und Verschwörungs-ideologien im Netz. In einem eigens hierfür geschaffenen Programmbereich werden 34 Modellprojekte für die Stärkung des Engagements im Netz und gegen Hass im Netz gefördert. Dies bezieht sich auf menschenfeindliche Inhalte aller Art. Alle Projekte des Programmbereichs beschäftigen sich unmittelbar bzw. mittelbar mit der Bekämpfung von „Hate Speech“. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht können die geförderten Projekte mit Angaben zum Förderzeitraum und zur Fördersumme der Haushaltsjahre 2017 und 2018 entnommen werden. Für das Haushaltsjahr 2019 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Daher sind hier nur die bewilligten Fördersummen aufgeführt . Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mitbewilligungen ) 1 LPR-Trägergesellschaft für jugendschutz .net gGmbH jugendschutz.net – Jugendpolitisches Kompetenzzentrum für den Schutz junger User im Netz 01.01.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 4.111.772,85 € 2017: 1.095.624,99 € 2018: 1.388.853,62 € 2019: 1.627.294,24 € (bewilligt) 2 Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. #Dislike – Kontrapunkte gegen Hass im Netz 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 249.865,20 € 2017: 39.354,72 € 2018: 105.697,62 € 2019: 104.812,86 € (bewilligt ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11789 Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mitbewilligungen ) 3 La Red – Vernetzung und Integration e. V. Democratic Meme Factory (DMF) 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 302.004,32 € 2017: 42.177,43 € 2018: 129.911,85 € 2019: 129.915,04 € (bewilligt ) 4 Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung gemeinnützige GmbH Gesellschaft gemeinsam gestalten – Partizipation von Geflüchteten und Unterstützer_innen im Netz stärken 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 372.247,42 € 2017: 37.751,00 € 2018: 161.472,96 € 2019: 173.023,46 € (bewilligt ) 5 Landesjugendring Niedersachsen e. V. we-decide – Jugend mischt mit! 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 348.500,00 € 2017: 90.000,00 € 2018: 129.250,00 € 2019: 129.250,00 € (bewilligt ) 6 juuuport e. V. WERTE LEBEN – ONLINE 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 363.240,01 € 2017: 107.035,93 € 2018: 128.102,04 € 2019: 128.102,04 € (bewilligt ) 7 Modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung gGmbH Salam2You – Radikalisierungsprävention und -intervention in den Sozialen Medien 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 308.560,00 € 2017: 48.560,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 8 Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e. V. „#CreateYourWeb – Digitale Courage ist Zivilcourage“ 01.10.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 201.890,44 € 2017: 23.612,75 € 2018: 91.555,61 € 2019: 86.722,08 € (bewilligt ) 9 FGM – Forschungsgruppe Modellprojekte e. V. Hate-Speech entgegentreten, Demokratische Diskussionskultur im professionellen Kontext stärken 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 313.613,95 € 2017: 53.613,95 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 10 gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft Das NETTZ – Vernetzungsstelle gegen Hate Speech 21.08.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 376.159,00 € 2017: 116.159,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mitbewilligungen ) 11 Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. SmartCamps zur Extremismusbekämpfung und Demokratiestärkung 15.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 348.000,00 € 2017: 94.200,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 123.800,00 € (bewilligt ) 12 Bund für Soziale Verteidigung e. V. LOVE-Storm – Gemeinsam gegen Hass im Netz 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 390.000,00 € 2017: 130.000,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 13 Sapere Aude e. V. Gegen Antisemitismus und Antiisraelismus im Netz – mit jungen Leuten, für junge Leute 15.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 385.990,00 € 2017: 125.990,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 14 Deutsche Gesellschaft, eingetragener Verein zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa #freireden? #mitreden. #gegenreden! 01.10.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 135.900,00 € 2017: 15.900,00 € 2018: 60.000,00 € 2019: 60.000,00 € (bewilligt ) 15 Netzwerk Migration in Europa – Network Migration in Europe e. V. PLAMEDI – Plattform für Medien und Diversität 01.09.2017 - 31.08.2019 Gesamt: 167.297,51 € 2017: 36.794,34 € 2018: 75.448,88 € 2019: 55.054,29 € (bewilligt ) 16 Bundesverband russischsprachiger Eltern e. V. Russischsprachige im Netz gegen Fremdenfeindlichkeit (RING-F) 01.01.2018 - 31.12.2019 Gesamt: 325.000,00 € 2018: 162.500,00 € 2019: 162.500,00 € (bewilligt ) 17 3ALOG – interreligiöse, interkulturelle Begegnung e. V. Mehr.Wert – Für Toleranz & Vielfalt auch im Netz 01.10.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 229.395,93 € 2017: 37.745,93 € 2018: 88.700,00 € 2019: 102.950,00 € (bewilligt ) 18 Kubus e. V. Hass ist Handicap – das Projekt für inklusive Kommunikation im Netz 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 412.000,00 € 2017: 100.000,00 € 2018: 182.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11789 Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mitbewilligungen ) 19 Evangelische Akademie zu Berlin gGmbH Der Teufel auch im Netz – Analyse und Aktionsformen im Kontext demokratiefeindlicher christlicher Social Media 01.10.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 304.283,60 € 2017: 45.616,10 € 2018: 129.323,52 € 2019: 129.343,98 € (bewilligt ) 20 Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial - und Bildungsarbeit e. V. #fairspeech 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 199.911,11 € 2017: 33.557,91 € 2018: 77.748,54 € 2019: 88.604,66 € (bewilligt ) 21 aktuelles forum e. V. Date Speech – Respekt im Netz (Arbeitstitel) 01.01.2018 - 31.12.2019 Gesamt: 165.916,92 € 2018: 79.348,16 € 2019: 86.568,76 € 22 Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e. V. Be'Jachad – Gemeinsam.Gegen Hass 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 303.316,08 € 2017: 43.316,08 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 23 Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V. BoostCamps für mehr Demokratie (BCD) 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 273.468,38 € 2017: 30.228,06 € 2018: 123.156,50 € 2019: 120.083,82 € (bewilligt ) 24 Berghof Foundation Operations GmbH Streitkultur 3.0: Lernräume und -medien für junge Menschen zur Auseinandersetzung mit Hass und Gewalt im Netz 21.08.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 357.863,42 € 2017: 60.543,95 € 2018: 162.329,32 € 2019: 134.990,15 € (bewilligt ) 25 Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. MULTIPLY RE:CLAIM 15.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 358.795,08 € 2017: 41.556,24 € 2018: 157.757,73 € 2019: 159.481,11 € (bewilligt ) 26 Amadeu Antonio Stiftung Civic.net – Aktiv gegen Hass im Netz 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 303.333,33 € 2017: 43.333,33 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 27 Digitale Helden gemeinnützige GmbH Heldenpartner – für ein starkes Netz im digitalen Notfall 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 313.200,00 € 2017: 63.600,00 € 2018: 124.800,00 € 2019: 124.800,00 € (bewilligt ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mitbewilligungen ) 28 Dissens – Institut für Bildung und Forschung e. V. Social Media Interventions! – rechtsextremen Geschlechterpolitiken im Netz begegnen 01.09.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 329.000,00 € 2017: 69.000,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 29 Neue deutsche Medienmacher e. V. NO HATE SPEECH 2018/2019. Für Meinungsvielfalt und zivile Debattenkultur in den Webpräsenzen der Medien 01.01.2018 - 31.12.2019 Gesamt: 281.000,00 € 2018: 160.000,00 € 2019: 121.000,00 € (bewilligt ) Hinweis: Dieses Projekt wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration kofinanziert. 30 Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg (LAG Mobile Jugendarbeit /Streetwork) e. V. Da.Gegen.Rede 01.10.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 165.735,39 € 2017: 26.753,78 € 2018: 72.010,94 € 2019: 66.970,67 € (bewilligt ) 31 gut.org gemeinnützige Aktiengesellschaft bislang: Innovationsfonds für digitale Modellprojekte für die Demokratieförderung neu: demokratie.io – Innovation fördern. Demokratie stärken 01.09.2017 - 30.11.2019 Gesamt: 296.885,00 € 2017: 36.885,00 € 2018: 130.000,00 € 2019: 130.000,00 € (bewilligt ) 32 Neue Narrative e. V. Stolpersteine gegen Radikalisierung 01.01.2018 - 31.12.2019 Gesamt: 153.200,00 € 2018: 129.200,00 € 2019: 24.000,00 € (bewilligt ) 33 Ufuq e. V. Bildmachen - Politische Bildung und Medienpädagogik zur Prävention religiös-extremistischer Ansprachen in sozialen Medien 01.08.2017 - 31.12.2019 Gesamt: 750.000,00 € 2017: 150.000,00 € 2018: 300.000,00 € 2019: 300.000,00 € (bewilligt ) 34 International Network against Cyber Hate (INACH) „Bringing the Online in Line with Human Rights – Combating Cyber Hate through Monitoring and Education“ 01.01.2018 - 31.12.2019 Kofinanzierung: Gesamt: 60.447,50 € 2018: 29.924,50 € 2019: 30.523,00 € (bewilligt ) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11789 Daneben unterstützt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) im Rahmen der Modell- und Richtlinienförderung 24 Projekte zur Bekämpfung des Phänomens der Hassrede (HateSpeech) im weitesten Sinne. Ziele dieser geförderten Projekte sind u. a. der Erwerb und Ausbau von Handlungskompetenzen in der digitalen Welt. Weiterhin soll mit den Projekten die Kompetenz zur Gegenrede gestärkt werden. Die konkreten Projekte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Modellförderung Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mittelbewilligungen ) 1 DGB-Bildungswerk Thüringen e. V. ON I OFF gegen Rassismus 2016 2016: bis zu 31.585,04 Euro (bewilligt) 2 INACH Netzwerk INACH 2016/2017 2016-2017 60.000,00 € 3 Initiative #DisruptPopulism Preisstiftung beim #DemoDay der Initiative #DisruptPopulism 2017 15.686,50 € 4 Roma Center e. V. Clip aganinst Hate – Roma- Kids für positive Netzkultur 2018-2019 21.122,50 € 5 Open Knowledge Founation Deutschland Demokratielabore (Kofinazierung DL) 2018-2019 275.000,00 € (Planung) 6 Gustav-Stresemann-Institut e. V. (GSI) Bonn Video-Diskussionen zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 2019: 41.750,00 € (bewilligt ) 7 Literaturbrücke Berlin e. V. /Haus der Poesie Kolloquium Hate Fake Rage 2019 2019: 15.000,00 € (beantragt ) 8 Politische Akademie Tutzing 15. Tutzinger Radiotage – Handwerk statt Buzzwords 2019 11.000,00 € (Planung) 9 Kijufi – Landesverband Kinderund Jugendfilm e. V. Klappe Auf! Für Demokratie und Kinderrechte 2019 80.000,00 € (Planung) 10 Förderverein des Bundeszuwanderungs - und Integrationsrat (BZI) In Vielfalt leben: Die kommunalen Integrationsbeiräte als demokratische Akteure stärken 2019-2020 61.650,00 € (beantragt) 11 Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. „Likest Du noch oder hetzt Du schon?“ – Zum Umgang mit Hate Speech in der Jugendverbands - und Geflüchtetenarbeit 21.10.2016- 23.10.2016 2.960,00 € 12 Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V. (Netz-)Gesellschaft ohne Hasskultur 12.12.2016 - 16.12.2016 9.674,88 € 13 Amadeu Antonio Stiftung Tweet Up: Vernetzt, verhetzt, gewählt. 08.03.2016 408,00 € 14 Amadeu Antonio Stiftung Tweet Up: Vernetzt, verhetzt, gewählt. 13.07.2016 650,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Modellförderung Nr. Zuwendungsempfänger/-in Projekttitel Gesamtförderzeitraum Fördersummen (soweit zutreffend mit Mittelbewilligungen ) 15 Archiv der Jugendkultur e. V. Soziale Medien und Diskriminierungsformen (YouTube und Co.) – Handlungsmöglichkeiten gegen Hate Speech zu Gender und Homo- und Transfeindlichkeit im Netz 07.12.2017 374,00 € 16 BAK Arbeit und Leben Ich zeig mich so, wie ich bin. Öffentliche Kommunikation und Hate Speech in Sozialen Medien 07.06.2017 - 09.06.2017 2.484,72 € 17 Kölnische Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V. Rote Karte gegen Diskriminierung , Rassismus und Antisemitismus : „Hate Speech und alltäglicher Rassismus in sozialen Netzwerken“ 06.10.2017 08.10.2017 1.450,14 € 18 BAK Arbeit und Leben Hate Speech und Cybermobbing 10.12.2018 14.12.2018 3.800,00 € 19 BAK Arbeit und Leben Ich zeig mich so wie ich bin? Öffentliche Kommunikation und Hate Speech in Sozialen Medien 22.01.2018 25.01.2018 3.014,00 € 20 Gesellschaft der Europäischen Akademien e. V. Die Würde des Menschen ist unantastabr. Beleidigen, attackieren , hetzten – „Hate Speech“ in den sozialen Medien . Ein Rhetorikseminar 20.08.2018 22.08.2018 3.000,00 € 21 Gesellschaft der Europäischen Akademien e. V. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Beleidigen, attackieren , hetzen – „Hate Speech “ in den sozialen Medien. Ein Rhetorikseminar 22.08.2018 24.08.2018 1.600,00 € 22 LA Red – Vernetzung und Integration e. V. MY CONTRA – Hass und Hoffnung. Praxistraining zur Einführung in die Themen Hate- & Counter Speech (nicht nur) durch Memes 07.04.2018 08.04.2018 780,00 € 23 riesa efau. Kultur Forum Dresden Love Trolls – Kein Platz für Hass Empowerment-Seminar für von rassistischen Anfeindungen betroffene Initiativen 20.10.2018 21.10.2018 1.412,75 € 24 Gesellschaft der Europäischen Akademien e. V. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Beleidigen, attackieren , hetzen – „Hate Speech “ in den sozialen Medien. Ein Rhetorikseminar 15.04.2019 17.04.2019 6.500,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11789 7. Haben Vertreter der Bundesregierung die Facebook-Löschteams oder Löschteams anderer Social-Media-Unternehmen besucht? a) Wann fand das bzw. fanden die Treffen statt? b) Was wurde besprochen? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Am 21. Juni 2017 fand in Berlin ein Treffen von Staatssekretär Billen (BMJV) mit dem Dienstleistungsunternehmen Arvato, das gemeldete Inhalte für Facebook prüft, statt. Es wurde u. a. über den Umgang mit Beschwerden sowie die Zusammensetzung der Bearbeitungsteams gesprochen. 8. Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Organisationen oder Unternehmen getroffen und dabei die Bekämpfung von – im weitesten Sinne – „Hate Speech“ besprochen? a) Mit den Vertretern welcher Unternehmen oder Organisationen gab es solche Besprechungen? b) Wann fanden die Besprechungen jeweils statt? c) Was war jeweils konkret Gegenstand der Besprechung? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Hausleitungen der aktuellen Bundesregierung haben zum Thema Hate Speech die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Besprechungen durchgeführt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht dabei nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde nachfolgend auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Ressort Mitglied der Hausleitung Datum Unternehmen/Organisation Gegenstand der Besprechung BMJV Staatssekretär Billen 25.04.2018 Jun Rechtsanwälte Hassrede im Internet; NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 26.06.2018 Google Umsetzung des NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 17.07.2018 Facebook Umsetzung des NetzDG BMJV Bundesministerin Barley 12.09.2018 Google Terroristische Inhalte; NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 27.09.2018 Twitter Umsetzung des NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 29.10.2018 ichbinhier Hassrede im Internet BMJV Staatssekretär Billen 16.01.2019 Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten , Kommission für Jugendmedienschutz NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 16.01.2019 Zentralrat der Juden Hasskriminalität im Netz BMJV Bundesministerin Barley 22.01.2019 Facebook Hatespeech/NetzDG BMJV Staatssekretär Billen 13.02.2019 Spiegel Hass-Kampagnen im Internet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11789 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Mitglied der Hausleitung Datum Unternehmen/Organisation Gegenstand der Besprechung BMJV Staatssekretär Billen 25.03.2019 Facebook Transparenzbericht 2. Halbjahr 2018 BMJV Staatssekretär Billen 05.04.2019 Google Transparenzbericht 2. Halbjahr 2018 BMJV Staatssekretär Billen 16.04.2019 Amadeu Antonio Stiftung Beratung für Opfer digitaler Gewalt BMJV Staatssekretär Billen 24.06.2019 Deutscher Städtetag Hasskriminalität im Netz BMJV Staatssekretär Billen 25.06.2019 Zentralrat der Juden Hate Speech BMJV Staatssekretär Billen 25.06.2019 ichbinhier Hate Speech BMJV Staatssekretär Billen 25.06.2019 Evangelische Kirche in Deutschland Hate Speech BMJV Staatssekretär Billen 04.07.2019 Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten NetzDG BMI Staatssekretär Dr. Teichmann 01.08.2018 Google Germany GmbH Umsetzung des NetzDG BK-Amt Staatsministerin Bär 02.05.2018 Google Minderwertige Inhalte im Netz, Fake News, Hate Speech BK-Amt Staatsministerin Bär 20.06.2018 Google Europe Urheberrecht – aktuelle Entwicklungen und Initiativen im Digitalbereich BK-Amt Staatsministerin Bär 10.10.2018 Vodafone Stiftung Hasskommentare, Desinformation im Netz BK-Amt Staatsministerin Bär 14.03.2019 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland Hass im Netz BK-Amt Staatsministerin Bär 01.04.2019 Facebook Hass im Netz BK-Amt Staatsministerin Bär 15.05.2019 Twitter Hass im Netz BK-Amt Staatsministerin Bär 03.06.2019 Exclamo Mobbing im Netz BK-Amt Staatsministerin Bär 20.06.2019 Instagram/Facebook Hass im Netz BK-Amt Staatsministerin Widmann- Mauz 26.08.2018 nohatespeech Gespräch im Rahmen des Tages der offenen Tür der BReg zu Hass im Netz BK-Amt Staatsministerin Widmann- Mauz 04.07.2019 ichbinhier Hassrede im Internet Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 5 und 7 verwiesen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg ihrer Maßnahmen gegen „Hassbotschaften“ bzw. „Hate Speech“ im Internet? Die Bundesregierung beurteilt ihre Maßnahmen insgesamt als zielführend: Die im Rahmen der Task Force vereinbarte freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen führte zu ersten Verbesserungen. Diese reichten aber nicht aus. Ein von jugendschutz.net durchgeführtes Monitoring der Löschpraxis sozialer Netz- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11789 werke vom Januar/Februar 2017 hat ergeben, dass die Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern gegen Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte nach wie vor nicht unverzüglich und ausreichend bearbeitet wurden. Es zeigte sich hier weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Daher wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) verabschiedet, das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Kernstück des Gesetzes sind die bußgeldbewehrten Compliance-Vorgaben zum Beschwerdemanagement. Große soziale Netzwerke müssen nun effektive Beschwerdemechanismen vorhalten, über die ihnen strafbare Inhalte auf ihren Plattformen gemeldet werden können. Das Beschwerdeverfahren muss gewährleisten, dass offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden, strafbare Inhalte in der Regel binnen sieben Tagen gelöscht werden. Ausnahmen zu dieser Frist gelten in schwierigen Fällen, wenn die Rechtswidrigkeit eines Inhalts von der Unwahrheit einer aufgestellten Behauptung abhängt, oder wenn soziale Netzwerke Entscheidungen über die Rechtswidrigkeit eines Inhalts an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung übergeben. Die sozialen Netzwerke haben nach eigenen Angaben in Meldestrukturen und Personal investiert, um für ihre Nutzerinnen und Nutzer ansprechbar zu sein und rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Es gibt aber noch Verbesserungspotenzial. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 2. Juli 2019 ein erstes noch nicht rechtskräftiges Bußgeld in Höhe von 2 Mio. Euro gegen Facebook verhängt. In dem Bußgeldbescheid rügt das BfJ insbesondere , dass im veröffentlichten Transparenzbericht über das erste Halbjahr 2018 die Anzahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unvollständig ist. Daneben war und ist es Ansicht der Bundesregierung, dass das NetzDG nur ein Ansatz im Rahmen verschiedener, sich ergänzender Maßnahmen bei dem Bemühen gegen strafbare Hassinhalte ist. Ein wichtiger weiterer Baustein ist z. B. die – in der Verantwortung der Länder liegende – Strafverfolgung der einzelnen Täter. Sehr wichtig sind zudem die Stärkung der Medienkompetenz und zivilgesellschaftliche Initiativen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333