Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11835 19. Wahlperiode 22.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Erhard Grundl, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11421 – Kultur- und Kreativwirtschaftspolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2007 gibt es die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“ der Bundesregierung (www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Navigation/DE/Home/home.html), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam koordiniert wird. Seit 2016 verfügt die Initiative in Berlin über ein eigenständiges Kompetenzzentrum , während die Beratung der Kreativen vor Ort mittlerweile von den Ländern übernommen wird. Eine Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft jenseits von klassischer Kulturförderung einerseits und reiner Wirtschaftsförderung andererseits stellt den Bund vor besondere Herausforderungen, etwa im Hinblick auf die Förderung nichttechnischer Innovationen, da es bislang an einem spezifisch auf die Kulturwirtschaft bezogenen Innovationsbegriff fehlt. Aber auch ein Mangel an aussagekräftigen statistischen Daten zu den verschiedenen Teilmärkten macht eine gezielte Förderpolitik schwierig. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat die Regierungskoalition zwar einen Bericht zur sozialen Lage und wirtschaftlichen Situation von Kreativen angekündigt (www.cdu.de/system/ tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, S. 166 ff.), offenbar findet er sich aber noch in der Phase der Ausarbeitung. Der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft stehen im aktuellen Haushalt für 2019 7,786 Mio. Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Diese Mittel sollten so effektiv wie möglich eingesetzt werden – im Sinne einer bestmöglichen Unterstützung der Kreativschaffenden, die oft genug als Soloselbstständige tätig sind und mit prekären ökonomischen Bedingungen zu kämpfen haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11835 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wird es ein Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Monitoringberichts Kultur- und Kreativwirtschaft für das Berichtsjahr 2019 geben, wann wird die Ausschreibung veröffentlicht, und in welcher Höhe werden Mittel dafür veranschlagt? Das wissenschaftliche Monitoring zur Kultur- und Kreativwirtschaft wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2019 für mehrere Jahre neu ausgeschrieben. Die konkrete Mittelhöhe richtet sich nach den Angeboten; es werden Kosten von unter 200 000 Euro pro Jahr geschätzt. 2. Ist die Erstellung von Monitoringberichten für das Berichtsjahr 2019 für die einzelnen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche vorgesehen ? Wenn nein, warum nicht? Die Daten zu den einzelnen Teilmärkten sollen – wie bisher – auch in Zukunft einzeln ausgewiesen werden. 3. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den bereits vor zehn Jahren geführten Teilmarktdialogen gezogen, und welche konkreten Maßnahmen hat sie auf Basis dieser Dialoge mit Bezug zu einzelnen Teilmärkten ergriffen (bitte Maßnahmen einzeln aufführen)? Die Bundesregierung hat seit Bestehen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft zahlreiche Initiativen zur Förderung der Sichtbarkeit und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kultur - und Kreativwirtschaft gestartet. Ein bedeutendes Ziel – abgeleitet aus den Ergebnissen auch der Teilmarktdialoge – war und ist es, den Branchen verstärkt „Gesicht und Gewicht“ zu geben. Zu den einzelnen, auch bereits erfolgten Maßnahmen , wird insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/11549 verwiesen. 4. Plant die Bundesregierung, zukünftig mit dem jährlichen Monitoringbericht neben den Daten zum Beitrag der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Bruttowertschöpfung auch Daten zur Einkommensstruktur und -verteilung unter den Kreativen, Verwertern und anderen Branchenakteuren zu ermitteln? Das Monitoring stellt umfangreiche Daten zu den einzelnen Teilmärkten und teilweise auch zu den einzelnen Wirtschaftszweigen der jeweiligen Teilmärkte dar. Auf Ebene der Teilmärkte liegen keine eindeutigen Statistiken zur Einkommensstruktur und -verteilung vor; die Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes bestehen auf einer Stichprobenerhebung bei Unternehmen von zumeist ab zehn Beschäftigten. Dies ließe sich nur durch umfangreiche Erhebungsstudien ermitteln . Angesichts der Unterschiede der Wirtschaftszweige innerhalb der elf Teilmärkte, ihrer steten Änderungen in Wertschöpfungsketten und ihren Verflechtungen mit anderen Wirtschaftszweigen ist eine Abbildung der Einkommensstruktur und -verteilung im jährlichen Monitoring daher nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11835 5. Plant die Bundesregierung, in den Monitoringberichten zukünftig Daten zur Geschlechterverteilung und zu den Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise die Anzahl der Interessenvertretungen etc., in den jeweiligen Branchen abzufragen ? Wenn nein, warum nicht? Wesentliche Kennziffern (Anteil von Frauen an Selbständigen und abhängig Beschäftigten auf Basis des Mikrozensus; Anteil von Frauen an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit; Gründerinnen in der Kultur- und Kreativwirtschaft, siehe Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2017) sind bereits jetzt nach Geschlechtern aufgegliedert. Die Betrachtung der Teilmärkte im Monitoring , das nicht den Charakter umfangreicher Branchenstudien haben kann, beinhaltet im Wesentlichen eine Abbildung statistischer Daten bzw. Kennziffern und entsprechender Schätzwerte (Hochrechnungen) auf Basis von Modellen; Detailkennziffern wie Interessenvertretungen werden in den zugrunde gelegten Statistiken nicht erhoben. 6. Sieht die Bundesregierung Bedarf für die Schaffung eines Förderfonds für solche künstlerischen, kulturellen, kreativen, sozialen Innovationen, die bisher qua Definition weder von bestehenden technischen Innovationsfonds noch von bestehenden nichttechnischen Innovationsfonds profitieren? a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang wird ein solcher Förderfonds aufgesetzt? b) Wenn nein, warum nicht? 7. Plant die Bundesregierung die Aufsetzung eines Förderfonds für innovative Ideen, bei denen keine Unterscheidung von technischen und nichttechnischen Komponenten vorgenommen wird, so wie es in der im Auftrag des BMWi erstellten Studie „Nichttechnische Innovationen – Welche Impulse setzt der Markt? Welche Rolle hat der Staat?“ empfohlen wird? a) Wenn ja, wann und in welchem Umfang wird ein solcher Förderfonds aufgesetzt, und in welchem Bundesministerium wird er angesiedelt sein? b) Wenn nein, warum nicht? 8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Notwendigkeit zur Förderung kreativer und sozialer Innovationen besteht, die über die bisherigen Maßnahmen hinausgeht? 9. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit der Entwicklung eines spezifischen Innovationsbegriffs für die Kultur- und Kreativwirtschaft, und arbeitet sie bereits an einer solchen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, in welchem Rahmen wird ein spezifischer Innovationsbegriff für die Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt (bitte Beteiligte und Zeitrahmen angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11835 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche wirtschaftspolitisch besonders relevanten Handlungsfelder im Bereich der Kultur und Kreativwirtschaft hat die als Reaktion auf das 2016 veröffentlichte Gutachten des BMWi zu nichttechnischen Innovationen eingerichtete Task-Force (erwähnt in der Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 18/11995) identifiziert, und welche Unterstützungsmaßnahmen für nichttechnische Innovationen wurden bisher ergriffen oder sollen noch ergriffen werden? Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Vom 2016 veröffentlichten Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu nichttechnischen Innovationen sowie der darauf folgenden Task-Force-Arbeit gingen verschiedene wichtige Impulse für die Innovationspolitik des BMWi aus. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“, die explizit auch Innovationen der Kultur- und Kreativwirtschaft adressieren soll. Der Programmstart soll noch im Herbst 2019 erfolgen. Das Programmvolumen beläuft sich bis 2023 auf voraussichtlich rund 25 Mio. Euro. Der Innovationsbegriff des IGP ist in der Förderrichtlinie erläutert: In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; dabei können neue Technologien durchaus eine wichtige Rolle spielen, sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Das aus Innovationssicht für die Förderentscheidung relevante Kriterium ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Weitere Informationen zum IGP sind unter www.bmwi.de/IGP veröffentlicht. Zudem hat das BMWi im Rahmen von zwei Pilotprojekten die Förderung nichttechnischer Innovation in der Arbeit des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft vorangetrieben: – Im Projekt „Phase XI“ haben im Jahr 2017 acht „Ideenlabs“ an konkreten Fragestellungen und Prototypen gearbeitet. Besonderer Wert lag dabei auf der Vernetzung und branchenübergreifender Zusammenarbeit. Zusätzlich wurden Stipendien zur Zusammenarbeit von Kreativunternehmen mit traditionellen Wirtschaftsbereichen vergeben und zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen von Phase XI organisiert. – „Innovation Camps“ haben 2017, 2018 und 2019 an der Schnittstelle von Kreativwirtschaft und anderen Branchen gearbeitet. Dabei wurden bzw. werden in kuratierten, mehrtägigen Veranstaltungen Vertreterinnen und Vertreter der Kreativwirtschaft und anderer Branchen zusammengebracht, um konkrete Ideen/Geschäftsmodelle zu entwickeln, Entwicklungspartnerschaften anzustoßen und für die Potenziale der Kreativwirtschaft zu sensibilisieren. Neben der finanziellen Förderung ist nicht zuletzt die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Teil der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft . 11. Soll es in Zukunft noch Teilmarktdialoge der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft geben, und falls ja, nach welchen Kriterien, und von wem werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftigen Teilmarktdialoge ausgewählt ? 12. Wie wird sichergestellt, dass Kreative mit geringem Einkommen sich die Teilnahme an etwaigen zukünftigen Teilmarktdialogen leisten können? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11835 Die Bundesregierung plant einen Kreativ-Gipfel (Arbeitstitel), um die Innovationskraft der Branchen darzustellen und weitere Handlungsfelder zu identifizieren . Einzelne Teilmarktdialoge sind dabei vorstellbar. Der Fokus der Dialogarbeit liegt jedoch auf Themen-Veranstaltungen zur Kreativwirtschaft, die gemeinsame Fragestellungen aus verschiedenen Teilmärkten adressieren (z. B. Innovationspolitik ; Europa). Bezugspunkt für Teilmarktdialoge sind primär die Verbände der Kreativwirtschaft. 13. Wie rechtfertigen sich die steigenden Kosten für das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft vor dem Hintergrund, dass die konkrete Beratung Kreativer seit 2016 von den Ländern übernommen wird? Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes trägt wesentlich zur Umsetzung der Ziele der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung bei und ist bei allen genannten Handlungsfeldern personell und inhaltlich mit Veranstaltungen sowie mit wissenschaftlichen Begleitanalysen aktiv . Seit 2016 hat das Kompetenzzentrum neue übergeordnete Aufgaben übernommen . Die Ziele richten sich seit der Neuausrichtung auf die Bereiche Sichtbarkeit , branchenübergreifende Mehrwerte und Potenzialvermittlung. Dabei geht es auch darum, für die Gesamtbranche der Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig die Märkte zu erweitern. Um diese Ziele effektiv und nachhaltig zu erreichen , bedarf es einerseits eines großen überregionalen Veranstaltungsangebots, einer branchenübergreifenden Teilnehmerzusammensetzung und Themensetzung mit bundesweiter Strahlkraft sowie einer umfangreichen Vermittlungsarbeit an alle Zielgruppen, die u. a. Train-the-Trainer-Angebote beinhaltet. Außerdem hat sich auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass es für eine erfolgreiche Vermittlungs- und Impulsarbeit auf Bundesebene insbesondere auch neuartiger und innovativer Ansätze in Form von Labs, Experimenten und Erlebnisformaten unter Einbindung von anderen Branchen und Akteurinnen und Akteure bedarf. Die Ausgaben für das veränderte Angebot liegen gemäß Grundvertrag in gleicher Größenordnung wie in den Jahren zuvor. Die jeweils einmalige Erhöhung von Haushaltsmitteln in 2017 und 2018 wurde zur Erfüllung zuvor unvorhersehbarer Bedarfe genutzt und führten zu temporären Aufstockungen des Etats des Kompetenzzentrums . 14. Welche Kosten sind mit dem Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten, dem Programm Copiloten und der jährlichen Preisverleihung seit 2017 verbunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Wettbewerb „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland“ wird als Projektförderung über eine Zuwendung finanziert; Projektträger ist das u-institut. Die jährlichen Preisverleihungen wurden durch das BMWi organisiert und finanziert, teilweise in Form von so genannten „Start-Up-Nights der Kreativen“. Die Kosten für die Jahre schlüsseln sich wie folgt auf (in Euro, gerundet): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11835 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zuwendung bzw. Preisverleihung 2017 2018 2019 2020 Kultur- und Kreativpiloten VII (2016/2017) 166.100 Die Preisverleihung Kultur- und Kreativpiloten VII hat am 23.11.2016 stattgefunden. Kultur- und Kreativpiloten VIII (2017/2018) 321.000 163.500 Die Preisverleihung Kultur- und Kreativpiloten VIII hat am 27.2.2018 als Abendveranstaltung in kleinem Rahmen im BMWi stattgefunden. Finanziert wurde diese aus Projektmitteln des u-instituts. Kultur- und Kreativpiloten IX (2018/2019) 321.000 473.331 Die Preisverleihung Kultur- und Kreativpiloten IX hat am 20.2.2019 als Abendveranstaltung in kleinem Rahmen im BMWi stattgefunden; BMWi-Kosten: 80.300 Euro. Kultur- und Kreativpiloten X (2019/2020) 366.500 192.500 Die Preisverleihung Kultur- und Kreativpiloten X wird am 12.11.2019 als Abendveranstaltung im WECC (Westhafen-Center) stattfinden. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 130.000 Euro. Der Wettbewerb Co-Piloten wurde letztmalig 2014 als Zuwendung gefördert. 15. Welche Kosten sind mit dem Fellow-Programm des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2016 verbunden (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Kosten für das Fellows-Programm (jährlich drei thematische Umfragen, zwei Netzwerkveranstaltungen sowie Netzwerkmanagement) beliefen sich im Jahr 2016 auf 35 000 Euro sowie im Jahr 2017 auf 56 600 Euro. In 2018 und 2019 fielen 85 960 Euro (inklusive Gesamtpublikation für die Jahre 2016 bis 2018) bzw. 21 400 Euro (anteilig bis 30. Juni 2019) an. 16. Wofür werden die in der Bereinigungssitzung des Haushalts 2019 beschlossenen zusätzlichen Mittel von 5 Mio. Euro zugunsten der „Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte“ konkret verwendet (bitte einzeln auflisten)? Der Gesamtetat 2019 im Titel 0902 686 06 Potentiale in der Dienstleistungswirtschaft , Unterteil 1 „Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte“, beträgt 7 786 000 Euro. Die Mittelverwendung ist zurzeit wie folgt vorgesehen bzw. eingeplant (in Euro, gerundet): Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes 4 316 000 (inkl. erfolgter Aufstockungen), Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten Deutschland IX und X (inkl. Preisverleihungen) 1 050 000, Musikexportförderung (SXSW Austin/Texas) 305 000, anteilige Unterstützung BMWi-Exportförderung (Markterschließungsprogramm) 150 000, Deutscher Wirtschaftsfilmpreis des BMWi (inkl. Durchführung und Preisverleihung) 318 000, „Kreativ-Gipfel“ BMWi/BKM am 13. November 2019 in Berlin (Arbeitstitel , Nachfolgeveranstaltung der Jahreskonferenzen der Initiative Kulturund Kreativwirtschaft) 270 000. Für weitere Maßnahmen, um der Branche Gesicht und Gewicht zu geben bzw. diese zielgruppenspezifisch anzusprechen, sind ca. 890 000 Euro eingeplant. Derzeit wurden bzw. werden in 2019 rund 7 300 000 Euro ausgegeben bzw. sind verplant. Zu den Kosten für das Internetportal wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11835 17. Strebt die Bundesregierung an, die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft mit weiteren Mitteln im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 auszustatten, und wenn ja, kann die Bundesregierung die Höhe bereits beziffern? Der erhöhte Etat soll fortgeschrieben werden. 18. Welche Kosten verursachte das Internetportal der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2017, und wie hoch sind seit 2011 die Zugriffszahlen im monatlichen Durchschnitt? Das Onlineportal der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft – www.kulturkreativ -wirtschaft.de – hat folgende Kosten für die inhaltliche Redaktion und technisch/logistische Pflege verursacht: 204 000 Euro im Jahr 2017 (inkl. Relaunch der Website), 122 000 Euro im Jahr 2018 und 55 000 Euro im Jahr 2019 (bis 10. Juli). Der monatliche Durchschnitt der Zugriffszahlen auf das Portal liegt zurzeit bei rund 14 000 Klicks. 19. Welche Ergebnisse hat der Bereich „Wissenschaftliche Analyse“ im Rahmen des „Research Ventures Creative Economies“ mit dem Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft seit 2017 erarbeitet, und welche Kosten sind dafür seit 2017 entstanden? Die Ergebnisse des Jahres 2017 wurden von Herrn Michael Söndermann (Kultur Wirtschaft Forschung [KWF]) verantwortet und eigenständig erstellt. In Anlehnung an den Auftrag wurden dabei folgende Ergebnisse erarbeitet: 1 internationales Fachpanel 1 Dossier Trends der globalen Kultur- und Kreativwirtschaft 1 Dossier Kultur-/Kreativ-/Digitalindex 1 Dossier Spillover in der Kultur- und Kreativwirtschaft 1 Dossier Arbeitsmarkt/-umfeld für Kultur-/Kreativunternehmen Die für den Bereich Wissenschaftliche Analysen an Herrn Michael Söndermann für die Erstellung der genannten Ergebnisse geflossenen Mittel betrugen im Jahr 2017 78 000 Euro. 2018: Das Research Venture Creative Economies produzierte/führte durch in Abstimmung mit der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Kompetenzzentrum insbesondere ein Non-Paper zu unternehmerischen Strategien, ein Non-Paper zu Wertschöpfungsdimensionen, ein Non-Paper zu Narrative Strategien, eine Konzeptpapier-Publikation, ein Fachgespräch, eine internationale Fachkonferenz sowie eine Publikation (Dokumentation der Fachkonferenz). Das Research Venture erhielt für seine Arbeit in 2018 Mittel in Höhe von 78 000 Euro. 2019: Im ersten Halbjahr 2019 wurden vom Research Venture folgende Ergebnisse erstellt : 1 Memo (als Weiterentwicklung des Formats Non-Paper) 1 Konzeption internationale Fachkonferenz Im zweiten Halbjahr wird eine internationale Fachkonferenz durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11835 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zusätzlich wurde das Research Venture im Rahmen der Zusatzmaßnahmen des Kompetenzzentrums mit der Erstellung, Durchführung und Auswertung einer internationalen Befragung zur Frage, wie die positiven Aspekte der Kultur- und Kreativwirtschaft für andere Politikfelder thematisiert bzw. visualisiert werden sollen beauftragt. Der Abschluss aller Maßnahmen wird fristgerecht zu Ende 2019 erfolgen. Das Budget für die Unit „Wissenschaftliche Analyse“ des Kompetenzzentrums beträgt im Jahr 2019 inkl. der Zusatzmaßnahme 128 400 Euro. 20. Zieht die Bundesregierung Schlüsse aus dem Vorschlag der Sozialwissenschaftlerin Lisa Basten (vgl. Protokoll 18/82 der Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages vom 26. April 2017), dass die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft einen runden Tisch finanzieren sollte, um die diversen Interessenvertretungen der Kreativen aus den verschiedenen Branchen zusammenzubringen und sie in die Lage zu versetzen, zu aktuellen politischen Fragestellungen, die die Branche betreffen, gemeinsame Stellungnahmen zu entwickeln? Wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 21. Welche Konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie „Digitale Verwertungsformen in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Auswirkungen auf die Künstlersozialversicherung“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/ Forschungsberichte/fb521-digitale-verwertungsformen-in-derkultur -und-kreativwirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Dezember 2018, Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS –), umzusetzen – wie beispielsweise die Forderung der Autoren, dass Plattformen , die im Wertschöpfungswandel an Bedeutung gewinnen, auch zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden müssten –, um die soziale Absicherung von Kulturschaffenden und Kreativen zu verbessern (bitte detaillierte Maßnahmen mit eventuellen unterlegten Fördersummen aufführen)? Mit der angesprochenen Studie liegt erstmals eine systematische Überblicksdarstellung des aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstands zu dem Thema vor. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse des Forschungsprojekts im Austausch mit Praxis und Verwaltung einer vertieften Prüfung unterziehen, auch im Hinblick auf eventuelle gesetzgeberische Maßnahmen. Dies gilt insbesondere für die Überlegungen der Autoren zur Einbeziehung von Plattformen, die ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, in die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz , wobei allerdings eine Reihe komplexer rechtlicher und praktischer Fragen ungeklärt sind. Inländische Plattformen sind dagegen schon heute grundsätzlich in diese Abgabepflicht einbezogen. 22. Welche Verbände und sonstige Interessensvertretungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzurechnen (bitte auflisten)? Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist von diversen Einzelthemen mit einer Vielzahl von Interessengeflechten geprägt. Eine systematische, aber nicht abschließende Liste von Verbänden und Interessensvertretungen ist in dem von ZEW und Fraunhofer ISI im Auftrag des BMWi erstellten Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft 2018 (Langfassung) auf Seite 204-208 zu finden (www.bmwi. de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/monitoringbericht-kultur-und-kreativ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11835 wirtschaft-2018.html; eine Aktualisierung dieser Liste ist im Zug des nächsten Monitoringberichts im Spätherbst 2019 vorgesehen). Ein Großteil der Verbände, die außerdem regelmäßig von der Bundesregierung eingebunden werden, sind im Deutschen Kulturrat organisiert (Übersicht: www. kulturrat.de/ueber-uns). Je nach betroffenem Einzelthema konsultiert die Bundesregierung aber auch Verbände und sonstige Interessensvertretungen darüber hinaus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333