Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11839 19. Wahlperiode 22.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11403 – Wissenschaftsfreiheit als Grundlage der akademischen Zusammenarbeit mit China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist zentraler Bestandteil menschlicher Freiheit. Sie ist Voraussetzung für die Entwicklung neuer Perspektiven auf unser Zusammenleben und kreativer Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit. Diese Freiheit wird aber nicht in allen Staaten gewährleistet. Auch in der Volksrepublik China gibt es immer wieder Eingriffe in die Arbeit von Forscherinnen und Forschern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) spricht in seiner China-Strategie von 2015 von einer „starken Top-Down-Steuerung“ der Wissenschaft sowie „Kompetenzüberschreitungen “ seitens der Politik (S. 34). Hinzu kommen zahlreiche Übergriffe auf Studierende und Forschende, wie sie beispielsweise das Netzwerk Scholars at Risk dokumentiert und aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine stärkere Fokussierung der deutschen Außen- und Menschenrechtspolitik auf die Förderung der Wissenschaftsfreiheit weltweit geboten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6426). Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen, dass die Wissenschaftskooperation zwischen China und Deutschland seit 1978 beständig wächst. Dies kann einen Beitrag zur Bewältigung der großen Herausforderungen wie Klimakrise, Umweltverschmutzung, Artensterben oder Digitalisierung sowie zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit in China leisten. Doch dafür müssen nach Ansicht der Fragesteller Leitlinien von Wissenschaftsfreiheit und die Einhaltung guter wissenschaftlicher Standards tatsächlich die Grundlage der Zusammenarbeit sein (vgl. China-Strategie, S. 32). Das bedeutet auch, dass die Arbeit chinesischer und ausländischer Forscherinnen und Forscher und Wissenschaftsorganisationen in China ohne staatlichen Druck und Einmischung möglich sein muss. Ebenso muss gewährleistet werden, dass durch die – an sich begrüßenswerten – Kooperationen keine strukturellen Abhängigkeiten oder Einflussmöglichkeiten durch den chinesischen Staat auf die Themensetzung deutscher Wissenschaftseinrichtungen hierzulande entstehen. Gerade angesichts der umfassenden Zensur in bestimmten Themenbereichen ist es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wichtig, dass hierzulande weiterhin eine starke, unabhängige Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11839 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode China-Expertise in der Sinologie sowie anderen Fachbereichen besteht, die intensiv mit chinesischen Partnerinnen und Partnern kooperiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) heißt es „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Das Grundgesetz will, dass sich Wissenschaft, Lehre und Forschung frei von staatlichen Eingriffen entwickeln können. Es schützt Wissenschaftler, Lehrende und Forschende. Diesen Verfassungsauftrag hat jede Bundesregierung stets neu zu erfüllen und dabei die Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu berücksichtigen. Es ist die Verpflichtung der Bundesregierung , die Wissenschaftsfreiheit zu schützen und ihr Freiräume zu geben. Die Bundesregierung tritt daher im Rahmen der internationalen Wissenschaftszusammenarbeit für die Freiheit der Wissenschaft, für Transparenz und Offenheit, für die Integrität der Forschung und für gute wissenschaftliche Praxis ein. Herausforderungen wie Klimawandel, nachhaltige Energieversorgung, Ernährungssicherheit oder Migration machen nicht an Landesgrenzen halt und kein Land kann alleine Lösungen finden. 1. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung die Lage der Wissenschaftsfreiheit in China, wie hat sich diese seit 2015 verändert, und auf welche Grundlagen stützt sie diese Einschätzung? Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Sicherheitsorgane wachen darüber, dass wissenschaftliche Publikationen und Äußerungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit der offiziellen Linie des „Sozialismus chinesischer Prägung in der Neuen Ära“ in Übereinstimmung stehen. Diese Durchsetzung der Parteilinie hat sich in allen Feldern, auch im Bereich der Wissenschaftsfreiheit in China, seit 2015 verschärft. 2. Welche neuen Gesetze, Richtlinien und sonstigen staatlichen Vorgaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 in China verabschiedet, die Räume für ein unabhängigeres Arbeiten von chinesischen Wissenschaftlern weiter erschweren? Der Führungsanspruch der KPCh auch im Bereich Wissenschaft und Bildung ist beim 19. Parteitag im Oktober 2017 und seitdem immer wieder mündlich von führenden Persönlichkeiten der KPCh und der chinesischen Staatsführung erhoben worden. Förmliche Gesetze zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit seit 2015 sind der Bundesregierung nicht bekannt. 3. Inwiefern wurden die in der China-Strategie des BMBF genannten „Risiken für Deutschland“ (S. 34) seit 2015 systematisch überprüft, welche Ergebnisse liegen dazu vor, und inwiefern wurden diese in eine „Weiterentwicklung und Anpassung der Strategie“ (S. 8) einbezogen? Mit dem Monitoring-Bericht der asiatisch-pazifischen Region (APRA Performance Monitoring) liegt eine systematische Erhebung zur Entwicklung der Forschungs - und Innovationslandschaften in Asien/Pazifik, mit Schwerpunkt China und deren Bedeutung für Deutschland vor. Informationsasymmetrien, die neben anderen Faktoren eine der wichtigsten Herausforderungen bzw. Risiken bei der Kooperation mit China darstellen, können durch ein regelmäßiges Monitoring der chinesischen Forschungs- und Innovationslandschaft reduziert werden. Weitere Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11839 Risiken können durch den Aufbau von China-Kompetenz minimiert werden (siehe Antwort zu Frage 16). Die Bundesregierung steht hierzu kontinuierlich in engem Kontakt und Austausch mit der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen (Allianz), um auf neueste Entwicklungen in der Kooperation mit chinesischen Partnern mit einem kohärenten Ansatz zu reagieren. 4. Inwiefern überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Grundprinzipien und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis im Rahmen internationaler Wissenschaftskooperationen, und welche Schlüsse zieht sie hinsichtlich der Zusammenarbeit mit China insbesondere in den Bereichen a) der Offenheit wissenschaftlicher Auswahlprozesse und der Transparenz über das Zustandekommen von Förderentscheidungen (S. 33), b) „ungünstiger Rahmenbedingungen“ für ausländische Bewerberinnen und Bewerber und „einseitigen ungewollten Technologietransfer“ (S. 37), c) der unzureichenden Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch Stakeholder -Dialoge (S. 34), d) ideologische Prägung bestimmter Forschungsinhalte (S. 56) und e) politische Kontrolle und Zensur (S. 56)? Die Bundesregierung fordert von den Akteuren der Wissenschaft ein, dass bei jeglicher Art der wissenschaftlichen Kooperation die Grundprinzipien und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befolgt werden. Die Einhaltung der gängigen Prinzipien und Regeln obliegt den handelnden Akteuren selbst und wird nicht von der Bundesregierung überprüft (Artikel 5 Absatz 3 GG). Die Bundesregierung verweist auf Empfehlungen und Verhaltensrichtlinien sowohl deutscher als auch internationaler Akteure, die zum Thema guter wissenschaftlicher Praxis veröffentlicht haben (siehe z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Denkschrift (3. Juli 2013), European Science Foundation (ESF)/All European Academies: The European Code of Conduct for Research Integrity (27. April 2011)). In der bilateralen Forschungskooperation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerten beide Seiten Forschungsprojekte nach den jeweiligen nationalen Vorschriften und Regeln. Jede Seite erstellt eine Rangliste mit förderungswürdigen Projekten und danach werden gemeinsam Projekte ausgewählt . Dieser Prozess wird dokumentiert. Für Forschungsprojekte zwischen ausländischen Partnern und Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland können im Einzelfall Genehmigungserfordernisse für die Ausfuhr von Waren und Technologien einschlägig sein. Über die exportkontrollrechtlichen Regelungen hinaus sollten deutsche Wissenschaftseinrichtungen aus Sicht der Bundesregierung Sorge tragen, dass es nicht zu unerwünschten Abflüssen von Wissen aus Deutschland kommt, das etwa zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11839 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Freiheit der Wissenschaft und Standards für gute wissenschaftliche Praxis gewährleistet sowie Freiräume für „die Vermittlung kreativen Denkens“ (S. 35) im Rahmen der Chinesisch- Deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften (CDHAW), dem Chinesisch-Deutschen Hochschulkolleg (CDHK) sowie anderer bilateraler Bildungs- und Wissenschaftskooperationen ausreichend gewährleistet? In den meisten chinesisch-deutschen Bildungs- und Wissenschaftskooperationen werden aus Sicht der Bundesregierung die Freiheit der Wissenschaft und gute wissenschaftliche Praxis eingehalten. Der Bundesregierung ist eine Ausnahme bekannt. Es wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage im Thüringer Landtag, Drucksache 6/6017 vom 3. August 2018 verwiesen: „Die Landesregierung bedauert die Verschlechterung der Beziehungen zwischen der Tongji University und der Bauhaus-Universität Weimar im Zusammenhang mit den Reaktionen auf die Verleihung des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar.“ Um die Freiräume bilateraler Hochschul- und Wissenschaftskooperationen zu schützen, hat die Bundesregierung diesen Fall mehrfach hochrangig in politischen Gesprächen mit der chinesischen Seite thematisiert. 6. Welche Anlaufstellen bestehen für Betroffene aus Wissenschaft und Wirtschaft , wenn die oben genannten Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in der bilateralen Zusammenarbeit verletzt werden oder bei Verletzungen im Bereich forschungsrelevanter Rechtsfragen wie etwa Patentrechte oder den Schutz persönlicher Daten? Erste Anlaufstellen sind die Auslandsvertretungen der deutschen Bundesregierung in der Volksrepublik China, das Netzwerk der Auslandshandelskammern in China und die Außenstellen der Wissenschafts- und Mittlerorganisationen. a) Reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, um die in der China- Strategie genannten „Risiken“ zu vermeiden? Die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis und spezifische Rechtsfragen liegen im Verantwortungsbereich der handelnden Akteure selbst. Wichtig für diese ist, von vorneherein klare Regelungen/Vereinbarungen mit den chinesischen Partnern zu treffen. b) Inwiefern ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, wie etwa im China-Monitor des Mercator Institute for China Studies (S. 71) empfohlen , geplant? Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle/Beratungsbüro wird zwischen BMBF, Auswärtigen Amt (AA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Allianz diskutiert. 7. Wie viele Sitzungen des „Gesprächskreises China“ des BMBF (S. 44) haben seit 2015 stattgefunden (bitte mit Angabe des Datums sowie der teilnehmenden Organisationen auflisten), und in wie vielen dieser Sitzungen wurden Fragen zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und die Verletzung guter wissenschaftlicher Standards thematisiert, und welche neuen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen konnten dabei gewonnen werden? Seit 2015 haben zwei Sitzungen des Gesprächskreises China des BMBF stattgefunden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11839 Teilnehmende Organisationen am 2. Mai 2017: BMBF, Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK), Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), DLR Projektträger (DLR-PT), Forschungszentrum Jülich (FZJ), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Kultusministerkonferenz (KMK), Leibniz- Gemeinschaft (WGL), Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften (Leopoldina), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Projektträger Jülich (PTJ), Projektträger Karlsruhe (PTKA), Studienstiftung des deutschen Volkes. Teilnehmende Organisationen am 18. Mai 2018: AA, BMBF, AvH, DFG, GIZ, DAAD, DLR-PT, FZJ, FhG, HGF, HRK, WGL, Leopoldina, Max-Weber Stiftung (MWS), MPG, PTJ, PTKA, VDI TZ. 8. Was ist der Umsetzungsstand des gemeinsamen „Internationalen Kollegs für Geistes- und Sozialwissenschaften“ in China (S. 57), und inwiefern ist die „ideologische“ Prägung und „die Gefahr einer politischen Kontrolle bzw. Zensur“ (S. 56) dabei ein Hindernis? a) Welche Schwerpunktthemen wurden für die Bearbeitung am Kolleg bislang gemeinschaftlich ausgewählt? b) Welche Schwerpunktthemen wurden jeweils von der deutschen und der chinesischen Seite vorgeschlagen? Ein deutsch-chinesisches Universitätskonsortium um die Freie Universität Berlin und die Peking University (Beida) hat am 7. Januar 2019 einen Förderantrag zum Aufbau eines Maria Sibylla Merian Centre in China vorgelegt. Der Antrag wurde am 27. März 2019 von einer internationalen Expertenkommission begutachtet. Die Gutachter haben sich aus inhaltlichen und strukturellen Gründen einstimmig gegen eine Förderung ausgesprochen. Allerdings sah das Gutachtergremium weiterhin dringenden Bedarf für eine intensivere deutsch-chinesische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Das BMBF prüft derzeit die Umsetzung . 9. Ist eine Neuauflage der China-Strategie nach 2020 geplant? a) Wenn ja, mit Vertreterinnen und Vertretern aus welchen Gesellschaftsbereichen haben dazu bereits Konsultationen stattgefunden bzw. sind geplant ? b) Wenn nein, warum nicht? c) In welcher Form finden ein Monitoring und eine Evaluierung der Umsetzung der in der China-Strategie 2015 bis 2020 festgehaltenen 35 Maßnahmen statt, und inwiefern fließen diese ggf. in eine Neuauflage der Strategie ein? d) Welchen Einfluss hat die sich in den vergangenen Jahren verschärfende Menschenrechtslage in China auf die thematische Schwerpunktsetzung einer ggf. Neuauflage der China-Strategie des BMBF? Die China-Strategie des BMBF ist bis Ende 2020 gültig. Die Frage einer Neuauflage , des Inhalts einer Neuauflage, einschließlich der Evaluationsfrage, wird zu gegebener Zeit entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11839 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Löschung bestimmter Artikel aus den Angeboten von Wissenschaftsverlagen wie Springer Nature (www.forschung-und-lehre.de/politik/professoren-trennen-sich-von-springernature -1071/) auf Druck der chinesischen Regierung, und sieht sie solche Eingriffe als Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit über die Grenzen Chinas hinaus? Als Unternehmen sind wissenschaftliche Verlage frei in ihren Entscheidungen, was die Zugänglichkeit der bei ihnen veröffentlichten Artikel betrifft. Die Bundesregierung misst der Freiheit von Wissenschaft und Forschung sowie der freien Möglichkeit des Einzelnen, sich über wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren , großen Wert bei; vor diesem Hintergrund beobachtet die Bundesregierung Entwicklungen wie die im zitierten Artikel aufmerksam. 11. Was ist der Bundesregierung über Einschüchterungen von chinesischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland durch chinesische Behörden bekannt, sowie von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zu China forschen? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach chinesische Behörden versuchen , sowohl chinesische Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland als auch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler , die zu China forschen, in ihrem Handeln zu beeinflussen. 12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Ablehnung von Visaanträgen sowie die Beschränkung oder den Entzug von Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende oder Forschende durch die chinesische Regierung aufgrund bestimmter Forschungsinhalte oder öffentlicher Äußerungen? Inwiefern sind davon DAAD-geförderte Studierende oder Forschende betroffen ? Die Bundesregierung hat Kenntnis von einem in der medialen Berichterstattung thematisierten Einzelfall. Darüber hinaus erhält die Bundesregierung keine systematische Kenntnis über die Ablehnung von Visumanträgen für Studierende oder Forschende aufgrund bestimmter Forschungsinhalte oder öffentlicher Äußerungen . Dem DAAD sind abgesehen von dem einen genannten Fall einer Nicht-Verlängerung eines Studierendenvisums keine Fälle bekannt. 13. Welche sonstige Kenntnis besitzt die Bundesregierung über zunehmend schwierige Rahmenbedingungen für ausländische Studierende oder Forschende in China, beispielsweise durch neue Gesetze, Reisebeschränkungen oder sonstige staatliche Vorgaben? Die Auswahl von Forschungsthemen auch für ausländische Gastwissenschaftler in China wird zunehmend in Richtungen gelenkt, die als strategische Forschungsbereiche von Interesse sind (z. B. Quantenphysik, Künstliche Intelligenz, Lebenswissenschaften ). Vorlesungsinhalte (inkl. Lehrmaterialien) auch ausländischer Gastwissenschaftler werden von den Fakultäts- oder Universitätsleitungen Vorprüfungen unterzogen und Forschungs- und Lehrinhalte auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der KPCh kontrolliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11839 14. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über Warnungen von Sicherheitsbehörden vor „Spionage-Versuchen“ durch Konfuzius-Institute an Universitäten (FAZ, 2. Mai 2018, „Mit Konfuzius zur wissenschaftlichen Vormacht“)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Schließung von Konfuzius-Instituten auf Grundlage von Vorwürfen der Verletzung von Lehr- und Wissenschaftsfreiheit, beispielsweise in Schweden oder den USA (Schweden: www.scmp.com/news/china/article/1677976/swedish-universitysevers -ties-confucius-institute; USA: www.insidehighered.com/news/2019/ 01/09/colleges-move-close-chinese-government-funded-confucius-institutesamid -increasing)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. 16. Besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Annahme, dass der chinesische Staat Einfluss auf die Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialen an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Bedarf, die Förderung von „China-Kompetenz in sprachlicher und interkultureller Hinsicht“ (China- Strategie, S. 39) jenseits der Konfuzius-Institute in der Wissenschaft zu stärken ? Das Programm der Konfuzius Institute wird von der offiziellen außenpolitischen Kulturorganisation Hanban („Institut für chinesische Sprachausbildung“) gesteuert . Das Hanban ist direkt der Zentralen Propagandaabteilung der KPCh unterstellt (d. h. dem Büro für Auslandspropaganda). Im Staatsapparat ist das Hanban dem Bildungsministerium zugeordnet. Im Leitungsrat von Hanban sind zwölf Staatsministerien und staatliche Behörden vertreten, darunter das State Council Information Office (SCIO) und das Außenministerium. Konfuzius Institute stehen zumeist unter der Leitung einer Doppelspitze aus Gastuniversität und einem chinesischem Co-Direktor. Auch an der Finanzierung der Konfuzius Institute ist Hanban maßgeblich beteiligt. Ausreichende China-Kompetenz in Deutschland ist eine Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Beziehungen in allen Bereichen im deutschen Sinne gestaltet werden können. Das BMBF hat 2017 eine gemeinsame Initiative mit KMK und AA zur Förderung der China-Kompetenz angestoßen. Das Ziel der Initiative ist es, in allen Bereichen (Schule, Berufsbildung, Hochschule/Wissenschaft/Forschung) gemeinsame und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern für mehr China-Kompetenz in Deutschland zu etablieren. Das BMBF fördert daher aktuell elf innovative Konzepte zum Ausbau der China-Kompetenz an deutschen Hochschulen. Weitere Vorhaben zur Förderung sprachlicher und interkultureller Inhalte an Schulen sind gemeinsam mit der KMK, dem AA und der Mercator Stiftung in Planung. Weiterhin ist der Ausbau von Stipendienprogrammen zur Förderung von China-Aufenthalten und Sprachkursen geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11839 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Besteht aus Sicht der Bundesregierung Anlass zur Annahme, dass der chinesische Staat durch die Finanzierung von Dozierendenstellen oder Stiftungsprofessuren Einfluss auf Lehr- und Forschungsinhalte an Hochschulen hierzulande nimmt (vgl. ZEIT Campus, 22. November 2017, „Konfuzius nimmt Anlauf“)? Soweit der Bundesregierung bekannt, handelt es sich bei den derzeit vom chinesischen Staat in Deutschland finanzierten Dozierendenstellen bzw. Stiftungsprofessuren um rein sprachwissenschaftliche Lehrstühle. Erkenntnisse, die Anlass zu der Annahme bieten, dass der chinesische Staat hierbei Einfluss auf Lehr- und Forschungsinhalte im Sinne der Fragestellung nehmen könnte, liegen der Bundesregierung nicht vor. 18. Welche Folgen hatte das Inkrafttreten des Gesetzes über ausländische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) 2017 in China für die bilaterale Wissenschaftskooperation , und inwiefern waren deutsche Wissenschaftsorganisationen betroffen? Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Regulierung von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verursachte für deutsche Wissenschaftsorganisationen mit Repräsentanzen in China erhebliche technisch-administrative Schwierigkeiten (Steuern, Visa, Beschäftigung von Entsandten). Diejenigen deutschen Wissenschaftsorganisationen, die auf Grundlage des Gesetzes registriert sind, müssen intensive Genehmigungs- und Überwachungsverfahren durchlaufen, die ihre inhaltliche Arbeit einschränken und große Personalkapazitäten binden. Andere deutsche Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen, die nicht auf Grundlage des Gesetzes in China arbeiten, sehen sich ähnlichen administrativen Hürden gegenüber. 19. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Kooperationen deutscher Wissenschaftseinrichtungen mit Institutionen die den Streitkräften der Volksrepublik China zuzurechnen sind, einschließlich solcher die international unter anderen Namen agieren (wie beispielsweise das „Xi’an Research Institute of High Technology“ oder das „Zhengzhou Institute of Surveying and Mapping“, www.aspi.org.au/report/picking-flowers-making-honey)? Die Bundesregierung kennt die in der genannten Studie ausgewerteten Publikationen . Besonders betroffene Hochschulen und Forschungsorganisationen wurden von der Bundesregierung dafür sensibilisiert, in diesem Bereich aufmerksam zu sein und, wo nötig, ihre Compliance-Strukturen unter Berücksichtigung der einschlägigen exportkontrollrechtlichen Regelungen zu überprüfen und ggf. zu stärken . Dabei wurden auch die betroffenen Landeswissenschaftsministerien beteiligt . Die Bundesregierung hat auch öffentlich auf Risiken aufmerksam gemacht (https://twitter.com/BMBF_Bund/status/1073560511365697537) und das Thema bereits vorher bei vielen Anlässen mit Vertretern der Wissenschaft aufgegriffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11839 20. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Gründe, die grundsätzlich gegen solche Kooperationen sprechen, insbesondere wenn diese durch öffentliche Gelder aus Deutschland (mit)finanziert werden? Wenn nicht, welche Werte und Standards sollten aus Sicht der Bundesregierung die Grundlage solcher Kooperationen mit militärnahen Institutionen bilden? 21. Besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, die Informationsund Beratungsangebote für Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszubauen , damit diese nicht unbeabsichtigt Kooperationen mit militärnahen Institutionen eingehen, wenn diese unter anderem Namen agieren (www. aspi.org.au/report/picking-flowers-making-honey)? Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Deutsche Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen sollten aus Sicht der Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass es nicht zu unerwünschten Abflüssen von Wissen aus Deutschland kommt, das zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnte. Für Forschungsprojekte zwischen ausländischen Personen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland können darüber hinaus im Einzelfall Genehmigungserfordernisse für die geplante Ausfuhr von Waren und Technologien einschlägig sein, ebenso wie für hierauf bezogene Dienstleistungen oder Maßnahmen der technischen Unterstützung; das betrifft auch Kooperationen mit China. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ebenso verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des EU-Rechts zu Dual-Use-Gütern, Sanktionen und Embargos , des Kriegswaffenkontrollgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen einzuhalten. Um Wissenschafts - und Hochschuleinrichtungen für die Ausfuhrkontrollbestimmungen zu sensibilisieren, wurde ein Handbuch veröffentlicht (Exportkontrolle und Academia , 2019, www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/ Ausfuhrkontrolle/Academia/ academia_node.html). Sensibilisierungsveranstaltungen des BMWi und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sprechen gezielt Forschungseinrichtungen und Hochschulen an. Die geplanten Beratungen (siehe Antwort zu Frage 6b) sollen Akteure aus der Wissenschaft, u. a. zur Dual-Use-Thematik sensibilisieren und dabei auch auf vorhandene Beratungsangebote hinweisen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333