Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/119 19. Wahlperiode 22.11.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hagen Reinhold und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/42 – Schäden an der Bundesautobahn 20 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesautobahn 20 wurde von 1992 bis 2005 als Projekt 10 der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit geplant und gebaut. Seit der Fertigstellung traten bisher auf diversen Teilstücken Schäden auf. Im September 2017 sackte ein Teilstück nahe der Anschlussstelle Tribsees ab. Seit Ende Oktober 2017 ist dieses Teilstück in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt . Die fragestellende Fraktion möchte insbesondere darüber Kenntnisse erlangen , welche weiteren Teilstücke aufgrund ähnlicher baulicher oder geographischer Bedingungen ebenfalls gefährdet sein könnten. Weiterhin möchte die fragestellende Fraktion wissen, welche Auswirkungen durch die Sanierung auf das sensible Naturgebiet (u. a. Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, FFH-Gebiet) im Trebeltal zu erwarten sind. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursache des Bruchs des oben beschriebenen Teilstücks der Bundesautobahn 20 vor? Mittels einer derzeit laufenden Baugrunduntersuchung werden der Ist- Zustand und die Gegebenheit des Baugrundes im Bereich des Autobahnteilstückes untersucht und die Ursache des Bruchs (Böschungsbruch) erkundet, um bautechnische Lösungen für eine neue sichere Gründung der A 20 entwickeln zu können. Belastbare Erkenntnisse bleiben dem Ergebnis der Baugrunduntersuchung vorbehalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/119 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Auf welchen weiteren Abschnitten der Bundesautobahn 20 wurde in welchem Umfang aus ähnlichen Baugründen und/oder mit ähnlichen Verfahren gebaut? 3. Wird aufgrund der in Tribsees aufgetretenen Schäden derzeit an weiteren Abschnitten der Bundesautobahn 20 die Stabilität oder der Baugrund geprüft ? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die A 20 quert in ihrem Verlauf eine Vielzahl von Bach- und Flusstälern mit z. T. ähnlichen Baugrundverhältnissen. Abhängig von den angetroffenen individuellen Verhältnissen wurde die Autobahn unterschiedlich gegründet. Das bei Tribsees zum Einsatz gekommene Verfahren ist an keiner anderen Stelle der A 20 zum Einsatz gekommen. Ein Indikator für Schäden wäre darüber hinaus das leichte Absenken der Fahrbahn. Dies ist im gesamten Verlauf der A 20 nur in Tribsees festzustellen gewesen. Für weitere Überprüfungen des Baugrundes in anderen Bereichen der A 20 besteht deshalb keine Veranlassung. 4. Wie groß sind die Eingriffe im Talraum bei einer möglichen Sanierung der Bundesautobahn 20 durch ein anderes als das ursprünglich gewählte umweltschonende Bauverfahren auf das FFH- und das europäische Vogelschutzgebiet im Trebeltal? Die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern plant, die Sanierung der A 20 nach derzeitigem Kenntnisstand außerhalb des FFH-Gebietes und des europäischen Vogelschutzgebietes „Trebetal“ zu realisieren . Das bedeutet, dass nur die vorhandene Trasse der Autobahn, die außerhalb des Schutzgebietes liegt, für die Instandsetzung genutzt wird. 5. War das gewählte Bauverfahren der Gründung der Fahrbahn damals Teil einer Auflage zum Bau der Bundesautobahn 20 an diesem Gebiet? Sind neue Prüfungen zur Erlangung des Baurechts bei der Sanierung nötig? Nein. 6. Sind bei der damaligen Planung der Bundesautobahn 20 alternative Streckenführungen berücksichtigt worden, bei der die Strecke nicht dieses Gebiet durchquert? Wenn ja, welche Kriterien haben zur Entscheidung für die aktuelle Streckenführung der Bundesautobahn 20 geführt? Bei der Linienfindung, die dem damaligen Planfeststellungsverfahren vorausging , wurden mehrere Linien für die A 20 geprüft und bewertet. In einem langwierigen Abstimmungs- und Genehmigungsprozess ist eine Trasse gewählt worden , die die geringste Auswirkung auf die sensible Umwelt in diesem Gebiet hatte. Vor dem anschließenden Planfeststellungsverfahren wurde der Trassenverlauf verfeinert und nach durchgeführten Anhörungen von Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Verbänden und Betroffenen aus der Region planfestgestellt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/119 7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die zu erwartenden Kosten der Wiederherstellung der Bundesautobahn 20 bei Triebsees vor? Aussagen über die zu erwartenden Kosten lassen sich erst nach Abschluss der Baugrunduntersuchung und der darauf aufbauenden Planung der Wiederherstellung der A 20 treffen. 8. Mit welchem Zeitrahmen der Wiederherstellung der Bundesautobahn 20 bei Triebsees rechnet die Bundesregierung, und wie viel Zeit davon wird eine Umleitungsstrecke über benachbarte Dörfer den Verkehr aufnehmen müssen ? Ziel ist die schnelle Errichtung einer Behelfsbrücke auf der Richtungsfahrbahn Stettin. Bis Sommer 2018 soll diese Maßnahme realisiert sein, um die betroffenen Gemeinden vom Umleitungsverkehr zu entlasten. Die Behelfsbrücke wird mit einem Fahrstreifen pro Richtung auf der Bundesautobahn passierbar sein. Der Zeitbedarf für die Instandsetzung kann erst nach Vorliegen der momentan noch laufenden Baugrunderkundungen und Untersuchungen bewertet werden. 9. Sind Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Anwohner der Umleitungsstrecken geplant? Der Umleitungsverkehr der A 20 wird gemäß § 14 Absatz 1 FStrG über Landesund Kreisstraßen geleitet. Der Gesetzgeber hat diesen gewidmeten Straßen die Aufgabe zur Ableitung des Verkehrs zugewiesen. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und der Verkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen wird versucht, die Lärmbelästigung zu reduzieren. Beispielsweise wurde für die Ortslage Langsdorf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333