Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11906 19. Wahlperiode 24.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11358 – Klimaziele für Europa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die nächste EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland steht für das zweite Halbjahr 2020 an (www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/ praesidentschafts-liste/). Unklar ist, ob und inwieweit Deutschland an die Ergebnisse seiner letzten Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2007 anknüpfen will: Auf der Agenda sollte damals u. a. die gemeinschaftliche Energieund Umweltpolitik stehen. Jüngst hat sich die Bundesregierung zum Ziel der Klimaneutralität in Europa bekannt (www.taz.de/Schaerfere-Klimaziele-fuerdie -Wirtschaft/!5600558/). Eine europäische CO2-Steuer wurde aber bislang von der Bundesregierung als Beitrag zur Energie- und Umweltpolitik ausgeschlossen (www.zeit.de/ wirtschaft/2019-04/klimawandel-co2-steuer-treibhausgase-eu-kommissarfrans -timmermans). Osteuropäische Mitgliedstaaten, wie z. B. Polen, sehen in der Atomkraft einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz (www.welt.de/politik/ ausland/plus193670033/Osteuropa-Renaissance-der-Atomkraft.html). Laut einer Harvard-Studie soll der Ausbau der Windkraft die Erderwärmung (www. heise.de/newsticker/meldung/Umstrittene-Studie-Windmuehlen-beeinflussen- Klima-negativ-4219148.html) befördern. Fragen ergeben sich auch aus der geplanten Festlegung der EU-weiten Produktion von Biokraftstoffen auf dem Niveau von 2020 einerseits und der gleichzeitig geplanten Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Kraftstoffen andererseits (Bundestagsdrucksache 19/10760, S. 36) sowie dem geplanten Ausbau der Elektromobilität auf der einen und den Umweltauswirkungen beim Abbau seltener Erden auf der anderen Seite (Bundestagsdrucksache 19/10760 S. 428), nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die für Deutschland geplante Autobahnmaut vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert ist (www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/europaeischer-gerichtshof-kippt-deutsche-pkw-maut,RTj2U5g). 1. Welche Umstände könnten die Bundesregierung bewegen, ihre bisherige Haltung zur Einführung einer europaweiten CO2-Steuer aufzugeben? Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen für eine CO2-Bepreisung für nicht vom EU-Emissionshandel betroffene Sektoren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11906 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Plant die Bundesregierung, den in Osteuropa geplanten Ausbau der Atomkraft als Beitrag zum Umweltschutz in Ausgestaltung der deutschen Ratspräsidentschaft zu unterstützen? Nein. Deutschland hat sich entschieden, aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung bis zum Ende des Jahres 2022 auszusteigen. Die Bundesregierung setzt sich im Übrigen bereits seit langem auf allen Entscheidungsebenen für eine höchstmögliche nukleare Sicherheit ein und wird dies auch weiterhin tun. Außerdem ist die Stromerzeugung aus Kernenergie nicht nachhaltig und trägt insofern auch nicht zu den Umweltschutzzielen bei. 3. Mit welchen eigenen Impulsen möchte die Bundesregierung erreichen, die EU-weite Produktion von Biokraftstoffen auf Basis essbarer Pflanzen bis 2030 auf dem Produktionsniveau von 2020 einzufrieren und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe in der EU auf mindestens 14 Prozent zu steigern ? Über diese Fragestellung wird im Rahmen der nationalen Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) zu beraten sein. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1602 verwiesen . 4. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, im Rahmen der EU- Ratspräsidentschaft den Widerspruch zwischen Ausbau der Elektromobilität und den Umweltauswirkungen beim Abbau Seltener Erden aufzulösen? Die Förderung von Rohstoffen ist grundsätzlich mit Eingriffen in die Natur verbunden . Die Elektromobilität kann unseren Primärrohstoffbedarf mindern, da fossile Brennstoffe wie Erdöl oder Erdgas eingespart werden. Im Falle neuer technologischer Entwicklungen wie der Elektromobilität muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch für die in Elektrofahrzeugen benötigten Rohstoffe. Bei den so genannten kritischen Rohstoffen wird häufig eine Dreifachstrategie verfolgt: Effizienz (effiziente Rohstoffgewinnung sowie weniger Rohstoffeinsatz für dieselbe Leistung), Ersatz (anderer oder gänzlicher Verzicht auf einen bestimmten Rohstoff) und Recycling. Alle drei Strategien werden von Unternehmen verfolgt und von der Bundesregierung unterstützt. So gibt es mittlerweile zum Beispiel Elektromotoren, die ohne den Einsatz von seltenen Erden auskommen. Die Verwendung nachhaltig gewonnener und weiterverarbeiteter Rohstoffe ist für den ökologischen Fußabdruck einer Batterie und des Elektrofahrzeuges als Ganzes entscheidend. Die Bundesregierung wird sich auch im EU-Kontext weiterhin mit dieser Zielrichtung einbringen, etwa mit Blick auf Gesetzgebungsaktivitäten und Forschungsförderung. 5. Welche praktischen Schlussfolgerungen für den mindestens bis 2030 geplanten europäischen Ausbau der Windenergie zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Harvard-Studie, nach der ein massenhafter Ausbau der Windenergie zur Erderwärmung beiträgt (www.heise.de/tp/features/ Wenn-Windenergie-zur-Klimaerwaermung-beitraegt-4186780.html)? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass aus einer einzelnen Studie, deren Untersuchungsergebnisse sich auf die klimatischen Bedingungen in den USA Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11906 beziehen, praktische Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie verfolgt aber die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Potenzial und zu Risiken erneuerbarer Energien und fördert selbst die wissenschaftliche Forschung zu erneuerbaren Energien. 6. Plant die Bundesregierung nach dem Scheitern der deutschen PKW-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof die Forcierung des europäischen Gütertransports auf der Schiene, und wenn ja, welche Schritte gedenkt sie im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft in diese Richtung zu unternehmen? Das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Verkehrsbereich steht noch nicht fest. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen im Rahmen der EU-Gesetzgebung und die enge Abstimmung mit den Nachbarländern im Rahmen des Masterplans Schienengüterverkehr zur weiteren Stärkung des klimaund umweltfreundlichen Schienengüterverkehrs. 7. Welche Impulse wird die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft setzen, um ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen? Die Bundeskanzlerin hat das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 auf dem Europäischen Rat am 20. Juni 2019 unterstützt. Die deutsche Präsidentschaft wird sich bei den im zweiten Halbjahr 2020 anstehenden Klimadossiers für eine ambitionierte Umsetzung des Paris-Abkommens in der europäischen Klimapolitik einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333