Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11908 19. Wahlperiode 24.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11394 – Hasspostings im Internet im Jahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2019 hat die Bundesregierung die bundesweiten Fallzahlen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2018 vorgelegt. Unter diesen Fallzahlen befanden sich auch die Fallzahlen der Hasspostings im Internet. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde das Oberthema Hasspostings zum 1. Januar 2017 neu geschaffen. Im Jahr 2018 wurden 1 472 Hasspostings registriert. „Davon 1.130 Delikte der PMK -rechts- zugeordnet , 122 der PMK- nicht zuzuordnen-, 49 der PMK -religiöse Ideologie-, 126 der PMK -links- und 45 der PMK -ausländische Ideologie-“ (vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Politisch Motivierte Kriminalität im Jahr 2018 – Bundesweite Fallzahlen; Stand: 14. Mai 2019; S. 6). Nach einem Artikel der „Frankfurter Allgemeine“ wurden allerdings allein im Bundesland Hessen, im Jahr 2018 „knapp 2 560 erfasste Fälle von Hasskommentaren “ registriert (Frankfurter Allgemeine vom 7. Juni 2019 S. 2). Daraus würde sich ergeben, dass die erfassten Straftaten in Hessen wesentlichen höher liegen als die von der Bundesregierung für das gesamte Bundesgebiet angegebenen Zahlen für 2018. Trotz der Rechtslage nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz haben Rechtsextremisten nach dem Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke den Getöteten auf verschiedenen Plattformen beschimpft, verhöhnt und offen Freude über die Tat gezeigt. „Selbst schuld, kein Mitleid, so wird es Merkel und den anderen auch ergehen“ steht dabei beispielhaft für verschiedene weitere Postings auf YouTube und Facebook, welche am 4. Juni 2019 auf tagesschau.de dokumentiert werden (vgl. www.tagesschau.de/inland/rechtsext reme-regierungspraesident-101.html). Laut Angaben der Medien hat es in den letzten Jahren mehre Polizeiaktionen gegen Hasskommentare gegeben. Die „Frankfurter Allgemeine“ vom 7. Juni 2019 schreibt dazu aus aktuellem Anlass: „Die Polizei ist in mehr als einem Dutzend Bundesländern gegen Hasskommentare im Internet vorgegangen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA), das die Aktion koordinierte, gab es am Donnerstag in 38 Fällen Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen . Den Betroffenen wird vorgeworfen, Hasskommentare im Internet veröf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11908 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fentlicht zu haben, etwa Aufforderungen zur Begehung von Straftaten, Beleidigungen von Amtspersonen oder antisemitischen Beschimpfungen. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft. Es war bereits der vierte sogenannten Aktionstag gegen Hasskommentare“ (Frankfurter Allgemeine vom 7. Juni 2019 S. 2). Vor dem Hintergrund, dass im Internet, in den sozialen Netzwerken, auf Plattformen usw. Neonazis massiv Hasskriminalität verbreiteten, wurde im März 2012 die Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus (KIA-R) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamts (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) eingerichtet. Die Sicherheitsbehörden wollen die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen beobachten und auswerten. Für sie war die KIA-R ein wichtiger Baustein für eine optimierte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der Hasskriminalität (vgl. BfV-Newsletter Nummer 1/2013 – Thema 2 – Entwicklungstendenzen im Extremismus – www. verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/ bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2013-1/bfv-newsletter-2013-01-02.html). 1. Wie viele Hasspostings hat es im Internet in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gegeben (bitte nach PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -ausländische Ideologie- und PMK -nicht zuzuordnen- aufschlüsseln)? Da das zum 1. Januar 2017 eingeführte Themenfeld „Hassposting“ noch nicht in allen Fällen angewendet wird und Vergleiche mit den Vorjahren nicht möglich sind, beziehen sich die nachfolgenden Zahlen auf die Auswertung des Oberthemas des Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) „Hasskriminalität“ in Verbindung mit dem Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS)- Tatmittel „Internet“. Es sei noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Werten für „Tatmittel“ in LAPOS bis zum Tatzeitpunkt 31. Dezember 2018 nicht um bundesweite Katalogwerte des KPMD-PMK, sondern um BKA-Katalogwerte, die bei der LAPOS- Erfassung aufgrund des Sachverhaltes eingegeben werden, handelt. Die Werte für „Tatmittel“ und „Angriffsziel“ unterliegen daher nicht dem Fallzahlenabgleich zwischen Bund und Ländern. Somit kann keine Gewähr auf Vollständigkeit gegeben werden. Tatzeit 2016, Stichtag: 31. Januar 2017, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 78 Links 16 Rechts 2891 Nicht zuzuordnen 192 Gesamtsumme 3177 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11908 Tatzeit 2017, Stichtag: 31. Januar 2018, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländische Ideologie 38 Links 12 Rechts 2283 Religiöse Ideologie 54 Nicht zuzuordnen 71 Gesamtsumme 2458 Neue Abfragemöglichkeit: Oberthema Hassposting Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 58 Links 122 Rechts 1681 Religiöse Ideologie 198 Nicht zuzuordnen 211 Gesamtsumme 2270 Tatzeit 2018, Stichtag: 31. Januar 2019, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländische Ideologie 39 Links 11 Rechts 1798 Religiöse Ideologie 38 Nicht zuzuordnen 76 Gesamtsumme 1962 Neue Abfragemöglichkeit: Tatmittel Hassposting Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 45 Links 126 Rechts 1130 Religiöse Ideologie 49 Nicht zuzuordnen 122 Gesamtsumme 1472 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11908 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie waren, auch wenn das Oberthema Hasspostings erst am 1. Januar 2017 geschaffen worden ist, die Zahlen der Hasskriminalität im Internet nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2010 bis einschließlich 2015? Tatzeit 2010, Stichtag: 31. Januar 2011, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 35 Links 5 Rechts 303 Nicht zuzuordnen 34 Gesamtsumme 377 Tatzeit 2011, Stichtag: 31. Januar 2012, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 17 Links 8 Rechts 357 Nicht zuzuordnen 25 Gesamtsumme 407 Tatzeit 2012, Stichtag: 31. Januar 2013, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 18 Links 5 Rechts 437 Nicht zuzuordnen 32 Gesamtsumme 492 Tatzeit 2013, Stichtag: 31. Januar 2014, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 21 Links 10 rechts 590 Nicht zuzuordnen 39 Gesamtsumme 660 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11908 Tatzeit 2014, Stichtag: 31. Januar 2015, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 108 Links 6 Rechts 945 Nicht zuzuordnen 60 Gesamtsumme 1119 Tatzeit 2015, Stichtag: 31. Januar 2016, Abfrage: Oberthema Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet Phänomenbereich Alle Delikte Ausländer 92 Links 10 Rechts 2853 Nicht zuzuordnen 129 Gesamtsumme 3084 3. Wie definiert die Bundesregierung bzw. wie definieren die Sicherheitsbehörden den Begriff „Hassposting“? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verwendet folgende Definition: „Hasspostings sind Beiträge im Internet, die in allen Phänomenbereichen im Rahmen von Debatten zu aktuellen Themen eine Emotionalität und zum Teil auch Schärfe aufweisen, die jenseits der freien Meinungsäußerung liegen beziehungsweise bei denen die Schwelle zur Strafbarkeit mitunter deutlich überschritten wird. Derartige Aussagen umfassen Drohungen, Nötigungen, Verunglimpfungen, extremistische Inhalte sowie unverhohlene Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten.“ Für den Polizeibereich hat die Kommission Staatsschutz den Begriff „Hassposting “ folgendermaßen definiert: „Ein Posting ist ein Beitrag oder Artikel, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit , Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status , physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en) gerichtet sind.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11908 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Gab es einen konkreten Anlass bzw. Anlässe für die Einrichtung der KIA-R im März 2012, und wenn ja, welcher Anlass bzw. welche Anlässe waren das? Die Ermittlungsergebnisse hinsichtlich der Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds warfen u. a. die Frage auf, wie die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verbessert und ein effektiver sowie effizienter Austausch von Erkenntnissen und Analysen sichergestellt werden könne. Gleichzeitig gewann die Nutzung des Internets durch Extremisten weiter an Bedeutung . Zur Optimierung der Internetauswertung durch verschiedene Polizeibehörden und Nachrichtendienste des Bundes (Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) wurde daher im Jahre 2012 die Kooperationsplattform „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus “ (KIA-R) eingerichtet. Die KIA-R-Kooperationspartner tauschen sich regelmäßig über die gewonnenen Erkenntnisse aus und bündeln somit ihre fachliche und technische Expertise. a) Welchen Grund gab es dafür, dass das BKA, BfV und BAMAD bei der Beobachtung der Aktivitäten rechtsextremer Organisationen bzw. Personen zusammengearbeitet haben? Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern BKA, BfV und MAD ermöglicht die Intensivierung der Internetauswertung offener Quellen (OSINT-Monitoring), den wichtigen Austausch von Expertenwissen und dient der Vermeidung von Doppelarbeit . b) Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die KIA-R zusammengearbeitet bzw. arbeitet sie noch zusammen, und wie genau ist diese Zusammenarbeit geregelt? Die KIA-R ist eine Kooperationsplattform von BfV, MAD und BKA unter strikter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen (BVerfSchG, MAD-G, BKAG). Die gewonnenen Erkenntnisse werden nur im Rahmen des geltenden Rechts ausgetauscht und übermittelt. c) Welche Behörde hatte bzw. hat die Federführung in der KIA-R? Die Geschäftsführung für das Forum Rechtsextremismus der KIA liegt beim BKA. d) Wie viele Personen haben in der KIA-R gearbeitet (bitte nach jeweils den Behördenvertretern und den einzelnen Jahren seit 2012 auflisten)? Die seitens des BKA in die KIA-R eingebrachten personellen Ressourcen stehen in Abhängigkeit zu der für die Internetbearbeitung im Phänomenbereich PMKrechts vorhandenen Personalausstattung. 2012 stellte das BKA für die KIA-R eine Personalstärke von rechnerisch 6,55 bereit. Aktuell arbeiten zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA in der KIA-R. Unter Berücksichtigung von Teilzeitarbeit liegt die Personalstärke bei 8,3. Der MAD hat sich seit Einrichtung der KIA-R mit einem Mitarbeiter beteiligt. Die im BfV mit der KIA-R-Aufgabe betraute Arbeitseinheit ist mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Laufbahngruppen des höheren Dienstes (Leitung), des gehobenen Dienstes (Sachbearbeitung) und des mittleren Dienstes (Bürosachbearbeitung ) ausgestattet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11908 e) Welche Aufgaben hatte die KIA-R im Laufe der Jahre, und hat sie besondere Projekte durchgeführt, und wenn ja, welche? Die Aufgabe der KIA-R besteht in der Sichtung, Auswertung und Bewertung des offenen Internets (OSINT-Monitoring). Dabei festgestellte Sachverhalte werden im Rahmen des geltenden Rechts an die Fachdienststellen der Sicherheitsbehörden zur weiteren Verwendung übersandt und über die Sitzungen des GETZ-R, an denen die KIA-R regelmäßig teilnimmt, an die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern transportiert. Die Durchführung von Projekten ist nicht Teil der Aufgabenstellung der KIA-R. f) Warum wurde der BAMAD in diese Arbeit miteinbezogen? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 4a wird verwiesen. g) Welche allgemeinen Erkenntnisse hat die KIA-R über die Arbeitsweise der Rechtsextremisten gewonnen? Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten des Internets u. a. zur Mobilisierung für Veranstaltungen, zur Dokumentation von durchgeführten Aktionen, zu Propagandazwecken , zur Vernetzung untereinander und zur Begehung von Straftaten (z. B. Hasspostings). Dabei entfalten sie Aktivitäten auf Webseiten, über Profile, Kanäle sowie Gruppen in verschiedenen sozialen Netzwerken und Messenger Diensten. h) Welche Erkenntnisse hat die KIA-R über die Zusammenarbeit bundesdeutscher Rechtsextremisten im Internet mit internationalen rechtsextremen Organisationen und Personen gewonnen, auch unter besonderer Berücksichtigung der USA? Eine detaillierte Auswertung der erhobenen Informationen zu einzelnen Personen oder Gruppierungen erfolgt in den Fachdienststellen des Bundes und der Länder. i) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der KIA-R? Das Kooperationsformat der KIA-R führt zu einer Verkürzung der Kommunikationswege , einer schnelleren Verdichtung und Bewertung von Informationen sowie einer Stärkung der Analysefähigkeit und stellt damit ein wichtiges Instrument im Rahmen der Bearbeitung insbesondere militanter rechtsextremistischer bzw. rechtsterroristischer Aktivitäten im Internet dar. 5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Hassposting -rechts- in den Ländern erfasst und strafrechtlich verfolgt, werden dabei diese Hasspostings zentral an das BKA weitergeleitet? Wenn nein warum nicht? Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, ein abgestimmtes Verfahren im Rahmen der Innenministerkonferenz für die Erfassung von Hasskriminalität im Internet zu entwickeln? Bei Hasspostings im Sinne der Definition (siehe Antwort zu Frage 3) handelt es sich um politisch motivierte Straftaten, welche im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11908 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode meldepflichtig sind. Die Meldungen sind dem Bundeskriminalamt im Rahmen des KPMD-PMK zu übersenden. Insofern sieht die Bundesregierung aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf. 6. Werden die Hasspostings -rechts-, die von den Telemediendiensteanbietern gelöscht werden, nach Kenntnis der Bundesregierung an die Polizeien der Länder zur Strafverfolgung weitergegeben, und wenn ja, wie viele sind es pro Monat, seitdem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten ist? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Informationen von Telemediendiensteanbietern an die Polizeien der Länder weitergegeben werden. 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Dunkelziffer von Hasspostings -rechts-, die von den Telemediendienstanbietern nicht gelöscht werden ? Der Bundesregierung liegen zu einer Dunkelziffer von Hasspostings rechts, die von Telemediendienstanbietern nicht gelöscht werden, keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Polizeieinsätze hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren wegen Hasskriminalität -rechts- im Internet in der Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte jeweils nach Datum, Straftatbeständen , Telemediendienstanbietern, Verurteilungen, Strafmaß, Plattformen etc., Täter- nach Alter und Geschlecht ggf. Organisationszugehörigkeit auflisten )? Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333