Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11948 19. Wahlperiode 25.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11458 – Außenpolitische Impulse der EU-Ratspräsidentschaft 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die nächste EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland steht für das zweite Halbjahr 2020 an (www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/ praesidentschafts-liste/). Eine europäische Verfassung, ein Ziel der letzten deutschen EU-Ratspräsidentschaft, ist gescheitert. Der vom ersten europäischen Verfassungskonvent unter Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitete „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ (www.bpb.de/ nachschlagen/lexika/das-europalexikon/177335/verfassungsvertrag-der-eu) war im Jahr 2004 zwar unterzeichnet, aber von Frankreich und den Niederlanden nach der Ablehnung in Volksabstimmungen nicht ratifiziert worden. Für den EU-Vertrag von Lissabon behielt sich Großbritannien via „opt out“ die Möglichkeit vor, sich an die europäische Gesetzgebung für Inneres und Justiz nicht zu binden (www.tagesschau.de/ausland/euaustritt100.html). Nicht zuletzt diese Differenzen führten nach Ansicht der Fragesteller wohl im Ergebnis zum Brexit, der nach dem derzeitigen Stand am 31. Oktober 2019 durchgeführt und dabei nicht von einem „deal“ begleitet werden wird (www.dvka.de/de/informa tionen/brexit/brexit.html). Eine weitere, nach Ansicht der Fragesteller drängende Frage ist, wie die Verteidigungspolitik Europas aktiv gestaltet werden muss, um auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts reagieren zu können (www.merics.org/de/china-monitor/ chinese-views-on-european-defense-integration). Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei stagnieren derzeit (www.welt.de/politik/ausland/article1943638 81/EU-Hohe-Huerden-fuer-Beenden-der-Beitrittsgespraeche-mit-der-Tuerkei. html). In dem Zusammenhang ist nach Ansicht der Fragesteller auch die Haltung der Türkei zum europäischen Verteidigungspartner NATO kritisch zu sehen (www.welt.de/politik/ausland/article195179331/Recep-Tayyip-Erdoganbezeichnet -S-400-Kauf-als-abgeschlossenen-Deal.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11948 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Ultima Ratio stellt sich die Bundesregierung zum Schutz der nach dem bisherigen Verhandlungsstand zum Brexit zu erwartenden künftigen europäischen Außengrenze in Irland vor? Die genaue Natur der zukünftigen Außengrenzen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich wird von den Modalitäten des Austritts und von der Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abhängen. 2. Welchen konkreten Beschränkungen aus dem NATO-Vertrag unterläge diese Ultima Ratio aus der Sicht der Bundesregierung? Irland ist kein NATO-Mitglied. Die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der NATO bleibt vom Austritt aus der EU unberührt. Die Bundesregierung sieht daher keine konkreten Beschränkungen. 3. Welche Ultima Ratio stellt sich die Bundesregierung zum Schutz der nach dem bisherigen Verhandlungsstand zum Brexit zu erwartenden zukünftigen europäischen Außengrenze zwischen Spanien und Gibraltar vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welchen konkreten Beschränkungen aus dem NATO-Vertrag unterläge diese Ultima Ratio aus der Sicht der Bundesregierung? Die Mitgliedschaften Spaniens und des Vereinigten Königreichs in der NATO bleiben vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU unberührt. Die Bundesregierung sieht daher keine konkreten Beschränkungen. 5. Mit welchen Überlegungen bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Aufnahmegesuche in die EU durch a) das britische Überseegebiet Gibraltar und/oder b) den britischen Landesteil Schottland und/oder c) den britischen Landesteil Nordirland infolge des geplanten Brexits vor? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht. 6. Welche tatsächlichen Voraussetzungen müsste Großbritannien aus der Perspektive der Bundesregierung erfüllen, um nach einem erfolgten Brexit ein erfolgversprechendes Wiedereintrittsgesuch stellen zu können? Artikel 49 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) regelt die Bedingungen und das Verfahren zum EU-Beitritt. Dieser verweist in Absatz 1 Satz 1 auf die in Artikel 2 EUV dargelegten Grundwerte der EU. Außerdem müssen nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 4 die „vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterien“, die sogenannten Kopenhagener Kriterien, nach dem Beschluss des Europäischen Rates von Juni 1993, berücksichtigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11948 7. Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Beitrittsverhandlungen der Türkei offiziell zu beenden? 8. Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Beitrittsverhandlungen der Türkei voranzutreiben? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung misst den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei große Bedeutung bei. Die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei begannen 2005, die letzte Eröffnung eines Beitrittskapitels erfolgte 2016. Seit 2016 gab es weder Öffnungen noch Schließungen von Beitrittskapiteln. Derzeit sieht die Bundesregierung keine Dynamik im EU-Beitrittsprozess mit der Türkei, der an die Erfüllung zahlreicher Bedingungen geknüpft ist. 9. Mit welchen Auswirkungen auf die europäisch-türkischen Beitrittsverhandlungen rechnet die Bundesregierung im Falle eines Austritts der Türkei aus der NATO? Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht. 10. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die Verteidigungsbereitschaft Europas gegenüber den Atommächten Russland und China zu stärken? Die NATO ist Garant und Fundament unserer Sicherheit. Die Bundesregierung wird daher auch künftig ihren Beitrag zum Erhalt der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und zu einer starken europäischen Verteidigung leisten. Die Bundesregierung setzt sich zudem für eine Stärkung des europäischen Pfeilers in der NATO ein. Ziele der neuen EU-Verteidigungsinitiativen (insbesondere der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO), der koordinierten jährlichen Überprüfung der Verteidigungsplanung (CARD) und des europäischen Verteidigungsfonds (EVF)) sind dabei zum einen, die Handlungsfähigkeit der EU zu verbessern und zum anderen aufgrund eines kohärenten Kräfteprofils auch ein fähigerer Partner zu werden. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der EU und NATO und trägt auch damit zur Verteidigungsbereitschaft Europas bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333