Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11960 19. Wahlperiode 26.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11493 – Polizistinnen in internationalen Polizeimissionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sowie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt sich die Bundesregierung zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen Polizeimissionen. Zudem kündigte die Bundesregierung mehrfach an, das Engagement von Frauen in der Konfliktbearbeitung nachhaltig zu stärken, u. a. auch durch die UN-Sicherheitsratsresolutionen 1325 und 2467. Zum Stichtag 9. Juni 2019 waren 180 deutsche Polizistinnen und Polizisten in 13 eigenständigen Missionen, inklusive Frontex sowie 11 unterstützenden Personalstellen in internationalen Organisationen aktiv (www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere- Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/uebersicht_dt_beteiligung_int_polizei missionen.pdf?__blob=publicationFile&v=84). Darunter fielen u. a. die Missionen United Nations Mission in Kosovo (UNMIK), United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA), European Union Mission for Capacity Building in Niger (EUCAP Sahel Niger) und EU Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX Kosovo ). Bereits in ihrem „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2017“ (Bundestagsdrucksache 19/6540) beschrieb die Bundesregierung sowohl den Rückgang von eingegangenen Bewerbungen und entsandten Polizistinnen und Polizisten als auch qualitative Herausforderungen in der Rekrutierung geeigneten Personals . Dies liege unter anderem an den steigenden Fremdsprachenanforderungen, dort v. a. Französisch. In der Bundesrepublik Deutschland trifft der Bewerberrekord an Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern auf hohe Zulassungshürden , an denen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber scheitern. Gleichzeitig ist der Bedarf an Polizeikräften in allen Bundesländern ungebrochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11960 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele der an internationalen Einsätzen beteiligten Polizeikräfte seit 2014 sind nach Kenntnis der Bundesregierung männlich, bzw. weiblich, bzw. divers (bitte jeweils nach männlich, weiblich, divers pro Jahr und Mission aufschlüsseln )? Mission 2014 m/w/d 2015 m/w/d 2016 m/w/d 2017 m/w/d 2018 m/w/d 2019 m/w/d UNMIK 1/0/0 1/0/0 1/0/0 1/0/0 0/1/0 --- UNAMID 5/0/0 9/0/0 3/1/0 8/0/0 3/0/0 2/0/0 UNSOM --- --- 2/0/0 2/0/0 3/0/0 1/0/0 MINUSMA 11/1/0 14/1/0 9/4/0 10/1/0 9/2/0 3/0/0 EUCAP Niger --- --- --- 2/0/0 1/2/0 1/0/0 EUAM Irak --- --- --- --- 1/0/0 --- EULEX Kosovo 12/8/0 45/7/0 15/4/0 17/3/0 5/1/0 4/0/0 EUBAM MD/UA 6/1/0 8/2/0 7/0/0 5/1/0 6/0/0 --- EUAM Ukraine 4/0/0 1/0/0 3/3/0 3/0/0 5/0/0 1/1/0 EUMM Georgien 4/1/0 5/1/0 6/2/0 5/0/0 5/0/0 5/2/0 GPPT AFG 173/14/0 53/10/0 67/10/0 58/16 62/12/0 21/05/0 EUCAP Somalia 2/0/0 --- 1/0/0 --- --- --- EUCAP Mali --- --- 2/0/0 0/1/0 --- --- EUBAM Libyen 1/1/0 --- 1/0/0 --- --- --- EUBAM Rafah 0/1/0 2/0/0 1/0/1 --- --- --- EUPOL COPPS 2/0/0 2/0/0 2/0/0 --- 1/0/0 --- OSCE SMM UA --- 1/0/0 --- 1/0/0 1/0/0 --- MIUJUSTH --- --- 3/1/0 0/1/0 0/1/0 --- UNMIL 9/0/0 3/2/0 3/0/0 1/0/0 --- --- 2. Mit welchen Maßnahmen wirbt die Bundesregierung gegenüber aktiven Polizeikräften für einen Einsatz in internationalen Polizeimissionen? 3. Inwieweit evaluiert die Bundesregierung die Reichweite dieser Werbung, und wie wird „Erfolg“ definiert und gemessen? 4. Wirbt die Bundesregierung gezielt um Polizistinnen? Wenn ja, mit welchen konkreten Mitteln, und seit wann verfolgt sie diesen Ansatz? Wenn nein, wieso nicht? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der Zusammenarbeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit Entsendern, in gemeinsamen Gremiensitzungen der Arbeitsgruppe internationale Polizeimissionen (AG IPM) sowie in persönlichen Gesprächen wird die Bedeutung der Frauenförderung in friedenssichernden Missionen thematisiert und nachdrücklich für eine Erhöhung des Anteils von Frauen im Polizeibereich geworben. Zudem wird in den Stellenausschreibungen für Polizeikräfte für Missionen der Vereinten Nationen ausdrücklich hervorgehoben, dass Deutschland im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats den Frauenanteil in internationalen Friedensmissionen erhöhen will. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11960 5. Welche konkreten Projekte, finanzielle Unterstützungen und sonstige Leistungen (bitte benennen) hat die Bundesregierung auf der Veranstaltung „Preparing for the 20th anniversary of 1325: Pledge of Commitments on Women, Peace and Security“ am 23. April 2019 in New York innerhalb welchen Zeitrahmens zugesagt? Die Bundesregierung hat am 23. April 2019 auf der von ihr gemeinsam mit Großbritannien und UN Women organisierten, hochrangigen Veranstaltung zugesagt, innerhalb von 18 Monaten die folgenden Maßnahmen umzusetzen: Finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für den von Kanada eingerichteten ELSIE-Fonds, der auf eine Steigerung des zahlenmäßigen und qualitativen Anteils von Frauen am Peacekeeping abzielt . Finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 400 000 Euro für die Initiative von Friedensnobelpreisträger Dr. Dennis Mukwege für Überlebende konfliktbezogener sexualisierter Gewalt sowie bis zu 500 000 Euro für die Entsendung eines Facharztes an das von ihm geleitete Panzi Krankenhaus in der Demokratischen Republik Kongo. Finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro für den „Sonderaufruf zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt“ des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Kapazitätsaufbau innerhalb der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit durch Übernahme von Kosten für ausgewählte Personalstellen zu Frauen, Frieden und Sicherheit, darunter fünf VN-Freiwillige und ein „Gender Officer“ im Büro des Sondergesandten für Jemen. Unterstützung von Recherche und Pilotaktivitäten über die Einbeziehung männlicher Überlebender von sexualisierter Gewalt in Konflikten, um Ansätze zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Männer und Jungen in Flucht- und Krisenkontexten zu entwickeln (Rohingya-Krise). Unterstützung der Dokumentierung von Verbrechen gegen Jesidinnen und andere irakische Frauen. Unterstützung der Inklusion und Partizipation von Frauen in nationalen Dialogen und Friedensprozessen in Irak, Jemen, Syrien und Libyen sowie bei Wiederaufbaumaßnahmen in Irak. Werbeveranstaltung für die verstärkte Beteiligung von Polizistinnen an VN-Friedensmissionen im Jahr 2020 anvisiert. Durchführung von je zwei Ausbildungskursen jährlich zu den Themen Frauen, Frieden und Sicherheit, sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt sowie inklusive Mediation für Polizisten und Polizistinnen, die in Peacekeeping- Missionen entsendet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11960 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen fördern (bitte nach Maßnahmen während und nach der UN-Sicherheitsratsmitgliedschaft aufschlüsseln)? Die Bundesregierung setzt sich sowohl in ihrer Arbeit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und anderen internationalen und regionalen multilateralen Gremien (EU, NATO, OSZE, G7), als auch in ihren eigenen Fördermaßnahmen für eine stärkere Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen ein. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019/2020 setzt sich die Bundesregierung neben den anderen Säulen der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit auch für die verstärkte Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen ein, unter anderem im Rahmen ihres Ko-Vorsitzes der für Frauen, Frieden und Sicherheit zuständigen informellen Expertengruppe, durch eine verbesserte Berücksichtigung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit bei geeigneten Krisenbefassungen und Mandatsverhandlungen zu VN-Friedensmissionen, durch Aufnahme von Treffen mit Friedensaktivistinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft in die Programme von Reisen des VN-Sicherheitsrats, sowie durch Einladung von Friedensaktivistinnen und anderen zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen zu Sitzungen des VN-Sicherheitsrats, um über ihre Positionen und Anliegen zu informieren . Innerhalb der informellen EU Task Force zu Frauen, Frieden und Sicherheit setzt sich die Bundesregierung für eine starke Verankerung eines umfassenden Ansatzes zu Frauen, Frieden und Sicherheit in der europäischen Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik ein. Die Bundesregierung propagiert und fördert zudem inklusive Ansätze, die verschiedene gesellschaftliche Ebenen und Institutionen einbeziehen, um eine breitere Beteiligung und größere Inklusion von betroffenen Gruppen in Friedensprozessen sicherzustellen. Außerdem werden verschiedene Netzwerke von Frauen gefördert, die dazu beitragen können, dass geschlechterspezifische Anliegen in die relevanten Prozesse Eingang finden. Auch in der Übergangshilfe setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Gender- und Inklusions-Perspektive in der Projektumsetzung ein. Zudem unterstützt die Bundesregierung UN Women darin, die aktive Teilnahme von Frauen an Friedensprozessen und nationalen Dialogen auf hoher und höchster Ebene speziell in Irak, Syrien, Jemen und Libyen zu fördern. Frauengruppen und Vertreterinnen von Frauenorganisationen werden durch gezielte Beratung, Fortbildung und Vorbereitung auf politische Gespräche gestärkt, um sich aktiv in die Prozesse einzubringen. Ergänzend werden Akteure und Akteurinnen der Friedensprozesse für die Vorteile und Potentiale einer bewussteren Einbindung und stärkeren Mitwirkung von Frauen sensibilisiert, um ein besseres Umfeld für eine stärkere Beteiligung von Frauen zu schaffen. 7. Aus welchen Personalstellen und Haushaltsmitteln werden die o. g. Ressourcen aus Frage 5 bereitgestellt? Die in der Antwort zu Frage 5 genannten Maßnahmen werden bisher aus den folgenden Haushaltstiteln finanziert: Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 23) Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 32). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11960 Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 34) im Ausland Bilaterale Technische Zusammenarbeit (Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 896 03) Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren (Einzelplan 23, Kapitel 2310, Titel 89632). 8. Wie viele Polizisten bzw. Polizistinnen aus welchen Bundesländern befinden sich derzeit in welchen internationalen Einsätzen (bitte für jedes Bundesland getrennt nach Geschlecht und jeweiligem Einsatzort aufschlüsseln)? Von folgenden Entsendern sind gegenwärtig keine Polizistinnen und Polizisten in internationalen Einsätzen vertreten: Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen -Anhalt, Bundeskriminalamt. BE (m/w/d) BW (m/w/d) BY (m/w/d) HB (m/w/d) HE (m/w/d) UNMIK --- --- --- --- --- UNAMID --- 2/0/0 --- --- --- UNSOM --- --- --- --- --- MINUSMA --- 1/0/0 1/0/0 --- 1/1/0 EUCAP Niger 1/1/0 --- --- --- --- EUAM Irak --- --- --- --- 1/0/0 EULEX Kosovo --- --- 3/0/0 1/0/0 2/0/0 EUBAM MD/UA --- --- --- --- --- EUAM Ukraine --- 1/1/0 --- --- --- EUMM Georgien 1/0/0 2/1/0 --- --- 1/0/0 GPPT AFG 0/2/0 1/1/0 5/0/0 --- ----- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11960 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode HH MV NI NW RP UNMIK --- --- --- 0/1/0 --- UNAMID --- --- --- 2/0/0 1/0/0 UNSOM --- --- 1/0/0 --- --- MINUSMA 0/1/0 --- 1/0/0 2/1/0 --- EUCAP Niger 0/1/0 --- --- --- --- EUAM Irak --- --- --- --- --- EULEX Kosovo 1/0/0 1/0/0 --- 1/0/0 --- EUBAM MD/UA --- --- --- --- --- EUAM Ukraine --- --- 1/0/0 2/0/0 --- EUMM Georgien 1/0/0 --- 1/1/0 1/0/0 1/0/0 GPPT AFG --- 1/0/0 4/1/0 5/1/0 2/0/0 SL SN TH BPOL BZV UNMIK --- --- --- --- --- UNAMID --- --- --- --- --- UNSOM --- --- --- 1/0/0 --- MINUSMA 1/0/0 --- --- 3/0/0 --- EUCAP Niger --- --- --- 1/0/0 --- EUAM Irak --- --- --- --- --- EULEX Kosovo --- --- --- --- --- EUBAM MD/UA --- --- --- 2/0/0 4/0/0 EUAM Ukraine --- --- --- --- --- EUMM Georgien --- 1/0/0 1/0/0 --- --- GPPT AFG --- --- --- 18/1/0 --- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11960 9. Wie viele Polizistinnen bzw. Polizisten umfasst der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Stellenpool , der zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen Polizeimissionen angekündigt wurde zum Stichtag 1. Juni 2019 (bitte nach Geschlecht und entsendendem Bundesland aufschlüsseln)? 10. Falls keine Polizistinnen bzw. Polizisten im Stellenpool vorhanden sind, bis wann plant die Bundesregierung diesen zu besetzen, und welche Zielgröße erachtet die Bundesregierung als ausreichend, um die gemachten Zusagen zu erfüllen? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beteiligung an internationalen Polizeimissionen und am bilateralen Polizeiprojekt in AFG (GPPT) erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder. Zur Erhöhung des deutschen Engagements in Auslandsverwendungen und internationalen Polizeimissionen, etwa durch einen sog. „Stellenpool“, hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat erste Vorgespräche mit den Ländern durchgeführt und in die Bund-Länder Gremienarbeit (Innenministerkonferenz) eingebracht . Die Innenministerkonferenz hat hierzu die Einrichtung einer Bund-Länder -Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes beschlossen, um die im Zusammenhang mit dem Vorhaben berührten komplexen rechtlichen, personalwirtschaftlichen und haushälterischen Fragestellungen konzeptionell zu erarbeiten. Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgen derzeit weitere Abstimmungen auf Bundes - und Länderebene. Die Größe des zukünftigen deutschen Engagements in der organisatorischen Ausgestaltung eines „Stellenpools“ kann noch nicht beziffert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/9692 verwiesen. 11. Welches Sprachniveau wird von deutschen Polizistinnen bzw. Polizisten für die Teilnahme an internationalen Einsätzen verlangt, und wie viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten sind durch fehlende Sprachqualifikationen von der Teilnahme an internationalen Einsätzen ausgeschlossen (bitte für jede geforderte Sprache individuell nach Niveaustufen und für die Jahre 2014 bis 2019 auflisten)? Gemäß den Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen, hier Anlage 4 Anforderungsprofil, Ausschreibung , Personalauswahl, werden von Bewerberinnen und Bewerbern „ausgeprägte , gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (einsatzbedingt sind ggf. zusätzliche Sprachkenntnisse in anderen Sprachen notwendig)“ gefordert . Aufgrund der dezentralen Durchführung von Eignungsauswahlverfahren liegen der Bundesregierung keine Zahlen bzgl. aufgrund von Sprachkenntnissen nicht zugelassener Bewerberinnen und Bewerbern vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11960 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, das Sprachniveau bei der Zulassungsvoraussetzung anzupassen? Falls ja, bitte die Überlegungen konkret benennen. Falls nein, warum nicht? Gegenwärtig bestehen seitens der Bundesregierung keine Überlegungen die Sprachanforderungen anzupassen. Die Anforderungen im Rahmen der Auswahlverfahren entsprechen den Mindestanforderungen der jeweiligen Mandatsgeber. Ein Unterschreiten dieser Anforderungen wäre daher nicht zielführend. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Welche Angebote werden Bundes- und Länderpolizistinnen bzw. -polizisten zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der erworbenen Sprachkompetenzen vor und nach Einsätzen angeboten, und wer ist Träger dieser Angebote? Um dem Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen Polizeimissionen gerecht zu werden, sollen Bundes- und Länderpolizistinnen und -polizisten bestmöglich auf den Auswahlprozess und die künftige Verwendung in französischsprachigen Missionen vorbereitet werden. Hierzu werden unter anderem Angebote des Bundessprachenamtes, Sprachfortbildung im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen, im deutsch-französischen Zentrum in Lahr der Hochschule der Polizei Baden-Württemberg sowie in Einzelfällen eine individuelle Sprachfortbildung genutzt. Die Kosten dieser einsatzvorbereitenden Maßnahmen werden vom Bund getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333