Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11962 19. Wahlperiode 26.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19711497 – Position der Bundesregierung zur Hanse-Gruppe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die skandinavischen und baltischen EU-Mitgliedstaaten, sowie die Niederlande und Irland treffen sich unter dem Namen „Hanse-Gruppe“ regelmäßig am Rande von Treffen der europäischen Finanzminister. Dabei will die Hanse- Gruppe laut Medienberichten (www.handelsblatt.com/politik/international/ niederlaendischer-premierminister-macht-ist-kein-schmutziges-wort-markrutte -fordert-von-eu-sanktionspolitik/23985644.html) einen Gegenpol zur französischen und deutschen Position vertreten. 1. Hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, wie von der „FAZ“ berichtet (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/niederlande-schmieden-allianz-gegenmacrons -eu-plaene-16142631.html?premium) an Treffen der Hanse-Gruppe teilgenommen? a) Wenn ja, an welchen Terminen hat er teilgenommen? b) Wenn ja, über welche Themen wurde im Rahmen der Gespräche diskutiert ? Die Fragen 1 bis 1b werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesminister der Finanzen spricht regelmäßig mit seinen Amtskollegen in der EU, darunter auch mit Vertretern der so genannten Hanse-Gruppe. Im Rahmen dieser Gespräche wurde insbesondere über die Fortentwicklung der Wirtschafts - und Währungsunion in den Bereichen Budgetinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für die Eurozone (BICC), ESM-Vertrag und Bankenunion gesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11962 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Bewertet die Bundesregierung die Position der Hanse-Gruppe, dass weitere Reformen zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen aller EU-27-Länder besprochen werden (https://vm.fi/documents/10623/ 6305483/Position+EMU+Denmark+Estonia+Finland+Ireland+Latvia+ Lithuania+the+Netherlands+and+Sweden.pdf/99e70c41-6348-4c06-8ff8- ed2965d16700/Position+EMU+Denmark+Estonia+Finland+Ireland+Latvia+ Lithuania+the+Netherlands+and+Sweden.pdf.pdf)? Und wenn ja, wie? Im Rahmen der Eurogruppe im erweiterten Format (EU 27) finden regelmäßig Gespräche zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion statt. Die Bundesregierung begrüßt die Diskussion im erweiterten Kreis und bringt sich in diese Debatte, insbesondere zu Arbeiten zum geplanten Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (BICC), zur ESM-Reform und zur Bankenunion , konstruktiv ein. 3. Bewertet die Bundesregierung die Position der Hanse-Gruppe, dass die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingehalten werden müssen? Und wenn ja, wie? a) Wie oft haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit seiner Einführung Länder gegen die Neuverschuldungsregeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verstoßen? b) Wie oft kam es, nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eines in der Frage 3a beschriebenen Verstoßes zu Sanktionen gegen das betreffende Land? c) Wie oft haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (sogenanntes Sixpack) Länder gegen die Neuverschuldungsregeln verstoßen? d) Wie oft kam es, nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eines in der Frage 3c beschriebenen Verstoßes zu Sanktionen gegen das betreffende Land? Die Fragen 3 bis 3d werden zusammengefasst beantwortet. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt enthält eine präventive und eine korrektive Komponente. Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates sieht im sogenannten präventiven Arm eine Verwarnung zur Vermeidung eines übermäßigen Defizits gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor. Eine solche Verwarnung, mit der eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel festgestellt wird, hat die EU-Kommission vor Einführung des Six-Packs vier Mal ausgesprochen. Seit 2012 hat der Rat auf Vorschlag der EU-Kommission zwei Verfahren nach Artikel 121 Absatz 4 AEUV eröffnet: Im Juni 2017 wurde ein Verfahren gegenüber Rumänien eröffnet und im Juni 2018 gegenüber Ungarn. Beide Verfahren sind andauernd. Ferner sieht Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates im sogenannten korrektiven Arm gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV vor, dass die Kommission einen Bericht erstellt, wenn der Schuldenstand eines Mitgliedsstaates den Referenzwert in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreitet oder nicht hinreichend rückläufig ist und/oder das öffentliche Defizit mehr als 3 Prozent des BIP beträgt. Ein solcher Bericht wurde seither 62 Mal Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11962 erstellt, seit 2012, also nach der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wurden 24 Berichte erstellt, zuletzt im Juni 2019 gegenüber Frankreich, Belgien, Zypern und Italien. Ein Beschluss des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass ein übermäßiges Defizit in einem Land besteht, gab es insgesamt 38 Mal, 2013 wurde ein Defizitverfahren gegenüber Malta eröffnet, 2014 gegenüber Kroatien. Die weiteren Defizitverfahren wurden vor der Einführung des Six-Packs eröffnet. Zwischenzeitlich konnten alle Defizitverfahren beendet werden. Die Kommission hat bisher im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts - und Wachstumspakts keine Vorschläge für eine Sanktionierung unterbreitet , diese können nur gegenüber Mitgliedstaaten des Euroraums verhängt werden. Die Kommission hat in zwei Fällen im Rahmen der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts Vorschläge für eine Sanktionierung unterbreitet. In beiden Fällen schlug sie auf begründeten Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten vor, von der Verhängung einer Geldbuße abzusehen. Der Rat ist diesem Vorschlag gefolgt. 4. Ist das aktuelle Sanktionsverfahren bei Verstößen gegen die Neuverschuldung aus Sicht der Bundesregierung zweckmäßig und zielführend? a) Falls die Bundesregierung das Sanktionsverfahren als zielführend betrachtet , woran misst die Bundesregierung den Erfolg dieses Verfahrens? b) Falls nein, plant die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit Staaten der Hanse-Gruppe, eine Initiative, um das Verfahren zu reformieren? Die Bundesregierung setzt sich für die konsequente Anwendung des gemeinsamen finanz- und haushaltspolitischen Fiskalrahmens der Wirtschafts- und Währungsunion ein. Im Fall einer erheblichen Abweichung von einer soliden Haushaltspolitik kann der Rat Abhilfemaßnahmen empfehlen. Ergreift der betroffene Mitgliedstaat keine wirksamen Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist, können Sanktionen verhängt werden. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt ein glaubwürdiger Sanktionsmechanismus ein wesentliches Element für die Einhaltung des gemeinsamen finanz- und haushaltspolitischen Fiskalrahmens dar. Insofern unterstützt die Bundesregierung die Sanktionsmöglichkeiten des bestehenden Regelwerks. Ein sichtbarer Erfolg der haushaltspolitischen Entwicklung ist die Rückführung der Schuldenstandsquote im Eurozonendurchschnitt seit dem Jahr 2014. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333