Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11964 19. Wahlperiode 26.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Pasemann, Matthias Büttner, Armin-Paulus Hampel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11332 – Diplomatische Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Arabischen Republik Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahre 2012 wurde der syrische Botschafter in Deutschland aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ 120529-ausweisung-syr-botschafter/250256). Überdies wurde das Personal der syrischen Botschaft in Berlin seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien mehrfach reduziert. Auch die deutsche Botschaft in Damaskus ist seit 2012 geschlossen (https://damaskus.diplo.de/). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 circa 750 000 syrische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Statistisches Bundesamt: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Ausländische Bevölkerung. Ergebnisse des Ausländerzentralregisters. Fachserie 1 Reihe 2, 2018, S. 31). Ausweislich der laufend ausgesendeten aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde im Jahr 2018 rund ein Viertel der Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt (vgl. BAMF: Asylgeschäftsbericht für den Monat Dezember 2018, S. 2). Auch im laufenden Jahr 2019 blieben syrische Staatsangehörige die größte Gruppe unter den Asylerstantragstellern (vgl. BAMF: Aktuelle Zahlen, April 2019, S. 3 ff.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11964 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele syrische Staatsangehörige hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Mai 2019 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte nach aufenthaltsrechtlichem Hintergrund aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 767 296 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf. Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Hintergrund können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Syrer in Deutschland insgesamt 767.296 davon mit anteilig in Prozent (%) unbefristetes Aufenthaltsrecht ca. 2% befristetes Aufenthaltsrecht ca. 83% im Asylverfahren ca. 3% Sonstiges (z. B. ausreisepflichtig, Antrag auf Titelerteilung) ca. 12% 2. Wie viele Personen, die zuvor eine syrische Staatsangehörigkeit besaßen oder noch besitzen, wurden seit dem Jahr 2010 eingebürgert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Die Anzahl der Personen, die seit dem Jahr 2010 eingebürgert wurden und zuvor die syrische Staatsangehörigkeit besaßen oder noch besitzen, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl 2010 1.401 2011 1.454 2012 1.321 2013 1.508 2014 1.820 2015 2.027 2016 2.263 2017 2.479 2018 2.880 Gesamt 17.153 Die Daten für 2018 sind auf das nächste Vielfache von Fünf gerundet (Fünfer-Rundung). Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2017 sind nicht gerundet. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis, Stand 4. Juli 2019; www-genesis.destatis.de/genesis/online/ link/tabellen/12511*) 3. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 2016 wieder verlassen, ohne danach wieder eingereist zu sein (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt auflisten)? Im AZR wurde seit dem 1. Januar 2016 bei insgesamt 29 463 syrischen Staatsangehörigen ein Fortzug gespeichert, ohne dass seitdem wieder eine Einreise erfolgte (AZR-Auswertung erfolgte zum Stichtag 30. Juni 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11964 Differenzierte Angaben nach Monaten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Monat des im AZR gespeicherten Fortzugs Fortzug Januar 2016 1.435 Februar 2016 1.194 März 2016 1.082 April 2016 909 Mai 2016 820 Juni 2016 913 Juli 2016 725 August 2016 779 September 2016 749 Oktober 2016 651 November 2016 652 Dezember 2016 636 Januar 2017 752 Februar 2017 603 März 2017 602 April 2017 498 Mai 2017 584 Juni 2017 543 Juli 2017 644 August 2017 700 September 2017 758 Oktober 2017 717 November 2017 669 Dezember 2017 564 Januar 2018 639 Februar 2018 620 März 2018 650 April 2018 603 Mai 2018 592 Juni 2018 595 Juli 2018 701 August 2018 850 September 2018 738 Oktober 2018 664 November 2018 672 Dezember 2018 630 Januar 2019 706 Februar 2019 582 März 2019 597 April 2019 557 Mai 2019 574 Juni 2019 314 Gesamt 29.463 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11964 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele deutsche Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 31. Mai 2019) auf syrischem Staatsgebiet auf (bitte nach folgenden Kriterien auflisten und soweit möglich bitte jeweils angeben, ob es sich dabei um deutsche Staatsangehörige mit syrischem Migrationshintergrund handelt: Beschäftigte des Auswärtigen Dienstes sowie deren Angehörige; dauerhaft in Syrien siedelnde Zivilisten, die Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind; Angehörige anderweitiger staatlicher Institutionen der Bundesrepublik Deutschland – Bundeswehr, Bundespolizei etc. – im Rahmen von Auslandseinsätzen; Angehörige ziviler Hilfsorganisationen oder sonstiger nichtstaatlicher Organisationen oder Journalisten; Sonstige wie z. B. Kriegsgefangene, Mitglieder bzw. Angehörige internationaler Terrorgruppen bzw. Milizen, Angehörige ausländischer Streitkräfte, die auch eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen)? Für Syrien besteht seit 2012 eine Reisewarnung für deutsche Staatsangehörige. Die deutsche Botschaft in Syrien ist seit 2012 geschlossen. In ELEFAND, der freiwilligen Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland, haben sich derzeit 15 deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in verschiedenen Orten in Syrien für Kurz- und Langzeitaufenthalt, registriert. Mit Stand vom 12. Juni 2019 sind mehr als 1 050 deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland (etwa zwei Drittel deutsche Staatsangehörige) nach Syrien und in den Irak ausgereist. Mit Stand vom 4. Juli 2019 wurden 81 deutsche Staatsangehörige in Syrien inhaftiert oder waren in Flüchtlingslagern in Gewahrsam. Die weitere Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf Gründe des Staatswohls erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung der Frage könnte dazu führen, dass Rückschlüsse auf die Beziehungen des BND zu ausländischen Nachrichtendiensten gezogen werden können. Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation der Nachrichtendienste werden vertraulich behandelt. Die vereinbarte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Darüber hinaus können Angaben zu Art und Umfang des Erkenntnisaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der Nachrichtendienste des Bundes zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise , die Methoden und den Erkenntnisstand der anderen Nachrichtendienste gezogen werden können. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den Bundesnachrichtendienst nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des Bundesnachrichtendienstes zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Da der Bundesnachrichtendienst für seine Arbeit und Aufgabenerfüllung auf den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen. In diesem Fall wird die Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11964 5. Gelangt die Bundesregierung derzeit grundsätzlich darüber in Kenntnis, ob deutsche Staatsangehörige syrisches Staatsgebiet betreten? a) Wenn ja, auf welchem Wege? b) Wenn nein, warum besteht seitens der Bundesregierung dahingehend kein Informationsinteresse? c) Wie viele deutsche Staatsangehörige reisten seit 1. Januar 2011 in syrisches Staatsgebiet ein (bitte quartalsweise aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 5c werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es besteht keine Meldepflicht für das Betreten von und die Einreise in syrisches Staatsgebiet für deutsche Staatsangehörige. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit deutsche Staatsangehörige auf syrischem Staatsgebiet, die dort gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten werden? Nach Einschätzung der Bundesregierung befinden sich auf syrischem Staatsgebiet auch deutsche Staatsangehörige, die gegen ihren ausdrücklichen Willen dort festgehalten werden. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Erkennt die Bundesregierung die syrische Regierung um Präsident Baschar al-Assad als legitime und alleinige hoheitliche Vertretung des syrischen Staates an? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter werden anerkannt? Die Bundesregierung hat die Nationale Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (ETILAF) 2012 zusammen mit 120 Staaten politisch als legitime Vertretung des syrischen Volkes anerkannt. 8. Erkennt die Bundesregierung die syrische Botschaft in Berlin sowie das syrische Honorarkonsulat in Bremen uneingeschränkt als alleinige diplomatische Vertretung bzw. Auslandsvertretung Syriens in der Bundesrepublik Deutschland an? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und welche weiteren Vertreter werden anerkannt? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Wie viele Personen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Mission der Botschaft Syriens in Berlin (bitte nach diplomatischem und konsularischem Personal aufschlüsseln)? An der syrischen Botschaft in Berlin sind drei Personen mit diplomatischem Rang tätig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11964 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Hält die Bundesregierung die Anzahl der in der syrischen Botschaft Beschäftigten angesichts der Anzahl der in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen für angemessen, um eine sachgemäße Bearbeitung diplomatischer und insbesondere konsularischer Aufgaben zu gewährleisten (bitte begründen )? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 11. Erachtet die Bundesregierung, auch im Sinne der ihr nachgeordneten Behörden , die sachgemäße konsularische Unterstützung syrischer Staatsangehöriger in Deutschland grundsätzlich als im deutschen Interesse liegend (bitte begründen)? Aufgrund der völkerrechtlichen Personalhoheit und der Regelungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen liegt die konsularische Unterstützung ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland in der Verantwortung der jeweiligen diplomatischen Vertretung. Die Bundesregierung unterstützt dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten und nach pflichtgemäßem Ermessen. 12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahingehend vor, dass Teile des Botschaftspersonals einer gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten geheimdienstlichen Agententätigkeit nachgehen, bzw. hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 gegen ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter der syrischen Botschaft dementsprechende Erkenntnisse gegeben? Mit der Ausweitung der Unruhen in Syrien in den Jahren 2011/2012 konnte in Deutschland ein Anstieg der nachrichtendienstlichen Tätigkeit syrischer Dienste festgestellt werden. Für ihre Aktivitäten in Deutschland unterhielten die Dienste eine Legalresidentur an der syrischen Botschaft. Die durch Ermittlungen gewonnenen Informationen wurden dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zur Verfügung gestellt. Gegen insgesamt zwölf Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit eröffnet. Im Dezember 2012 verurteilte das Kammergericht Berlin zwei Personen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Freiheitsstrafen, weitere Verurteilungen des Kammergerichts erfolgten im Jahr 2013. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren wies das Auswärtige Amt am 9. Februar 2012 vier syrische Diplomaten aus Deutschland aus. Nennenswerte nachrichtendienstliche Aktivitäten aus der syrischen Botschaft heraus waren in den Folgejahren nicht mehr festzustellen. 13. Wie oft ist die Bundesregierung mit der syrischen Botschaft im Zeitraum seit dem 1. Januar 2015 in Kontakt getreten, und was war jeweils Gegenstand bzw. Inhalt der Konsultationen? 14. Gibt es zwischen der Bundesregierung und der syrischen Botschaft turnusmäßige Konsultationen, bzw. erachtet die Bundesregierung die hohe Anzahl von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen als einen begründeten Anlass, der regelmäßige Konsultationen notwendig macht (bitte begründen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11964 15. Gab es seitens der syrischen Botschaft seit dem 1. Januar 2015 Konsultationsanfragen , die durch die Bundesregierung abgewiesen oder unbeantwortet gelassen wurden? a) Wenn ja, wie oft, und aus welchen Gründen? b) Welchen Gegenstandes waren diese etwaigen Anfragen jeweils? 16. Gab es seitens der syrischen Botschaft oder der syrischen Regierung Hinweise an die Bundesregierung dahingehend, dass es insbesondere im Rahmen kriegsbedingter Umstände bezüglich der Herstellung und Vervielfältigung syrischer Staatsdokumente vermehrt zu organisierten Fälschungen oder Erbeutungen dazu benötigter technischer Infrastruktur gekommen sei oder gekommen sein könnte? Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung auf diese Hinweise reagiert ? Die Fragen 13 bis 16 werden zusammengefasst beantwortet. Die Beziehungen zur syrischen Botschaft in Berlin beschränken sich auf zwingend erforderliche Kontakte, insbesondere hinsichtlich konsularischer Fragen. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung zu Inhalten vertraulicher Kommunikation mit der syrischen Botschaft keine Stellung. 17. Gab es seitens der syrischen Botschaft Ersuchen an die Bundesregierung dahingehend , einem personellen Wiederaufwuchs sowohl des diplomatischen sowie des konsularischen Personals zuzustimmen? Wenn ja, wie wurden diese seitens der Bundesregierung mit welcher jeweiligen Begründung beantwortet? 18. Wurden seitens der Bundesregierung nach dem 1. September 2015 Beratungen dahingehend getätigt, zumindest einem Aufwuchs des konsularischen Personals der syrischen Botschaft zuzustimmen oder diesen aus etwaigem Eigeninteresse sogar anzubieten (bitte begründen)? Die Fragen 17 und 18 werden zusammengefasst beantwortet. Eine entsprechende Anfrage zur Aufstockung des diplomatischen Personals seitens der syrischen Botschaft liegt der Bundesregierung vor und wird geprüft. 19. Wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens der Bundesregierung zuletzt über den Zustand der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien beraten? Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien sind fortwährend Gegenstand der allgemeinen Syrienpolitik der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333