Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11970 19. Wahlperiode 26.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11465 – Entwicklung des Alleenbestandes an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alleen und einseitige Baumreihen sind Teil des kulturellen Erbes in Deutschland . Jeder Alleebaum ist Lebensraum für eine Vielzahl von Organismen und fungiert damit als Trittstein für die Verbreitung zahlreicher Arten in der Landschaft . Die Baumreihen geben räumliche Orientierung für Menschen und Tiere. Wegen ihrer vielfältigen Bedeutung sind Alleen sowie einseitige Baumreihen per Gesetz vor Beeinträchtigung, Zerstörung und Vernichtung geschützt. Seit vielen Jahren verringert sich jedoch der Baumbestand an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen dramatisch (vgl. Drucksache des Sächsischen Landtags 6/13435) und so geht neben dem Lebensraum für Tiere auch ein Stück Heimat Schritt für Schritt verloren. 1. Wie hat sich die Anzahl der Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte jahresscheibengenau die Anzahl der Alleenbäume angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? Die Anzahl aller an Bundesstraßen erfassten Alleenbäume im Freistaat Sachsen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Jahren und Gesamtsumme für die Jahre 2010 bis 2018, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Baumbestand an Bundesstraßen 2010 bis 2018 Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Erzgebirgskreis 996 1.000 1.001 999 972 1.159 1.149 1.136 1.128 Bautzen 1.925 2.029 2.190 2.215 2.205 2.303 2.324 2.328 2.312 Görlitz 619 665 692 685 696 685 677 675 654 Leipzig 2.625 2.597 2.578 2.607 2.600 2.564 2.554 2.630 2.616 Meißen 623 644 619 637 620 597 589 568 530 Mittelsachsen 970 967 997 1.000 1.001 1.000 998 994 989 Nordsachsen 9.157 9.227 9.417 9.482 9.617 9.836 9.848 9.961 9.612 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 338 338 338 337 333 332 332 326 323 Zwickau 919 924 934 936 938 991 985 980 963 Vogtlandkreis 910 910 908 905 909 904 903 902 896 Alleenbestand 19.082 19.301 19.674 19.803 19.891 20.371 20.359 20.500 20.023 Ausgenommen sind Alleenbäume an Bundesstraßen im Bereich der kreisfreien Städte, die im FIS-Baum nicht erfasst werden. Gemäß Information der Sächsischen Straßenbauverwaltung ist der Baumbestand an Bundesstraßen einzelbaumweise in der Datenbank „Fachinformationssystem Straßenbäume für das klassifizierte Straßennetz des Freistaates Sachsen“ (FIS- Baum) erfasst. Die Datenerfassung im FIS-Baum dient der Organisation und Dokumentation von Baumkontrollen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und von Pflegemaßnahmen. Seit 2010 liegen gesicherte Daten vor. 2. Wie hat sich die Länge der Alleen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte jahresscheibengenau in Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? 3. Wie hat sich die Länge der einseitigen Baumreihen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte jahresscheibengenau in Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Sächsischen Straßenbauverwaltung und der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11970 4. Wie hat sich das Durchschnittsalter der Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen seit 2009 entwickelt (bitte jahresscheibengenau das Durchschnittsalter der Alleenbäume angeben und nach einzelnen Bundesstraßen sowie nach Landkreisen differenzieren)? 5. Wie alt waren die Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen im Jahr 2009 im Durchschnitt, und wie alt waren sie im Jahr 2018 im Durchschnitt (bitte jahresscheibengenau das Durchschnittsalter der Alleenbäume angeben und nach einzelnen Bundesstraßen sowie nach Landkreisen differenzieren )? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Juni 2019 betrug das Durchschnittsalter verkehrssicherungspflichtiger Alleenbäume an Bundesstraßen ca. 40 Jahre. Landkreis Alleenbaumalter Bundesstraßen (Mittelwert gerundet) Erzgebirgskreis 50 Jahre Bautzen 46 Jahre Görlitz 31 Jahre Leipzig 32 Jahre Meißen 43 Jahre Mittelsachsen 33 Jahre Nordsachsen 42 Jahre Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 45 Jahre Zwickau 34 Jahre Vogtlandkreis 36 Jahre Gesamt 40 Jahre 6. Wie viel Kilometer Leitplanken wurden entlang von bestehenden Alleen im Freistaat Sachsen seit 2009 installiert (bitte jahresscheibengenau in Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? Entlang bestehender Alleen wurden seit 2009 keine zusätzlichen Schutzeinrichtungen installiert. 7. Inwiefern wurden im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms des Bundes seit 2011 im Freistaat Sachsen in bestehenden und neu zu schaffenden Alleen Schutz- bzw. Leitplanken installiert, und wie viele Programmmittel wurden hierfür in jedem Jahr verausgabt (bitte jahresscheibengenau in Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? Es wurden keine Sondermittel im Rahmen der Verkehrssicherheitsprogramme des Bundes durch den Freistaat Sachsen in Anspruch genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden seit 2009 jeweils jährlich gefällt (bitte jahresscheibengenau angeben und nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)? Die Anzahl aller an Bundesstraßen gefällten Alleenbäume im Freistaat Sachsen, aufgeschlüsselt nach Landkreis, Gattung und Gesamtanzahl für die Jahre 2010 bis 2018, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Erzgebirgskreis Acer 1 22 25 4 13 10 4 79 Alnus 1 1 Fraxinus 3 10 6 3 2 24 Populus 1 5 6 Quercus 2 2 Sorbus 1 1 Tilia 1 1 6 8 Ergebnis 2 27 36 10 16 24 6 121 Bautzen Acer 1 6 10 3 1 3 10 14 48 Alnus 1 3 4 Betula 1 3 1 2 7 Crataegus 1 1 1 3 Fraxinus 2 2 1 5 10 Populus 2 1 3 Quercus 4 4 3 15 10 13 7 6 62 Salix 1 1 2 Sorbus 1 4 1 1 7 Tilia 1 12 4 2 1 2 22 Ergebnis 2 12 6 18 33 17 32 22 26 168 Görlitz Acer 3 5 1 1 2 1 4 17 Crataegus 1 1 2 Malus 1 1 Quercus 1 1 2 Robinia 1 1 Sorbus 5 1 9 7 4 15 5 46 Tilia 1 2 2 2 1 1 2 11 Ergebnis 1 9 9 10 11 10 2 21 7 80 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11970 Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Leipzig Acer 2 1 6 1 18 28 Alnus 1 1 Betula 3 3 1 36 43 Carpinus 1 1 Fagus 4 4 Fraxinus 3 5 1 5 1 103 118 Obst 5 4 3 15 7 3 3 20 60 Populus 1 1 Quercus 2 5 3 1 4 15 Salix 3 1 4 Sorbus 1 1 Tilia 22 14 31 16 15 12 10 11 40 171 Ulmus 1 1 Ergebnis 31 24 41 25 36 28 24 15 224 448 Meißen Acer 3 12 13 17 5 11 7 3 71 Betula 9 5 1 1 2 4 6 3 31 Fraxinus 1 2 1 3 1 3 1 12 Obst 5 1 2 8 Robinia 2 2 4 Sorbus 5 1 1 1 4 16 28 Ulmus 2 9 3 1 2 1 18 Ergebnis 25 30 18 23 8 22 38 8 172 Mittelsachsen Acer 2 1 3 Obst 5 3 2 1 1 1 13 Pyrus 1 1 1 3 Tilia 1 1 1 4 2 1 10 Ergebnis 5 4 4 2 2 4 5 3 29 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Nordsachsen Acer 16 20 49 77 46 32 42 303 73 658 Aesculus 8 8 Angiospermae 1 1 Betula 1 4 1 6 Fraxinus 1 3 2 6 8 23 43 Obst 1 3 4 Pinus 1 1 Prunus 1 2 3 Quercus 1 1 2 10 33 47 Sorbus 1 1 Tilia 2 1 2 42 8 159 8 20 49 291 Ulmus 1 1 Ergebnis 19 25 52 120 56 192 58 356 186 1.064 Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Acer 1 4 1 6 3 5 20 Quercus 1 1 2 Ergebnis 1 4 1 1 6 3 6 22 Zwickau Acer 2 3 3 5 2 5 20 Fraxinus 1 1 2 Obst 1 6 2 2 11 Pyrus 2 2 Quercus 1 1 1 3 Sorbus 2 2 Tilia 6 4 1 1 1 13 26 Ergebnis 6 5 3 3 6 15 17 11 66 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11970 Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Vogtlandkreis Acer 1 1 5 1 6 1 1 16 Aesculus 1 1 Alnus 1 1 Castanea 1 1 Corylus 3 1 4 Fraxinus 2 1 3 Obst 1 1 Quercus 1 3 1 4 4 13 Tilia 2 3 3 2 10 Ulmus 1 1 2 Ergebnis 3 4 6 8 3 18 6 4 52 Gesamt 64 107 148 235 206 277 197 507 481 2.222 Ausgenommen sind Alleenbäume an Bundesstraßen im Bereich der kreisfreien Städte, die im FIS-Baum nicht erfasst werden. 9. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden 2018 und 2019 (bitte bis Juni angeben) aufgrund von Schädigungen infolge von starker Hitze bzw. aufgrund des sogenannten Hitzesommers gefällt (bitte nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen sowie nach Landkreisen differenzieren)? 11. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden 2018 und 2019 (bitte Juni angeben) aufgrund von Schädigungen infolge von Salzeintrag und Tausalzen im Boden an den Wurzeln und/oder an den Blättern sowie der Rinde gefällt (bitte nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen sowie nach Landkreisen differenzieren)? Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Sächsischen Straßenbauverwaltung und der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Im FIS-Baum der Sächsischen Straßenbauverwaltung werden keine statistischen Angaben mit speziellem Fällgrund „Hitzeschädigung“ oder „Tausalze im Boden“ erfasst oder vorgehalten. 10. Welche allgemeinen Vorkehrungen und welche konkreten Präventionsmaßnahmen zur Abwendung von hitzebedingten Schädigungen von Alleenbäumen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen für den Fall von längeren und intensiveren Hitzeperioden sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern fördert sie diese? Neu gepflanzte Bäume erhalten einen Stammschutz. Darüber hinaus sind während der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im Freistaat Sachsen Verdunstungsschutzmaßnahmen auf der Pflanzscheibe vorgesehen, so dass die Bäume längere und intensivere Hitzeperioden besser überstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden seit 2009 jeweils jährlich neu gepflanzt (bitte jahresscheibengenau angeben und nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen und nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen )? Die Anzahl aller an Bundesstraßen neu gepflanzten Alleenbäume, aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis, Baumart/Gattung und Gesamtanzahl pro Jahr, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Erzgebirgskreis Acer 3 1 4 Fagus 5 5 Quercus 1 116 5 122 Tilia 107 3 6 116 Ergebnis 4 1 223 3 16 247 Bautzen Acer 4 6 45 30 17 102 Alnus 6 15 21 Crataegus 2 1 1 4 Fagus 1 1 2 Fraxinus 39 3 5 47 Malus 1 1 Quercus 88 13 4 6 66 4 1 2 184 Sorbus 10 3 2 15 Tilia 1 103 12 20 13 4 153 Ergebnis 106 173 31 8 131 38 36 6 529 Görlitz Acer 1 1 10 12 Fraxinus s 2 6 8 Malus 2 2 Quercus 4 1 5 Sorbus 37 1 3 2 43 Tilia 1 35 1 1 38 Ergebnis 47 36 2 21 2 108 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11970 Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Leipzig Acer 2 1 3 Aesculus 1 1 Alnus 3 1 4 Fraxinus 28 4 2 34 Malus 2 5 12 7 57 83 Obst 1 28 1 30 Pyrus 14 14 Quercus 14 9 23 Tilia 1 11 1 4 17 Ulmus 10 10 Ergebnis 3 5 70 18 18 100 1 4 219 Meißen Acer 9 40 1 50 Betula 3 1 4 Fraxinus 1 1 Quercus 1 1 Sorbus 11 11 Tilia 4 4 Ergebnis 21 48 1 1 71 Mittelsachsen Acer 1 22 1 3 27 Obst 1 2 2 1 6 Pyrus 3 3 Salix 1 1 Tilia 1 7 8 Ergebnis 2 34 3 5 1 45 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl Landkreis Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt Nordsachsen Acer 7 68 4 32 42 12 81 1 247 Aesculus 12 1 1 14 Betula 18 14 1 1 1 35 Carpinus 1 1 Crataegus 1 1 Fraxinus 8 47 5 1 3 1 1 66 Plantanus 1 4 5 Pyrus 11 11 Quercus 7 1 34 132 25 7 6 212 Robinia 1 1 Sorbus 3 4 17 24 Tilia 70 51 107 169 91 165 56 2 711 Ulmus 4 3 7 Ergebnis 89 215 117 255 275 204 171 7 2 1.335 Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Acer 1 1 Quercus 1 1 Ergebnis 1 1 2 Zwickau Acer 3 3 Fagus 3 3 Fraxinus 2 2 Obst 2 2 Pyrus 53 53 Quercus 6 5 5 16 Tilia 2 12 5 10 29 Ergebnis 11 15 5 5 53 10 9 108 Vogtlandkreis Acer 1 3 16 20 Corylus 1 1 Quercus 3 3 1 7 Tilia 1 4 1 6 Ergebnis 1 1 10 3 2 17 34 Gesamt 283 480 277 323 686 265 338 30 16 2.698 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11970 13. Auf wie vielen Abschnitten von Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat Sachsen bestehen welche Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie viele davon sind dauerhaft, und wie viele sind lediglich temporär eingerichtet (bitte nach Lage mit Bundesstraße und Bundesstraßenkilometer, Höhe der erlaubten Maximalgeschwindigkeit , Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung in Kilometern , Datum der Ersteinrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf. voraussichtliches Aufhebungsdatum der Geschwindigkeitsbegrenzung aufschlüsseln )? 14. Wie hat sich die Anzahl der dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat Sachsen seit 2009 entwickelt, und wie hat sich die Länge der Abschnitte mit dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat Sachsen seit 2009 entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben, sie als Anteile der Gesamtnetzlänge der Alleen in Sachsen darstellen und nach einzelnen Bundesstraßen sowie nach Landkreisen differenzieren)? 15. Plant die Bundesregierung, entlang von Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat Sachsen weitere dauerhafte und/oder temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten, und wenn ja, in welchem Umfang, und wann, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das Einrichten von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Sachsen obliegt den Sächsischen Landesverkehrsbehörden im Rahmen der Ausführung der Straßenverkehrsordnung (StVO). 16. In welchem Umfang sind die Alleen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen kartiert, wie viele Kilometer der Alleen sind derzeit erfasst, und wie viele Kilometer der Alleen sind noch nicht erfasst? 17. Wann soll nach den Planungen der Bundesregierung die Kartierung der Alleenbäume an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen abgeschlossen sein? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Erfassung von Alleenbäumen ist im Freistaat Sachsen ein fortlaufender Prozess . Neu hinzukommende oder aufgrund von Fällungen oder Umwidmungen nicht mehr zu berücksichtigende Alleenbäume werden im Fachverfahren FIS- Baum fortlaufend erfasst. 18. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Alleenkartierung in den Bundesländern , sodass auch alle Alleen entlang von Staats- bzw. Landesstraßen sowie Kreisstraßen vollständig kartiert werden können? Die Verwaltung der Bundesstraßen obliegt den Ländern im Auftrag des Bundes. Die Entscheidung über die Kartierung von Alleen entlang von Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen im Freistaat Sachsen ist Angelegenheit der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11970 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Alleendefinition legt die Bundesregierung für die Beantwortung der Fragen 1 bis 18 an (bitte detailliert erläutern)? Alleen im Sinne des Merkblattes Alleen (MA-StB 92), das mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/1992 vom 4. Mai 1992 eingeführt wurde, sind beidseitig mit relativ gleichaltrigen und vom Habitus her gleichartigen Bäumen in gleichmäßigem Abstand sowohl vom Fahrbahnrand als auch innerhalb der Reihe bestandene Straßen. Die Länder haben zum Teil ähnliche, aber auch abweichende Definitionen getroffen . Die Definition des Freistaates Sachsens für eine Allee im FIS-Baum lautet: „Alleen sind beidseitig mit relativ gleichaltrigen und von der äußeren Erscheinung her gleichartigen Bäumen, meist einer Baumart, bestandene Straßen. Der Abstand der Bäume sowohl vom Fahrbahnrand als auch in der Reihe ist gleichmäßig . Alleen sind mindestens 100 m lang, und es stehen mindestens acht Bäume in einer Reihe.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333