Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11972 19. Wahlperiode 26.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11488 – Bundesweite Grenzkontrollen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen des G20-Gipfels in Hamburg wurden im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex die Grenzkontrollen an allen land-, luft- und seeseitigen deutschen Binnengrenzen vorübergehend wieder eingeführt (www.welt.de/ politik/deutschland/article164638611/Deutschland-fuehrt-zum-G-20-Gipfel- Grenzkontrollen-ein.html). Wie wirksam diese Grenzkontrollen nach Ansicht der Fragesteller in diesem Zeitraum waren, zeigt sich anhand der dargelegten Statistik (siehe Bundestagsdrucksache 18/13535, S. 10): Unerlaubte Einreisen 4 546; Unerlaubte Aufenthalte 1 579; Fahndungstreffer (Personen) 4 404; davon Haftbefehle 782; Einreiseverweigerungen 834; Zurückschiebungen 115. Nach Ansicht der Fragesteller ergibt sich Klärungsbedarf dadurch und nicht zuletzt auch durch die Äußerung der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp- Karrenbauer, dass eine Schließung der deutschen Grenzen im Hinblick auf eine zukünftige Migrationspolitik eine denkbare Ultima-Ratio-Lösung im Ausnahmefall wäre (www.tagesschau.de/inland/akk-cdu-werkstattgespraech-101.html). In diesem Kontext wird zugleich auch auf einen Pressebericht aus dem Jahr 2018 verwiesen, wonach es zumindest für Personenkontrollen an allen deutschen Grenzen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GDP) überhaupt nicht genug Beamte gebe. „Das neue Personal, das wir in den letzten Jahren bekommen haben, sei fast ausschließlich an die deutsch-österreichische Grenze gegangen, weil der Druck dort am höchsten sei“, sagte der Vize-Vorsitzende der GDP dem „WESTFALEN-BLATT“. An der gesamten Westgrenze herrsche Personalnot. Die Gewerkschaft gehe von bundesweit 4 200 Fehlstellen aus (www.presseportal.de/pm/66306/3972159). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11972 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Ausschreibungsgründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung den oben genannten 4 404 Fahndungstreffern bzw. 782 Haftbefehlen zugrunde (bitte nach Art und Anzahl aufschlüsseln)? Die 4 404 erzielten Fahndungstreffer lassen sich in Bezug auf die Ausschreibungsgründe wie folgt aufschlüsseln: 157 Einreiseverweigerungen, 42 Antreffen linkspolitisch motivierter Angehöriger, fünf Antreffen rechtspolitisch motivierter Angehöriger, sieben Antreffen Angehörige mit Verdacht Terrorismus/Extremismus, 434 Polizeiliche Beobachtung und 2 977 Sonstige einschließlich Ingewahrsamnahmen. Die darunterfallenden 782 vollstreckten Haftbefehle lassen sich wie folgt untergliedern : 605 Strafvollstreckung, 66 Untersuchungshaft, fünf Vorführhaft, 14 Auslieferungshaft und 92 sonstige Haftbefehle. 2. Wie viele Verstöße gegen das WaffG (= Waffengesetz) und BtMG (= Betäubungsmittelgesetz ) wurden im Rahmen der oben dargestellten Kontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände/Betäubungsmittel)? Im Rahmen der Kontrollen wurden 812 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und 132 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Eine detaillierte Aufschlüsselung über Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände und Betäubungsmittel erfolgte nicht. Seitens der Zollverwaltung wurde keine gesonderte Statistik über Feststellungen im Sinne der Fragestellung anlässlich der Unterstützung für die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels geführt. 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu grenzüberschreitenden Fällen organisierter Kriminalität im Rahmen dieser G20-Gipfel-Grenzkontrollen gewinnen können? Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht. 4. Welcher Personaleinsatz der Bundespolizei, Landespolizeien und ggf. der Bundeszollverwaltung war für diese G20-Gipfel-Grenzkontrollen nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Zeitraum erforderlich (bitte nach land-, luft- und seeseitigen Personaleinsatz aufteilen und zwischen Bundespolizei , Landespolizei und Bundeszollverwaltung differenzieren)? Für die Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels 2017 waren insgesamt durchschnittlich 3 319 Kräfte der Bundespolizei pro Tag im Einsatz. Eine Aufteilung nach land-, luft- und seeseitigem Personaleinsatz kann nicht vorgenommen werden . Zu den mit grenzpolizeilichen Aufgaben beauftragten Polizeien der Länder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11972 des Freistaates Bayern und der Freien und Hansestadt Hamburg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die die Bundespolizei unterstützende Zollverwaltung war im Rahmen des G20-Gipfels im Schnitt mit durchschnittlich 300 Kräften täglich eingesetzt. 5. Welche Kosten waren jeweils mit dem Einsatz der Bundespolizei, Landespolizeien und ggf. der Bundeszollverwaltung im Rahmen dieser Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden ? Die Kosten für die Grenzkontrollen wurden durch die Bundespolizei und die Zollverwaltung nicht erhoben. Zu den mit grenzpolizeilichen Aufgaben beauftragten Polizeien der Länder des Freistaates Bayern und der Freien und Hansestadt Hamburg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Wie viele Kilometer Grenze wurden während des G20-Gipfels durch diese Maßnahmen überwacht? Insgesamt wurden an den Seegrenzen (Nord- und Ostsee) 887,67 km und an den Landgrenzen 3 830,78 km überwacht. 7. Kann die Bundesregierung eine Aussage dazu treffen, was im Allgemeinen die Überwachung von 100 Kilometern deutscher Binnengrenzen monatlich kostet, wenn man die Intensität der G20-Grenzkontrollen als Maßstab ansetzt ? Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten? Nein, zumal auch die Intensität und der Umfang der Grenzüberwachung sich nach verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können. 8. Ist der Personalbestand der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung derzeit ausreichend, um notfalls eine bundesweite Binnengrenzkontrolle für mindestens sechs Monate zu gewährleisten, ohne dass andere Aufgabengebiete vernachlässigt bzw. durch Personalabordnungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden? a) Wenn nein, wie viele Planstellen müssten dafür in welchem Bereich zusätzlich geschaffen werden (bitte die dafür erforderlichen Titel im Bundeshaushaltsplan angeben)? b) Wenn nein, welche Aufgabengebiete wären mit hoher Wahrscheinlichkeit in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt? Die Bundespolizei ist in der Lage, ihre gesetzlich normierten Aufgaben wahrzunehmen . Da der Umfang und die Intensität von Binnengrenzkontrollen sich nach verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können, sind Aussagen in Bezug auf etwaige temporäre personalwirtschaftliche Umverteilungen innerhalb der Bundespolizei nicht pauschal möglich. Sofern der Zollverwaltung grenzpolizeiliche Aufgaben nach § 68 des Bundespolizeigesetzes und der „Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung “ übertragen worden sind, wird sie diese Aufgabe auch bei vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wahrnehmen. Personalwirtschaftliche Aussagen sind auch in diesem Fall nicht pauschal treffbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11972 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Ausstattung an Fahrzeugen, Material und sonstiger Ausrüstung wäre in welcher finanziellen Größenordnung für eine Gewährleistung einer bundesweiten sechsmonatigen Grenzkontrolle zusätzlich erforderlich (die dafür erforderlichen Titel im Bundeshaushaltsplan angeben)? Da der Umfang und die Intensität von Binnengrenzkontrollen sich nach verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können, sind Aussagen nicht pauschal treffbar. 10. Ist der Bundesregierung der Begriff der intelligenten Grenzüberwachung bekannt ? a) Wenn ja, was versteht sie darunter? b) In welcher Form wird diese bereits in Deutschland umgesetzt? Die Fragen 10 bis 10b werden auf Grund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Begriff der „intelligenten Grenzüberwachung“ im Sinne der Fragestellung ist nicht feststehend und umfasst nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Arbeitsbegriff die unter Ziffer 28 des „Masterplan Migration Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung “ des BMI vom 4. Juli 2018 gefassten Maßnahmen. Polizeikontrollen in den Grenzgebieten (sogenannte „Schleierfahndung“) richten sich im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) in der Bundesrepublik Deutschland nach den Polizeigesetzen der Länder und dem Bundespolizeigesetz und dienen der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität . Der Umfang und die Intensität dieser Kontrollen orientieren sich insbesondere an der Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Bundespolizei nimmt auf Grundlage ihrer gesetzlich normierten Befugnisse zeitlich und örtlich flexible Kontrollen im Grenzgebiet, insbesondere zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen und damit zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, an allen deutschen Binnengrenzen vor. Die Bundespolizei ist vom BMI gebeten worden , diese Kontrollen – dort wo polizeifachlich geboten – weiter zu intensivieren. Dabei arbeitet die Bundespolizei eng mit den Polizeien der Länder, der Zollverwaltung und den Grenz- und Polizeibehörden der Anrainerstaaten in regional unterschiedlicher Ausprägung zusammen. 11. Welche zukünftigen Maßnahmen zur intelligenten Grenzüberwachung bundesdeutscher Grenzen sind nach Kenntnis der Bunderegierung in Planung oder befinden sich bereits in der Umsetzung? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333