Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 25. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11985 19. Wahlperiode 29.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11395 – Nach der zweiten Sitzung des Klimakabinetts – Lösungen der Bundesregierung zum Kampf gegen die Klimakrise V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die klimapolitische Stagnation ist nach Ansicht der Fragesteller öffentlich spürbar und treibt die Menschen um. Nicht erst seit der Europawahl verlangen nach Ansicht der Fragesteller die Bürgerinnen und Bürger Antworten und Lösungsansätze auf eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – die sich verschärfende Klimakrise. Nicht nur junge Menschen , die sich um ihre Zukunft sorgen, versammeln sich weltweit freitags zum Streiken auf der Straße. Sie fordern, die Pariser Klimaziele einzuhalten und die Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen . Auch der Ruf von Unternehmerinnen und Unternehmern, der Wissenschaft und von vielfältigen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren nach politischen Richtungsentscheidungen und Planungssicherheit ist nach Ansicht der Fragesteller unüberhörbar. Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Umsetzung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Kampf gegen die Klimakrise ist nach Ansicht der Fragesteller ungebrochen hoch und wächst (www. bmu.de/pressemitteilung/umweltbewusstseinsstudie-2018-bevoelkerung-erwartetmehr -umwelt-und-klimaschutz-von-allen-akteuren/). Am 14. März 2019 gab das Bundeskanzleramt im Anschluss an den Koalitionsausschuss die Bildung eines „Klimakabinetts“ bekannt. Laut der Bundesregierung handelt es sich bei diesem Koalitionsausschuss um „[…] ein hochrangiges Gremium zur Intensivierung und politischen Steuerung ihres klimapolitischen Engagements“, mit dem Ziel, die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten“(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/ 1909664.pdf). Die Bundesregierung räumt dem Querschnittsthema Klimaschutz eine „herausgehobene politische Bedeutung“ ein. Trotz höchster politischer Prioritätszuweisung und Beratung im ministeriellen Kreise kam es aus Sicht der Fragesteller seit der ersten Sitzung des Klimakabinetts (Mitte März 2019) zu keinen nennenswerten klimapolitischen Entscheidungen bzw. zu keiner Beschleunigung der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Auch die zweite Sitzung (am Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11985 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Mai 2019) des Klimakabinetts lässt die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag weiterhin warten. Denn die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt , die Grundsatzentscheidung über die Gesetze und Maßnahmen erst im September 2019 treffen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/presse mitteilungen/2-sitzung-des-kabinettausschusses-klimaschutz-1632648). Der öffentlich eingeforderten Beschleunigung klimapolitischer Entscheidungen und der Dringlichkeit, nach wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen nun wirksamen Klimaschutz einzuleiten, wird die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nicht gerecht – trotz eines zu diesem Zweck eingerichteten Klimakabinetts . 1. Erachtet die Bundesregierung die zwei noch planmäßig angesetzten Klimakabinettssitzungen im Juli und im August 2019 als ausreichend, um eine Grundsatzentscheidung im September 2019 zu treffen bzw. noch in diesem Jahr die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorzubereiten“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909664.pdf)? Die Bundesregierung gestaltet den Zeitplan für die Arbeiten im Kabinettausschuss Klimaschutz so aus, dass bis Ende September das Maßnahmenprogramm zum vollständigen Erreichen der verbindlichen Klimaschutzziele 2030 vorliegt sowie die Gesamtstrategie für die gesetzliche Umsetzung bis Ende des Jahres festgelegt wird. 2. Zu welchen der Eckpunkte des Referentenentwurfs für das Klimaschutzgesetz (Reduktion der CO2-Emissionen um 95 Prozent bis 2050, CO2-Budgets, Sektorziele, jährliche Sektorenziele, Sofortmaßnahmenprogramm bei Überschreitung der CO2-Mengen, Ressortverantwortlichkeiten und entsprechende Zahlungsverpflichtungen), das laut der Bundesministerin für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze am 27. Mai 2019 in die Ressortabstimmung gegeben wurde und damit allen Bundesministerien bekannt ist (www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-schulze-streit- 101.html), besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit? Zu welchen Punkten herrscht noch Diskussionsbedarf? Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 3. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Tatsache gezogen , dass die EU-Effort-Sharing-Regulierung für die Bereiche Verkehr, Gebäude , Landwirtschaft und Abfallwirtschaft trotz Flexibilisierungsoptionen grundsätzlich jährliche CO2-Budgets für die genannten Sektoren vorschreibt und inwiefern findet dieser regulatorische Tatbestand Einzug in die Überlegungen zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Maßnahmenprogramm Klimaschutz 2030, das auf die Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ausgerichtet ist. Es dient auch der Einhaltung der jährlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der Europäischen Klimaschutzverordnung (ESR). Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht abgeschlossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11985 4. Warum liegen die Maßnahmenvorschläge der Bundesministerien nicht vollständig vor, obwohl die jeweiligen Bundesministerien durch das Bundesumweltministerium bereits im letzten Jahr aufgefordert wurden, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, der die nationalen Klimaziele bis 2030 gewährleistet (www.dw.com/de/svenja-schulze-wieder-vorreiter-beim-klimaschutz-werden/ a-44652638)? 5. Bis wann sollen die Maßnahmenvorschläge der einzelnen Ressorts durch das jeweilige Bundesministerium spätestens vervollständigt und dem Bundesumweltministerium zugeschickt werden? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Maßnahmenvorschläge der Ressorts liegen mittlerweile vor. Darauf aufbauend ist die Erarbeitung des Maßnahmenprogramms Klimaschutz 2030 ein iterativer Prozess, der auf die Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ausgerichtet ist und der auf den Maßnahmenvorschlägen der Ressorts aufbaut. 6. Wie gewährleistet die Bundesregierung realistische und vergleichbare sozioökonomische Grundannahmen der eingereichten Maßnahmen zur Erreichung der einzelnen Sektorziele 2030 (laut Klimaschutzplan 2050) des jeweiligen Ressorts (Quantifizierung der Treibhausgaseinsparungen, Verteilungswirkung , Kosten der Klimaschutzmaßnahmen)? a) Werden mehrere sozioökonomische Szenarien berechnet, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? b) Werden die Bewertungen des Bundesumweltministeriums zeitnah dem Parlament zugeleitet und veröffentlicht? Wenn ja, bis wann wird dies geschehen? 7. Welche Gutachter und Gutachterinnen (bitte Name und Institution angeben) werden die Klimaschutzmaßnahmen überprüfen? Die Fragen 6 bis 6b und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Maßnahmenvorschläge wurden und werden mit Ex-Ante-Folgenabschätzungen unterlegt, die entsprechenden Abschätzungen basieren grundsätzlich auf vergleichbaren Annahmen. Eine Veröffentlichung von Folgenabschätzungen erfolgt frühestens mit Veröffentlichung des Maßnahmenprogramms. Die Vorhaben zur Abschätzung von Folgen wurden öffentlich ausgeschrieben und an Konsortien verschiedener Institute vergeben. 8. Um welche konkreten 50 Klimaschutzmaßnahmen, die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 29. Mai 2019 im Klimakabinett angekündigt wurden (www.tagesschau.de/inland/klimakabinett- 109.html), handelt es sich dabei, und wann werden diese vollständig veröffentlicht ? Das Gesamtpaket des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur besteht aus mehr als 50 Maßnahmenvorschlägen und wurde am 28. Juni 2019 unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-der-verkehrs politik.html veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11985 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen außer der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegt, und plant der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, es seiner Kabinettskollegin Julia Klöckner gleichzutun und den Maßnahmenkatalog zu Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 zu veröffentlichen? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen c) Wann genau wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung beschlossen ? Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist eine prioritäre Maßnahme im Koalitionsvertrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zu erreichen. Im Rahmen der Umsetzung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung prüft die Bundesregierung verschiedene Ausgestaltungsoptionen auch unter Berücksichtigung der haushaltspolitischen Vorgaben des Koalitionsvertrags; die Gespräche hierüber innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. 10. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Sitzung des Klimakabinettes am 29. Mai 2019 angekündigt? a) Welchen Anteil an der Zielerfüllung soll der anzunehmende Kohleausstieg haben? b) Welche Maßnahmen über den angekündigten Kohleausstieg hinaus zieht das Bundeswirtschaftsministerium in Betracht, um gegebenenfalls Verzögerungen beim Kohleausstieg auszugleichen? c) Wird das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin die Auffassung vertreten , dass eine Erreichung der Emissionsreduktionsziele der Energiewirtschaft ausreicht, auch wenn eine Übererfüllung möglich und angesichts der fehlenden Reduktionen in anderen Sektoren erforderlich scheint? Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet. Die im Kabinettausschuss Klimaschutz vertretenen Ressorts haben in der Sitzung am 29. Mai 2019 für ihre jeweiligen Sektoren Maßnahmen vorgestellt, die die Erreichung der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten sektorspezifischen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 sicherstellen sollen. Der Bundeswirtschaftsminister hat Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie vorgestellt. Für den in gemeinsamer Verantwortung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministers für Wirtschaft und Energie stehenden Gebäudesektors hat Minister Seehofer vorgetragen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Eine zentrale Maßnahme im Sektor Energiewirtschaft soll der Kohleausstieg bzw. zunächst die schrittweise Verringerung der Stromerzeugungskapazität aus Kohle gemäß den Empfehlungen der Kommission Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung auf insgesamt 17 Gigawatt im Jahr 2030 sein. Dieser steht im engen Zusammenhang mit der parallelen Umsetzung weiterer Maßnahmen in der Energiewirtschaft wie insbesondere dem Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Kohleausstieg Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11985 und der beschleunigte EE-Ausbau werden zusammen den größten Anteil am Erreichen des Sektorziels 2030 der Energiewirtschaft haben. Das Erreichen des Sektorziels der Energiewirtschaft ist ambitioniert und mit großen Anstrengungen verbunden . Die Energiewirtschaft trägt bereits einen überproportionalen Anteil der insgesamt erforderlichen Emissionsminderung im Jahr 2030 und hat auch in der Vergangenheit die absolut größte Minderung vorzuweisen. 11. Welche weiteren Modelle und Studien werden, neben dem Prüfgutachten, welches von Prof. Edenhofer und Prof. Schmidt erarbeitet und in der Klimakabinettssitzung im Juli 2019 vorgestellt werden soll (www.bundesregierung. de/breg-de/aktuelles/klimaziele-fest-im-blick-1632482), für die fachliche Bewertung der Konzeptionierung einer CO2-Bepreisung herangezogen (bitte auflisten)? a) Bis wann werden die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien der Öffentlichkeit spätestens zugänglich gemacht? b) Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht? 12. Inwiefern wird die Bundesregierung im Klimakabinett ebenfalls über mögliche CO2-Preisinstrumente in den Sektoren, die bereits vom Europäischen Emissionshandel erfasst sind, diskutieren? Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 11 bis 11b und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Neben der Studie des Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit drei in seinem Auftrag erstellte Studien zur CO2-Bepreisung vorgestellt. Die Kernaussagen dieser Studien wurden am 5. Juli 2019 öffentlich vorgestellt. Die beauftragten Institute haben zudem Hintergrundpapiere auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Nach Abschluss der Vorhaben werden die Studien veröffentlicht. Welche möglichen Modelle einer CO2-Bepreisung anschließend diskutiert werden, ist noch offen. 13. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Gründen sich die Europäische Kommission während der Verhandlung zur Reform des EU-ETS (EU Emissions Trading System) gegen die Erweiterung des Zertifikatehandels auf die Bereiche der Heiz- und Kraftstoffe verständigt hat, und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet? Die Bundesregierung besitzt darüber keine Kenntnis. 14. Seit wann besteht zwischen der Bundesregierung und den folgenden Initiativen bzw. Organisationen der Austausch bzgl. einer internationalen Ausweitung von CO2-Preissystemen: „Partnership for Market Readiness“ (PMR); „International Carbon Action Partnership“ (ICAP); „Carbon Market Platform “, „Carbon Pricing Leadership Coalition“ (CPLC) (h t tps: / /d ipbt . bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910474.pdf) (bitte jeweils einzeln auf die genannten Institutionen bzw. Organisationen eingehen)? ICAP: Der Austausch zwischen der Bundesregierung und der International Carbon Action Partnership (ICAP) bzgl. einer internationalen Ausweitung von CO2- Preissystemen besteht seit der Gründung ICAPs im Jahr 2007. Die Gründung von ICAP geht auf eine gemeinsame Initiative von Deutschland und Kalifornien zurück . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11985 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode CMP: Die Auftaktveranstaltung der Carbon Market Plattform (CMP) fand Anfang Oktober 2015 in Berlin mit Vertretern der G7-Partner und EU-Kommission, der Bundesregierung und ausgewählten Institutionen (Weltbank, OECD, ICAP, UNFCCC) statt. PMR: Die Partnership for Market Readiness (PMR) wurde im Jahr 2010 im Rahmen der Klimaverhandlungen in Cancún gegründet; die Bundesregierung ist seit dem Jahr 2011 ein Part-nerland der PMR und bringt u. a. Erfahrungen zu ETS sowie Offsetmechanismen ein. CPLC: Mit dem Ziel Kohlenstoffbepreisung weiter voranzutreiben, hat die Weltbank im Jahre 2015 am Rande der COP21 die Carbon Pricing Leadership Coalition (CPLC) unter Beteiligung der Bundesregierung ins Leben gerufen. a) Welche Länder nahmen daran teil? PMR: Mitgliedsstatus haben folgende Gebietskörperschaften: Australien, Dänemark , EU Kommission, Finnland, Deutschland, Japan, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika. Argentinien, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Indien, Indonesien, Jordanien, Kolumbien, Mexiko, Marokko, Peru, Südafrika, Sri Lanka, Thailand, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vietnam Alberta, Britisch-Kolumbien, Elfenbeinküste , Kalifornien, Kasachstan, Neuseeland, Panama, Philippinen, Québec. ICAP: Derzeit umfasst ICAP 31 Gebietskörperschaften mit Mitgliedsstatus und 5 mit Beobachterstatus. Mitgliedsstatus haben folgende Gebietskörperschaften: Dänemark, EU Kommission, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien , Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien, Norwegen, Schweiz, Australien , Neuseeland, Tokio, Maine, Maryland, Massachusetts, New York, Vermont , British Columbia, Kalifornien, Manitoba, Ontario, Québec, Arizona, New Jersey, New Mexico, Oregon, Washington. Den Beobachterstatus haben Japan, Kasachstan, Südkorea, Ukraine und Mexiko. CMP: Australien, Kanada, Chile, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Mexiko ; Neusee-land, Polen; Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika CPLC: Mitgliedsstatus haben folgende Gebietskörperschaften: Alberta, Äthiopien , Belgien, Britisch-Kolumbien, Chile, Costa Rica, Deutschland, Dänemark, Elfenbeinküste, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kalifornien , Kolumbien, Mexiko, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Nordwest-Territorien , Norwegen, Ontario, Panama, Portugal, Québec, Singapur, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich b) Welche Themen wurden besprochen? PMR: Das von der Weltbank getragene Bündnis verfolgt das Ziel, den Aufbau eines globalen Kohlenstoffmarkts voranzutreiben und interessierte Länder bei der Vorbereitung und Umsetzung innovativer Kohlenstoffmarktinstrumente zu unterstützen . Hierfür stellt die PMR finanzielle und technische Mittel zur Verfügung und dient darüber hinaus als Dialogforum zum Erfahrungsaustausch zwischen Ländern, die bereits über marktbasierte Klimaschutzinstrumente verfügen, und Ländern, die zurzeit mit der Einführung dieser Instrumente befasst sind. ICAP: ICAP wurde gegründet, um dabei zu helfen, die Zusammenarbeit zwischen Ländern, subnationalen Gebietskörperschaften und supranationalen Institutionen zu erleichtern, die ein EHS aufgebaut haben oder den Aufbau eines solchen aktiv Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11985 verfolgen. Demnach soll das geschehen, indem ICAP den Mitgliedsländern die Möglichkeit bietet, bewährte Praktiken auszutauschen und Designelemente eines Emissionshandelssystems zu diskutieren, um letztendlich durch die Verknüpfung von EHS einen gut funktionierenden globalen CO2-Markt zu schaffen. Im Rahmen des technischen Dialogs zwischen den ICAP-Mitgliedern wurden so über die Jahre alle wesentlichen Elemente der Ausgestaltung und Umsetzung von Emissionshandel diskutiert, vom Setzen der EHS-Emissionsobergrenze („Cap“) über Fragen der Zuteilung, Wettbewerbsaspekte, Emissionsberichterstattung und Verifizierung , das Zusammenspiel von EHS und anderen Klimaschutzinstrumenten. Besonderen Raum nimmt dabei das Thema Konvergenz und Harmonisierung von Emissionshandelssystemen weltweit ein, um auf das langfristige Ziel größerer Kohlenstoffmärkte durch deren Verknüpfung hinzuwirken. CMP: Ziel der Plattform ist es, durch länderübergreifende Kooperation den UNFCCC-Prozess bei der Erarbeitung von notwendigen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Kohlenstoffmärkten zu unterstützen und damit die Weiterentwicklung , Harmonisierung und auch die perspektivische Verknüpfung von Kohlenstoffmärkten strategisch voranzutreiben. Zudem zielt die Plattform darauf ab, die verschiedenen klimapolitischen Maßnahmen und Ansätze zusammenzubringen , neue Kooperationsfelder aufzudecken und die Umsetzung der Klimaschutzziele im Rahmen des UN-Klimaschutzprozesses zu unterstützen. CPLC: Die CPLC ist ein freiwilliger Zusammenschluss um sich für die Bepreisung von Treibhausgasemissionen einzusetzen. Die CPLC dient dabei als Dialogplattform , sodass sich die Teilnehmer über ihre Erfahrungen mit Politiken zur CO2-Bepreisung austauschen können. Auch CO2-Bepreisung in Unternehmen spielt dabei eine Rolle. Durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren soll die Einführung von Politikinstrumenten zur CO2-Bepreisung vorangetrieben und die Umsetzung bestehender Politiken gestärkt werden. c) Wie oft hat sich die Bundesregierung bereits getroffen, und in welcher Regelmäßigkeit ist geplant, den Dialog fortzusetzen? PMR: Die Bundesregierung nimmt seit dem Jahr 2010 regelmäßig an Partnerschaftstreffen sowie Steuerungskreistreffen teil. ICAP: Einmal jährlich findet das offizielle ICAP-Jahrestreffen statt, an dem die Bundesregierung regelmäßig teilnimmt. Zudem finden Telefon- und Videokonferenzen zwischen den I-CAP-Mitgliedern statt. CMP: Einmal jährlich findet ein Dialogtreffen der CMP statt, an der die Bundesregierung teilnimmt. CPLC: Die Bundesregierung nimmt regelmäßig an Formaten der CPLC wie High Level Assembly, Steuerungskreis sowie thematischen Arbeitskreisen und CPLC- Veranstaltungen und -Konferenzen teil. d) Welchen konkreten Beitrag kann Deutschland bei diesem Austausch leisten , beachtet man den Fakt, dass Deutschland bisher selbst keinen nationalen CO2-Preis eingeführt hat? In der Europäischen Union sind die Sektoren Energie und Industrie vom EU- Emissionshandel erfasst. Daher besteht in Deutschland für diese Sektoren bereits seit dem Jahr 2005 ein Instrument der CO2-Bepreisung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11985 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode PMR: Die Bundesregierung unterstützt die PMR mit einem Beitrag von 10 Mio. Euro (12/2011: 5 Mio. Euro, 07/2013: 5 Mio. Euro) ist im Steuerungskreis vertreten und arbeitet gemeinsam mit Industrie und Entwicklungsländern an der Entwicklung und Einführung von Marktmechanismen. ICAP: Die Gründung von ICAP geht auf eine gemeinsame Initiative von Deutschland und Kalifornien zurück. Deutschland trägt auch heute noch maßgeblich zur Finanzierung der Partnerschaft durch die Übernahme der Kosten für das Sekretariat bei. Deutschland als größtes am EU EHS teilnehmendes Land trägt zudem zum Austausch mit ICAP zur internationalen Ausweitung von CO2-Preissystemen bei, indem es seine Erfahrungen bei der Mitgestaltung des europäischen Systems sowie bei dessen Vollzug in Deutschland aktiv teilt und weitergibt. CMP: Während der ersten drei Jahre übernahm Deutschland den Vorsitz der CMP zusammen mit einem jährlich rotierenden zweiten Vorsitzenden eines anderen Teilnehmerlandes. CPLC: Mit einer einmaligen Förderung von zwei Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung CPLC und ihre Aktivitäten. Seit dem Jahr 2018 hat die Bundesregierung einen Sitz im Steuerungskreis der CPLC. Die Bundesregierung setzt sich aktiv bspw. für die Beteiligung und Einbindung Afrikas ein sowie für die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Schifffahrtssektor . e) Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? PMR: Die PMR wurde zu einer zentralen Plattform zur Unterstützung nationaler Minderungs-anstrengungen durch den Einsatz von Marktmechanismen. Sie genießt international sehr hohe Sichtbarkeit. Zentrale Emittenten sind PMR-Mitglieder . Es findet in diesem Forum ein offener und konstruktiver Dialog zwischen Industrie- und Entwicklungsländern statt (www.thepmr.org/) ICAP: Der technische Dialog im Rahmen der Partnerschaft gibt ICAP-Mitgliedern die Möglichkeit, sich zu den Erfahrungen mit Emissionshandel in den jeweiligen Systemen auszutauschen und voneinander zu lernen. Darüber hinaus hat ICAP wesentlich zur Konsolidierung der Erfahrungen, die weltweit mit der Umsetzung von Emissionshandel gemacht wurden, beigetragen und damit weiteren an der Einführung des Instruments interessierten Staaten den Einstieg erleichtert. Nicht zuletzt wurden durch ICAP Kapazitäten im Bereich Kohlenstoffbepreisung im globalen Süden gestärkt: Seit dem Jahr 2009 haben mehr als 400 hochqualifizierte Teilnehmer aus knapp 44 Ländern an ICAP-Trainingskursen teilgenommen , davon mehr als 100 allein aus China, welches die Einführung des weltweit größten EHS ab dem Jahr 2020 anstrebt. CMP: CMP unterstützt den politischen Austausch durch strategische Dialoge und unterstützt bestehende technische Initiativen und Partnerschaften. Durch die Zusammenarbeit mit wichtigen technischen Partnern wie der Weltbank, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) und von ICAP trägt die Plattform technisches Wissen zusammen. CPLC: CPLC ist eine freiwillige Partnerschaft von über nationalen und subnationalen Regierungen. über 162 Unternehmen aus einer Reihe von Sektoren und Regionen und über 70 strategischen Partnern, Organisationen der Zivilgesellschaft , NRO und akademische Institutionen die sich bereit erklären, die CO2- Preisagenda voranzutreiben und gemeinsam auf das langfristige Ziel eines weltweit geltenden Kohlenstoffpreises hinzuarbeiten. Seit Gründung der CPLC wurden zahlreiche Studien und Aufklärungsmaterialien für verschiedene Akteure zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11985 Verfügung gestellt. Im Februar 2019 wurde die erste Carbon Pricing Conference erfolgreich durchgeführt. Regionale und thematische Arbeitsgruppen tauschen sich regelmäßig aus. (www.carbonpricingleadership.org) 15. Wieviel Prozent der globalen Treibhausgasemissionen sind nach Kenntnissen der Bundesregierung einem CO2-Preis unterworfen? Laut Information der Weltbank wird Ende des Jahres 2019 die Abdeckung der globalen Treibhausgasemissionen durch einen expliziten CO2-Preis 20,1 Prozent betragen (Quelle: https://carbonpricingdashboard.worldbank.org/ sowie State and Trends of Carbon Pricing 2019, Weltbank). 16. Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, „ein CO2-Bepreisungsystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, vor dem Hintergrund , dass seit 13 Jahren die Forderung von Ex-Weltbank Ökonom Nicholas Stern zur Einführung eines globalen CO2-Preises (www.spiegel.de/ wirtschaft/unternehmen/klimawandel-nicholas-stern-ueber-den-wandel-derwirtschaft -a-995539.html) folgenlos geblieben ist? Grundsätzlich wirken CO2-Bepreisungsinstrumente besser, wenn mehr Länder einbezogen werden. Das Ziel der Bunderegierung ist ein CO2-Bepreisungssystem , das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. 17. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung, bezugnehmend auf die Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktivitäten der französisch-deutschen „Meseberger Klima-AG“ (Bundestagsdrucksache 19/5256) vom 23. Oktober 2018, wo es heißt: „Die Bundesregierung hat die Bewertung des Sonderberichtes des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC) über 1,5°C globale Erwärmung noch nicht abgeschlossen. […] Die Bundesregierung wird sich hierzu zu gegebenem Zeitpunkt positionieren“, nun ihre Bewertung des Sonderberichts nach nunmehr acht Monaten abgeschlossen? a) Wenn keine abschließende Bewertung erfolgt (bitte begründen), warum ist es zu keiner Positionierung bisher gekommen? Bis spätestens wann wird sich die Bundesregierung positionieren? b) Wenn eine abschließende Bewertung erfolgt ist, inwiefern hält die Bundesregierung vor dem Licht des Sonderberichts die Ziele des Klimaschutzplans 2050 für ausreichend, um die Klimaziele von Paris (Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2, möglichst 1,5 Grad) zu erreichen? c) Inwiefern sieht die Bundesregierung dabei einen Zusammenhang mit der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Klima und Sicherheitspolitik vom 23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10474): „Die Bundesregierung begrüßt den Sonderbericht des […] IPCC über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius […]. Für die Sicherheits- und Außenpolitik ist ein globaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius ein Risikomultiplikator “? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11985 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Ist der Bundesregierung die Studie von „1,5°C: Was Deutschland tun muss“ im Auftrag von Campact e. V. bekannt (https://blog.campact.de/ wp-content/uploads/2019/03/Deutschland_1.5_Web.pdf), wonach Deutschland in Szenario ab 2040 treibhausgasneutral sein muss? Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Studie? Die Fragen 17 bis 17d werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der IPCC-Sonderbericht vom Oktober 2018 zeigt, dass bereits zwischen 1,5 Grad Celsius und 2 Grad Celsius globaler Erwärmung die Risiken für Natur und Mensch stärker ansteigen als bisher bekannt. Extremereignisse nehmen deutlich zu. Sensible Ökosysteme wie beispielsweise die tropischen Korallenriffe oder auch die der Arktis sind besonders bedroht. Dem Bericht zufolge liegt die aktuelle globale Erwärmung bereits bei etwa 1 Grad Celsius. Der Bericht stellt ebenfalls dar, dass die derzeitigen internationalen Anstrengungen im Klimaschutz nicht ausreichen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Die Bundesregierung erachtet daher den IPCC-Bericht als einen weiteren Beleg für die Dringlichkeit der Bekämpfung des Klimawandels. Neben sicherheits- und außenpolitischen Konsequenzen sind durch eine Überschreitung der Temperaturgrenze von 1,5 Grad Celsius besonders Risiken für ökologische Systeme und die Lebensgrundlagen der Menschen zu erwarten. Die Bundesregierung setzt sich daher weltweit für konsequente Umsetzung des Pariser Übereinkommens ein und legt dies auch bei ihren nationalen Klimaschutzmaßnahmen zu Grunde. 18. Wird das europäische Klimaneutralitätsziel bis 2050, ungeachtet dessen, dass die EU-Staats- und -Regierungschefs sich nicht auf ein gemeinsames Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auf EU-Ebene einigen konnten, für das „Klimakabinett“ zur handlungsleitenden Prämisse, zumal sich die Bundeskanzlerin im Vorfeld des EU-Gipfels am 20. bis 21. Juni 2019 ausdrücklich zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt hat (www.n-tv.de/politik/ Neues-Klimaziel-auf-EU-Gipfel-gescheitert-article21099426.html)? a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Arbeit des „Klimakabinetts“ und letztendlich für die nationalen Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 und 2050 daraus? b) Inwiefern fließen die Beschlüsse des „Klimakabinetts“ auch in die Erarbeitung der integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne (NEPC) Deutschlands ein, die als konkrete Beiträge zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 bis Ende 2019 bei der EU-Kommission eingereicht werden müssen? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 bis 18c werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundeskanzlerin hat beim Petersberger Klimadialog deutlich gemacht, dass Deutschland prüfen werde, wie bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht werden könne. Zudem hat die Bundeskanzlerin das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 auf dem Europäischen Rat am 20. Juni 2019 unterstützt. Dieses Thema wird somit auch bei der Arbeit des Kabinettausschusses Klimaschutz berücksichtigt . Die Beschlüsse des Kabinettausschusses Klimaschutz zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 werden entsprechend in die Nationalen Energie- und Klimapläne einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11985 19. Da die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 5. Juni 2019 eine engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und den Niederlanden ankündigte (https://de.reuters.com/article/deutschland-klima-merkel-idDEKC N1T51CD: „Die Klimaschutzkabinette der Staaten sollten sich abstimmen“), a) welche Treffen haben zwischen dem Klimakabinett bzw. der Bundesregierung und den Klimaschutzkabinetten Frankreichs und den Niederlanden bisher stattgefunden (bitte mit Angabe von Datum und Teilnehmenden auflisten ), b) welche Themen wurden besprochen, und mit welchem Ergebnis, und c) welches Ziel wird mit diesen Treffen verfolgt? Die Fragen 19a bis 19c werden gemeinsam beantwortet. Es haben noch keine Treffen zwischen dem Kabinettausschuss Klimaschutz und den Klimaschutzkabinetten Frankreichs und den Niederlanden stattgefunden. 20. Plant die Bundesregierung während der Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes die Konsultation zivilgesellschaftlicher Akteure wie beispielsweise Gewerkschaften , FridaysforFuture oder Umweltverbände et al.? Inwiefern wird die Bundesregierung hierbei an den Konsultationsprozess zum Klimaschutzplan 2050 anknüpfen? a) Wenn ja, wann, und wen plant die Bundesregierung im Zusammenhang der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes aus der Zivilgesellschaft zu konsultieren? b) Wenn nein, bitte begründen, warum die Mitarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure an einem Klimaschutzgesetz nicht vorgesehen ist? Die Fragen 20 bis 20b werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Bundesregierung beteiligt zivilgesellschaftliche Akteure bei Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Verbändeanhörung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333