Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11986 19. Wahlperiode 29.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11490 – Riester-Standardprodukt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um die private Altersvorsorge in Deutschland zu fördern, ist 2002 das Riester- Rentensystem eingeführt worden. In dem Riester-Rentensystem sind u. a. Arbeitnehmer , Auszubildende und Beamte förderberechtigt. Diese müssen mindestens 4 Prozent ihres Bruttojahresgehalts besparen, um eine staatliche Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Förderungen. Weiterhin können in gewissen Fällen Sparbeiträge von bis zu 2 100 Euro in der Steuerklärung geltend gemacht werden. Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben die Entwicklung eines Standardangebotes für Riester-Verträge an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“ V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt. Die aktuelle Statistik ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Alters vorsorge/2018-11-14-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-bis-2017.html abrufbar. Die dort dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum aktuellen Auswertungsstichtag 15. Mai 2018. Das Beitragsjahr 2015 steht dabei im Fokus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11986 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 ausgewiesen. 1. Wie viele Bürger halten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen Riester-Vertrag? Der Bundesregierung liegen sowohl Informationen über die Zahl der Riester-geförderten Personen als auch über die Zahl der Riester-Verträge vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Person auch mehrere Riester-Verträge haben kann oder Verträge auch dauerhaft ungefördert bleiben können. Angaben über die aktuelle Zahl der Riester-geförderten Personen können der Tabelle 1 (Zentrale Ergebnisse der Riester-Förderung) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden. a) Wie hat sich die Anzahl der Verträge seit der Einführung entwickelt? Die Entwicklung der Zahl der Riester-geförderten Personen kann für die Beitragsjahre ab 2002 der Tabelle 12 (Entwicklung der geförderten Personen nach der Förderart) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden. Die Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Vertragsbestand in Tausend Vertragsbestand bereinigt um stornierte Verträge. Quelle: BMAS Stand Ende Versicherungs-verträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/ Eigenheimrente Gesamt 2001 1.400 k.A. k.A. 1.400 2002 2.998 150 174 3.322 2003 3.451 197 241 3.889 2004 3.557 213 316 4.086 2005 4.524 260 574 5.358 2006 6.388 351 1.231 7.970 2007 8.194 480 1.922 10.596 2008 9.285 554 2.386 22 12.248 2009 9.995 634 2.629 197 13.454 2010 10.484 703 2.815 460 14.462 2011 10.998 750 2.953 724 15.426 2012 11.023 781 2.989 953 15.746 2013 11.013 805 3.027 1.154 16.000 2014 11.030 814 3.071 1.377 16.293 2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489 2016 10.931 774 3.174 1.691 16.570 2017 10.881 726 3.233 1.767 16.607 2018 10.819 676 3.288 1.810 16.592 I/2019 10.793 666 3.293 1.810 16.561 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11986 b) Wie viele der Riester-Verträge werden derzeit nicht mehr aktiv bespart? Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird auf gut ein Fünftel geschätzt (Quelle: BMAS, Stand 10. Juli 2019). Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht ) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen. c) Wie viele der Verträge werden derzeit mit weniger als 4 Prozent des Bruttojahresgehalts bespart? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Als ein Anhaltspunkt kann Folgendes herangezogen werden: Beträgt die Sparleistung weniger als der in § 86 EStG definierte Mindesteigenbeitrag , wird die Zulage gekürzt. In der Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik sind die Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage aufgeführt. Zu den ungeförderten Riester-Verträgen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen staatlichen Zulagen in Riester-Verträge? Wie haben sich die Zulagen seit der Einführung entwickelt? Angaben zu den jährlichen staatlichen Zulagen können der Tabelle 8 (Anzahl und durchschnittliche Förderung nach der Form der Förderung) und der Tabelle 10 (Volumen der Förderung nach der Form der Förderung) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Statistik entnommen werden. Die Entwicklung der Zulagen kann für die Beitragsjahre ab 2002 der Tabelle 13 (Entwicklung des Fördervolumens nach der Form der Förderung) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährliche Ausschüttung aus Riester-Verträgen? Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Auszahlungssumme? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 4. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten , die für die Sparer durch das Riester-Rentensystem angefallen sind? a) Wie hoch sind die jährlichen Vertriebskosten? b) Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten? c) Wie hoch sind die jährlichen Abschlusskosten? Die erfragten Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11986 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Plant die Bundesregierung konkrete Gesetzesvorhaben, um die Kosten, die bei dem Riester-Rentensystem anfallen, zu senken? Wenn ja, welche? Hierzu hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen 5. Wie möchte die Bundesregierung die Riester-Rente standardisieren? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? a) Plant die Bundesregierung ein Standardprodukt als einheitlichen Staatsfonds (ein Produkt) oder als Auswahl von Fonds mit unterschiedlichen Anlagegrundsätzen (mehrere Produkte) (bitte begründen)? b) Plant die Bundesregierung den Vertrieb von Riester-Verträgen zu standardisieren ? Wenn ja, wie? c) Welche Leistungen sollen neben der Rente beim standardisierten Riester- Produkt abgedeckt werden (z. B. Todesfall)? d) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass ein standardisiertes Riester-Produkt bei anhaltenden niedrigen Zinsen tatsächlich „attraktiv“ ist? e) Welche weiteren Standardisierungen sind im Bereich der Riester-Rente geplant? f) Wie ist der aktuelle Stand im „Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft “? In den im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode angesprochenen Dialogprozess werden nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die anderen Anbietergruppen und auch Verbraucherschutzorganisationen einbezogen. Bereits von verschiedenen Seiten vorliegende Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Riester-Förderung bzw. zu einem standardisierten Riester-Produkt werden derzeit ausgewertet. Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen . 6. Welche weiteren Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung derzeit für das Riester-Rentensystem? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei? a) Plant die Bundesregierung auch andere (renditestärkere) Anlageformen mittels des Riester-Rentensystems staatlich zu fördern? Wenn ja, welche? b) Plant die Bundesregierung das Riester-Rentensystem auch für andere Berufsgruppen zu öffnen? Wenn ja, für welche? Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333