Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11987 19. Wahlperiode 29.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11496 – Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nennt das Bundesministerium im letzten Punkt die folgende Maßnahme: „Steuerpflichtige sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, eine vorausgefüllte Steuererklärung zu nutzen, die alle Informationen enthält, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen.“ 1. Welche Informationen liegen der Finanzverwaltung für die Erstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung bereits jetzt elektronisch vor? Die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung ist ein Service der Steuerverwaltung , der bereits über das Portal „mein ELSTER“ genutzt werden kann. Den Steuerpflichtigen wird dadurch die Erledigung der Steuererklärungspflichten erleichtert , weil die steuerlich relevanten Informationen bereits im Finanzamt vorliegen und durch den Belegdatenabruf automatisch in die zutreffenden Felder der elektronischen Steuererklärung übernommen werden. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch abgeben können oder wollen, wird es mit den Papiervordrucken für die Steuererklärung 2019 ermöglicht , auf die Angabe der bereits der Steuerverwaltung elektronisch vorliegenden Daten zu verzichten. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, werden in den Papiervordrucken für die Abgabe der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet sein. Dadurch wird auch Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nicht elektronisch abgeben, ein entsprechender Service angeboten. Folgende Daten liegen der Steuerverwaltung bereits elektronisch vor: vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11987 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge), Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) und Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL). 2. Plant die Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, darüber hinaus, der Finanzverwaltung in Zukunft weitere Informationen elektronisch zugänglich zu machen, um eine weitere Vereinfachung der Steuererklärung zu ermöglichen? a) Wenn ja, welche weiteren Informationen möchte die Bundesregierung hier der Finanzverwaltung zugänglich machen? b) Wenn ja, sind diese Informationen der Finanzverwaltung, der Bundesregierung , Ministerien, nachgelagerten Behörden, oder den Bundesländern und deren Behörden bereits an anderer Stelle bekannt, und wenn ja, an welcher Stelle? Die digitale Kooperation auf allen Ebenen ist für das Handeln in und mit der Steuerverwaltung der Schlüsselfaktor zur Bewältigung der Herausforderung in einer globalen, digitalen Welt. Die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung beinhalt insoweit die Umsetzung des „Once Only-Prinzips“, d. h. Bürger und Bürgerinnen sowie die Wirtschaft sollen soweit wie möglich nicht mehrmals gleiche Daten angeben müssen. Ausgehend von diesem Grundsatz strebt die Bundesregierung eine möglichst umfassende elektronische Erhebung der besteuerungsrelevanten Informationen an. 3. Plant die Bundesregierung eine Veränderung oder Erweiterung der bestehenden Schnittstelle zum bzw. zur Steuerpflichtigen zur Abgabe der Steuererklärung , dem Onlineportal ELSTER? Das Verfahren ELSTER wird kontinuierlich optimiert und unterliegt damit auch einem ständigen Veränderungsprozess. 4. Hat die Bundesregierung ein Konzept zur weiteren Vereinfachung der Steuererklärung , bzw. ist die nun genannte Maßnahme Teil eines Konzeptes? Steuervereinfachung ist und bleibt Daueraufgabe. Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode ist als wichtiges Ziel festgehalten, Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung zu nutzen. Das Bundesministerium der Finanzen verfolgt in dieser Legislaturperiode das Ziel, das Angebot an die Bürgerinnen und Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiter auszubauen. Der sogenannte Belegabruf („vorausgefüllte Steuererklärung“) soll sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise: Kirchensteuer-Zahlungen/-Erstattungen, Zinsen auf Steuererstattungen, Zuwendungen („Spenden“), Freigestellte Kapitalerträge und Grad der Behinderung (inkl. ggf. vorhandener Merkzeichen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11987 Hinsichtlich des Bürokratieentlastungsgesetzes III wird auf das Vorwort verwiesen . 5. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Schnittstelle zur Abgabe einer Steuererklärung über das Programm ELSTER hinaus zu erweitern? Beim Aufbau eines Bundesportals und eines Ebenen übergreifenden Portalverbundes soll auch das Verfahren ELSTER eingebunden werden, um die Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft insgesamt zu vereinfachen. 6. Sind der Bundesregierungen grundsätzlich andere digitale Schnittstellen in der Finanzverwaltung bekannt, die einen Datenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern aktuell online ermöglichen oder in Zukunft online ermöglichen könnten? Grundsätzlich sind der Bundesregierung neben dem ELSTER-Verfahren noch andere Zugangsmöglichkeiten der Finanzverwaltung für den online Datenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern bekannt (z. B. im Bundeszentralamt für Steuern, in der Zollverwaltung und auch in den Landessteuerverwaltungen mit eigenen Portalen ). 7. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Digitalisierung und Modernisierung der Finanzverwaltung die Einrichtung weiterer digitaler Onlineschnittstellen für eine vereinfachte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333