Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/11988 19. Wahlperiode 29.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Markus Herbrand, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11499 – Private Spendenbereitschaft in Deutschland steigern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor dem Hintergrund der großen Spendenbereitschaft zum Wiederaufbau der Kathedrale Notre-Dame de Paris zielt diese Kleine Anfrage darauf ab, die Bundesregierung zu Überlegungen anzuhalten, wie grundsätzlich das freiwillige, finanzielle , gesellschaftliche Engagement in Deutschland gesteigert werden kann, und was die Bundesregierung – etwa mit Blick auf ihre steuerrechtliche Regelungskompetenz und eventueller Auswirkungen auf den Bundeshaushalt – tun kann, um dieses Engagement zu fördern. Das Brandunglück der Kathedrale Notre-Dame de Paris hat binnen kürzester Zeit zu einer beeindruckend hohen Spendenwelle geführt. Noch während der Löscharbeiten gingen Zusagen in dreistelliger Millionenhöhe ein. Neben einer Reihe sehr hoher Zuwendungen sind auch Hunderttausende kleinerer und mittlerer Einzelspenden aus Frankreich und der ganzen Welt zugesagt worden. Die Summe der zugesagten Spenden hat die Grenze von 850 Mio. Euro überschritten (www.lemonde.fr/societe/article/2019/04/18/deja-850-millions-d-euros-de-donspromis -pour-la-reconstruction-de-notre-dame_5452116_3224.html, Stand: 18. April 2019). All diese Zusagen sind nach Ansicht der Fragesteller zu begrüßen . Es brauchte nur Stunden nach Ausbruch des Feuers, bis die Nachrichten über die erste Großspende die Runde machte. Schon kurz darauf kam die Kritik auf, dass die Großspender mit ihren Zusagen Applaus einsammelten, den die französischen Steuerbürger über die vom französischen Staat für Spenden eingeräumten Steuernachlässe zum großen Teil mitfinanzierten (https://twitter.com/ CageJulia/status/1118128210305277953). Andere Stimmen kritisierten, dass für den Wiederaufbau in kürzester Zeit nahezu ein Milliardenbetrag zusammengekommen sei, der für andere, insbesondere humanitäre Notsituationen entweder gar nicht oder deutlich langsamer und nur mit intensiverem Aufwand zusammengebracht werden könne (www.sueddeutsche.de/kultur/notre-damefrankreich -spenden-wiederaufbau-1.4415496). Der Deutsche Spendenrat geht davon aus, dass der Großbrand in Paris zu einem Zuwachs der Spendenbereitschaft in Deutschland führt. Anlass zur Sorge, dass die Spendenbereitschaft nun für andere Zwecke sinke, bestehe nicht, teilte seine Geschäftsführerin mit (www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/spendenrat-notre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11988 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dame-brand-steigert-spendenbereitschaft-16145755.html). Zur Spendensituation in Deutschland insgesamt hat der Spendenrat erst im Februar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass 2018 rund 5,3 Mrd. Euro gespendet worden seien. Das bestätige den Trend, dass die Spendensummen anstiegen, die Zahl der Spender jedoch zurückgehe (www.spendenrat.de/2019/02/27/bilanz-des-helfens-2019/). 1. Aufgrund welcher Art von Ereignissen bzw. für welche Zwecke wird in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gespendet? Laut dem 4. Deutschen Freiwilligensurvey 2014 gibt es eine Vielzahl von Anlässen , Motiven und Einflussfaktoren, warum Menschen Geld spenden. Danach spielten verschiedene Motive, etwas zu geben, eine zentrale Rolle, etwa sich gut fühlen zu wollen, wenn man etwas Sinnvolles getan hat oder jemandem helfen konnte, Einfluss nehmen zu wollen oder soziale Erwartungen von Verwandten oder Bekannten zu erfüllen. Die solidarischen Werte und Normen zum Spenden seien teils auch religiös fundiert. Als Spendenzwecke werden im Datenreport Zivilgesellschaft (Herausgeber Krimmer) genannt: Humanitäre Hilfe, Tierschutz, Sport, Kultur- und Denkmalpflege , Umwelt-/Naturschutz etc. Der Datenreport Zivilgesellschaft entstand im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekts „Forum Zivilgesellschaftsdaten“. Konkrete Katastrophenfälle, die zu einem erhöhten Spendenaufkommen in einem betreffenden Jahr geführt haben, können dem Spenden-Almanach des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) 2018 entnommen werden. Beispielhaft seien hier genannt: Hochwasser, Tsunami, Erdbeben, Epidemien, Hungersnöte. 2. Aufgrund welcher (bis zu 50) Ereignisse bzw. für welche konkreten Zwecke haben Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die pro Jahr betrachtet jeweils größten Gesamtsummen gespendet? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, aufgrund welcher Motivation oder Ziele Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland Zuwendungen vornehmen. Der DZI Spenden-Almanach nennt eine Reihe von Katastrophenfällen, die in Deutschland zu den im Almanach genannten Spendensummen bei den DZI-Indexorganisationen geführt haben. Hierbei handelt es sich um die 30 Organisationen , die das DZI-Spendensiegel tragen und die die höchsten Geldspendeneinnahmen in 2017 zu verzeichnen hatten. 3. Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Summen anteilig pro Spendergruppe jeweils zusammen? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in welcher Höhe Spenden jeweils von Privatpersonen, Stiftungen oder Unternehmen anteilig am Gesamtaufkommen in Deutschland geleistet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11988 4. Aufgrund welcher Ereignisse bzw. für welche Zwecke haben Privatpersonen , Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren pro Jahr und insgesamt die der Summe nach größten Einzelspenden geleistet? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über Ereignisse oder Zwecke, die für Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland als Motiv für eine Zuwendung in Frage gekommen sein könnten. 5. Aufgrund welcher Ereignisse bzw. für welche Zwecke haben Privatpersonen , Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren pro Jahr und insgesamt die der Anzahl nach meisten Spenden gespendet? Die Bundesregierung führt keine nach Höhe oder Anzahl gestaffelten Aufzeichnungen über Zuwendungen von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen, die anlässlich bestimmter Ereignisse oder zu bestimmten Zwecken geleistet worden sind. 6. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt größten Gesamtsummen und in jeweils welcher Höhe erhalten? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die anteilige Verteilung des Spendengesamtaufkommens auf einzelne steuerbegünstige Organisationen. Hingewiesen wird auf den DZI Spenden-Almanach 2018, wonach die dort gelisteten 30 Organisationen mit den höchsten Geldspendeneinnahmen in 2017 insgesamt 1,3 Mrd. Euro eingenommen haben. Hierbei bezieht sich der Spenden-Almanach jedoch lediglich auf solche Organisationen, die das DZI-Spendensiegel tragen. Eine Auflistung dieser 30 Indexorganisationen mit den jeweils in 2015 – 2017 erhaltenen Spenden kann dem DZI-Spenden-Almanach 2018 entnommen werden. Die dort notierte Liste wird angeführt von „Ärzte ohne Grenzen e. V.“ mit 132,3 Mio. Euro Geldspendenaufkommen in 2017, gefolgt von „Plan International Deutschland e. V.“ mit 127,8 Mio. Euro und „SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V.“ mit 92,1 Mio. Euro in 2017. 7. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt (bis zu 50) größten Einzelspenden und in jeweils welcher Höhe erhalten? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die anteilige Verteilung des Spendengesamtaufkommens auf einzelne steuerbegünstige Organisationen. 8. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt meisten Einzelspenden erhalten ? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die Höhe und Zuordnung von Einzelspenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11988 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Privatpersonen , Stiftungen und Unternehmen in den letzten zehn Jahren darauf verzichtet , ihre Spenden steuermindernd geltend zu machen bzw. vom Gewinn abzusetzen ? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in wie vielen Fällen darauf verzichtet wurde, Spenden steuerlich geltend zu machen. 10. In welchem finanziellen Gesamtumfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in den letzten zehn Jahren darauf verzichtet, ihre Spenden steuermindernd geltend zu machen bzw. vom Gewinn abzusetzen? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in welchem finanziellen Gesamtumfang darauf verzichtet wurde, Spenden steuerlich geltend zu machen . 11. Auf welche Summe pro Jahr für jedes der letzten zehn Jahre belaufen sich in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen aufgrund der von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen geltend gemachten Spenden? Die Höhe der geschätzten Steuermindereinnahmen, die durch den Abzug von Spenden nach §§ 10b und 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) bzw. §§ 8 Nummer 9 und 9 Nummer 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entstehen, kann der Anlage 3 des Subventionsberichtes der Bundesregierung entnommen werden. 12. Was motiviert nach Kenntnis der Bundesregierung Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland zum Spenden? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen Gründen Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen spenden? 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann Privatpersonen , Stiftungen und Unternehmen besonders spendenwillig sind? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welches Verhältnis zwischen der Art und Intensität der medialen Begleitung und dem Spendenverhalten besteht? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die Art und Intensität der medialen Begleitung und dem Spendenverhalten. Der 4. Deutsche Freiwilligensurvey 2014 äußert hierzu folgende Vermutung: „Die Anlässe um für eine bestimmte Sache oder ein bestimmtes Ziel oder eine bestimmte Organisation zu spenden sind vielfältig und zahlreich, und sie nehmen möglicherweise sogar zu, weil die weltweite Berichterstattung auch Naturkatastrophen , Krisen und Krankheiten in anderen Teilen der Welt ins globale Bewusstsein rückt.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11988 16. Sieht die Bundesregierung Gestaltungspotenzial, um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu steigern? Bereits nach der geltenden Rechtslage ist es möglich, Spenden für gemeinnützige Zwecke nach Maßgabe des § 10b EStG, § 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG bzw. §§ 8 Nummer 9 und 9 Nummer 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) steuerlich geltend zu machen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu steigern? Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften wirken sich nach § 10b EStG, § 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG bzw. §§ 8 Nummer 9 und 9 Nummer 5 GewStG steuermindernd aus. Das Spendennachweisverfahren ist derzeit noch überwiegend papiergebunden organisiert. Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarfe in der Digitalisierung der Steuerverwaltung, die für die Zuwendenden, die Zuwendungsempfänger und die Verwaltung zu Bürokratieabbau und Verfahrenserleichterung führen. Spenden hat in Deutschland eine lange Tradition und ist eine Form des bürgerschaftlichen Engagements, d. h. freiwillig. Wichtig sind gute Rahmenbedingungen für Engagierte und Spenderinnen und Spender für die Ausübung ihrer freiwilligen Tätigkeit. BMFSFJ fördert aus diesem Grund seit Jahren die Spenderberatung des DZI zu sozialen Organisationen. Das DZI ist eine Informations- und Dokumentationsstelle für den Bereich der theoretischen und praktischen sozialen Arbeit. Die Spenderberatung ist die zentrale Aufgabe des DZI, das hier bundesweit unabhängige Auskunfts- und Aufklärungsarbeit leistet. 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich das Spendenaufkommen durch die Vereinfachung von Spendennachweisen bei Beträgen bis 200 Euro bzw. anlässlich von Naturkatastrophen entwickelt hat? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, aus welchem Anlass welche Zuwendung in welcher Höhe geleistet wurde. 19. Hat die Bundesregierung erwogen, anlässlich des Notre-Dame-Brandes einen Katastrophenerlass in Kraft zu setzen, um das Spendenaufkommen zu befördern? Die Bundesregierung erwägt dann Soforthilfemaßnahmen zur Unterstützung der Spendenbereitschaft aller gesellschaftlichen Gruppen als Zeichen von Anteilnahme und Solidarität, wenn z. B. Naturkatastrophen enorme Schäden und großes menschliches Leid verursachen. Der Brand der Kathedrale Notre-Dame ist demgegenüber eine kulturelle Tragödie. 20. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Spendenbereitschaft in Deutschland erhöhen? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, wie hoch die Bereitschaft in Deutschland für Zuwendungen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/11988 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie lässt sich die Spendenbereitschaft aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll lenken (bspw. im Falle zeitgleich stattfindender Naturkatastrophen, von denen ähnlich dramatische Bilder verbreitet werden, bei denen aber ganz unterschiedlichen Versorgungslagen vorherrschen)? Naturkatastrophen können ein Anlass sein, neben Soforthilfemaßnahmen auch zeitlich begrenzte Regelungen zur Unterstützung der Spendenbereitschaft aller gesellschaftlichen Gruppen – vom Verein über Unternehmen bis hin zu Privatpersonen – zu erlassen, die die steuerliche Berücksichtigung von Spenden einfacher machen. Die Zuwendung selbst ist ein freiwilliges Vermögensopfer des Zuwendenden , dessen Verwendung mit der Zahlung an eine bestimmte Organisation oder für einen bestimmten Zweck inhaltlich festgelegt ist. 22. Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, in einem solchen Fall staatlich lenkend einzugreifen? Die Auswirkungen von Naturkatastrophen, die Berichterstattung darüber und die Entscheidungen von Zuwendern über Art und Höhe ihrer Spenden sind nicht planbar. 23. Gibt es gegebenenfalls eine Art „Lenkungsstrategie“ der Bundesregierung? Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen. 24. Was hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren getan, um Spendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, wie hoch die Bereitschaft in Deutschland für Zuwendungen ist. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 25. Ist ein derart hohes Spendenengagement wie in Paris aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich begrüßenswert? Die Bundesregierung begrüßt jede Art von Engagement, das sich an den Grundwerten des Grundgesetzes orientiert. Rund 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland auf unterschiedliche Art und Weise; laut dem Freiwilligensurvey 2014 spendet zudem mehr als die Hälfte der deutschen Wohnbevölkerung Geld. Dies zeigt, dass es in Deutschland eine starke Zivilgesellschaft gibt. 26. Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Frage der Spendenbereitschaft und deren Mobilisierung in Deutschland (im allgemeinen Sinne, nicht auf Notre- Dame bezogen) eine Strategie vorzulegen? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn nein, warum nicht? Das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bietet Menschen und Unternehmen die parlamentarisch anerkannten Freiräume für eine steuerliche Begünstigung des freiwilligen Vermögensopfers des Zuwendenden. Die aus den amtlichen Steuerstatistiken ablesbaren Steuermindereinnahmen aufgrund von Zuwendungen belegen, dass die Spendenbereitschaft in Deutschland bereits mobilisiert ist. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11988 27. Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um das gesellschaftliche Engagement auch zugunsten von Ereignissen zu fördern, die schon über einen längeren Zeitraum stattfinden, sodass ihnen keine bis wenig mediale Aufmerksamkeit in Deutschland zuteilwird? Die Zuwendung ist ein freiwilliges Vermögensopfer des Zuwendenden, dessen Verwendung mit der Zahlung an eine bestimmte Organisation oder für einen bestimmten Zweck inhaltlich festgelegt ist. Die Bundesregierung hat daher keinen Einfluss auf die Motivation von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen über Anlass, Zweck, Art und Höhe ihrer Spenden. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 28. Wie bewertet die Bundesregierung die steuerrechtliche Regulierung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit in Deutschland? Zuwendungen sind dann steuerlich abziehbar, wenn sie einer steuerbegünstigten Körperschaft für einen gesetzlich anerkannten Zweck zu Gute kommen. Für die Bundesregierung ist gerade die bereits vorhandene Vielzahl von in Frage kommenden gesetzlichen Zwecken kein Anlass für staatliche Lenkungsmaßnahmen zur steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen in Deutschland, sondern Ausdruck eines vielgestaltigen steuerlich geförderten ehrenamtlichen Engagements . 29. Wie bewertet die Bundesregierung eine Steuernachlassregelung zugunsten einzelner Ereignisse, Schadensfälle oder Katastrophen? Bei den sogenannten Katastrophenerlassen handelt es sich nicht um einen von der Bundesregierung angeordneten „Steuernachlass“, sondern um Regelungen, bei denen die Steuerverwaltung angesichts des im Erlass definierten Schadensereignisses von einem „Härtefall“ ausgehen darf, der z. B. Steuerstundungen oder Vollstreckungsaufschübe bei dem von dem schädigenden Ereignis Betroffenen rechtfertigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333