Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 29. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12026 19. Wahlperiode 30.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11593 – Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) gegenüber Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln )?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12026 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der Fragesteller die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden. 1. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der BKM veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die BKM einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die BKM hat im abgefragten Zeitraum – jeweils ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe – folgende Hinweise gegeben: Datum Medium Anlass Kosten 06.04.2016 Frankfurter Allgemeine Zeitung Richtigstellung zum Artikel „Rechtswidriger Kulturschutz “ Keine 14.04.2016 Handelsblatt Hinweise zum Artikel „Kunst oder Krempel“ Keine 21.04.2016 Kölner Stadt-Anzeiger Hinweis zum Artikel „Großer Preis der Kuratoren“ Keine 18.05.2016 APA Richtigstellung zur Meldung „Aktionsbündnis Kulturgutschutz : Neues Gutachten kritisiert umstrittenes Kulturgutschutzgesetz - Nutzen für die Bürger fehlt“ Keine 20.05.2016 Handelsblatt Hinweise zum Artikel „Lasten für die Länder“ Keine 07.06.2016 Jüdische Allgemeine Richtigstellung zum Artikel „Film ab“ Keine 05.07.2016 Süddeutsche Zeitung Richtigstellung zum Artikel „Kunst, Krieg und Nation “ Keine 06.07.2016 Die Welt Hinweise zum Artikel „Warum schweigen die Aktiven ?“ Keine 11.07.2016 Bild Richtigstellung zu „Frauen besetzen ein Drittel der Bundes- Chefposten“ Keine 09.09.2016 Merkur Hinweise zum „Künstliche Assimilation - Nationaler Kulturschutz“ Keine 01.12.2016 Der Tagesspiegel Richtigstellung zum Artikel „Man braucht keine Kolonnaden “ Keine 09.06.2017 taz – die tageszeitung Hinweis zum Artikel „Buuh! Hier kommt das Preußentum “ Keine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12026 Datum Medium Anlass Kosten 12.09.2017 Die Zeit Richtigstellung zum Artikel „Verschlimmbessert“ Keine 14.09.2017 Der Standard Hinweise zum Artikel „Eigentor mit Anlauf“ Keine 18.10.2017 Süddeutsche Zeitung Hinweise zum Artikel „Kunst auf der Flucht“ Keine 25.09.2017 The Art Newspaper Hinweise zum Artikel „Germany launches internet portal to fight art trafficking“ Keine 05.12.2017 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Hinweise zur Rubrik „Leute der Woche“ keine 11.12.2017 Frankfurter Allgemeine Zeitung Hinweis zum Artikel „Skandal ja, Antisemitismus nein“ Keine 15.03.2018 taz – die tageszeitung Richtigstellung zum Artikel „Gabriels Vermächtnis“ Keine 07.06.2018 Die Zeit Richtigstellung zum Artikel „Mal schnell nach Afrika“ Keine 25.07.2018 Der Standard Hinweise zum Artikel „Gemetzel um einen Kriegsgott “ Keine 27.12.2018 B.Z. Hinweise zum Artikel „Senat und Bund lassen den Glockenturm der Gedächtniskirche vergammeln“ Keine Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333