Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12036 19. Wahlperiode 30.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11453 – Wirtschaftliche Impulse der EU-Ratspräsidentschaft 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die nächste EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland steht für das zweite Halbjahr 2020 an (www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/ praesidentschafts-liste/). Fraglich ist derzeit, ob und inwieweit Deutschland an die Ergebnisse seiner letzten Ratspräsidentschaft anknüpfen will: Auf der Agenda sollte damals u. a. die Verbesserung des transatlantischen Verhältnisses stehen (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-bundeskanzlerindr -angela-merkel-797836). Das seinerzeit von der Bundesregierung geplante TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist allerdings bislang nicht zustande gekommen (www.wiwo.de/politik/europa/freihandelsabkommen-warum-ttip-totist -fuenf-gruende/14559418.html). Zu den weiteren, bereits für die kommende Ratspräsidentschaft von der Bundesregierung angekündigten Schwerpunkten zählen das Wettbewerbsrecht (www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/deutschland-will-reformvon -eu-wettbewerbsrecht-2020-durchsetzen/) und die Frage der Erweiterung der Handelsoptionen Europas (www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht- Zoll/Zoll/freihandelsabkommen,t=china-setzt-weiter-auf-freihandelsabkommen, did=2235582.html). Ein Dauerthema bleibt der Euro, der unter dem derzeitigen EZB-Präsidenten (EZB = Europäische Zentralbank) Mario Draghi eine historisch ausgedehnte Niedrigzinsphase erlebt (www.wiwo.de/politik/konjunktur/ draghi-stemmt-sich-gegen-den-wirtschaftsabschwung-kein-ende-des-billigenezb -geldes-in-sicht/24079054.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für einen Programmentwurf, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen Themenbereichen im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (zweites Halbjahr 2020) enthält, ist es noch zu früh: Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt sein Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12036 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vor. Entsprechend sind die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 unabhängig von den noch zu erstellenden Programminhalten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu verstehen. 1. Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP erfüllt sein? Der Rat hat der Europäischen Kommission in diesem Frühjahr die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit den USA zur Beseitigung der Zölle auf Industrieerzeugnisse und über die Konformitätsbewertung erteilt. Diese Verhandlungen stehen erst am Anfang. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund derzeit keine Veranlassung für Planungen für die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu einem umfassenden Handelsabkommen mit den USA. 2. Wird sich die Bundesregierung für eine zusätzliche Kompetenz des Rates einsetzen, Entscheidungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf Wettbewerbsfragen überstimmen zu können? 3. Wird sich die Bundesregierung aktiv für sonstige Veränderungen des europäischen Wettbewerbsrechts einsetzen, und wenn ja, für welche? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die hier angesprochenen Themen stehen im Zusammenhang mit der Prüfung von Reformbedarf im EU-Wettbewerbsrecht angesichts von Herausforderungen durch Digitalisierung und Globalisierung. Hierzu wird die Bundesregierung der neuen Europäischen Kommission ihre Position übermitteln. Zunächst sind die Handlungsempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ abzuwarten, die im September veröffentlicht werden. 4. Plant die Bundesregierung ein europäisches Investitionsabkommen mit China voranzutreiben, bzw. welche Voraussetzungen müssten dafür auf Seiten Chinas und auf Seiten der EU zunächst erfüllt werden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39f der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Reaktion der Bundesregierung auf systemische Wettbewerber“ auf Bundestagsdrucksache 19/9182 wird verwiesen. Die Europäische Union und die Volksrepublik China haben sich in der Zwischenzeit anlässlich des diesjährigen EU-China-Gipfels darauf verständigt, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges Abkommen bis 2020 abschließen zu wollen. Dazu soll noch im Laufe dieses Jahres der nötige Fortschritt insbesondere im Bereich der Marktöffnung erzielt und auf politischer Ebene überprüft werden. 5. Gedenkt die Bundesregierung einen Politikwechsel der unabhängigen EZB in der europäischen Zinspolitik zu unterstützen, und wenn ja, mit welchen flankierenden Maßnahmen? Die Bundesregierung achtet die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und nimmt aus diesem Grund zu geldpolitischen Entscheidungen keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333