Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1205 19. Wahlperiode 13.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Zaklin Nastic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/696 – Die deutsch-belarussische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Belarus blickt auf eine sehr wechselvolle Geschichte, gerade im 20. Jahrhundert , zurück, die zum großen Teil auch mit der deutschen Geschichte verknüpft ist. „Belarus ist das Land, das mit am heftigsten unter der deutschen Besatzung, dem zweiten Weltkrieg und dem Naziterror zu leiden gehabt hat. Und dass nun ein solches Land uns Deutschen freundlich, offen, mit ausgestreckter Hand begegnet ist, das ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit“, so der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel in seiner Rede auf dem Minsk-Forum am 17. November 2017. Mit dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 geriet Belarus bis zum Sommer 1944 unter deutsche Besatzungsherrschaft. „Von den 820 000 weißrussischen Juden wurden 650 000 bis 700 000 in Mordaktionen und Konzentrationslagern umgebracht. Die nichtjüdische Zivilbevölkerung war zunächst einer brutalen Ausbeutungspolitik ausgesetzt, die sich unter anderem in der Verschleppung von 380 000 Menschen ins Deutsche Reich äußerte. Ab 1942 setzten jedoch offene Vernichtungskampagnen vor allem gegen die weißrussischen Dörfer ein. Verbände von SS, Polizei und Wehrmacht verwüsteten in „Großunternehmungen“ ganze Landstriche, indem sie die dortigen Dörfer niederbrannten und ihre Einwohnerschaft ermordeten. Oftmals wurden die Dorfbewohner in eine Scheune getrieben und bei lebendigem Leibe verbrannt. … Insgesamt forderten der Krieg und die deutsche Okkupation in Weißrussland neueren Schätzungen zufolge an die drei Millionen Opfer; das Land verlor damit nahezu ein Drittel seiner Einwohnerschaft. … Die Überlebenden, die die Ermordung ihrer Verwandten und Freunde sowie die Zerstörung ihres sozialen Umfeldes häufig miterleben mussten, erlitten Traumata, die kaum zu bewältigen waren. Der Krieg hinterließ auch immense materielle Schäden. Im Rahmen der Kampfhandlungen, der „Partisanenbekämpfung“ und der Politik der „verbrannten Erde“ beim deutschen Rückzug waren 209 Städte und 9 200 Dörfer verwüstet worden, weite Teile der weißrussischen Industrie und der Infrastruktur waren zerstört“ (siehe Petra Rentrop, OWEP 2/2004). Aus Sicht der Fragesteller ergibt sich aus diesem Hintergrund für Deutschland eine besondere Verantwortung und Sensibilität in den Beziehungen zu Belarus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rund 70 Prozent des radioaktiven Niederschlages bei der Reaktorkatastrophe am 26. April 1986 im ukrainischen Tschernobyl gingen allein auf Belarus nieder ; 20 Prozent seines Territoriums – insbesondere die Gebiete um Gomel und Mogilew – mit 2,2 Millionen Einwohnern wurden kontaminiert (ebd.). Vor allem in den 90er Jahren gründeten sich in Deutschland zahlreiche Tschernobyl-Hilfsvereine und -Initiativen (https://de.wikipedia.org/wiki/Tschernobyl-Hilfsvereine_ in_Deutschland). Ihre Arbeit prägte die Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus in den letzten Jahrzehnten nachhaltig. Vor 25 Jahren, im März 1992, wurden die diplomatischen Beziehungen zwischen Belarus und Deutschland aufgenommen. Nach den politischen Spannungen in den letzten Jahren zwischen beiden Ländern sieht das Auswärtige Amt „neue Perspektiven für den politischen und wirtschaftlichen Dialog zwischen Deutschland und Belarus“ (siehe www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/ Laender/Laenderinfos/Belarus/Bilateral_node.html). Aktuell bemühen sich die EU, der Europarat wie auch Belarus um gegenseitige Annäherung (ebd.). So wurden zum Beispiel nach Entlassung von politischen Gefangenen sowie nach den gewaltfreien Präsidentschaftswahlen in Belarus die EU-Sanktionen gegenüber Belarus aufgehoben. Eine Vollmitgliedschaft von Belarus im Europarat ist wegen der nach wie vor praktizierten Todesstrafe gegenwärtig ausgeschlossen. Am 17. November 2017 reiste der geschäftsführende Außenminister Sigmar Gabriel nach Minsk, wo er sich mit dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie seinem belarussischen Amtskollegen Wladimir Makej traf und am Minsk-Forum teilnahm. Sigmar Gabriels Reise wurde in den deutschen Medien als weiteres Anzeichen politischer Annäherung gedeutet (siehe www.dw.com/de/minsk-und-berlin-auf-vorsichtigem-ann%C3%A4herungskurs/ a-41427355). Einen wichtigen Bestandteil der deutsch-belarussischen Beziehungen bildet nach Auffassung der Fragesteller die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit. Auch die Bundesregierung betrachtet diese Zusammenarbeit als „Grundpfeiler unserer guten Beziehungen“, wie der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth in seiner Rede im März 2017 im IBB „Johannes Rau“ in Minsk über „Gesellschaftliche und diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus“ sagte (siehe www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/03/Bilaterale__ Beziehungen/Roth__Rede__14.03.2017.html). Das Potenzial für Zusammenarbeit und Partnerschaft sei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Dies gelte im Verhältnis zwischen Deutschland und Belarus, aber auch zwischen der EU und Belarus. In diesem Sinne startete im Frühjahr 2017 die 8. Phase des Förderprogramms Belarus der Bundesregierung. Besonders intensiv sollen in deren Rahmen die Themen „Nachhaltige sozialwirtschaftliche Entwicklung“, „Begleitung der Innovationsprozesse im Sozialsystem“ sowie „Organisationsentwicklung von NGOs“ behandelt werden. 1. Wie viele bilaterale persönliche Treffen zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko haben seit 2005 stattgefunden (bitte nach Jahren und Orten aufschlüsseln )? Seit 2005 haben keine bilateralen Treffen zwischen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko stattgefunden . Es kam am Rande des Normandie-Gipfels in Minsk am 11./12. Februar 2015 zu einer Begegnung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1205 2. Worin bestehen die konkreten Resultate des Treffens zwischen dem deutschen Außenminister Sigmar Gabriel, dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie dem Außenminister Wladimir Makej in Minsk am 17. November 2017? Die Treffen von Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, am 17. November 2017 in Minsk mit dem belarussischen Staatspräsidenten Alexander Lukaschenko sowie mit dem belarussischen Außenminister Wladimir Makej waren ein wichtiger Schritt im Dialog der Bundesregierung mit Belarus. Der Besuch des Bundesaußenministers bekräftigte die Unterstützung der Bundesregierung für die Fortführung des Annäherungsprozesses zwischen Belarus und Deutschland bzw. der EU, der in den vergangenen Jahren eine Intensivierung erfahren hat. Zugleich bot der persönliche Austausch mit Staatspräsident Lukaschenko und Außenminister Makej die Gelegenheit, notwendige Fortschritte im Bereich der Demokratie und Menschenrechte in Belarus anzusprechen. Bundesaußenminister Gabriel unterstrich auch die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Todesstrafe und warb für ein Moratorium bzw. für die Abschaffung der Todesstrafe in Belarus. 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Idee über ein Rahmenabkommen zwischen Belarus und der EU unterstützen (siehe Rede des Außenministers Sigmar Gabriel beim Minsk-Forum am 17. November 2017)? Die Bundesregierung wirbt in Brüssel für eine schrittweise Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus und dafür, diesen Beziehungen mittelfristig eine vertragliche Grundlage zu geben. In welchem Maß die europäische Seite zu weiteren Schritten bereit sein wird, hängt auch von den inneren Entwicklungen und Reformen in Belarus ab. Hierzu ist die Bundesregierung in konstantem Dialog mit Belarus und ihren europäischen Partnern. 4. Sieht die Bundesregierung Bemühungen, Aktivitäten oder Schritte der belarussischen Regierung, auf die Abschaffung bzw. ein Moratorium der Todesstrafe hinzuwirken? Welche weiteren Schritte muss die belarussische Regierung nach Ansicht der Bundesregierung unternehmen, um den Beitritt von Belarus zum Europarat zu ermöglichen (ebenda)? Im Februar 2010 wurde im Abgeordnetenhaus der belarussischen Nationalversammlung eine Arbeitsgemeinschaft zur Todesstrafe gegründet, in der mögliche Schritte zur Einführung eines Moratoriums der Vollstreckung der Todesstrafe erörtert werden. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft führen in Belarus Diskussionsveranstaltungen zur Todesstrafe durch, um die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit eines Moratoriums zu überzeugen. Das belarussische Außenministerium führt jährlich Konferenzen zur Abschaffung der Todesstrafe mit internationalen Organisationen und belarussischen Menschenrechtsorganisationen in Minsk durch. Konkrete Gesetzesvorhaben der belarussischen Regierung hinsichtlich einer Abschaffung der Todesstrafe sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ein Beitritt Belarus‘ zum Europarat müsste entsprechend seinem Statut mit den grundlegenden Werten und Prinzipien dieser Organisation im Einklang stehen. Die Abschaffung der Todesstrafe ist hierfür eine notwendige Bedingung, da das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich bestimmt, dass diese in den Mitgliedstaaten des Europarats abgeschafft ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Rolle hat die belarussische Regierung aus Sicht der Bundesregierung bei den Verhandlungen über das zweite Minsker Abkommen zur Lösung der Ukraine-Krise gespielt? Wie wertet die Bundesregierung die Bemühungen der belarussischen Seite beim Organisieren des Verhandlungsprozesses in Minsk? Die belarussische Regierung hat das Treffen der Trilateralen Kontaktgruppe und den Gipfel der Normandie-Partner Frankreich, Russland, Ukraine und Deutschland am 11./12. Februar 2015 in Minsk als Gastgeber unterstützt. Zudem unterstützt Belarus die in etwa 14-tägigem Rhythmus stattfindenden Treffen der Trilateralen Kontaktgruppe und ihrer Arbeitsgruppen logistisch. 6. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Befürchtungen der Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen bestätigt, an dem Militärmanöver „Zapad 2017“ könnte die Zahl der Teilnehmer an die 100 000 erreichen (Quelle: www.sueddeutsche.de/politik/russland-putinsmilitaermanoever -beunruhigt-nato-1.3657048)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/570 vom 26. Januar 2018 wird verwiesen. 7. Welche Gedenkveranstaltungen sowie Gedenkstätten für die Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in Belarus hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2005 unterstützt (bitte nach Jahren, Orten, Veranstaltungen und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Aus Mitteln des Auswärtigen Amts (Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung ) wurden folgende Gedenkprojekte mit Bezug zu Belarus unterstützt: Jahr Projekt Höhe der Förderung 2011 Wanderausstellung Berlin – Minsk. Unvergessene Lebensgeschichten 2.918 € 2012 Wanderausstellung Berlin – Minsk. Unvergessene Lebensgeschichten 1.900 € 2013 Aufbau elektronisches Archiv und internationale Jugendbegegnung in Malyj Trostenez 50.000 € 2015 Ausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez. Geschichte und Erinnerung“ 80.000 € 2016 Ausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez. Geschichte und Erinnerung“ 100.000 € 2017 Bau des 2. Abschnitts der Gedenkstätte Trostenez/ Blagowschtschina 500.000 € An welchen Gedenkveranstaltungen nahmen Mitglieder der Bundesregierung teil, bzw. welche Gedenkstätten wurden von Mitgliedern der Bundesregierung in Belarus besucht (bitte für die Zeit seit 1992 mit Nennung der jeweiligen Regierungsmitglieder, Datum, Ort und Anlass)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden die folgenden Besuche von Gedenkstätten in Belarus durch Mitglieder der Bundesregierung statt: Am 13. März 1993 erfolgte im Rahmen des Besuchs des Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher eine Kranzniederlegung am Grabmal des Unbekannten Soldaten in Minsk. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1205 Am 21. August 1995 legte Bundesaußenminister Klaus Kinkel am Obelisken des Siegesplatzes in Minsk einen Kranz nieder. Zudem erfolgte der Besuch des Ehrenmals in Kuropaty und eine Kranzniederlegung. Am 4. November 2010 besuchte der Chef des Bundeskanzleramts Ronald Pofalla zum Abschluss seiner Reise nach Belarus das ehemalige Konzentrationslager Malyj Trostenez und legte einen Kranz nieder. Am 4. Mai 2015 nahm der Koordinator der Bundesregierung für zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, gemeinsam mit Opfern der Vernichtungsstätte Trostenez und Überlebenden des Minsker Ghettos an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes teil und bat im Namen der Bundesregierung um Vergebung für die von Deutschen in Belarus begangenen Verbrechen. Am 13. März 2017 eröffnete Michael Roth, Staatsminister für Europa, die deutsch-belarussische Wanderausstellung „Vernichtungsort Malyj Trostenez – Geschichte und Erinnerung“ in Minsk. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Bundesregierung keine abschließende Liste über Gedenkstättenbesuche von Mitgliedern der Bundesregierung führt. 8. Welche Leistungen erbrachte bzw. zahlte die Bundesrepublik Deutschland an Belarus sowie Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für die während des Zweiten Weltkrieges erlittenen Opfer und Schäden (bitte konkret mit dem jeweiligen Jahr und den finanziellen Umfang nennen)? Im Jahr 1993 stellte die Bundesregierung der belarussischen Regierung einen Betrag von 200 Mio. DM zur Auszahlung für Leistungen an Opfer nationalsozialistischen Unrechts zur Verfügung. Über die im Jahr 2000 vom Bund und der deutschen Wirtschaft gegründete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ und ihre Partner wurden 2001 bis 2006 insgesamt rund 327 Mio. Euro an Leistungsberechtigte (ehemalige KZ-Häftlinge, Zwangsarbeiter oder sonstige in der Person oder dem Vermögen geschädigter NS-Opfer in Belarus) ausgezahlt. Zudem gewährt die Bundesregierung Holocaust-Überlebenden im Rahmen des Fonds für Wiedergutmachungs-leistungen an jüdische Verfolgte sog. Artikel 2- Abkommen-Leistungen zur Abgeltung von Härten im Einzelfall. Die Abwicklung des Fonds erfolgt über die „Conference on Jewish Material Claims Against Germany“. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden in Belarus 12,9 Mio. Euro einmalige Beihilfen ausgezahlt. Zusätzlich erhielten NS-Opfer in Belarus monatliche Beihilfen in Höhe von 14,7 Mio. Euro in den Jahren 2010 bis 2017 sowie Leistungen zur häuslichen Pflege in Höhe von 13,0 Mio. Euro (2010 bis 2016). Im Rahmen der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie ), wurden seit dem Jahr 2011 254 000 Euro nach Belarus gezahlt. 9. In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen hat die Bundesregierung das XII., XIII., XIV. sowie XV. Minsk-Forum unterstützt (bitte für die jeweiligen Veranstaltungen einzeln aufschlüsseln)? Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurde der Prozess des Minsk-Forums, das von der Deutsch-Belarussischen Gesellschaft e. V. (dbg) organisiert wurde, 2014 mit 30 750 Euro und 2017 (XV. Forum) mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42 999,99 Euro unterstützt. Veranstaltungen im Rahmen des Minsk-Forums-Prozesses wurden 2015 mit 24 500 Euro („Internationale Konferenz von Belarus, Deutschland und der Europäischen Union: Neue Perspektiven der Östlichen Partnerschaft “) und 2016 (XIV. Forum) mit 42 010 Euro (Gedenk- und Konferenzveranstaltung „Historische Versöhnung und aktuelle Herausforderungen in Europa “) gefördert. Frühere Minsk-Foren fanden vor Beginn des oben genannten Förderprogramms statt. Der Durchführung des Minsk-Forums 2016 war eine sechsjährige Aussetzung des Formats vorausgegangen. Für die Empfänge 2016 und 2017 im Rahmen des Minsk-Forums wurden jeweils 3 735,55 Euro und 3 394,05 Euro gezahlt. 10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate des XV. Minsk-Forums mit dem Titel „Belarus, Deutschland und EU: Östliche Partnerschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaftsbeziehungen“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Forum für ihre eigene künftige Arbeit? Das Minsk-Forum ist eine der wichtigsten Plattformen für Austausch und Dialog zwischen Regierungsvertretern, Vertretern der Zivilgesellschaft und Wirtschaftsvertretern aus Deutschland, Belarus und der Europäischen Union. Das Minsk-Forum wird regelmäßig von Angehörigen der diplomatischen Vertretungen, unter anderem aus den EU-Mitgliedstaaten, den USA, Russland, den Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU und den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion besucht. Das XV. Minsk-Forum vom 16. bis 18. November 2017 leistete einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung der o. g. Teilnehmer sowie zur inhaltlichen Auseinandersetzung von belarussischen Regierungsvertretern und der Zivilgesellschaft . Die Teilnahme von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Minsk-Forums unterstrich die politische Bedeutung , die dieser Dialogplattform für die bilateralen Beziehungen beigemessen wird. Das Minsk-Forum befördert die inhaltliche Auseinandersetzung über die Zukunft der bilateralen politischen, zwischengesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Belarus sowie zwischen der Europäischen Union und Belarus, auch unter Berücksichtigung der engen Beziehungen zwischen Belarus und Russlands. Dabei wurden unter anderem Themen diskutiert wie Menschen- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie – Bereiche, in denen Fortschritte unabdingbar sind für eine Weiterentwicklung der Beziehungen. In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung auch künftig für Dialog und Verständigung einsetzen. 11. Welche deutsch-belarussische Städtepartnerschaften existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (bitte mit Jahr der Gründung nennen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit die folgenden deutschbelarussischen Städtepartnerschaften: 1) Molodetschno – Esslingen am Neckar (Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen 1987) 2) Brest – Gemeindeverband Mittleres Schussental (Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt, Berg) (1989/1990) 3) Polozk – Friedrichshafen (1990) 4) Pinsk – Altena (1990) 5) Witebsk – Nienburg (1991) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1205 6) Witebsk – Frankfurt Oder (1991) 7) Grodno – Minden (1991) 8) Swetlogorsk – Helmstedt (1991) 9) Stolin – Homberg (1992/1993) 10) Minsk – Bonn (1993) 11) Newizh – Laichingen (1991) 12) Bezirk Oktober (Minsk) – Marzahn-Hellersdorf (Berlin) (1993) 13) Kobrin – Uelzen (1995) 14) Chojniki – Samtgemeinde Ostheide (Barendorf) (1995) 15) Mogiljow – Eisenach (1996) 16) Dowsk – Petershagen/ Eggersdorf (1997) 17) Nowogrudok – Leimen (1995) 18) Luninez – Schenefeld (2001) 19) Kostjukowitschi – Dietzenbach (2009) 20) Tschausy – Guben (2014). 12. Welche Unterstützung gewährt die Bundesregierung für die Gründung sowie die Pflege und den Ausbau deutsch-belarussischer Städtepartnerschaften? Die Bundesregierung prüft derzeit die Förderung von Austausch- und Begegnungsmaßnahmen zur Pflege und zum Ausbau von Städtepartnerschaften weltweit . 13. In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen fördert die Bundesregierung die 10. Deutsch-Belarussische Städtepartnerschaftskonferenz , welche vom 12. bis 15. April 2018 in Wittenberg stattfinden soll? Der Bundesregierung liegt eine Anfrage zur Förderung der 10. Deutsch-Belarussischen Städtepartnerschaftskonferenz in Wittenberg im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit den Zivilgesellschaften der Länder der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vor, die derzeit geprüft wird. 14. Wie aktiv ist die zentrale Servicestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für entwicklungspolitische Bildungsarbeit „Engagement Global“ im Bereich der deutsch-belarussischen Städtepartnerschaften? Welche Projekte wurden bzw. werden in diesem Bereich über Engagement Global gefördert? Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global fördert im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Umsetzung eines Projekts in einer deutsch-belarussischen Kommunalpartnerschaft. Im Rahmen des Programms „Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (Nakopa)“ setzen die Städte Esslingen und Molodetschno gemeinsam ein Vorhaben mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für Frauen und Mädchen erreichen – Stärkung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frauen in der Kommune vor dem Hintergrund einer Sensibilisierung zu häuslicher Gewalt und Gewalt in der Familie“ um. Darüber hinaus haben aus Belarus die Partnerschaften Bonn-Minsk, Esslingen-Molodetschno und Eisenach-Mogilev sowie Dietzenbach (ohne Partner) an der „Konferenz zu kommunalen Partnerschaften mit Osteuropa“ im Oktober 2017 teilgenommen. Die Reisekosten der teilnehmenden Vertreter/-innen wurden durch Engagement Global übernommen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Prozess der Unterzeichnung , Ratifizierung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Belarus? Belarus hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen am 28. September 2015 unterzeichnet und am 29. November 2016 ratifiziert und ist damit an diese gebunden. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention durch die Vertragsstaaten wird durch den auf Grundlage der Konvention eingesetzten Vertragsausschuss der Vereinten Nationen beobachtet. Der erste Staatenbericht an den Vertragsausschuss muss bis zum 29. Dezember 2018 von der belarussischen Regierung eingereicht werden. 16. Inwieweit spielte bzw. spielt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Bundesregierung in der bisherigen deutsch-belarussischen Zusammenarbeit eine Rolle? Welche Aktivitäten gab es diesbezüglich seitens der Bundesregierung, welche Aktivitäten von Behindertenorganisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen wurden durch den Bund unterstützt (bitte konkret benennen )? Während des Besuchs der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, am 6. und 7. März 2017, wurde unter anderem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen thematisiert und Unterstützung für die Erreichung der entsprechenden Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angeboten. Auf Einladung der Bundesregierung nahmen zudem im Oktober 2017 vier Vertreterinnen und Vertreter staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen aus Russland und Belarus an einer vom Auswärtigen Amt finanzierten Themenreise „Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen/ Inklusion“ teil, um Initiativen in diesem Themenbereich enger zu vernetzen, und um belarussischen Aktivisten einen VN-rechtlichen und praxisorientierten Austausch zu ermöglichen. Dabei gab es neben Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch Treffen mit dem Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbänden und Einrichtungen. Die Bundesregierung unterstützt über die Deutsche Botschaft Minsk regelmäßig auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Belarus. Im Jahr 2017 wurden in diesem Rahmen vier Kleinstprojekte in Minsk, Irdiza und Baranowitschi realisiert. Die Internationale Bildungs- und Begegnungsstätte „Johannes Rau“ in Minsk führte 2016 und 2017 vom Auswärtigen Amt finanzierte Seminare zu „sozialem Journalismus “ mit belarussischen Pressevertretern durch, in denen Inklusion und Berichterstattung über Menschen mit Behinderungen behandelt wurden. Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragte Förderprogramm Belarus fördert Projekte unter anderem von Nichtregierungsorganisationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1205 die zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen beitragen . Geförderte Bereiche umfassen etwa die Ausbildung von entsprechenden Fachkräften aus sozialen Einrichtungen, Kooperation zwischen Nichtregierungsorganisationen und Behörden bei der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Genehmigung und Einführung neuer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, barrierefreie Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen sowie Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Bildungseinrichtungen. Zusätzlich zur Projektförderung führt das Förderprogramm Belarus Beratungen, Fortbildungen und Vernetzungsveranstaltungen als Begleitprogramm durch, an denen auch unterschiedliche Organisationen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beteiligt sind. 17. Welche Projekte wurden im Rahmen der 8. Phase des Förderprogramms Belarus 2016 bis 2019 bewilligt, und in welchem Umfang werden sie (bitte im Einzelnen nennen) vom Bund gefördert? Welches Budget hat der Bund dafür insgesamt zur Verfügung gestellt? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat im Rahmen der 8. Phase des Förderprogramms Belarus 1 026 952,64 Euro für insgesamt 25 Projekte zur Verfügung gestellt. Projekttitel sowie Projektträger und Zuwendungsempfänger werden zum Schutz der Betroffenen nicht aufgeführt . 18. Welchen Umfang an Bundesförderung hatten (im Einzelnen) die vorangegangenen sieben Phasen (von 2001 bis 2015), und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Programms? Insgesamt hat in der Zeit von 2002 bis 2015 das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die vorangegangenen sieben Phasen des Förderprogramms Belarus mit einem Gesamtvolumen von 13 548 938,13 Euro unterstützt. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Phasen zusammen: 1. Phase: 1 000 000,00 Euro 2. Phase: 1 846 241,24 Euro 3. Phase: 2 433 750,66 Euro 4. Phase: 1 500 000,00 Euro 5. Phase: 2 500 000,00 Euro 6. Phase: 2 260 000,00 Euro 7. Phase: 2 008 946,23 Euro Gesamt: 13 548 938,13 Euro Die bisherige Arbeit des Förderprogramms Belarus hat dazu beigetragen, in einem postsowjetischen Land ohne zivilgesellschaftliche Tradition die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Bürgerinnen und Bürger bessere, von zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführte soziale Dienstleistungen erhalten. Das Format des Förderprogramms, das Projekte nur unter der Maßgabe fördert, dass diese von jeweils einem belarussischen und einem deutschen Projektpartner umgesetzt werden, hat zum Wissensaustausch und zur Vernetzung zwischen der deutschen und belarussischen Zivilgesellschaft beigetragen sowie zum Aufbau von zivilgesellschaftlichen Strukturen und Kapazitäten in Belarus. Letzte sind aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sicht der Bundesregierung essentiell für eine nachhaltige, bürgernahe Verwaltung . Insgesamt hat das Förderprogramm zu einer Annäherung von Staat und Zivilgesellschaft beigetragen und trägt auch weiter dazu bei, dass im Zuge des Abbaus gegenseitiger Ressentiments eine gedeihliche Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird. 19. Welche Partnerschaftsprojekte mit Belarus wurden (seit 2014) nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus vom Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Dortmund betreut, und wie hoch war dabei die jeweilige Förderung durch den Bund? Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden seit 2014 insgesamt vier Projekte mit Belarus mit dem Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk (IBB) Dortmund gefördert. 2015 wurden die Projekte „Perspektiven einer gemeinsamen europäischen Erinnerungskultur“ mit 50 000 Euro und „Förderung von Qualität, Vielfalt und Dialogbereitschaft in der belarussischen Medienlandschaft“ mit 23 832 Euro und 2016 die Projekte „Lernen aus der Geschichte? Erinnerungskultur als Weg zu einer europäischen Verständigung“ mit 70 000 Euro und „Winning with the News! Launch of the First E-School in Media Management for Regional Media in Belarus“ in Zusammenarbeit mit der Deutsche Welle Akademie mit 32 499 Euro gefördert. 20. Wie viele Schulpartnerschaften zwischen Deutschland und Belarus existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und welche Unterstützung gewährt die Bundesregierung für den Aufbau von Schulpartnerschaften mit Belarus? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit 13 Schulpartnerschaften zwischen deutschen Schulen und Schulen in Belarus. Der pädagogische Austauschdienst (PAD) unterstützt im Auftrag des Auswärtigen Amtes den Aufbau von Schulpartnerschaften und vermittelt interessierten Schulen eine potentielle Partnerschule. Außerdem bietet er eine finanzielle Förderung für deutsche Gruppen ab zehn Schülern mit Fahrtkostenzuschüssen in Höhe von 50 Euro pro Person an, für weißrussische Gruppen sind es 150 Euro pro Person. Zusätzlich können für die ausländische Gruppe Zuschüsse zu Programmkosten zu je 50 Euro pro Tag (max. 500 Euro insgesamt) und eine Versicherungspauschale beantragt werden . Zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss ist es möglich, einen Projektantrag zu stellen, der eine Förderung von bis zu 1 500 Euro für projektbezogene Ausgaben ermöglicht, wobei sich eine Projektförderung und Programmkosten zum gleichen Thema ausschließen. 21. Wie hat sich der vom Bund geförderte sowie der vom Bund nicht geförderte Jugendaustausch zwischen beiden Ländern im Zeitraum 2014 bis 2017 entwickelt ? In welchem Umfang haben Jugendliche mit Behinderungen an dem (vom Bund geförderten) Jugendaustausch in diesem Zeitraum teilhaben können, und was hat die Bundesregierung getan, um diesen Anteil ggf. zu erhöhen? Im fraglichen Zeitraum hat der Bund jährlich etwa 15 Begegnungen von Jugendgruppen und von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit gefördert. Zusätzlich förderte das Auswärtige Amt in den Jahren 2014 und 2016 im Rahmen des trilateralen Mittel- und Osteuropa (MOE)-Sonderprogramms des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) Austausche mit Belarus. Über den Jugendaustausch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1205 außerhalb der Förderung aus Mitteln des Bundes liegen keine Erkenntnisse vor. Der internationale Jugendaustausch steht grundsätzlich allen jungen Menschen offen. Die Träger der Begegnungsmaßnahmen haben die Möglichkeit, zur Einbeziehung junger Menschen mit Behinderungen in den Austausch zusätzliche Mittel zu beantragen. Darüber, ob Jugendliche mit Behinderungen am Austausch mit Belarus in den Jahren 2014 bis 2017 teilgenommen haben, liegen keine Erkenntnisse vor. Insgesamt fördert der Bund gemäß Entschließungsantrag des Bundestages vom 17. Juni 2015 auch Begegnungsmaßnahmen, die junge Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 32 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen einbeziehen. 22. Welche Kooperationsvereinbarungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Universitäten und Hochschulen in Deutschland und Belarus? Wie viele Studentinnen und Studenten aus Belarus studieren derzeit in Deutschland, und wie viele aus Deutschland in Belarus? Gegenwärtig bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung 46 Kooperationen zwischen deutschen und belarussischen Universitäten und Hochschulen. Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen. Nach Kenntnis der Bundesregierung studierten im Sommersemester 2017 1 818 Studierende aus Belarus in Deutschland und 51 Studierende aus Deutschland in Belarus. 23. Wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Belarus haben zwischen 2014 und 2017 vom Bund geförderte Austauschstipendien erhalten (bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach Institutionen nennen)? Institution 2014 2015 2016 2017 Deutscher Akademischer Auslandsdienst 435 353 421 356 Alexander von Humboldt-Stiftung 2 1 0 1 Friedrich-Ebert-Stiftung 5 4 4 5 Konrad-Adenauer-Stiftung 10 6 5 8 Heinrich-Böll-Stiftung 2 0 2 2 Brot für die Welt 0 1 0 0 Die Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF), die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und der Katholische Akademische Ausländerdienst (KAAD) haben nach Kenntnis der Bundesregierung im genannten Zeitraum keine belarussischen Stipendiaten gefördert. 24. Welche Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen erhielten für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der deutsch-belarussischen Zusammenarbeit vom Bund in den Jahren von 2014 bis 2017 finanzielle Zuwendungen in Höhe von mindestens 10 000 Euro (bitte die jeweilige Organisation, die Höhe der Förderung, die jeweils fördernde Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren, nennen)? Im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden zwischen 2014 und 2017 insgesamt 28 Projekte von 17 Organisationen mit Zuwendungen ab Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10 000 Euro für bilaterale deutsch-belarussische Projekte vom Auswärtigen Amt gefördert. Zuwendungsempfänger werden zur Vermeidung von möglichen Nachteilen für die Betroffenen nicht aufgeführt. 25. Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Belarus im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom Bund bewilligt (bitte die Projekttitel und Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger nach Jahren aufgeschlüsselt nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten)? Im Rahmen des Programms „Ausbaus der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurden zwischen 2014 und 2017 insgesamt 35 bilaterale und 154 überregionale Projekte mit Belarus mit Zuwendungen gefördert. Projekttitel sowie Projektträger und Zuwendungsempfänger werden zur Vermeidung von möglichen Nachteilen für die Betroffenen nicht aufgeführt. 26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen Belarus und der EU über die Schließung eines Visaerleichterungsabkommens ? Welche Fortschritte wurden seit dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnus (November 2013) erreicht? Im Juni 2017 fand die vierte Verhandlungsrunde über den Abschluss eines Visumerleichterungsabkommens und eines Rückübernahmeabkommens zwischen Vertretern der belarussischen Regierung und der Europäischen Kommission statt. Während bei Letztgenanntem mit Belarus eine Einigung auf den Text für ein Rückübernahmeabkommen erzielt wurde, dauern die Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen noch an. Beide Abkommen sind insofern miteinander verbunden, als dass sie gleichzeitig in Kraft treten sollen. 27. Wie hat die Bundesregierung auf die seit 12. Februar 2017 geltende partielle Visaaufhebung für Kurzaufenthalte in Belarus für Reisende aus 80 Ländern, darunter allen EU-Mitgliedstaaten, reagiert? Die Bundesregierung hat die seit 12. Februar 2017 geltende partielle Aufhebung der Visapflicht für Kurzaufenthalte in Belarus für Reisende aus 80 Ländern, darunter allen EU-Mitgliedstaaten, begrüßt, da sie Reisen auch deutscher Staatsangehöriger nach Belarus erleichtert und damit den zwischengesellschaftlichen Austausch fördert. Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes wurden entsprechend angepasst. 28. Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung mobiler Fingerabdruckgeräte in den belarussischen Regionen bei der Beantragung der Schengenvisa? Seit 2016 werden vor der Hauptreisezeit im Sommer „Biometriereisen“, durch die eine Erfassung biometrischer Daten durch Beschäftigte der deutschen Botschaft in Belarus außerhalb der Botschaftsräume ermöglicht wird, in die von der Tschernobylkatastrophe besonders betroffenen Gebiete durchgeführt, um Austausch - und Erholungsreisen insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus die- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1205 ser Region nach Deutschland weiter zu ermöglichen. Die Nachfrage sinkt, da einmal erfasste Fingerabdrücke in den folgenden 59 Monaten in Folgeanträge kopiert werden können. Entsprechende „Biometriereisen“ sind auch für 2018 geplant . 29. Inwieweit beeinträchtigen bzw. erschweren das Verfahren, die Kosten sowie die Abnahme der Fingerabdrücke bei der Beantragung der Schengenvisa nach Auffassung der Bundesregierung den deutsch-belarussischen Jugendaustausch sowie andere Austausche und Kontakte zwischen der Zivilgesellschaft (Städtepartnerschaften, Kulturaustausch, sportliche Begegnungen etc.)? Die Wartezeiten für Termine zur Visumantragstellung sind gering. Die Bearbeitung vollständiger Schengenvisumanträge erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Für Jugendliche, die an Jugendaustauschprogrammen teilnehmen, wird zudem keine Visumgebühr erhoben. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist für Antragsteller unter zwölf Jahren sowie solchen, deren Fingerabdrücke bereits im Visainformationssystem (VIS) vorhanden sind (die Abnahme ist nur alle 59 Monate notwendig) nicht erforderlich, so dass in diesen Fällen auch eine persönliche Vorsprache entfallen kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 30. Wie hat sich der Tourismus (darunter auch der Gedenktourismus) und die Reisetätigkeit zwischen beiden Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 entwickelt, und inwieweit hat die Bundesregierung diesbezügliche Aktivitäten durchgeführt oder aktiv unterstützt? Gemäß der Statistik der Welttourismusorganisation UNWTO, die bislang nur Zahlen bis einschließlich 2016 veröffentlicht hat, kamen nur wenige deutsche Staatsbürger im Zeitraum von 2014 bis 2016 als Touristen nach Belarus. 2014 wurden 1 704 Ankünfte gezählt, in 2015 waren es 1 635 und 2016 2 506. Der deutsche Anteil an den gesamten internationalen Touristenankünften in Belarus betrug im Jahr 2016 1,15 Prozent. Zahlen zu Ankünften oder Übernachtungen belarussischer Staatsbürger in Deutschland liegen nicht vor. Belarus gehört nicht zu den Märkten, wo die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. im Auftrag der Bundesregierung aktiv für das Reiseland Deutschland wirbt. 31. Welche Aktivitäten gibt es (seit 2014) durch die Bundesregierung zur Unterstützung von Belarus bei der Bewältigung der Schäden durch die Tschernobylkatastrophe ? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von deutschen Tschernobyl-Hilfsvereinen, und in welcher Weise unterstützt die Bundesregierung deren Aktivitäten? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeitet mit dem Träger ‚Heim-statt Tschernobyl e. V.‘ zusammen. ‚Heim-statt Tschernobyl‘ ist ein Netzwerk engagierter Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher Berufsgruppen vor dem Hintergrund der Tschernobyl-Katastrophe. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert zurzeit ein Projekt von ‚Heim-statt Tschernobyl‘ zur Verbesserung der Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderungen durch Bau einer Werk- und Rehabilitationsstätte in Lepel, Belarus. Die Bundesregierung führt keine Übersicht über die Tätigkeit von deutschen Tschernobyl-Hilfsvereinen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Welche bilateralen Aktivitäten gab bzw. gibt es seit 2014 auf dem Gebiet des Sports, und mit welchen Vorhaben unterstützt die Bundesregierung den Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie die Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten (bitte die konkreten Aktivitäten , das Jahr, beteiligte Bundesbehörden und Sportorganisationen sowie den finanziellen Rahmen nennen)? Seit dem Jahr 2014 gibt es auf dem Gebiet des Sports keine bilateralen Aktivitäten auf Bundesebene mit Belarus. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der internationalen Sportförderung keine Maßnahmen zum Austausch von Sportlerinnen und Sportlern sowie zur Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden und Sportvereinen beider Staaten. 33. Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft? Die folgenden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus geschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit sind derzeit in Kraft: Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik; Vertrag vom 2. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ; Vereinbarung vom 9. Februar/25. April 1994 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus über die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen bei der Bekämpfung des Schmuggels von Kernmaterial sowie dessen Spaltund Abfallstoffen; Vereinbarung vom 9. Februar/25. April 1994 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatlichen Zollkomitee der Republik Belarus über die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen bei der Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels; Vereinbarung vom 29. Juni 1994 zwischen dem Bundesministerium für Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland und dem Komitee für Jugendfragen beim Ministerrat der Republik Belarus über jugendpolitische Zusammenarbeit ; Vereinbarung vom 1. Oktober 1996 zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium der Verteidigung der Republik Belarus über die Ausbildung von Soldaten der Streitkräfte der Republik Belarus in Einrichtungen der Bundeswehr im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe; Vereinbarung vom 1. Oktober 1996 zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium der Verteidigung der Republik Belarus über die Bedingungen der gegenseitigen Sicherstellung von offiziellen und Arbeitsbesuchen; Abkommen vom 1. Oktober 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Belarus über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1205 Abkommen vom 3. Dezember 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über den Luftverkehr; Abkommen vom 30. September 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Vereinbarung vom 11. Februar 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Bedingungen der Erholungsaufenthalte für die minderjährigen Bürger der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß Bekanntmachung der Nummer 17 der Gemeinsamen Erklärung vom 25. August 2004 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus galten die deutsch-sowjetischen Verträge im Verhältnis zu Belarus zunächst fort. Zwischenzeitlich sind einige dieser Verträge im Verhältnis zu Belarus außer Kraft getreten. Für detaillierte Angaben diesbezüglich verweist die Bundesregierung auf das Bundesgesetzblatt (BGB1) II. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Tabelle zu Frage 22 (Hochschulkooperationen, Stand 02/2018) Deutsche Hochschule Ort Ausländische Hochschule Ort Bergische Universität Wuppertal Wuppertal Belarusian State University of Informatics and Radioelectronics (BSUIR) Minsk Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Oldenburg Belarusian State University Minsk Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Belarusian State Economic University Minsk Eberhard Karls Universität Tübingen Tübingen Belarusian State University Minsk Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Greifswald Belarusian State University Minsk Europa-Universität Flensburg Flensburg Minsk State Linguistic University Minsk Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) European Humanities University (EHU) Minsk (seit 2006 in Vilnius, Litauen) Friedrich-Alexander-Universität Erlangen -Nürnberg Erlangen Brest State Pushkin University Brest Friedrich-Schiller-Universität Jena Jena Belarusian State Medical University Minsk Friedrich-Schiller-Universität Jena Jena Belarusian State University Minsk Hochschule Anhalt – Anhalt University of Applied Sciences Köthen Grodno State Agrarian University Grodno Hochschule Anhalt – Anhalt University of Applied Sciences Köthen Belarusian State University Minsk Hochschule Anhalt – Anhalt University of Applied Sciences Köthen Polessky State University Pinsk Hochschule Emden/Leer Emden Minsk State Linguistic University Minsk Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Weihenstephan -Triesdorf Freising Belarusian State Agricultural Academy Gorki Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Weihenstephan -Triesdorf Freising Grodno State Agrarian University Grodno Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Weihenstephan -Triesdorf Freising Belarusian State Agrarian Technical University (BSATU) Minsk Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences Mittweida Belarusian National Technical University (BNTU) Minsk Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences Mittweida Belarusian State Economic University (BSEU) Minsk Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences Mittweida Belarusian State University Minsk Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1205 Deutsche Hochschule Ort Ausländische Hochschule Ort Hochschule Mittweida, University of Applied Sciences Mittweida Belarusian State University of Informatics and Radioelectronics (BSUIR) Minsk Hochschule Ravensburg-Weingarten Weingarten Brest State Technical University Brest Hochschule Wismar – University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Wismar Grodno State Yanka Kapula University Grodno Hochschule Zittau/Görlitz Zittau Belarusian State Technological University (BSTU) Minsk Justus-Liebig-Universität Gießen Gießen Belarusian State University Minsk Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden Amberg Belarusian State Technological University Minsk Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Magdeburg Belarusian State University Minsk Pädagogische Hochschule Weingarten Weingarten Brest State Pushkin University Brest Philipps-Universität Marburg Marburg Belarusian State University Minsk Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Aachen Belarusian State University Minsk Ruhr-Universität Bochum Bochum Belarusian State University Minsk Ruhr-Universität Bochum Bochum Minsk State Linguistic University Minsk Technische Hochschule Mittelhessen – THM Gießen Belarusian State Technological University (BSTU) Minsk Technische Universität Chemnitz Chemnitz National Academy of Sciences of Belarus (NASB) Minsk Technische Universität Dresden Dresden Belarusian National Technical University (BNTU) Minsk Technische Universität Ilmenau Ilmenau Belarusian National Technical University (BNTU) Minsk Universität der Künste Berlin Berlin Belarusian State Academy of Music Minsk Universität Hohenheim Stuttgart- Hohenheim Belarusian State Agricultural Academy Gorki Universität Kassel Kassel Belarusian State Technological University (BSTU) Minsk Universität Kassel Kassel Minsk State Linguistic University Minsk Universität Leipzig Leipzig Belarusian State University Minsk Universität Passau Passau Belarusian State University Minsk Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1205 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutsche Hochschule Ort Ausländische Hochschule Ort Universität Potsdam Potsdam Belarusian State University Minsk Universität Siegen Siegen Belarusian State University Minsk Universität Ulm Ulm National Academy of Sciences of Belarus (NASB) Minsk Westfälische Wilhelms-Universität Münster Münster Belarusian State Academy of Music Minsk Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333