Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1206 19. Wahlperiode 14.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/760 – Afrikanische Schweinepest – Sachstand und Übertragungswege V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. In den vergangenen Monaten breitete sich der Erreger in den Wildschweinbeständen in Osteuropa immer weiter aus (Polen, Baltikum, Moldawien, Rumänien und Tschechien). Auch Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Ein mögliches ASP-Geschehen in Deutschland würde zu erheblichem Leiden bei den betroffenen Tieren führen und hätte massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft und die nachgelagerte Verarbeitungsindustrie. 1. Wo und wann wurde der Erreger der ASP nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals in Europa nachgewiesen, und wie gelangte er dorthin? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erstmals 1957 in Europa (Portugal) festgestellt und durch Verfütterung von Speiseabfällen aus dem Flugverkehr eingetragen (Costard et al. 2009. Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci 364: 2683–2696). 2. Wie häufig wurde der ASP-Erreger seit 2017 bei Wild- bzw. Hausschweinen in Europa nach Kenntnis der Bundesregierung nachgewiesen (bitte aufschlüsseln nach Monat und Jahr, Mitgliedstaat, Haus-/Wildschwein)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verteilen sich die im Jahr 2017 festgestellten ASP-Fälle bei Wildschweinen bzw. Ausbrüche bei Hausschweinen in der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Ukraine so, wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wildschwein Hausschwein Monat/ Jahr CZE EST LVA LTU POL UKR ROU CZE EST LVA LTU POL UKR ROU Januar 2017 103 71 41 35 1 21 Februar 103 79 50 21 2 1 1 24 März 55 52 45 32 2 10 April 27 53 26 29 1 6 Mai 27 63 34 52 1 5 Juni 3 59 80 50 48 1 4 25 3 Juli 69 66 107 159 50 5 1 2 5 17 8 1 August 25 43 107 125 36 4 15 28 10 1 September 9 29 70 155 35 1 3 5 8 10 Oktober 12 37 73 122 70 2 1 2 15 November 65 36 87 301 107 6 1 3 Dezember 19 52 105 220 226 14 9 Januar 2018 14 54 142 294 340 9 3 10 2 Februar 3 57 70 120 236 14 1 6 CZE = Tschechische Republik; EST = Estland; LVA = Lettland; LTU = Litauen; POL = Polen; UKR = Ukraine; ROU = Rumänien Quelle: ADNS – Animal Disease Notification System (Stand: 27.02.2018) 3. Wie häufig wurde der Erreger der ASP nach Kenntnis der Bundesregierung nachweislich von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen, und wo fanden diese Übertragungen statt? Der Bundesregierung liegen keine Daten zur nachweislichen Übertragung des ASP-Erregers von Wildschweinen auf Hausschweine in den von ASP betroffenen Mitgliedstaaten vor. Nach Berichten der betroffenen Mitgliedstaaten waren ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen oftmals in Regionen lokalisiert, in denen auch ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen worden sind. 4. Welchen politischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab, dass die neu aufgetretenen Fälle von ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik entlang der großen Verkehrsstraßen liegen, die von West nach Ost (E 50) und über den Grenzübergang Waidhaus auf die A 6 in Deutschland führen (www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_ derivate_00003303/ASP_Risikobewertung_2017-07-12-K.pdf)? Welche Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, und welche plant sie zu ergreifen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1206 5. Sieht die Bundesregierung weitere Präventionsmaßnahmen vor, um die Verbreitung des ASP-Erregers durch Menschen und Fahrzeuge zu verhindern, wie das schwarzwilddichte Einzäunen von Autobahnraststätten und -parkplätzen ? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 4 und 5 erfolgt eine gemeinsame Beantwortung. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1, 7, 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27. Februar 2018 verwiesen. 6. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Aussage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an, dass die Verbreitung der ASP in Wildschweinbeständen in den bisher betroffenen osteuropäischen Staaten unabhängig von der Verbreitung im Hausschweinbestand verläuft (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015.4163/epdf)? Im Falle einer abweichenden Haltung, wie begründet die Bundesregierung diese? Welche politischen Handlungsbedarfe ergeben sich aus dieser Feststellung für die Bundesregierung? Die Bundesregierung schließt sich der dort vertretenen Auffassung an, dass die Verbreitung der ASP in Wildschweinbeständen in den bisher betroffenen osteuropäischen Staaten bisher unabhängig von dem Geschehen bei Hauschweinen verlief. In den betroffenen osteuropäischen Staaten der EU konnten die ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen schnell und problemlos getilgt werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP erzielten gute Erfolge. Das konsequente und rasche Vorgehen der Behörden hat sich bewährt und gezeigt , dass die ASP beim Hausschwein mit klassischen Bekämpfungsmaßnahmen (Standstill, Tötung der Schweine in seuchen- und ansteckungsverdächtigen Beständen , Gebietsrestriktionen) erfolgreich zu bekämpfen ist. Im Gegensatz dazu erweist sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation als sehr komplex und schwer kontrollierbar. Nach bisherigen Erkenntnissen verhält sich die ASP in den betroffenen Wildschweinpopulationen eher wie eine endemische, an das Habitat gebundene Seuche ohne Tendenz zur schnellen Ausbreitung . 7. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Aussage der EFSA an, dass die drastische Bejagung von Wildschweinen keine sinnvolle Maßnahme ist, um das Risiko einer ASP-Einschleppung zu reduzieren (http://onlinelibrary. wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/epdf)? Im Falle einer abweichenden Haltung, wie begründet die Bundesregierung diese? Welche politischen Handlungsbedarfe ergeben sich aus dieser Feststellung für die Bundesregierung? Nach Auffassung der Bundesregierung muss prinzipiell zwischen dem Einschleppungsrisiko und dem Ausbreitungsrisiko unterschieden werden. Das Einschleppungsrisiko , also das Risiko, dass das ASP-Virus nach Deutschland gelangen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode könnte, hängt nicht direkt von Schweine- oder Wildschweinedichten in Deutschland ab. Das Einschleppungsrisiko ist in erster Linie durch das Verbringen von infizierten Tieren, Fleisch von infizierten Tieren oder kontaminiertem Material bedingt. Das Einschleppungsrisiko kann verringert werden, indem verhindert wird, dass virushaltiges Material oder infizierte Tiere nach Deutschland und hier durch unsachgemäße Entsorgung in die Natur gelangen. Eine hohe Wildschweinedichte, wie zurzeit in Deutschland vorhanden, würde allerdings die Ausbreitung der ASP begünstigen, falls das ASP-Virus in die Wildschweinpopulation gelangt. Daher kann die vermehrte Bejagung das Ausbreitungsrisiko der ASP im Falle einer Einschleppung verringern. Allerdings ist zu bedenken, dass eine verstärkte Bejagung zu einer Anpassung des Wildschweinverhaltens , zu kompensatorischem Wachstum und zum Zuzug von Wildschweinen aus benachbarten Territorien führen kann (EFSA, Scientific Report, 17. März 2014; http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/full). Als alleinige Maßnahme reicht die Reduzierung der Wildschweinpopulation zur Verhinderung der Ausbreitung der ASP jedoch wohl nicht aus. Nach den bisherigen Erfahrungen der von ASP betroffenen Länder ist die Entfernung der Kadaver potenziell infizierter Wildschweine aus der Umwelt als wirksame Maßnahme empfehlenswert . 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Bauernverbands e. V., 70 Prozent der Wildschweine präventiv, also noch vor Ausbruch der ASP in Deutschland, zu töten (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-01/ afrikanische-schweinepest-wildschweine-bauern-praevention)? Wie viele Tiere wären nach Kenntnis der Bundesregierung schätzungsweise von einer solchen Maßnahme betroffen? Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, aus denen sich der Umfang berechnen ließe, wie viele Wildschweine getötet werden müssten, um die Population um mindestens 70 Prozent zu verringern. Grund dafür ist, dass die Größe der Wildschweinpopulation in Deutschland nicht bekannt ist, da diese sich im Jahresverlauf und örtlich deutlich verändern kann. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Gutachten der EFSA eine Reduktion der Wildschweinbestände – bei angenommener Dichte von 1,5 Tieren pro km2 – um 70 Prozent nur für eine Zone um ein Ausbruchsgebiet (Pufferzone) vorgeschlagen wurde; die Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bezieht sich hingegen auf das gesamte Gebiet Deutschlands. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von intensiver Bejagung von Wildschweinen zur ASP-Prävention angesichts der Aussagen der EFSA, dass diese u. a. zu einer Anpassung des Wildschweinverhaltens, kompensatorischem Wachstum und Zuzug von Wildschweinen aus benachbarten Territorien führt (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/ epdf)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass dem Gutachten der EFSA zugrundeliegende Studie jeweils in lokal begrenzten Gebieten durchgeführt wurden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welchen Einfluss eine drastische Populationsreduktion in einer größeren Region (z. B. in ganz Deutschland) hätte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1206 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Drückjagden zur ASP-Prävention angesichts der Aussagen der EFSA, dass diese zu einer Versprengung von Wildschweinrotten und damit einer weiteren Verbreitung von ASP führen kann (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015. 4163/epdf)? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass in ASP-freien Gebieten Drückjagden nicht zur Verbreitung der ASP beitragen können. Da von Drückjagden eher nur eine kurzfristige Änderung des Verhaltens von Wildschweinen auszugehen scheint, erscheint ihr Einsatz neben anderen Jagdmethoden zur präventiven Reduktion der Wildschweinpopulation geeignet. Allerdings sind Drückjagden in Gebieten problematisch, in denen die ASP bei Wildschweinen vorkommt. Dort sollten alle Aktivitäten, die zu einer Versprengung von Wildschweinrotten beitragen , vermieden werden. Dies gilt folglich auch für Drückjagden. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Fallenjagden zur ASP- Prävention angesichts der Aussagen der EFSA, dass es für deren Effektivität in dieser Hinsicht keinen wissenschaftlichen Beweis gibt (http://onlinelibrary. wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014.3616/epdf)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Evidenz dafür, dass mit dem Fallenfang eine drastische Reduktion der Wildschweinpopulation in kurzer Zeit erreicht werden kann (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2014. 3616/full). Bei bestimmten Voraussetzungen ist der Fallenfang wie Bewegungsoder Ansitzjagden eine zweckmäßige Jagdmethode. Insofern kommt dem Fallenfang keine herausragende Rolle bei der ASP-Prävention zu. Im Falle eines ASP- Ausbruchs sind aber auch Situationen vorstellbar, in denen der Fallenfang sinnvoll sein kann, beispielsweise wenn die ASP in einem urbanen Gebiet oder in einem Gebiet auftritt, in dem nicht gejagt werden kann. 12. Wie viele Wildschweine wurden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1980 pro Jagdsaison erlegt? Die erbetenen Daten können der nachstehenden Grafik entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode © Datenspeicher Jagdstrecken Thünen-Institut, 02/2018 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wildschweinbestand seit 1980 entwickelt? Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Entwicklung verantwortlich? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird beim Schwarzwild zwischen dem Grundbestand und dem Gesamtbestand an Tieren unterschieden. Anders als bei anderen Schalenwildarten kann nicht von einem Frühjahrsbestand im engeren Sinne gesprochen werden, da die Setzzeiten sich inzwischen über nahezu das ganze Jahr hin ausdehnen. Auf den Grundbestand kommt der jährliche Zuwachs hinzu. Dieser Gesamtbestand enthält also auch alle im laufenden Jahr zur Welt gekommenen Frischlinge. Die Zuwachsleistung des Grundbestands liegt infolge hervorragender Lebensbedingungen inzwischen bei 200 bis 250 Prozent, in Ausnahmefällen auch bei 300 Prozent. Der geschätzte Grundbestand im Jahr 1980 lag bei ca. 60 000 Stück Schwarzwild (Modell Streckenrückrechnung des Thünen-Instituts). Im Jahr 2016 betrug dieser Wert bereits ca. 300 000 Stück (5-facher Wert gegenüber 1980). Die Jahresstrecke im Jagdjahr 2016/17 belief sich auf rund 600 000 Stück. Als Ursachen für die positive Entwicklung der Wildschweinebestände kommen insbesondere in Betracht : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1206 klimatische Veränderungen o geringere Winterverluste bei den Tieren, o häufigere Fruktifikation der Waldbäume (Eicheln und Buchäckern), Wald: verbesserte Nahrung und Deckung durch Wandel zu mehr Laubwald, Offenland: großflächiger Anbau energiereicher Pflanzen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Unterschätzung der Reproduktionsfähigkeit (200-250 Prozent, bis zu 300 Prozent ), insgesamt Verbesserung der Kondition des Wildes (Netto-Zuwachs steigt). 14. Welche politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Inwiefern wird die im Zuge der Koalitionsverhandlungen angekündigte „Ackerbaustrategie“ hierauf Bezug nehmen? Bejagbarkeit und Wildbretabsatz sind häufig einschränkende Faktoren. Hier liegen nach Auffassung der Bundesregierung wichtige Aufgaben für die kommenden Jahre. Die Anlage von Bejagungsschneisen und bejagbaren Waldrändern, Blühstreifen und Zwischenfruchtanbau sind entscheidende Maßnahmen zur Ermöglichung hoher Jagdstrecken in der Feldflur (Bejagbarkeit). Eine gezielte, öffentlichkeitswirksame Förderung der Vermarktung sowie der Preisstabilität von Wildbret durch die Marktbeteiligten wäre wünschenswert. Darüber hinaus wären Entschädigungszahlungen für erlegte, nicht vermarktbare Wildschweine, die staatliche Übernahme der Gebühr für die Trichinenuntersuchung, eine höhere Prüfstellendichte, die Förderung des Einsatzes leistungsgeprüfter Jagdhunde bei revierübergreifenden Ansitzdrückjagden denkbar. Dem im Einzelfall genehmigten , tierschutzgerechten Sau- und Frischlingsfang kommt eine wachsende Bedeutung zu. Hier wird momentan an praxisgerechten Empfehlungen gearbeitet. Der Einsatz von Nachtzieltechnik sollte allenfalls auf genehmigte Einzelfälle bei der Schwarzwildbejagung beschränkt werden. Ziel der von der Bundesregierung geplanten Ackerbaustrategie wird es sein, den Ackerbau so auszurichten, dass auch in Zukunft in Deutschland nachhaltig produziert werden kann. Dabei werden der Erhalt und Schutz des Naturhaushalts und insbesondere der Artenvielfalt berücksichtigt. Inwieweit daraus Auswirkungen auf die Begrenzung der Wildschweinbestände erwachsen können, bleibt abzuwarten . 15. Wie häufig kommt es nach Wissensstand der Bundesregierung im Bundesgebiet zur Fütterung von Wildschweinen durch Jäger? Eine Fütterung von Wildschweinen in Deutschland ist aufgrund der Landesjagdgesetze grundsätzlich verboten. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können Ausnahmen zulassen für eine genehmigungspflichtige Ablenkfütterung (ganzjährige Möglichkeit der Getreidevorlage zur Vermeidung von Schwarzwildschäden im Feld) und eine genehmigungsfreie Kirrung (Vorlage geringer Mengen Futtermittel zum Zweck der Erlegung von Wildschweinen). Daten darüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Plant die Bundesregierung ein ausnahmsloses Verbot der Fütterung von Wildschweinen, auch angesichts der EFSA-Aussage, dass eine solche Fütterung vermieden werden sollte (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/ j.efsa.2015.4163/epdf)? Falls nein, warum nicht? Hierzu ist anzumerken, dass bei Feststellung eines ASP-Falles eine aktive Fütterung oder das Stehenlassen von Feldfrüchten als Lenkungs- und Konzentrationsmaßnahmen sinnvoll sein können, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern bzw. einzuschränken (Quelle: FLI/DJV 10. Oktober 2017: Maßnahmenkatalog „Optionen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Seuchenfall“). 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Forderungen einer verstärkten Jagd Aktionismus seien (www.zeit.de/2018/03/afrikanischeschweinepest -wildschweine-ausbreitung-sven-herzog-interview)? Nach Auffassung der Bundesregierung sollte eine verstärkte, also intensivierte Bejagung nicht als Aktionismus herabgestuft werden. Es handelt sich um notwenige Maßnahmen um die Wildschweinebestände, auch vor dem Hintergrund hoher Wildschäden im Feldbau, generell zu verringern. Dies muss aber nachhaltig geschehen. 18. Erwägt die Bundesregierung Änderungen im Bundesjagdgesetz (BJagdG) im Hinblick auf den Elterntierschutz (§ 22 Absatz 4 Satz 1 BJagdG) (bitte begründen)? Falls ja, welche Änderungen konkret? Die Bundesregierung erwägt derzeit keine Änderungen des Muttertierschutzes im BJagdG. 19. Erwägt die Bundesregierung Änderungen der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) (bitte begründen)? Falls ja, welche Änderungen konkret? Rechtliche Anpassungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten wurden am 21. Februar 2018 im Bundeskabinett behandelt und sind am 2. März vom Bundesrat verabschiedet worden. Regelungsinhalt ist einerseits die Umsetzung der im Ereignisfall geltenden Maßnahmen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/709 sowie andererseits eine Erweiterung der Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde für ein von ihr bestimmtes Gebiet eine verstärkte Bejagung anzuordnen, erlegte Wildschweine zu kennzeichnen und einen Begleitschein auszustellen, jedes erlegte Wildschwein zu untersuchen und einer von der zuständigen Behörde bestimmten Wildsammelstelle/Annahmestelle zuzuführen, erlegte Wildschweine zentral aufzubrechen und den Aufbruch zu sammeln und von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein Proben zu nehmen und den Fundort der zuständigen Behörde anzuzeigen. Darüber hinaus wird für die zuständige Behörde die Ermächtigung geschaffen, im gefährdeten Gebiet oder in Teilen davon die Jagd auf Wildschweine zu untersagen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1206 Weiterhin wird die Verfütterung von Gras, Heu und Stroh an Schweine verboten, welches in einem gefährdeten Gebiet gewonnen wurde, soweit es nicht früher als sechs Monate vor Festlegung des gefährdeten Gebietes gewonnen worden ist oder für mindestens sechs Monate vor Wildschweinen geschützt gelagert wurde oder einer Hitzebehandlung unterzogen worden ist, mit der der Erreger der ASP inaktiviert wurde; dies gilt auch für die Verwendung der genannten Materialien als Einstreu oder als Beschäftigungsmaterial, werden die Maßnahmen zur Erkennung der ASP auch auf die Pufferzone ausgedehnt , wird das Gebiet, in dem bei einem ASP-Ausbruch in einem benachbarten Staat (bisher Mitgliedstaat) im Inland vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können, auf 100 km Entfernung von der Grenze (bisher 10 km) ausgedehnt. 20. In welchen Arbeitsgruppen zu einem möglichen ASP-Ausbruch ist die Bundesregierung derzeit vertreten? Wie sind diese Arbeitsgruppen zusammengesetzt, und welche Ergebnisse wurden erarbeitet? 21. Koordiniert die Bundesregierung fachliche Arbeitsgruppen zwischen Bund und Ländern? Falls ja, mit welchen Ergebnissen (insbesondere bzgl. Koordinierung und Harmonisierung von Maßnahmen)? Falls nein, warum nicht? 22. Falls ja, wann fanden solche Treffen statt, und welche weiteren sind geplant? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 20 bis 22 erfolgt eine gemeinsame Beantwortung. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 bis 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27. Februar 2018 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass ASP auch in den regelmäßigen Bund-Länder-Referentensitzungen sowie bei Sitzungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung thematisiert wird. 23. Wie lauten die Ergebnisse des Treffens zum Thema ASP am 19. Januar 2018 zwischen mehreren europäischen Mitgliedstaaten sowie Vertretern der Kommission und von internationalen Organisationen? Im Rahmen des von der Bundesregierung arrangierten Treffens am 19. Januar 2018 mit hochrangigen Vertretern aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen , Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn , sowie der Europäischen Kommission, der Weltorganisation für Tiergesundheit , der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen wurde eine Erklärung verabschiedet, in der sich zur Verantwortung der Landwirtschaft und Jagd im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Seuche bekannt wird, alle Anstrengungen, die auf die Bekämpfung der Seuche gerichtet sind, für gerechtfertigt gehalten werden, die Bedeutung umfassender Transparenz in Übereinstimmung mit den internationalen Standards unterstrichen wird, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine Stärkung der Information und Kooperation sowie die Einrichtung kleiner Arbeitsgruppen unterstützt werden, der menschliche Faktor als wichtige Ursache für die Ausbreitung der Seuche betont wird, weiterer Forschungsbedarf, insbesondere im Bereich der Epidemiologie im Hinblick auf die Ausbreitung der Seuche in den Wildschweinbeständen herausgestellt wird, und europäische Forschung betont wird, die geeignet ist, kreative Methoden nachhaltiger Bewirtschaftung der Wildschweinbestände zu entwickeln. Auf der Basis dieser Erklärung wird die Bundesregierung weiterhin den engen Schulterschluss mit den betroffenen Staaten suchen und die Dienststellen der Europäischen Kommission und die Mitgliedstaaten bitten, den gemeinsamen Kampf gegen die weitere Ausbreitung der ASP zu unterstützen. 24. Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass im Seuchenfall eine Informationsweitergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher zielführender, schneller und transparenter erfolgt, als dies nach den Funden von Fipronil in Eiern im Sommer 2017 der Fall war? 25. Auf welchem Weg informiert die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher über die ASP im Allgemeinen und über eine Verbreitung im Seuchenfall sowie notwendige Maßnahmen im Speziellen? Aufgrund des Sachzusammenhangs der Fragen 24 und 25 erfolgt eine gemeinsame Beantwortung. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für Maßnahmen in Bundes - und Länderkompetenz wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27. Februar 2018 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass die Bundesregierung umfassende Informationen zur ASP auf der BMEL-Internetseite einstellt. 26. Mit welchen Auswirkungen auf den Schweinefleischmarkt und den Export von Schweinefleisch (-produkten) in Nicht-EU-Staaten wäre nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Ausbruch der ASP in Deutschland zu rechnen ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39, 59 und 60 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/936 vom 27. Februar 2018 verwiesen. 27. Welche Konsequenzen würden mit dem Fund eines mit dem ASP-Virus infizierten Wild- oder Hausschweins einhergehen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 40 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 19/936 vom 27. Februar 2018 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1206 28. Was beinhaltet eine so genannte Korridorlösung (nach § 11b Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 SchwPestV), und wie bewertet die Bundesregierung diese? Um sicherzustellen, dass im Ausbruchsfall ein in einem Restriktionsgebiet gelegener Schlachtbetrieb weiter arbeiten kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen (§ 11b Absatz 1 Satz 4 der Schweinepest-Verordnung) die Möglichkeit, dass Schweine aus Betrieben, die außerhalb des Restriktionsgebietes gelegen sind, in den im Restriktionsgebiet gelegenen Schlachtbetrieb geschlachtet werden können, soweit die Europäische Kommission vorher ihre Zustimmung erteilt hat. Die Bundesregierung begrüßt eine solche Maßnahme. 29. Wie häufig wurden bei Seuchenfällen in der Vergangenheit eben solche Korridorlösungen beantragt, und wie viele wurden bewilligt? Vor dem Hintergrund, dass ASP noch nicht in Deutschland festgestellt worden ist, ist von der „Korridorlösung“ noch kein Gebrauch gemacht worden. 30. Arbeitet das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) an Szenarien, oder ist es an einer Erarbeitung beteiligt, welche Auswirkungen eine seuchenbedingte Stilllegung des Schweineschlachthofs Rheda- Wiedenbrück mit einer Schlachtkapazität von derzeit 26 000 Schweinen pro Tag hätte? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Es ist nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung mit einzelnen, wenn auch großen Schlachtbetrieben Szenarien für den Ereignisfall auszuarbeiten. Die Schlachtbetriebe sind aufgefordert, für den Ereignisfall entsprechende Krisenpläne zu erarbeiten bzw. vorzuhalten. Die Fleischwirtschaft ist sich der Problematik sehr wohl bewusst. 31. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungszahlen für Tierseuchen an Tierhalterinnen und Tierhalter in den vergangenen fünf Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ursache und Bundesland)? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu Entschädigungszahlungen für Tierverluste vor, da dies ausschließliche Angelegenheit der Länder ist. Gleichwohl kofinanziert die Europäische Kommission im Rahmen von Tierseuchenausbrüchen bestimmte Dringlichkeitsmaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 652/20141 (in der Regel die getätigten Entschädigungszahlungen, Kosten der Tötung und Reinigung und Desinfektion). In den letzten fünf Jahren wurden diesbezüglich von Deutschland lediglich Zahlungen für Geflügelpest beantragt; eine Aufschlüsselung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 1 Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial , zur Änderung der Richtlinien des Rates 98/56/EG, 2000/29/EG und 2008/90/EG, der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) 882/2004 und (EG) 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen des Rates 66/399/EWG, 76/894/EWG und 2009/470/EG (ABl. EG Nr. L 189 vom 27. Juni 2014, S. 1) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1206 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Finanzielle Beteiligung der Union an Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza (AI) im Zeitraum 2013 bis 2017 Land 2013 2014 2015 2016/2017 Gesamt BW 5.588,58 9.432,69 15.021,27 BY 119.118,07 170.413,21 289.531,28 BB 58.959,00 1.853.553,16 1.912.512,16 HH 505,00 505,00 MV 225.449,28 2.226,50 609.015,53 836.691,31 NI 920.357,56 502.803,16 389.822,96 7.494.773,26 9.307.756,94 NW 2.234.315,92 2.234.315,92 SH 10.548,92 1.112.585,95 1.123.134,87 SN 208.293,19 208.293,19 ST 171.231,44 171.231,44 TH 16.665,63 1.945,02 18.610,65 Gesamt 1.001.570,77 738.801,36 511.167,53 13.866.064,34 16.117.604,00 Hinweis zu 2016/2017: Über den Erstattungsantrag wurde seitens der Kommission noch nicht entschieden. Daher wurde die Finanzhilfe von 50 Prozent der beantragten Kosten angenommen. 32. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in der Nutztierhaltungsstrategie des BMEL (Sommer 2017) aufgeführten Anmerkung, dass die Risiken im Seuchenfall in „hochverdichteten Regionen (…) für eine perspektivische regionale Diversifizierung der Tierbestände“ sprächen angesichts der akut drohenden immensen Auswirkungen auf Tierwohl und Wirtschaft ? Das BMEL hat in der Nutztierhaltungsstrategie darauf hingewiesen, dass Tierwohl nicht in einen Zusammenhang mit der regionalen Tierdichte gebracht werden kann. Grundsätzlich ist darüber hinaus festzustellen, dass die Größe der Tierbestände allein keine erhöhte Gefahr eines Seuchenausbruches darstellt. Größere Tierbestände belasten zwar im Seuchenfall durch eine höhere Entschädigungsleistung die Solidargemeinschaft der Landwirte stärker als Bestände mit geringeren Tierzahlen, jedoch ist das Gesamtrisiko eines Betriebes aus seuchenhygienischer Sicht zusätzlich von vielen anderen Faktoren abhängig. Hier spielen insbesondere die Einhaltung strikter Biosicherheitsmaßnahmen eine wichtige Rolle sowie auch die Organisation des Betriebes, Abgrenzung zu anderen Betrieben, Rein-Raus-Verfahren oder die Anzahl der Ferkellieferanten. Vor diesem Hintergrund scheint perspektivisch eine regionale Verteilung der Tierbestände zielführend. Eine flächengebundene Tierhaltung bleibt deshalb langfristig Ziel der Bundesregierung, denn landwirtschaftliche Tierhaltung und Fläche gehören zusammen. Das BMEL wird die bereits ergriffenen Maßnahmen evaluieren und im Rahmen der Umsetzung der Nutztierhaltungsstrategie weitere Vorschläge erarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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