Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1207 19. Wahlperiode 13.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Gerhard Schick, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/909 – Neueste Daten zur Riester-Rente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Riester-Rente erreicht heute deutlich zu wenige derjenigen, die vom Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen sind. Die Zahl der Riester-Verträge stagniert seit Jahren bei gut 16 Millionen. Außerdem ruht ein großer Teil der Verträge, wird also nicht aktiv bespart. Weniger als sieben Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus (siehe Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2017 auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 19/317). Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener profitieren nur wenig von der Riester-Förderung (vgl. etwa Corneo, Giacomo/Schröder, Carsten/ König, Johannes 2015: Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany, Freie Universität Berlin, School of Business & Economics, Discussion Paper 2015/18). Unter anderem zu hohe Vertriebskosten sowie nachteilig und intransparent gestaltete Sterbetafeln sorgen für geringe Renditen. Ökologische, ethische und soziale Belange werden bei der Geldanlage oft ausgeblendet. Zudem schreckt die Vielzahl intransparenter Vorsorgeprodukte viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Insgesamt muss deshalb nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller konstatiert werden, dass die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form gescheitert ist. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen . Mit dieser Kleinen Anfrage greift die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere die Fragen der jüngeren Riester-Diskussion auf. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ab dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt und ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/ DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/ 2018-02-07-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-2018.html abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1207 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die jeweiligen Werte werden für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Die aktuell dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017. Das Beitragsjahr 2014 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2013 ausgewiesen. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertragsbestand der riestergeförderten Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge in den vergangenen Jahren zehn Jahren entwickelt (bitte neben den Gesamtzahlen auch nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Nach Angaben der Anbieter von Riester-Verträgen belief sich der Vertragsbestand zum Ende des dritten Quartals 2017 auf rd. 16,5 Millionen Verträge. Die Entwicklung des Riester-Vertragsbestands seit 2008 und die Differenzierung nach Versicherungsverträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen sowie Wohn- Riester-Verträgen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Darin sind sowohl geförderte als auch ungeförderte Verträge erfasst. Entwicklung der Riester-Verträge, Vertragsbestand in Tsd. Produkte/ Stand Versicherungsverträge Banksparverträge Investmentfondsverträge Wohn-Riester/ Eigenheimrente Gesamt 2008 9.285 554 2.386 22 12.248 2009 9.995 634 2.629 197 13.454 2010 10.484 703 2.815 460 14.462 2011 10.998 750 2.953 724 15.426 2012 11.023 781 2.989 953 15.746 2013 11.013 805 3.027 1.154 16.000 2014 11.030 814 3.071 1.377 16.293 2015 10.996 804 3.125 1.564 16.489 2016 10.903 774 3.174 1.691 16.542 I/2017 10.863 762 3.183 1.705 16.514 II/2017 10.821 754 3.195 1.740 16.510 III/2017 10.791 748 3.245 1.751 16.535 Differenzierte Angaben nach Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der riesterförderberechtigten Personen? Der förderberechtigte Personenkreis setzt sich grundsätzlich aus unmittelbar zulageberechtigten und mittelbar zulageberechtigten Personen zusammen. Die Gesamtzahl der potenziell mittelbar zulageberechtigten Personen ist statistisch nicht erfasst. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die mit einer unmittelbar zulage- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1207 berechtigten Person verheiratet sind, ohne selbst zur Gruppe der unmittelbar Begünstigten zu gehören. Auch über die Gesamtzahl der potenziell unmittelbar zulageberechtigten Personen liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Die Bundesregierung verfügt über Informationen zu den folgenden Personengruppen , die aus verschiedenen statistischen Quellen stammen, und wegen methodischer Unterschiede (z. B. Erhebungsstichtag) nicht ohne weiteres aggregierbar sind: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung 32,195 Millionen (Stand: 31. Dezember 2016) Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis 1,805 Millionen (Stand: 30. Juni 2016) Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte 0,204 Millionen (Stand: 31. Dezember 2016) Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 1,704 Millionen (Stand: 31. Dezember 2016) 3. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn weniger als sieben Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer ihren individuellen Zulagenanspruch zumindest zu 90 Prozent geltend machen (siehe Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2017 auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 19/317)? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig zielführend, um die Beteiligungsquote zu erhöhen? Es bleibt ein Anliegen der Bundesregierung, dass möglichst viele Personen - gerade auch die mit geringen Einkommen - in vollem Umfang von der Zulagenförderung profitieren können. Eine volle Zulagenförderung (100 Prozent) erhält eine förderberechtigte Person, wenn der hierfür erforderliche Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Dieser Betrag errechnet sich in der Regel aus 4 Prozent des maßgebenden Einkommens abzüglich der vollen Zulage. Die Ursachen, warum der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht wird, sind aber unterschiedlich. Eine Ursache kann darin liegen, dass die von den zulageberechtigten Personen zu leistenden Mindesteigenbeiträge nicht angepasst werden, wenn sich das maßgebende Einkommen oder die Familienverhältnisse ändern. Um die Attraktivität der Riester-Rente insgesamt weiter zu steigern, wurde die Grundzulage ab dem Jahr 2018 von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Diese Erhöhung um mehr als 13,5 Prozent dürfte aus Sicht der Bundesregierung einen weiteren Anreiz setzen, die volle Zulagenförderung zu erlangen. 4. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil derjenigen Riester-Sparenden an allen Riester-Sparenden, die ihren individuellen Zulagenanspruch zu weniger als 50 Prozent sowie zu weniger als 75 Prozent ausschöpfen (bitte Gesamtangaben und nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Diese Angaben können der Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage) der in der Vorbemerkung erwähnten Statistik für die Jahre 2013 und 2014 entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1207 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl und der Anteil derjenigen, die ihren bestehenden Riester-Vertrag ruhend gestellt haben, also nicht aktiv besparen (bitte Gesamtangaben und nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird aktuell auf gut ein Fünftel geschätzt. Die Schätzung stützt sich auf Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungsaufsicht) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am Bestand dieser Versicherungen. Differenzierte Angaben nach Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)? Diese Angaben können der Tabelle 8 (Anzahl und durchschnittliche Förderung nach Form der Förderung) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Statistik für die Jahre 2013 und 2014 entnommen werden. 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulagequote, d. h. das Volumen der öffentlichen Zulageförderung im Verhältnis zum Volumen der Gesamtbeiträge der mit Zulagen geförderten Riester-Verträge, in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte Gesamtangaben sowie differenziert nach Geschlecht und Veranlagungsart sowie Ost- und Westdeutschland ausweisen )? Diese Angaben können der Tabelle 9 (Durchschnittliche individuelle Förderquoten nach Förderart und Region) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Statistik für die Jahre 2013 und 2014 entnommen werden. Nach der Veranlagungsart differenzierende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren eigene Verträge für Ehepartnerinnen und Ehepartner bzw. Partnerinnen und Partner nach dem abgeleiteten Zulagenanspruch gemäß § 79 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgeschlossen (bitte nach Geschlecht differenzieren)? Die Anzahl der Verträge, die von Ehegatten bzw. Lebenspartnern(innen) mit einem mittelbaren Zulageanspruch nach § 79 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) insgesamt abgeschlossen wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Anzahl der Zulageempfänger mit mittelbarer Zulageberechtigung kann der Tabelle 6 (Zulageempfänger nach der Förderberechtigung) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Statistik entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1207 9. Wie viele Personen nutzen den Sonderausgabenabzug (bitte nach Geschlecht und Veranlagungsart differenzieren)? 10. Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen, in den einzelnen Jahren seit 2012 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG (wir bitten mit dieser Frage um eine Fortführung der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9398)? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Angaben zur Anzahl der Personen, die einen Sonderausgabenabzug nutzen, können den Tabellen 1 (Zentrale Ergebnisse zur Riester-Förderung) und 12 (Entwicklung der geförderten Personen nach der Förderart – Beitragsjahre 2002 bis 2016) der in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Statistik entnommen werden. Darüber hinaus wird hinsichtlich der Veranlagungsart auf die Anlage (Sonderauswertung aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 2012 und 2013 vom Statistischen Bundesamt) verwiesen. Aus dieser Übersicht sind neben der Anzahl der Steuerpflichtigen auch die Höhe des Sonderausgabenabzugs und eine Differenzierung nach Geschlecht (Grundtabellenfälle) und Veranlagungsart erkennbar. Eine Zuordnung der Sonderausgabenabzugswirkung auf die einzelnen Ehepartner bei Zusammenveranlagung nach dem Geschlecht ist anhand dieser Statistik jedoch nicht möglich. Bei der Übersicht für das Jahr 2012 handelt es sich um eine Aktualisierung der bereits in der Bundestagsdrucksache 18/9398 abgedruckten Übersicht, da die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2012 zum damaligen Zeitpunkt noch vorläufig waren. 11. Mit welcher Entwicklung der internen Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Berechnungen langfristig ? Derartige Berechnungen zur Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung werden u. a. von der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellt. Die interne Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung liegt nach den aktuellsten Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Jahr 2013 für die derzeitigen Rentenzugänge bei etwa drei Prozent. Auch für künftige Rentenzugänge bleibt die Rendite danach mit Werten zwischen zwei und drei Prozent deutlich positiv. Die Renditeberechnungen der Deutschen Rentenversicherung werden durch Berechnungen unabhängiger Institutionen bestätigt, wie in der Vergangenheit durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den Sozialbeirat der Bundesregierung, die Untersuchung der Rürup -Kommission sowie von der Stiftung Warentest. 12. Inwiefern sind vor diesem Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung freiwillige zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr gegenüber einer riestergeförderten privaten Altersvorsorge mit Blick auf die Renditechancen vorzuziehen? Die angesprochenen Ausgleichsbeträge nach § 187a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geben Versicherten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, die Rentenabschläge, die aus einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters resultieren, ganz oder teilweise durch zusätzliche Beitragszahlungen auszugleichen. Ein vorzeitiger Bezug einer Alters- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1207 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rente ist mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat der früheren Inanspruchnahme verbunden. Versicherte, die von der Beitragszahlung nach § 187a SGB VI Gebrauch machen, werden demnach so gestellt, als würden sie die bis zum vorzeitigen Rentenbeginn zurückgelegten Rentenanwartschaften nicht vorzeitig in Anspruch nehmen. Sie gleichen durch die zusätzliche Beitragszahlung also die längere Rentenbezugsdauer aus und erhöhen damit ihr Alterseinkommen. Dies kann eine ergänzende kapitalgedeckte Vorsorge, beispielsweise über eine Riester-geförderte Altersvorsorge, nicht ersetzen. 13. Welche Erkenntnisse zur Verteilung der öffentlichen Gesamtförderung der Riester-Rente in der Gesamtbevölkerung differenziert nach Nettohaushaltseinkommen liegen der Bundesregierung vor? Angaben zum Nettohaushaltseinkommen werden im Rahmen der Riester-Förderung nicht erhoben. Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben zur Verteilung der öffentlichen Gesamtförderung der Riester-Rente in der Gesamtbevölkerung differenziert nach Nettohaushaltseinkommen vor. 14. Welche (ggf. wissenschaftlichen) Erkenntnisse liegen den Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2017 (Seite 30) zugrunde, laut denen die Verzinsung der Riester-Rente nach einem zwischenzeitlichen Absinken bis zum Jahr 2021 wieder auf 4 Prozent steigt und danach konstant bleibt? Für die Festlegung von Annahmen für langfristige Vorausberechnungen ist weniger die aktuelle Situation, sondern vor allem die ökonomische Konsistenz des gesamten Annahmekranzes von Bedeutung. Die Annahme eines nominalen Zinssatzes von 4 Prozent ist mit Annahmen anderer langfristiger Modellrechnungen vergleichbar und auch vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung als sachgerecht einzustufen. 15. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung denkbar und/oder erforderlich, um die Effektivkosten der Riester-Produkte zu senken , sodass diese – anders als heute – die Annahmen des Alterssicherungsberichts nicht mehr regelmäßig übersteigen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband festgestellt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Januar 2018, Seite 27)? Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Kosten von Riester-Produkten vor? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, das Preis-Leistungs-Verhältnis von Riester-Produkten zu verbessern. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei auch eine bessere Kostentransparenz der Produkte. Anbieter von Riester-Verträgen sind seit 2017 verpflichtet, auf einem Produktinformationsblatt neben anderen Informationen die Kosten und die Kostenstruktur ihrer Produkte offenzulegen. Dadurch wird der Kostenwettbewerb unter den Anbietern verstärkt und so die Entwicklung hin zu kostengünstigeren Produkten befördert. Weitere Einzelheiten enthält die Antwort zu Frage 16. Im Übrigen sollte eine Würdigung der Effektivkosten von Riester-Verträgen nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Anbieter- und Produkttypen erfolgen. Zudem wird bei der Beurteilung der Kostenbelastung häufig außer Acht gelassen, welche Leistungen der jeweilige Anbieter bietet bzw. vertraglich zusagt. Was die Kostenannahmen im Alterssicherungsbericht 2016 betrifft, werden dort für die geförderte ergänzende Altersvorsorge als Verwaltungskosten generell Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1207 10 Prozent der eingezahlten Beiträge berücksichtigt. Dies hält die Bundesregierung im Kontext der dort angestellten Modellrechnung für angemessen und sachgerecht . Die getroffenen Annahmen zu den Kosten eines Riester-Vertrags stellen keine allgemeinen „Soll-Werte“ oder „Kostenobergrenzen“ dar. Seit Einführung des Produktinformationsblatts, d. h. der Verpflichtung der Anbieter die Effektivkosten offen zu legen, stehen Informationen über die tatsächliche Kostenbelastung entsprechender Altersvorsorgeverträge zur Verfügung. 16. Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung des Bundes der Versicherten überein, dass mit der Einführung des Produktinformationsblattes in seiner bisherigen Form eine hinreichende Laientransparenz und Vergleichbarkeit der Riester-Produkte nur unzureichend gegeben ist (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. November 2017, Seite 18), und inwiefern plant die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund Änderungen am Produktinformationsblatt vorzunehmen? Seit dem 1. Januar 2017 müssen Anbieter zertifizierter Altersvorsorgeprodukte dem Verbraucher vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen . Auf dem Produktinformationsblatt sind alle wesentlichen Informationen zum Produkt und insbesondere zum Preis-Leistungs-Verhältnis des geplanten Vertrags – auf bis zu drei DIN-A-4-Seiten – anzugeben. Zudem müssen die Anbieter für die angebotenen Produkte sogenannte Muster-Produktinformationsblätter im Internet veröffentlichen, die für einheitlich vorgegebene Musterkunden zu erstellen sind. Damit ist ein Vergleich verschiedener Produkte bereits ohne Einholung individueller Angebote möglich. Die Einführung des einheitlich gestalteten Produktinformationsblatts – mit den verpflichtenden Angaben zu allen vertraglich vorgesehenen Kosten, einer vergleichbaren Kostenkennzahl und insbesondere dem expliziten Ausweis, welche Leistungen tatsächlich für die Absicherung im Alter zugesagt werden – stellt einen signifikanten Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Riester -Produkten dar. Auf Basis vergleichbarer, zugänglicher Daten können überhaupt erst Produkte mit gutem bzw. schlechtem Preis-Leistungs-Verhältnis identifiziert werden. Im Auftrag der Bundesregierung werden Verbrauchertests durchgeführt, um gegebenenfalls bestehende Verständnisbarrieren bei dem Produktinformationsblatt in seiner jetzigen Ausgestaltung zu identifizieren. Zudem ist fünf Jahre nach Einführung des Produktinformationsblatts eine grundlegende Evaluierung des Produktinformationsblatts beabsichtigt. 17. Welche Forschungsvorhaben zur öffentlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag der Bundesregierung derzeit in Bearbeitung und Planung (bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn - und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes darstellen)? Das Forschungsvorhaben „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ des BMAS, kofinanziert vom BMF, wird seit Dezember 2017 durch den Auftragnehmer Aon Hewitt bearbeitet. Das Vorhaben, das auch Aspekte der privaten Altersvorsorge umfasst, soll im Oktober 2018 fertiggestellt werden. Das Auftragsvolumen liegt unterhalb des Schwellenwertes für EU-weite Ausschreibungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1207 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesrates, der „eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte für nicht angezeigt“ hält (Bundesratsdrucksache 588/17 (Beschluss), Seite 3) und mehrere Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen des Pan European Pension Product kritisch beurteilt , so etwa das im Kommissionsentwurf fehlende zwingende Erfordernis der Auszahlung lebenslanger Renten oder die darin ebenso nicht vorgesehene Pflicht zum Erhalt der eingezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung ? Die Bundesregierung hat den Beschluss des Bundesrats zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) zur Kenntnis genommen. Die derzeit in den Ratsarbeitsgruppen auf europäischer Ebene geführten Verhandlungen zum Vorschlag der Kommission werden von der Bundesregierung konstruktiv begleitet. Die in dem genannten Beschluss des Bundesrats vorgetragenen Gesichtspunkte werden von der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen auf europäischer Ebene für die Einführung von Regeln und Offenlegungsvorschriften bzgl. Informationen über nachhaltige Kriterien zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG)? Was unternimmt die Bundesregierung, um ihre Haltung klar zum Ausdruck zu bringen? Wie sieht der weitere (aktuell vorgesehene) Zeitplan aus, ggf. bis hin zur nationalen Umsetzung? Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der EU-Kommission, auch im Finanzsystem Nachhaltigkeitsaspekte besser und in sinnvoller Weise zu verankern. Der am 31. Januar 2018 vorgelegte Bericht der von der Kommission eingesetzten „High Level Expert Group on Sustainable Finance“ enthält zahlreiche wertvolle Vorschläge und Denkanstöße. Die EU-Kommission will am 7. März 2018 einen Aktionsplan vorstellen, in dem sie ihre Schlussfolgerungen aus dem Bericht, der u. a. auch Aussagen zu Offenlegungspflichten enthält, ziehen und konkrete Maßnahmen vorschlagen will. Ein detaillierter Zeitplan liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung begrüßt diese Arbeiten und wird sich in die Diskussionen und Verhandlungen konstruktiv einbringen. Es ist sachgerecht und verspricht höhere Wirksamkeit, Lösungen für eine Integration von Nachhaltigkeit und den Umgang mit ESG-Kriterien im Finanzsystem auf europäischer Ebene zu erarbeiten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1207 Anlage zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/909 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2012 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit steuerlicher Förderung über SAA nach §10a EStG Veranlagungsjahr 2012 Alle Steuerpflichtigen Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 150 269 15 98 714 2 795 78 110 1 361 8 708 138 101 2 497 22 177 206 82 6 801 78 324 456 67 21 170 295 686 1 312 62 154 518 2 759 858 10 293 67 249 945 5 650 450 25 614 102 316 468 8 730 785 45 680 144 479 491 16 119 865 94 053 196 600 353 26 045 017 163 773 273 738 033 45 189 476 246 851 334 375 403 32 304 377 149 764 399 183 351 20 347 625 90 633 494 132 957 19 218 051 73 550 553 51 591 10 535 786 27 150 526 33 432 14 517 929 16 436 492 3 348 235 201 827 179 946 002 283 Grundtabellenfälle Grundtabellenfälle männlich Grundtabellenfälle weiblich Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 142 256 14 97 678 2 650 74 109 1 314 8 409 129 98 2 397 21 296 193 80 6 663 76 757 438 66 20 976 293 010 1 292 62 153 277 2 737 365 10 197 67 242 134 5 468 906 25 176 104 289 645 7 984 697 43 779 151 399 039 13 380 842 85 686 215 400 539 17 222 069 134 043 335 260 085 15 448 842 135 019 519 63 702 5 408 639 39 064 613 18 584 2 052 176 11 605 624 10 762 1 553 355 6 747 627 4 084 832 798 2 590 634 2 426 1 087 895 1 601 660 1 876 447 73 579 961 497 646 265 75 133 10 127 398 1 546 55 137 673 4 294 82 122 1 105 9 819 112 102 3 471 39 997 244 70 11 308 157 930 710 63 74 011 1 321 166 5 417 73 122 290 2 765 401 13 691 112 149 440 4 115 979 24 159 162 200 416 6 728 143 46 185 230 220 134 9 495 206 77 171 351 165 780 9 904 907 88 595 534 45 731 3 885 845 28 357 620 13 650 1 507 372 8 552 627 8 063 1 163 283 5 041 625 3 195 651 691 2 000 626 1 884 836 998 1 245 661 1 021 624 42 589 709 301 628 295 67 123 4 63 280 1 104 20 70 641 4 115 47 73 1 292 11 477 80 62 3 192 36 759 194 61 9 668 135 080 581 60 79 266 1 416 199 4 780 60 119 844 2 703 505 11 484 96 140 205 3 868 718 19 620 140 198 623 6 652 699 39 501 199 180 405 7 726 864 56 872 315 94 305 5 543 935 46 425 492 17 971 1 522 794 10 707 596 4 934 544 804 3 053 619 2 699 390 072 1 705 632 889 181 108 589 663 542 250 898 356 657 854 823 30 990 252 196 018 229 Splittingtabellenfälle Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 8 14 1 118 36 145 4 116 47 300 8 181 100 882 13 132 138 1 568 17 126 194 2 676 20 104 1 241 22 493 96 77 7 811 181 544 439 56 26 823 746 088 1 901 71 80 452 2 739 022 8 367 104 199 814 8 822 947 29 731 149 477 948 29 740 634 111 831 234 311 701 26 895 738 110 700 355 164 767 18 295 449 79 028 480 122 195 17 664 696 66 803 547 47 507 9 702 988 24 560 517 31 006 13 430 034 14 835 478 1 471 788 128 247 218 448 356 305 © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018 (Stand: 27.02.2018) Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1207 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/909 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013 Unbeschränkt Steuerpflichtige mit steuerlicher Förderung über SAA nach §10a EStG Veranlagungsjahr 2013 Alle Steuerpflichtigen Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 194 347 17 90 706 2 802 67 95 1 464 9 292 134 92 2 865 25 488 236 82 6 920 79 426 484 70 20 088 280 439 1 275 63 143 423 2 562 888 9 788 68 236 643 5 352 866 24 502 104 305 078 8 421 125 44 278 145 489 156 16 464 490 96 061 196 625 794 27 160 217 171 611 274 775 154 47 491 165 262 426 339 405 308 34 907 421 162 362 401 202 924 22 526 690 100 102 493 148 488 21 455 470 82 225 554 56 382 11 510 582 29 909 530 36 893 16 115 412 18 283 496 3 457 480 214 366 120 1 003 759 290 Grundtabellenfälle Grundtabellenfälle männlich Grundtabellenfälle weiblich Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 188 338 17 89 675 2 684 62 92 1 413 8 970 126 89 2 775 24 698 224 81 6 787 77 931 467 69 19 894 277 760 1 256 63 142 232 2 541 258 9 697 68 229 411 5 184 854 24 079 105 280 358 7 732 278 42 449 151 412 661 13 858 241 87 943 213 429 933 18 506 495 142 095 331 287 698 17 091 955 147 658 513 72 007 6 119 655 43 898 610 21 170 2 337 109 13 157 621 12 397 1 788 640 7 760 626 4 639 949 419 2 944 635 2 694 1 251 864 1 777 660 1 926 932 77 754 150 525 609 273 107 193 11 104 377 1 477 41 110 768 4 875 81 106 1 478 13 173 138 93 3 646 41 930 276 76 10 620 148 220 696 66 67 712 1 209 445 5 099 75 114 313 2 587 417 13 067 114 143 820 3 963 807 23 399 163 205 863 6 919 411 47 347 230 233 446 10 080 065 81 074 347 180 651 10 796 826 95 752 530 51 148 4 352 447 31 581 617 15 397 1 700 757 9 629 625 9 234 1 332 789 5 734 621 3 549 727 976 2 231 628 2 060 950 228 1 350 655 1 044 189 44 831 036 317 506 304 81 145 6 71 298 1 207 20 69 645 4 095 45 70 1 297 11 525 86 66 3 141 36 001 191 61 9 274 129 540 560 60 74 520 1 331 813 4 598 62 115 098 2 597 437 11 012 96 136 538 3 768 471 19 050 140 206 798 6 938 830 40 597 196 196 487 8 426 430 61 021 311 107 047 6 295 128 51 906 485 20 859 1 767 208 12 316 590 5 773 636 353 3 528 611 3 163 455 851 2 026 640 1 090 221 443 713 654 634 301 636 427 674 882 743 32 923 113 208 102 236 Splittingtabellenfälle Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Anzahl GDE Summe in 1 000 Euro Steuerliche Förderung Summe in 1 000 Euro Mittelwert in Euro 0 – 2 500 2 500 – 5 000 5 000 – 7 500 7 500 – 10 000 10 000 – 12 500 12 500 – 15 000 15 000 – 20 000 20 000 – 25 000 25 000 – 30 000 30 000 – 37 500 37 500 – 50 000 50 000 – 75 000 75 000 – 100 000 100 000 – 125 000 125 000 – 175 000 175 000 – 250 000 250 000 und mehr Insgesamt 6 9 1 102 31 118 5 174 51 322 8 155 90 790 12 129 133 1 495 17 131 194 2 679 20 101 1 191 21 630 91 77 7 232 168 012 423 58 24 720 688 847 1 829 74 76 495 2 606 249 8 117 106 195 861 8 653 722 29 516 151 487 456 30 399 211 114 767 235 333 301 28 787 766 118 464 355 181 754 20 189 581 86 945 478 136 091 19 666 830 74 465 547 51 743 10 561 162 26 965 521 34 199 14 863 548 16 506 483 1 530 548 136 611 970 478 151 312 © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018 (Stand: 27.02.2018) Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333