Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12071 19. Wahlperiode 31.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11580 – Korrekturbitten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln )?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12071 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der Fragesteller die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMZ veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMZ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine vollständige Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen. 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im abgefragten Zeitraum hat das BMZ folgende Hinweise unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben: Datum Medium Anlass Kosten in Euro 10.03.2010 Zeitungsartikel in „Vorwärts“ vom 10.03.2010 Unwahre Tatsachenbehauptung * 10.03.2010 Bericht in den ARD-Tagesthemen vom 09.03.2010 Unwahre Tatsachenbehauptung * 07.09.2010 Zeitungsartikel im „Berliner Kurier“ vom 07.09.10 Unwahre Tatsachenbehauptung 9.032,10 03.12.2010 Zeitungsartikel in der „taz“ vom 03.12.10 Unwahre Tatsachenbehauptung * 16.06.2011 Zeitungsartikel auf „Zeit Online“ vom 16.06.2011 Unwahre Tatsachenbehauptung * 21.11.2012 Artikel im „Stern“ Ausgabe 48/2012 Unwahre Tatsachenbehauptung 1.140,48 08.03.2013 Zeitungsartikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 07.03.13 Unwahre Tatsachenbehauptung 3.163,37 28.07.2016 Wikipedia-Eintrag im Juli 2016 Unwahre Tatsachenbehauptung 1.320,90 * Auszahlungsbegründende Unterlagen sowie Kassenanordnungen und Kassenanweisungen müssen nur fünf Jahre aufbewahrt werden (vgl. ABestB-HKR, Rundschreiben des BMF vom 27. Mai 2013, GMBl 2013 S. 562), daher sind die Informationen nur noch teilweise vorhanden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12071 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit dem 22. November 2005 bis 31. Dezember 2018 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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