Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12074 19. Wahlperiode 31.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11618 – Menschenrechtliche Situation in Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Indien gilt als größte Demokratie der Welt und ist in vielerlei Hinsicht enger Partner Deutschlands und der Europäischen Union. Zugleich ist Indien jedoch auch ein Land der Gegensätze und steht hinsichtlich der Menschenrechtslage im Land in der Kritik. Trotz Gesetzesreformen leiden viele indische Frauen und Mädchen noch immer unter Diskriminierung sowie sexueller und häuslicher Gewalt. Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen wurden im Laufe der vergangenen Monate verhaftet oder anderweitig Gegenstand staatlicher Repression (www.deutschlandfunkkultur.de/menschenrechtsverteidiger -henri-tiphagne-unermuedlich-gegen.2165.de.html?dram:article_ id=399647). Nichtregierungsorganisationen (NRO) geraten in Indien in den letzten Monaten verstärkt unter staatlichen Druck. So fanden im Oktober und November 2018 in Räumlichkeiten von Greenpeace Indien und Amnesty International Indien Durchsuchungen statt. Zudem wurden die Bankkonten der Organisationen eingefroren . In einem Schreiben an die indische Regierung äußerten drei Sonderberichterstatter des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Dezember 2018 ihre Besorgnis über die Repressionen gegenüber den NRO (https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublic CommunicationFile?gId=24246). Trotz einer vielfältigen Presselandschaft bleibt nach Ansicht der Fragesteller die Pressefreiheit in Indien massiv eingeschränkt. So sind Journalisten etwa in Konfliktgebieten häufig gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt oder werden anderweitig in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Im Pressefreiheitsranking von Reporter ohne Grenzen belegt Indien 2019 den 140. von 180 Plätzen (www.reporter-ohnegrenzen .de/indien/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12074 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Noch immer sind Verbrechen an Dalits (Kastenlosen) weit verbreitet, allein 2017 wurden über 4 000 Straftaten gegen Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe verübt. Zudem sind Dalits nach wie vor von vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen betroffen (www.amnesty.de/jahresbericht/2018/ indien). Auch Hassverbrechen an religiösen Minderheiten, insbesondere an Muslimen, sind weit verbreitet. Gewaltanwendung, sexuelle Übergriffe und andere Misshandlungen durch Angehörige von Sicherheitskräften, Militär und paramilitärischen Einheiten werden häufig nur unzureichend oder gar nicht geahndet. Gerichtsverfahren zu außergerichtlichen Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Bundesstaat Manipur , wo zwischen 1979 und 2012 schätzungsweise 1 500 Menschen hingerichtet wurden, verzögern sich seit Jahren, Angehörige der Opfer sind zum Teil Repressionen ausgesetzt (https://amnesty.org.in/news-update/manipur-victimsand -witnesses-face-delays-reprisals-in-quest-for-justice/). Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen bzw. deren Straflosigkeit führen dazu, dass Indien in Berichten von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig ein erhebliches menschenrechtliches Defizit attestiert wird. 1. Inwiefern spielt die Menschenrechtslage in Indien bei bilateralen Gesprächen , insbesondere den deutsch-indischen Regierungskonsultationen, eine Rolle? Welche Anliegen bzw. Forderungen bezüglich der Menschenrechtslage hat die Bundesregierung bei den letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen 2017 und beim letzten Treffen der Bundeskanzlerin mit dem indischen Regierungschef im April 2018 an die indische Regierung kommuniziert ? Die Gemeinsame Erklärung der deutsch-indischen Regierungskonsultationen 2017 unterstreicht den Einsatz beider Regierungen für gemeinsame Werte wie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, demokratische Regierungsführung , Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und multilaterale Zusammenarbeit . Einzelfälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen Auslandsvertretungen sowie der Delegation der Europäischen Union in Neu Delhi in geeigneter Weise gegenüber der Regierung der Republik Indien angesprochen. Mit Blick auf das von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im April 2018 mit Premierminister Narendra Modi geführte Gespräch wird darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind. Zu den Inhalten dieser Gespräche äußert sich die Bundesregierung daher grundsätzlich nicht. 2. Welche allgemeinen Kenntnisse hat die Bundesregierung zur aktuellen Menschenrechtslage und zur Lage von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen in Indien? Indien ist eine parlamentarische Demokratie, multiethnisch und multireligiös, mit unabhängiger Justiz, weitgehend freier Presse und lebendiger Zivilgesellschaft. Armut, traditionelles Kastendenken und religiöse oder ethnische Vorurteile leisten können aber Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten. Die indigene Bevölkerung (Adivasi), Kastenlose (Dalits), Frauen und Kinder sowie religiöse Minderheiten (unter anderem Christen und Muslime) sind am häufigsten benachteiligt und werden am häufigsten Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Berichte zu Menschenrechtsverstößen finden breiten, kritischen Widerhall in indischen Medien und der Öffentlichkeit. Die indische Regierung bemüht sich um die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Menschenrechte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12074 In seiner Bewerbung für den Menschenrechtsrat betonte Indien unter anderem seine lebendige Zivilgesellschaft sowie eine Vielzahl menschenrechtlicher Initiativen und bekannte sich ausdrücklich zu einer effektiven Beteiligung der Zivilgesellschaft beim Schutz der Menschenrechte. Einzelne Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sehen sich trotz dieses im Rahmen der Bewerbung für den Menschenrechtsrat abgegebenen Bekenntnisses der indischen Regierung durch Behörden in ihrer Arbeit eingeschränkt. Vereinzelt wurden sie auch Opfer von Gewalt. Nichtregierungsorganisationen (NRO) berichten davon, dass Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter staatlicher Organe (vor allem aus Polizei und Armee) wie auch deren Duldung zum Teil nicht oder nicht angemessen verfolgt und bestraft werden. Dies betreffe vor allem Regionen, in denen Ausnahmegesetze und Sondervollmachten wie der „Armed Forces Special Powers Act“ gelten. 3. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zu künftigen indischen Gesetzesreformen, die die Rolle der Frau stärken sollen? Trotz verfassungsmäßigen Schutzes, einer Vielzahl entsprechender Gesetze und einer breiten öffentlichen Debatte bleibt die soziale Wirklichkeit von Frauen in Indien von systematischer Benachteiligung und Diskriminierung bestimmt – vor allem aufgrund tief verwurzelter Traditionen. Die indische Regierung ist bemüht, hier unter anderem durch Sensibilisierungskampagnen gegenzusteuern. Die Bundesregierung unterstützt die Projektarbeit von in diesem Bereich zivilgesellschaftlich engagierten deutschen wie indischen NRO. Von möglichen künftigen Gesetzesreformen zur Stärkung der Rolle der Frau hat die Bundesregierung keine Kenntnis. 4. Adressierte die Bundesregierung die Frauenrechte in den letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung bedrohte indische Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Menschenrechtsaktivisten für ihr Engagement gezielt durch staatliche Institutionen kriminalisiert werden? Im Oktober 2018 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, MdB, mit staatlichen indischen Stellen sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Gespräche zu den Rahmenbedingungen für indische und internationale NRO geführt . Einzelfälle werden sowohl von der Bundesregierung als auch den deutschen Auslandsvertretungen sowie der Delegation der EU in Neu Delhi in geeigneter Weise gegenüber der Regierung der Republik Indien angesprochen. Die Bedingungen für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger werden regelmäßig in einer Arbeitsgruppe der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten und der Delegation der EU in Neu Delhi diskutiert. Die Arbeitsgruppe unterstützt die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern etwa im Rah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12074 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode men von öffentlichen Veranstaltungen und Seminaren. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Projektarbeit von zivilgesellschaftlich engagierten deutschen wie indischen NRO. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Pressefreiheit und zur Meinungsfreiheit in Indien vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus ? Die Presse- und Meinungsfreiheit sind in der Republik Indien verfassungsrechtlich geschützt und garantiert. Sie spiegelt sich auch in der Vielstimmigkeit der öffentlichen Debatte sowie der indischen Medienwelt wider. Gleichzeitig bestehen gesetzliche Möglichkeiten zur Einschränkung dieser Freiheiten , etwa durch den „Unlawful Activities Prevention Act“, der Teil eines Regelungssystems zur nationalen Terrorbekämpfung darstellt. Maßnahmen im Rahmen dieser gesetzlichen Einschränkungen sind gerichtlich überprüfbar. 7. Adressierte die Bundesregierung die Pressefreiheit in den letzten deutschindischen Regierungskonsultationen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 8. Inwiefern hat die menschenrechtliche Lage in Indien Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob aus Deutschland exportierte Waffen gegebenenfalls in Fällen von Menschenrechtsverletzungen seitens der indischen Sicherheitskräfte oder seitens bewaffneter Gruppen in Indien eingesetzt werden? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ in der Fassung vom 26. Juni 2019, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12074 9. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der großen Zahl tödlich verunglückter Kanalreiniger und der fortdauernden Praxis des „Manual Scavenging“, obwohl sie dem indischen Gesetz (Prohibition of Employment as Manual Scavengers and their Rehabilitation Act, 2013) widerspricht ? Die Beachtung und Durchsetzung des indischen Rechts liegt in der Verantwortung staatlicher indischer Stellen. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung auf Fälle illegaler Aneignung von Land („Land grabbing“) und von Vertreibungen im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten und Ressourcenextraktion, insbesondere in den Bundesstaaten des Nordostens und in Zentralindien (Chhattisgarh, Jharkhand, Odisha), zu reagieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Projektarbeit von deutschen wie indischen NRO, die in dem genannten Bereich zivilgesellschaftlich engagiert sind. 11. Thematisiert die Bundesregierung in Konsultationen mit der indischen Seite außergerichtliche Hinrichtungen, insbesondere in den Bundesstaaten Manipur und Jammu und Kaschmir, durch indische Sicherheitskräfte sowie deren Straflosigkeit in solchen Fällen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? Die Bundesregierung steht zu Menschenrechtsverletzungen durch Vertreter staatlicher Organe oder deren Duldung in einem regelmäßigen Austausch mit indischen , deutschen und internationalen NRO und wird die Situation weiterhin aufmerksam beobachten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Anwendung des so genannten Foreign Contribution Regulations Act, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die zivilgesellschaftlichen Organisationen , auch aus Deutschland, deren Registrierung unter diesem Gesetz ausgesetzt ist oder deren Registrierung aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit von indischer Seite abgelehnt wurde? Die Bundesregierung beobachtet die Anwendung des so genannten „Foreign Contribution Regulations Act“ (FCRA) aufmerksam und steht in verschiedenen Einzelfällen mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener NRO in Kontakt. Die Auslegung der Bestimmungen des FCRA durch indische Behörden hat vor indischen Gerichten bislang häufig keinen Bestand. Allerdings könnte eine lange Dauer der Verfahren aus Sicht der Bundesregierung letztlich die Arbeitsgrundlage betroffener NRO gefährden. Im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschrechtsrates der Vereinten Nationen im Mai 2017 hat die Bundesregierung der Regierung der Republik Indien unter anderem eine Modifizierung der Gesetzgebung über die Förderung von NRO aus dem Ausland empfohlen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12074 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Aggressionen gegen religiöse indische Minderheiten und gegen Religionskritiker (sog. Rationalists ) sowie zur gerichtlichen Verfolgung bzw. Aufarbeitung entsprechender Straftaten vor? Die Situation von religiösen Minderheiten beobachtet die Bundesregierung aufmerksam . Sie steht hierzu in einem regelmäßigen Austausch mit indischen, deutschen und internationalen NRO. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien seine erklärte Bereitschaft zur Ratifizierung der Antifolterkonvention umsetzt? Die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen wurde von Indien 1997 unterzeichnet , bislang jedoch nicht ratifiziert. Konkrete Pläne zur Ratifizierung der Konvention durch Indien sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschrechtsrates der Vereinten Nationen im Mai 2017 hat die Bundesregierung der indischen Regierung unter anderem die schnelle Ratifizierung der Antifolterkonvention empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der Republik Indien zur Kenntnis genommen. 15. Inwieweit ist die Bundesregierung über die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen in Indien je nach ihrer Religionszugehörigkeit informiert, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren? Der Bundesregierung sind in diesem Zusammenhang stehende bereits verabschiedete Regelungen sowie neue Gesetzesinitiativen der indischen Regierung bekannt . Sie wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten, dass Indien die Todesstrafe abschafft? In den vergangenen zehn Jahren wurden in Indien drei Todesurteile vollstreckt, zuletzt im Jahr 2015. Bereits im August 2015 empfahl die „Law Commission of India“, ein beratendes Gremium der indischen Regierung, die Abschaffung der Todesstrafe (mit Ausnahme von Straftaten, die mit Terrorismus und Aufstacheln zum Angriffskrieg im Zusammenhang stehen). Im Jahr 2017 wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe sowohl auf nationaler Ebene (bei Entführungen mit Todesfolge) als auch in einzelnen Bundesstaaten allerdings weiter ausgedehnt. Der Oberste Gerichtshof Indiens stellte zuletzt 2018 die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe nicht in Frage, rief die Gerichte aber zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Fälle auf („rarest of rare cases“). Nach Einschätzung der Bundesregierung befürworten nach wie vor weite Teile von Parlamentsabgeordneten und Bevölkerung in Indien die Todesstrafe. Insofern ist aus Sicht der Bundesregierung nicht mit einer baldigen Umsetzung der Empfehlung von 2015 zu rechnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333