Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12076 19. Wahlperiode 31.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11622 – Wiederbelebung der Siemensbahn in Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Siemens AG plant, auf dem historischen Siemens-Gelände in Berlin Spandau in den kommenden Jahren bis zu 600 Mio. Euro in eine neue Arbeits- und Lebenswelt zu investieren. Es soll ein „Innovations-Campus“ mit hochqualifizierten attraktiven Arbeitsplätzen entstehen. Das bisherige Industrieareal soll sich in einen modernen und von vielfältiger Nutzung geprägten urbanen Stadtteil der Zukunft wandeln. Zur verkehrlichen Erschließung des Areals haben das Land Berlin und die Siemens AG in dem Memorandum of Understanding folgende Maßnahme vereinbart : „Die Aktivierung und Revitalisierung der S-Bahn-Trasse östlich und nördlich des Areals (sog. denkmalgeschützte Siemensbahn) inklusive Brückenneubau über der Spree (Rohrdamm-Brücke und Rudolf-Wissell-Brücke) nach aktuellem Leistungs- und Qualitätsstandards und als Teil des Berliner ÖPNV-Angebots sowie Anbindung an den Hauptbahnhof zur optimalen Verknüpfung mit dem Fernverkehr der Deutschen Bahn und schnelle Anbindung an den Flughafen BER“ (Memorandum of Understanding, Seite 10). Die Deutsche Bahn AG steht einer Wiederbelebung der Siemensbahn aufgeschlossen gegenüber. Der Bahnbevollmächtigte für Berlin beabsichtigt, dieses Vorhaben prioritär zu behandeln und zügig umzusetzen (vgl. www.morgenpost.de/bezirke/spandau/ article216339801/Die-Siemensbahn-wird-zum-Vorzeigeprojekt.html). 1. Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen einer Wiederbelebung der Siemensbahn in Berlin? Die Bundesregierung setzt sich für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben liegt die Verantwortung für die Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV bei den Ländern. Dies schließt auch den Nahverkehr ein, der als Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Eisenbahnstrecken erbracht wird. Dabei unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten in Höhe von derzeit jährlich über neun Mrd. Euro. Gesetzliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12076 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundlagen sind das Regionalisierungsgesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sowie das Entflechtungsgesetz. Über den Einsatz dieser Mittel entscheiden jeweils die Länder. Für die Inbetriebnahme der Siemensbahn, die wie früher als S-Bahn-Strecke ausschließlich für den Nahverkehr genutzt werden wird, ist somit ausschließlich das Land Berlin als SPNV-Aufgabenträger zuständig . 2. Welche konkreten Pläne hat nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG zur Wiederbelebung der Siemensbahn in Berlin, und in welchem Zeitraum sollen diese realisiert werden? 3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die weitere Zeitplanung für die einzelnen Planungsschritte zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG ist eine Aussage zum Projektumfang und eine genaue zeitliche Einordnung aufgrund der frühen Planungsphase derzeit noch nicht möglich . 4. Nach Auskunft der DB AG ist eine Aussage zum Projektumfang und eine genaue zeitliche Einordnung aufgrund der frühen Planungsphase derzeit noch nicht möglich. 5. Wie bewertet nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG den Zustand der Gleisanlage bzw. die Schäden der ehemaligen Siemensbahn? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Auskunft der DB AG befinden sich die Untersuchungen zum Zustand der Gleisanlagen und der zur Trasse gehörenden Brückenbauwerke der Siemensbahn im Anfangsstadium. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. 6. Inwieweit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Deutschen Bahn AG konkrete Aussagen darüber vor, wie die Strecke wieder in Betrieb gehen kann und welche Kosten sowie juristischen Probleme damit verbunden sind (vgl. www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article216339801/Die- Siemensbahn-wird-zum-Vorzeigeprojekt.html)? In der jetzt laufenden Vorplanungsphase werden die technischen Optionen der Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht und auf Verwendbarkeit geprüft. Ergebnisse liegen noch nicht vor. 7. Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten für eine Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn tragen? Wird sich der Bund an der Finanzierung beteiligen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12076 8. Wie bewertet nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG die Rentabilität einer Reaktivierung dieser Strecke, und wie stellt sich das in der errechneten Wirtschaftlichkeit dar? Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit kann erst nach Abschluss der Vorplanungen erfolgen, da hierfür weitere Grundlagen und Informationen erforderlich sind und der Projektumfang zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn definiert sein muss. 9. Gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Trasse und ihr Umfeld Denkmalschutz im Sinne eines Industriedenkmals? 10. Welchen Anforderungen des Denkmalschutzes der Trasse der Siemensbahn muss nach Kenntnis der Bundesregierung die DB Netz AG bei einer Reaktivierung Rechnung tragen, und welche Kosten sind damit verbunden (bitte die Maßnahmen und die Kosten tabellarisch auflisten)? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Siemensbahn ist im Landesdenkmalamt Berlin als Denkmalart Gesamtanlage (Strecke neben Empfangsgebäude) gelistet. Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde werden nach Auskunft der DB AG im Rahmen der weiteren Planungen durchgeführt. Aussagen zu Kosten können erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen getroffen werden. 11. Soll nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft werden, ob eine Anbindung nach Westend (Richtung Südring) sinnvoller sein kann als die historische Anbindung an den Nordring im Bahnhof Jungfernheide (vgl. www. tagesspiegel.de/berlin/berlin-spandau-reaktivierung-der-siemensbahn-istmit -vielen-problemen-verbunden/23257374.html)? Nach Auskunft der DB AG ist die Anbindung der Siemensbahn in Richtung Westend nicht Gegenstand der derzeitigen Untersuchungen. 12. Welche anderen Varianten hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG untersucht, wie ein Anschluss der Siemensbahn an das Bestandsnetz erfolgen könnte, und mit welchem Ergebnis? Der Anschluss der Siemensbahn an das Bestandsnetz ist nach Auskunft der DB AG Teil der Untersuchungen. Laut aktueller Planung soll die Siemensbahn an den Bahnhof Jungfernheide angebunden werden. 13. Mit welchen Betriebskosten rechnet nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG jährlich? Wie und durch wen soll die Finanzierung des Betriebs der Siemensbahn sichergestellt werden? Nach Auskunft der DB AG müssen für die Ermittlung zukünftiger Betriebskosten zunächst die technischen Lösungsmöglichkeiten bekannt sein. Diese werden im Rahmen der mit dem Land Berlin vereinbarten Planungen geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12076 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Siemensbahn bei einer Reaktivierung in das Berliner S-Bahn-Netz eingebunden werden? Soll eine neue Linie eingerichtet werden, und mit welchem Verlauf, oder welche bestehende Linie soll die wiederhergestellten Bahnhöfe bedienen? Die möglichen Optionen zur Einbindung der Siemensbahn in das Berliner S-Bahn-Netz werden nach Auskunft der DB AG im Rahmen der weiteren Planungen untersucht. 15. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Siemensbahn in den sonstigen öffentlichen Personennahverkehr eingebunden werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 16. Befürwortet der Bund die Weiterführung der Siemensbahn über den Bahnhof Gartenfeld hinaus bis nach Hakenfelde? Mit welchen Kosten wäre nach Kenntnis der Bundesregierung diese Weiterführung verbunden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333