Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1209 19. Wahlperiode 14.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/926 – Grubenwasseranstieg im Saarrevier V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Steinkohlebergbau in Deutschland hat Folgen für Mensch und Umwelt weit über die aktive Phase der Kohlegewinnung hinaus. Zu diesen sogenannten Ewigkeitslasten gehört die Notwendigkeit eines dauerhaften Abpumpens von in die Grubengebäude eindringendem Wasser. Im Saarrevier plant die RAG AG, das Abpumpen des Grubenwassers langfristig einzustellen und den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht (Veröffentlichung der RAG „Grubenwasser in der Diskussion“, Herne 2015; www.bergbau-unser-erbe.de/fileadmin/user_ upload/downloads/Grubenwasser_in_der_Diskussion.pdf). In einer ersten Phase plant die RAG AG das Grubenwasser in den Wasserprovinzen Duhamel und Reden bis auf eine Höhe von -320m Normalnull (NN) ansteigen zu lassen, um in diesen Provinzen einen einheitlichen Wasserspiegel zu schaffen. Für dieses Vorhaben hat die RAG AG am 31. August 2017 einen Antrag beim Oberbergamt des Saarlandes vorgelegt. Ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung ist derzeit anhängig. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens konnten vom Grubenwasseranstieg Betroffene bis zum 15. Januar 2018 Einwendung einreichen. Bis zum Stichtag gingen mehr als 4 500 Einwendungen beim Oberbergamt ein. In den Einwendungen werden Befürchtungen hinsichtlich möglicher Erschütterungen, Senkungen und Hebungen des Gebirgskörpers und den daraus folgenden Schäden an Gebäuden, von Vernässungen an der Oberfläche sowie hinsichtlich der Gefahren durch die verstärkte Freisetzung der Gase Methan und Radon und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich Saarbrücken , St. Ingbert, Sulzbach, Neunkirchen und Spiesermühltal geltend gemacht. Nach der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung von Bund und Ländern sind ausschließlich die Länder für die Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig. Darunter fällt auch der geplante Grubenwasseranstieg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1209 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens konnten jedoch auch Bundesbehörden und bundeseigene Unternehmen Stellungnahmen einreichen. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung vom 7. Februar 2018 auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/695 haben DB Services Immobilien GmbH, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken und das Eisenbahn -Bundesamt Stellungnahmen abgegeben. In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 75 erklärt die Bundesregierung, dass sie, aufgrund der kurzen Antwortfrist , keine Angaben zum Inhalt der Stellungnahmen machen könne. Darüber hinaus geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9284 vom 26. Juli 2016) auf die Kleine Anfrage „Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8834)“ hervor, dass der Landesbetrieb Straßenbau des Saarlandes als Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland beabsichtige, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben und auf die Einrichtung eines Messnetzes zur Überwachung möglicher Bergschäden an Straßen und Brücken hinzuwirken. Im Interesse einer ausführlichen Beantwortung der Fragen sind die Fragesteller ausdrücklich bereit, in Absprache mit den beantwortenden Stellen Verlängerungen der Antwortfrist zu gewähren, sollte die normale Frist von zwei Wochen nicht ausreichen. 1. Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet? Nach Auskunft der DB AG hat die DB Services Immobilien GmbH in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass im betroffenen Bereich rd. 70 Streckenkilometer , diverse Gebäude, Bahnsteige und Unterführungen sowie Versorgungsleitungen liegen und angemerkt, dass in den veröffentlichten Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen die Folgen des Grubenwasseranstiegs für die o. g. Anlagen nicht abschließend betrachtet werden. Aus Sicht der DB Services Immobilien GmbH können negative Auswirkungen auf den Bahnbetrieb infolge des Anstiegs des Grubenwassers auf -320 m Normalnull (NN) nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat die DB Services Immobilien GmbH deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht Erschütterungen vermieden werden müssen und ggf. die Flutung bei Überschreitung der akzeptablen Messwerte abgebrochen werden muss. Um ein entsprechendes Monitoring zu gewährleisten, wurde die RAG Aktiengesellschaft u. a. aufgefordert, die Lage und Auswahl der Messstationen zu erweitern und eine regelmäßige Überwachung der Bauwerke und Anlagen auf Standsicherheit vorzunehmen. 2. Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme des Wasserstraßenund Schifffahrtsamtes Saarbrücken vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet? Das Wasserstraßen- und Schiffartsamt Saarbrücken hat mit Schreiben vom 12. Januar 2018 folgende Stellungnahme abgegeben: „Das Wasserstraßen und Schifffahrtsamt (WSA) Saarbrücken ist von dem Vorhaben Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar betroffen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1209 1. Einleitung von Grubenwasser in die Saar, Einleitstelle in der Ortslage Ensdorf Für die im Verfahren bestehende Einleitung in der Ortslage Ensdorf (Saar-km 63,4) liegen im WSA Saarbrücken zurzeit weder Genehmigungsunterlagen nach § 31 WaStrG noch Nutzungsverträge für die Inanspruchnahme der bundeseigenen Liegenschaften vor. Der Betreiber wird gebeten, dieses nachzuholen. Die Einleitmenge des Grubenwassers in die Saar beträgt gemäß Umweltverträglichkeitsstudie zurzeit max. 2,5 Mio. m³/Jahr und soll auf max. 19,4 Mio. m³/Jahr erhöht werden. Bei Änderungen einer Einleitung oder der Einleitmenge ist der Nachweis zu erbringen , dass hierdurch kein Nachteil für die Schifffahrt entsteht. Dieser Nachweis ist für die Erhöhung der Einleitung zu erbringen. Für den Betrieb der Einleitung ist eine Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich. Diese ist beim WSA Saarbrücken zu beantragen. In dem o. g. Verfahren wird die bestehende Einleitung genutzt, um das zukünftig zusätzlich anfallende Grubenwasser in die Saar einzuleiten. Gleichzeitig liegt dem WSA Saarbrücken ein Antrag auf Neubau einer Einleitung für Grubenwasser bei Saar-km 63,7 vor. Inwieweit es Zusammenhänge mit dem vorliegenden Verfahren gibt, kann den Unterlagen zu dem Verfahren nicht entnommen werden. 2. Erschütterungen durch das Heben des Grubenwasserspiegels auf -320 m NN Die Saar und die dazugehörigen Anlagen, die Staustufen Lisdorf und Rehlingen und die Brückenbauwerke entlang der Saar liegen im Untersuchungsgebiet West. Bei den Bauwerken der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung handelt es sich um wichtige Sonderbauwerke und Infrastruktureinrichtungen. Für diese sind gemäß der Anlage 3 zum Verfahren „Gutachten zur Bewertung des Einwirkungspotentials von Bodenbewegungen im Rahmen des stufenweisen Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel – Bewertung des Einwirkungspotenzials und Monitoringkonzept – Anstieg bis -320 m NN“ Einzelrisikobewertungen erforderlich. Das hierzu entsprechend durchzuführende Monitoring ist mit dem WSA Saarbrücken abzustimmen.“ 3. Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet? 4. Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Eisenbahn-Bundesamt hat bislang keine Stellungnahme abgegeben, sondern angemerkt, dass durch den Betrachtungsraum mehrere Eisenbahnstrecken verlaufen und sichergestellt sein muss, dass durch das Ansteigenlassen des Grubenwasserspiegels die Betriebssicherheit des Eisenbahnbetriebs nicht beeinträchtigt wird. Demzufolge seien das Messpunktnetz und die Messintervalle, die im Rahmen des Monitoringprogramms vorgesehen sind, mit der DB AG abzustimmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1209 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes eine Stellungnahme bzgl. der Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf die Bundesfernstraßen abgegeben? a) Wenn ja, welchen Inhalt hatte diese Stellungnahme? b) Wenn nein, warum nicht? c) Hat sich der Landesbetrieb für Straßenbau in seiner Stellungnahme oder in sonstiger Form für die Einrichtung eines Messnetzes zur Erfassung von Bodenbewegungen ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht? d) Welche Bundesfernstraßen bedürfen nach Ansicht des Landesbetriebes im Falle des Grubenwasseranstiegs einer Überwachung auf mögliche Bergschäden? e) Welche einzelnen Verkehrsbauwerke (Brücken, Tunnel etc.) bedürfen nach Ansicht des Landesbetriebes im Falle des Grubenwasseranstiegs einer Überwachung auf mögliche Bergschäden? f) Welche Kosten erwartet der Landesbetrieb für die Einrichtung und den Betrieb des Messnetzes, und wer soll diese Kosten tragen (bitte getrennt nach Kosten der Einrichtung und des Betriebes angeben)? Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat mit Datum vom 22. November 2017 eine Stellungnahme abgegeben. Der LfS kritisiert, dass das durch die RAG vorgelegte Gutachten nicht geeignet sei, die durch den Anstieg des Grubenwassers bedingten Bodenbewegungen an der Oberfläche realistisch abzuschätzen. Insofern sei eine Betroffenheit von Bundesfernstraßen überall denkbar, wo aufgrund des Grubenwasseranstiegs Bodenbewegungen möglich sind. Das LfS stützt seine Auffassung über die Mängel des Gutachtens einerseits darauf, dass nur Abbaue ab dem Jahr 1969 betrachtet wurden . Dies würde das Bild generell verfälschen. Nach Auffassung des LfS wären Abbaue mindestens ab dem Jahr 1930 einzubeziehen. Andererseits sieht der LfS die Gefahr, dass durch unterschiedlich schnelle Anstiege des Grubenwassers sowie durch Reaktivierung bereits während des Abbaus bekannter tektonischer Störungszonen die Hebungen an der Oberfläche nicht zwangsläufig gleichmäßig verlaufen werden. Vor diesem Hintergrund fordert der LfS die Aufnahme von Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss, die die Antragstellerin verpflichten, detailliertere Bewertungen zu veranlassen sowie ein Monitoringkonzept zu installieren, mit dem die Ursache eventueller Schäden an Straßen und Ingenieurbauwerken zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Die Festlegung, welche Bundesfernstraßen und welche einzelnen Verkehrsbauwerke einer gesonderten Überwachung bedürfen, soll Ergebnis einer detailgenauen Bewertung auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den geologischen Karten und den durch den Abbau bekannt gewordenen Störungszonen sein. Zu den Kosten sind derzeit keine Aussagen möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1209 6. Von welchem Zeithorizont geht die Bundesregierung für die nächsten Schritte bis zur Einstellung des Abpumpens aus? Für die Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung kann daher zum Zeithorizont für die nächsten Schritte bzgl. des beim Oberbergamt des Saarlandes laufenden Verfahrens keine Angaben machen. 7. Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung zu den Konsequenzen einer Angleichung des Grubenwasserspiegels samt Einstellung des Abpumpens vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Relevante Informationen zum beantragten Vorhaben sind über das Internet öffentlich zugänglich. Die Bewertung dieser Informationen fällt in die Verantwortung der Landesbehörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333