Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 30. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12103 19. Wahlperiode 01.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11621 – Details zur Rentenbezugsdauer von Altersrenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt über die Jahre an. Es gibt Anhaltpunkte dafür, dass die Bezieher niedriger Renten auch eine niedrigere Rentenbezugsdauer aufweisen als die Bezieher höherer Renten (vgl. dazu auch DIW Wochenbericht, Nummer 23/2019, www.diw.de/documents/ publikationen/73/diw_01.c.625762.de/19-23-1.pdf). Dies könnte nach Ansicht der Fragesteller auf eine Abhängigkeit der Lebenswartung vom sozialen Status hindeuten, mit dem z. B. auch besseres Gesundheitsverhalten, günstigere Wohnverhältnisse und besserer Umgang mit Gesundheitsleistungen einhergehen . Mit Blick auf die höhere Lebenserwartung von Frauen gegenüber Männern (vgl. Statistische Bundesamt, Kohortensterbetafel, www-genesis.destatis.de/ genesis/online/logon?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12621-0003& sachmerkmal=ALT577&sachschluessel=ALTVOLL000&startjahr=1901) ist auch von einer unterschiedlichen Rentenbezugsdauer zwischen Männern und Frauen auszugehen. Überdies liegt es nach Ansicht der Fragesteller auch nahe, dass der Gesundheitszustand – u. a. beeinflusst vom Vorbezug einer Erwerbsminderungsrente – Einfluss auf die Bezugsdauer einer Altersrente hat. Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird (vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch , www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der Fragesteller die Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu untersuchen . Soweit sich die angefragten Daten bislang nicht unmittelbar aus der Rentenstatistik ableiten lassen, sind auch Schätzungen ausreichend. Da die Rentenbezugsdauer sich auch auf die Beitragsäquivalenz auswirkt, kann auf diese Werte aus Sicht der Fragesteller nicht verzichtet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12103 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und sozioökonomischem Status ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Publikationen, die Kausalität ist in der Wissenschaft umstritten. Die prozessproduzierten Daten der Rentenversicherung sind aufgrund ihrer hohen Fallzahlen für Auswertungen dieser Art grundsätzlich nicht ungeeignet, lassen sich jedoch kaum nach sozioökonomischem Status differenzieren. So wird beispielsweise oftmals die Zahl der Entgeltpunkte (bzw. die Rentenhöhe) als Indikator für das Lebenseinkommen genutzt, die jedoch ohne weitere Einschränkungen keine verlässliche Basis dafür darstellt. Andersherum ist bei Auswertungen für stark eingegrenzte homogene Subgruppen, die unter bestimmten Umständen methodisch für Schlussfolgerungen geeignet wären, zu beachten, dass sich die Ergebnisse dieser Teilgruppen nicht ohne weiteres auf den gesamten Rentenbestand oder gar die Bevölkerung verallgemeinern lassen. 1. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenzweig allgemeine Rentenversicherung (bitte nach geeigneten Geburtsjahrgängen seit 1920, nach den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern)? 2. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten differenziert nach der Höhe der Renten (bitte nach geeigneten Geburtsjahrgängen, nach Dezilen und den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern )? 3. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten bei einem unmittelbar vorausgegangenen Bezug einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (bitte darstellen , welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)? 4. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten, welche als vorgezogene Altersrenten für Schwerbehinderte bezogen werden (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich in Bezug auf abschlagsfreie Altersrenten ergeben )? 5. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten, soweit eine Verrentung mit maximalen Abschlägen i. H. v. 10,8 Prozent erfolgte, ohne dass eine vorherige Erwerbsminderung vorlag (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu abschlagsfreien Altersrenten ergeben)? 6. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten der knappschaftlichen Rentenversicherung (bitte darstellen, welche absoluten und relativen Abweichungen sich zu Altersrenten der allgemeinen Rentenversicherung ergeben)? 7. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer von Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer differenziert nach der Höhe der Renten (bitte nach Dezilen und den Geschlechtern – männlich, weiblich – sowie nach den alten und neuen Bundesländern aufgliedern )? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12103 Die angefragten Daten liegen in der gewünschten Form in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nicht vor. Die Rentenwegfallstatistik, aus der die Rentenbezugsdauer ermittelt wird, weist die Merkmale in der gewünschten Abgrenzung bzw. Darstellungsform nicht aus. Die Statistiken der Deutschen Rentenversicherung sind regelmäßig Querschnitte. So handelt es sich bei der für das Jahr 2018 gemeldeten durchschnittlichen Rentenbezugsdauer um den Durchschnitt der Rentenbezugsdauer aller im Jahr 2018 verstorbenen Rentnerinnen und Rentner, unabhängig vom Geburtsjahrgang. Zur Beantwortung der Fragen müsste aber auf den Längsschnitt abgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass abschließende Daten im Hinblick auf den Geburtsjahrgang 1920 erst dann vorliegen, wenn die letzte Person dieses Jahrgangs verstorben ist. Diesbezügliche Statistiken werden nicht geführt. Belastbare Schätzungen hierzu sind ebenfalls nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333