Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12129 19. Wahlperiode 02.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/11619 – Arbeitsplätze in der Windenergiebranche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Große Koalition hat das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien auf mindestens 65 Prozent bis 2030 anzuheben. Im Jahr 2018 lag der Ausbau mit knapp 2,5 GW brutto unterhalb des Ausbaukorridors von 2,8 GW brutto und entspricht einem Rückgang von 55 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Im ersten Quartal dieses Jahres ist der Aufbau neuer Windräder zur Stromerzeugung um fast 90 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten der drei Vorjahre eingebrochen , berichtet die Fachagentur Windenergie an Land („Ausbausituation der Windenergie an Land im Frühjahr 2019“ auf www.fachagentur-windenergie .de). Demnach seien zwischen Januar und März 2019 lediglich 41 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 134 Megawatt in Betrieb genommen worden. Die Branche ist daher von Kurzarbeit betroffen. Um das 65-Prozent-Ziel zu erreichen , sieht das sogenannte Energiesammelgesetz Sonderausschreibungen für Windenergie an Land in Höhe von 1 000 MW (2019), 1 400 MW (2020) und 1 600 MW (2021) vor. Notwendig wären aber jährliche Neuinstallationen von mindestens vier Gigawatt Windkraft an Land und fünf Gigawatt Photovoltaik (siehe Publikation Agora Energiewende „Wie man 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 in die Stromnetze kriegt“ auf www.agora-energiewende.de). Von einem solchen Ausbaupfad ist Deutschland nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller weit entfernt. Stattdessen ist die Windenergiebranche auf Kurzarbeit angewiesen, die auch noch ausgeweitet werden müsse, wenn sich am Ausbaupfad nichts ändere (siehe Artikel „Windindustrie: IG Metall fordert Sicherung der Arbeitsplätze“ vom 9. Mai 2019 auf www.abendblatt.de). Der Windanlagenhersteller Senvion S. A. hat Anfang April 2019 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Betriebsräte sehen die Entwicklung in der Windenergiebranche insgesamt kritisch: Der Kostendruck habe konkrete Auswirkungen, nämlich den Abbau von Arbeitsplätzen und eine verschlechterte Auftragslage in Deutschland. Auch bei Zuliefererinnen und Zulieferern sind unmittelbar Arbeitsplätze gefährdet oder bereits verlorengegangen. In der Branche werden bereits Parallelen zur Situation bei den erneuerbaren Energien in den Jahren 2012 bis 2014 gezogen, als ein Beschäftigungsabbau um circa ein Drittel stattfand Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12129 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (siehe Publikation der IG Metall „Situation in den Betrieben der Windindustrie spitzt sich zu“ auf www.cms.igmetall-kueste.de). Dass der Zubau bei Windenergie an Land ins Stocken geraten ist, ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragestellern auch Fehlentwicklungen beim Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG) geschuldet, die die Bundesregierung zu verantworten hat. So gingen im Ausschreibungsjahr 2017 rund 90 Prozent der Förderzusagen an immissionsschutzrechtlich noch nicht genehmigte Windprojekte. Zwar hat die Koalition zwischenzeitlich o. g. Sonderausschreibungen beschlossen . Mit ihnen ist es aber nicht möglich, jener Ausbaudelle bei Windkraft an Land entgegenzuwirken, die in den Jahren 2019/2020 infolge des nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller missratenen Ausschreibungsdesigns des EEG 2017 erwartet wird. Dazu hätte es bereits 2018 Sonderausschreibungen mit verkürzter Realisierungsfrist geben müssen. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die dargestellte Situation in einer Zukunftsbranche nicht hinnehmbar. 1. Wie hoch ist die Wertschöpfung durch die Stromerzeugung aus Erneuerbaren -Anlagen zu beziffern (bitte jährlich nach Erzeugungsarten für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln, insbesondere Photovoltaik – PV –, Windenergie, Bioenergie)? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur gesamten Wertschöpfung durch die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. In einem Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde allerdings die Bruttoproduktion durch Erneuerbare-Energien-Anlagen ermittelt . Die Bruttoproduktion umfasst neben der eigenen Wertschöpfung auch alle als Vorleistungen bezogenen Güter. Mit den 2019 vorliegenden Daten konnte die Bruttoproduktion bis einschließlich des Jahres 2017 ermittelt werden. Tabelle: Bruttoproduktion in Deutschland durch Erneuerbare Stromerzeugung (einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung) in Millionen Euro (laufende Preise) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Windenergie 15.700 15.280 17.500 20.620 23.450 24.380 24.740 27.300 21.890 PV 19.150 29.990 27.750 20.010 7.870 4.610 4.740 4.710 4.700 Bioenergie 4.960 5.440 7.090 2.380 2.310 2.220 1.070 1.220 1.240 Sonstige (Wasserkraft, Geothermie, Solarthermie) 2.550 2.070 2.030 1.650 1.170 1.070 950 900 520 Quelle: Schätzungen von DLR und DIW (2019). Eine Differenzierung nach Strom und Wärme ist bei Biomasseheizkraftwerk und geothermischen Anlagen auf Grund der verfügbaren Datenlage nicht möglich. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bunderegierung die innerdeutsche Wertschöpfung bei der Produktion von Windkraftanlagen? Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur gesamten Wertschöpfung durch die Produktion von Windkraftanlagen vor. Der Produktionswert der zum Absatz bestimmten windgetriebenen Stromerzeugungsaggregate (Güterverzeichnis-für- Produktionsstatistiken-Nr. 2811 24 000) entwickelte sich laut amtlicher Produktionsstatistik wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12129 Tabelle: Produktionswert der zum Absatz bestimmten windgetriebenen Stromerzeugungsaggregate 2009 2010 2011 2012 2013 Produktion in Mrd. € 2,17 1,66 1,91 2,74 2,58 2014 2015 2016 2017 2018 Produktion in Mrd. € 2,82 3,11 3,16 1,94 1,58 Quelle: Destatis 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Wertschöpfung bei der Projektierung und Installation (Aufstellung) von Windkraftanlagen an Land und auf See (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Die vom Bundeswirtschaftsministerium getragene Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik hat im Jahre 2018 eine Analyse veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Investitionen in die Errichtung von Erneuerbare-Energien- Anlagen von 2013 bis 2017 rund 15 Mrd. Euro betrug. Davon entfielen knapp 50 Prozent auf Investitionen in Windenergie an Land und über 20 Prozent in Windenergie auf See. Hinzu kommen wirtschaftliche Impulse aus dem Betrieb der Anlagen, welche im Durchschnitt der letzten Jahre ebenfalls 15 Mrd. Euro betrug. Allerdings entfielen davon nur rd. 13 Prozent auf Wind an Land und knapp 3 Prozent an Wind auf See. Detailliertere Daten zu Anteilen der Projektierung und Installation liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Wie viele Unternehmen in Deutschland zählen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Windindustrie, und wie hat sich die Zahl dieser Unternehmen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Zur Zahl der Unternehmen in der Windindustrie liegen mangels eindeutiger Abgrenzbarkeit der Branche in der Klassifikation der Wirtschaftszweige keine vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Der Bundesregierung ist die Zahl der Unternehmen bekannt, die dem Statistischen Bundesamt Daten über die Produktion windgetriebener Stromerzeugungsaggregate (Güterverzeichnis-für- Produktionsstatistiken-Nr. 2811 24 000) im Rahmen der Erhebung der Produktionsstatistik gemeldet haben. Diese Zahl hat sich wie folgt entwickelt (2009 bis 2018 jeweils letztes Quartal, 2019 erstes Quartal): Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl 7 6 7 11 8 7 Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl 8 10 7 7 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12129 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Neugründungen, Schließungen und Fusionen von Unternehmen der Windindustrie in Deutschland sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln)? Zu Neugründungen, Schließungen und Fusionen hat die Bundesregierung keine, über die öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehenden eigenen Kenntnisse . Fusionsentscheidungen werden von den zuständigen nationalen oder europäischen Wettbewerbsbehörden veröffentlicht. 6. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Zulieferfirmen zum Bau von Windenergieanlagen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 7. Sind der Bundesregierung Unternehmen der Windenergieindustrie oder der Zulieferindustrie bekannt, die aufgrund mangelnder Auftragslage ihre Werksstandorte ins Ausland verlegt haben? Der Bundesregierung sind derartige Unternehmen im Einzelnen nicht bekannt. Die Standortwahl produzierender Unternehmen im Windkraftanlagenbau wie auch in anderen Industriezweigen wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst , so dass sich eine Standortveränderung in der Regel nicht auf nur einen dieser Faktoren zurückführen lässt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die regionalen Absatzschwerpunkte bei transportkostenintensiven Gütern wie Windkraftanlagen zumindest längerfristig einen dieser Einflussfaktoren bilden. 8. Wie haben sich Im- und Export von Windenergieanlagen oder Windenergieanlagenteilen aus dem Ausland bzw. in das Ausland in den letzten zehn Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine abschließenden Erkenntnisse vor. Die Frage der Im- und Exporte von Windenergie-Anlagen wird in einem aktuell laufenden Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie untersucht. 9. Welcher prozentuale Anteil von Anlagenteilen zum Bau von Windanlagen wird derzeit aus dem Ausland importiert, und welchen Wert haben diese (in Euro)? 10. Welcher prozentuale Anteil an der Gesamtproduktion von Windanlagenteilen in Deutschland wird derzeit in das Ausland exportiert? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen keine Erkenntnisse vor. 11. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie tätig gewesen (bitte jährlich darstellen und nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Minijob, Leiharbeit, jeweils in Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter, Ost bzw. West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)? 12. Wie viele Vollzeitstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig von Zulieferungen an die Windindustrie in Deutschland (bitte nach Bundesland differenzieren)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12129 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in der Windindustrie, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht, Ost bzw. West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenziert ausweisen)? 14. Wie viele Auszubildende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie beschäftigt gewesen (bitte jährlich darstellen und nach Geschlecht und Ost bzw. West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)? 15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzahl und Anteil von Beschäftigten in der Windindustrie, die ergänzend zu ihrem Lohn Aufstockungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der Windindustrie ausweisen und die jüngsten verfügbaren Daten und die letzten zehn Jahre darstellen sowie nach Geschlecht Alter, Ost bzw. West und Bundesland differenzieren)? 16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der befristet und unbefristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund in der Windindustrie (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der Windindustrie ausweisen und die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Ost bzw. West, Alter und Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore differenzieren )? 17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in der Windindustrie, und wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die Anzahl und den Anteil der befristeten Arbeitsverträge sowohl insgesamt als auch nach mit und ohne Sachgrund differenziert darstellen, bitte die jüngsten verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahren darstellen, bitte nach Geschlecht , Alter, Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore differenzieren)? Die Fragen 11 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Zur Beschäftigungssituation bei den erneuerbaren Energien liegen mangels eindeutiger Abgrenzbarkeit der Windenergie-Branche in der Klassifikation der Wirtschaftszweige keine vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen entsprechend keine differenzierten Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 18. Kann die Bundesregierung Zahlen der Branche bestätigen, nach denen ab Ende 2020 rund 4 GW Windenergieleistung aus der EEG-Förderung fallen, danach jährlich im Durchschnitt 2,4 GW, bzw. wie hoch sind die Windenergieleistungen , die jährlich zwischen 2020 und 2030 aus der Förderung fallen ? Nach Kenntnis der Bundesregierung fallen zum Ende des Jahres 2020 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 4 GW aus der 20-jährigen EEG-Förderung . Von 2021 bis 2025 sind im Durchschnitt je rund 2,4 GW betroffen, von 2026 bis 2030 im Durchschnitt je rund 1,8 GW. Ob und inwieweit die Anlagen weiterbetrieben werden, hängt wiederum von betriebswirtschaftlichen Einzelentscheidungen der Unternehmen ab. So ist es auch nach Auslaufen der EEG-Förderung durchaus attraktiv, die Anlagen weiter zu betreiben und den Strom zum Marktpreis zu verkaufen. Ein Auslaufen der Förderung bedeutet damit keineswegs einen Wegfall der Stromproduktion bzw. eine Schließung des Windparks. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12129 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Kann die Bundesregierung Branchenangaben bestätigen, wonach die jährlich neuinstallierte Leistung an Windenergie – setzt sich der niedrige Brutto- Zubau von 2018 fort – unter dem Rückbau an Leistung ab 2020 liegen könnte? Die neu installierte Leistung von Windenergie in den kommenden Jahren hängt von den konkreten Realisierungszeiträumen der Windenergieprojekte ab, welche im Rahmen der laufenden Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben. Da der Realisierungszeitraum mit 36 Monaten breit angelegt ist, kann nicht exakt vorhergesehen werden, welche Anlagen in welchen Jahren in Betrieb gehen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass einschließlich der vereinbarten Sonderausschreibungen allein in diesem Jahr 4000 MW, im Jahre 2020 insgesamt 4100 MW und im Jahre 2022 sogar 4300 MW ausgeschrieben werden. Diese Mengen übersteigen den möglichen Rückbau ab 2021. 20. Nach welcher Art von Arbeitsverhältnissen lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigung in der Windindustrie aufschlüsseln (bitte nach Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijob, befristet und unbefristet und nach Geschlecht auflisten)? Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen keine differenzierten Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungssituation in der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Onshore bzw. Offshore aufschlüsseln)? Zur Beschäftigungssituation bei den erneuerbaren Energien liegen mangels eindeutiger Abgrenzbarkeit der Windenergie-Branche in der Klassifikation der Wirtschaftszweige keine vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lässt daher regelmäßig die Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien – differenziert nach Technologien – durch Gutachter im Rahmen von Forschungsvorhaben ermitteln. Mit den aktuell vorliegenden Daten konnten die Gutachter die Bruttobeschäftigung bis einschließlich zum Jahr 2017 ermitteln, wie im Folgenden dargestellt. Tabelle: Bruttobeschäftigung in Deutschland durch Windenergie (Onshore/Offshore ) in beschäftigten Personen 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Windenergie an Land 89.900 86.500 94.600 107.000 120.800 130.900 127.100 133.800 112.100 Windenergie auf See 8.400 9.700 11.900 18.000 20.700 17.700 22.600 27.200 23.000 Quelle: Schätzungen von DLR und DIW (2019). 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in Unternehmen der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12129 23. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind seit 2017 bundesweit abgebaut worden (bitte nach direkt Beschäftigten in der Windindustrie sowie Zulieferern und nach Bundesland sowie Vollzeitund Teilzeitbeschäftigten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 24. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind derzeit gefährdet (bitte nach direkt Beschäftigten in der Windindustrie sowie Zulieferern differenzieren)? Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 25. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für die Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche? Die Beschäftigungsentwicklung in Unternehmen der Windenergiebranche ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und stets Ergebnis von betriebswirtschaftlichen Einzelentscheidungen. Ein Faktor kann der Rückgang des Zubaus neuer Windanlagen sein. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, unter anderem die Dominanz von Bürgerenergieprojekten in den Ausschreibungen 2017 sowie ausstehende Genehmigungen. 26. Wie haben sich die Fördersätze im Bereich der Windenergie in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und nach Onshore und Offshore getrennt auflisten)? Für Wind an Land und Wind auf See werden im Folgenden die EEG-Einspeisevergütungen sowie die durchschnittlichen Zuschlagswerte der bisherigen Ausschreibungen dargestellt. Für Wind an Land werden die Vergütungssätze näherungsweise für einen 80-Prozent-Standort dargestellt. Diese Darstellung bietet die Möglichkeit einer groben Orientierung der Vergütungsentwicklung. Die Angabe zum vierten Quartal 2018 stellt eine Ausnahme dar, da zum 31. Dezember 2018 die Übergangsregelung auslief. Mit dem EEG 2017 wurde zudem das bisherige zweistufige durch ein einstufiges Referenzertragsmodell ersetzt. Bei einer Gegenüberstellung von gesetzlich festgelegten und den im Rahmen von Ausschreibungen ermittelten Vergütungssätzen ist folgendes zu berücksichtigen: Projekte, die im Rahmen der bisherigen Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, werden zu einem hohen Anteil erst in den Jahren 2020 bis 2022 (Wind an Land) bzw. ab 2024 (Wind auf See) in Betrieb genommen. Tabelle: EEG-Einspeisevergütungen Wind an Land (näherungsweise für 80 Prozent-Standort dargestellt) EEG Jahr Vergütung (ct/kWh) EEG 2014 2014 8,9 EEG 2014 2015 8,9 EEG 2014 2016 8,79 EEG 2017 2017 8,38 EEG 2017 2018 7,49 EEG 2017 4. Quartal 2018 6,97 Quelle: BMWi Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12129 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle: Ausschreibungsergebnisse Wind an Land durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh) Mai 2017 5,71 August 2017 4,28 November 2017 3,82 Februar 2018 4,73 Mai 2018 5,73 August 2018 6,16 Oktober 2018 6,26 Februar 2019 6,11 Mai 2019 6,13 Quelle: BNetzA Tabelle: EEG-Einspeisevergütungen Wind auf See EEG Jahr Grundvergütung (ct/kWh) Erhöhte Anfangsvergütung (ct/kWh) Anfangsvergütung im Stauchungsmodell (ct/kWh) EEG 2014 2014 3,9 15,4 19,4 EEG 2014 2015 3,9 15,4 19,4 EEG 2014 2016 3,9 15,4 19,4 EEG 2017 2017 3,9 15,4 19,4 EEG 2017 2018 3,9 14,9 18,4 Quelle: BMWi Tabelle: Ausschreibungsergebnisse Wind auf See durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh) April 2017 0,44 April 2018 4,66 Quelle: BNetzA Windenergie-auf-See-Projekte mit Inbetriebnahme bis 2020 werden nach dem geltenden Stauchungsmodell gefördert, die Vergütungssätze sind also gesetzlich festgelegt. Die Förderung in Höhe der Grundvergütung wird für eine Betriebsdauer von 20 Jahren gewährt. Die Anfangsvergütung gilt für einen Zeitraum von mindestens zwölf Jahren bzw. acht Jahren im Stauchungsmodell. Der Zeitraum, für den die erhöhte Anfangsvergütung gezahlt wird, verlängert sich individuell für einen Windpark um 0,5 Monate für jede Seemeile, die der Park über zwölf Seemeilen hinaus von der Küste entfernt liegt und um 1,7 Monate für jeden Meter Wassertiefe, der über 20 Meter hinausgeht. Bei Wahl des Stauchungsmodells wird bei einer individuellen Verlängerung (über acht Jahre hinaus) jedoch nur die jeweils geltende geringere erhöhte Anfangsvergütung gewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12129 27. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der aktuell kritischen Beschäftigungssituation und der Einführung von Ausschreibungen bei erneuerbaren Energien bzw. dem Preisgefälle, das seither stattgefunden hat? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 28. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen haben nach Ansicht der Bundesregierung fehlende Flächen und/oder fehlende Genehmigungen? Die vergangenen fünf Ausschreibungen für Windenergie an Land waren unterzeichnet , d. h. die kumulierte Kapazität der Gebote erreichte nicht die ausgeschriebene Menge. Für die Unterzeichnung gibt es viele Ursachen. Eine davon ist die vergleichsweise geringe Zahl neuer Genehmigungen für Windenergieprojekte , da eine Genehmigung zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme an der Ausschreibung ist. 29. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE)“ vorlegen , um „die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE- Anlagen [zu] beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern [zu] verbessern“? Eine Regelung zur Verbesserung der finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für von Windenergieprojekten betroffene Gemeinden bzw. Bürgerinnen und Bürger ist Gegenstand der laufenden Beratungen der Regierungsfraktionen in der „Arbeitsgruppe Akzeptanz“. 30. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen hat nach Ansicht der Bundesregierung die in den einleitenden Bemerkungen angeführte erwartete Delle bei Projektrealisierungen infolge des fehlerhaften Ausschreibungsdesigns im Jahr 2017? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 31. Warum hat die Bundesregierung Zeitpunkt und Realisierungsfristen der Sonderausschreibungen nicht so gewählt, dass die in Frage 30 genannte Delle weitgehend ausgeglichen werden könnte? Ausschreibungstermine und Realisierungsfristen für die im Energiesammelgesetz beschlossenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land (und Photovoltaik ) wurden auf Basis von Erfahrungswerten zu üblicherweise notwendigen Realisierungsdauern festgelegt. Dabei wurden die Realisierungsfristen für die Sonderausschreibungen gegenüber den regulären Ausschreibungen bereits um sechs Monate verkürzt. 32. Mit welchen Maßnahmen und wann gedenkt die Bundesregierung der negativen Arbeitsplatzentwicklung in der Windenergiebranche entgegenzuwirken ? Seitens der Bundesregierung sind keine entsprechenden Maßnahmen geplant. Beschäftigten der Windenergiebranche stehen, wie Beschäftigten in allen anderen Branchen auch, ggf. arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung) zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12129 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Von welcher Beschäftigungsentwicklung bei erneuerbaren Energien insgesamt geht die Bundesregierung angesichts einer aufgrund des Erneuerbare- Energien-Ziels von 65 Prozent Anteil an der Stromproduktion bis 2030 vermutlich wachsenden Branche in den Jahren 2019 bis 2030 aus (bitte wenn möglich pro Jahr einzeln auflisten und nach Herstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Betrieb und Wartung sowie Forschung und Entwicklung differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 34. In welchem Gesetz und wann wird die Bundesregierung das Ziel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, bis zum Jahr 2030 einen Ökostromanteil von 65 Prozent zu erreichen, festschreiben? Die Umsetzung des Ziels von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist Gegenstand der laufenden Beratungen der Regierungsfraktionen in der „Arbeitsgruppe Akzeptanz“. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind abzuwarten . 35. Ist die Erneuerbaren-Industrie und insbesondere die Windindustrie Teil der Industriestrategie der Bundesregierung, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, weshalb nicht? Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat am 5. Februar 2019 den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 vorgestellt. Der vorliegende Entwurf ist ein erster Aufschlag. Im Rahmen des andauernden Dialogprozesses werden Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland erörtert und konkretisiert. Im Anschluss daran soll die Strategie überarbeitet, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und gegebenenfalls vom Bundeskabinett als Regierungsstrategie beschlossen werden. 36. Besitzt die Bundesregierung eine Transformationsstrategie auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Industrie, wie sie die notwendige Dekarbonisierung Deutschlands gemäß Pariser Klimaabkommen erforderlich macht, und falls ja, welche Rolle spielt die Windindustrie in dieser Transformationsstrategie? Die Nationale Industriestrategie 2030 soll auch das Thema Wege zu einer treibhausgasneutralen Industrie aufgreifen. Dabei werden die klima-, wirtschafts- und industriepolitischen Herausforderungen adressiert, die sich vor allem in der energieintensiven Industrie vor dem Hintergrund ihrer prozessbedingten Treibhausgasemissionen stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333