Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12142 19. Wahlperiode 05.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11620 – Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Presseecho zum informellen Treffen der Minister der zehn an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zur Finanztransaktionsteuer (FTT) am 14. Juni 2019 fällt unterschiedlich aus. Die „Süddeutsche Zeitung“ spricht von „Leeren Hände(n)“ des Bundesministers der Finanzen und verweist darauf, es habe keine Verständigung auf eine FTT gegeben (www.sueddeutsche. de/politik/finanzsteuer-leere-haende-1.4486463). „Bloomberg“ wiederum berichtet , die zehn Mitgliedstaaten hätten sich auf eine bestimmte Art der Umverteilung der Steuereinnahmen aus einer FTT verständigt, um für die kleineren Mitgliedstaaten die administrative Kostenbelastung zu senken bzw. die Einnahmeseite zu erhöhen (https://news.bloombergtax.com/daily-tax-report-international/ 10-eu-countries-ok-financial-transaction-tax-revenue-sharing-plan). Der Bundesminister der Finanzen selbst teilte am 14. Juni 2019 via Twitter mit, „Schönes Geburtstagsgeschenk nach langer Verhandlungsnacht: Wichtige Fortschritte für Europa: 1. ESM-Reform für mehr Stabilität 2. Entscheidender Schritt beim Eurozonenbudget. 3. Noch in diesem Jahr kommt die Grundlage für die Erhebung der Finanztransaktionsteuer ab 2021. EU“. Die Aussage des Bundesministers der Finanzen, noch in diesem Jahr die Grundlage für die Erhebung der Steuer zu schaffen, zielt auf eine Verständigung der zehn Mitgliedstaaten auf einen Richtlinientext zur FTT bis Ende 2019 ab. Ferner sagt der Bundesminister den Beginn der nationalen Erhebung dieser Steuer ab 2021 zu. Eine mögliche FTT-Richtlinie müsste durch nationales Recht erst innerstaatlich umgesetzt werden, damit die Steuererhebung im Inland erfolgen kann. Dabei ist zu beachten, dass eine eigens vom Bundesministerium der Finanzen bereits 2013 in Auftrag gegebene und im selben Jahr vorgelegte Machbarkeitsstudie von CapGemini zu dem Schluss gekommen ist, dass „nach vorausgehender Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte […] für die Umsetzung einer FTT zusätzlich noch etwa 2 1/2 Jahre zu veranschlagen [sind]“ (Ausschussdrucksache 18(7)-029). Mit anderen Worten: die für die „vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller , organisatorischer und vergabebezogener Aspekte“ benötigte Zeit ist in den ausgewiesenen zweieinhalb Jahren für die technische Implementierung der Finanztransaktionsteuer in Deutschland noch nicht einmal berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12142 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nachdem bei den Verhandlungen zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) auf europäischer Ebene über Jahre kein Durchbruch erzielt werden konnte, haben Deutschland und Frankreich am 19. Juni 2018 bei ihrem Treffen in Meseberg beschlossen, den stockenden Verhandlungen einen neuen Impuls zu geben und sich zum Ziel gesetzt, die Verhandlungen auf EU-Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Prozess soll nun zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden. Die in Frankreich bestehende FTT, die vornehmlich auf eine Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, soll dabei grundsätzlich als Vorbild dienen. Unter den Finanzministern der Verstärkten Zusammenarbeit besteht Konsens, dass die FTT entsprechend dem deutsch-französischen Vorschlag weiterverhandelt werden soll. 1. Mit welcher Begründung geht der Bundesminister der Finanzen von einer Erhebung der FTT ab 2021 aus? 2. Wie verhält sich die Aussage des Bundesministers der Finanzen zur Feststellung der Machbarkeitsstudie von CapGemini, nur für die technische Implementierung der FTT zweieinhalb Jahre zu benötigen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Der Bundesminister der Finanzen geht davon aus, dass noch im Jahr 2019 eine Einigung unter den Finanzministern der Verstärkten Zusammenarbeit herbeigeführt werden kann. Er strebt eine zügige rechtliche und tatsächliche Umsetzung des zukünftigen Beschlusses der Finanzminister an. Dabei wird auch die Machbarkeitsstudie von CapGemini aus dem Jahr 2013 berücksichtigt. Ziel dieser Studie war es, vorrangig die technischen aber auch die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer FTT im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit auf der Grundlage des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission (2013/0045 [CNS]; COM 2013/71 final) vom 14. Februar 2013 zu untersuchen . Da der damalige Inhalt des Richtlinienvorschlags nicht mehr Gegenstand der Umsetzung sein wird, kann das Ergebnis der Machbarkeitsstudie von CapGemini nicht ohne weitere Überprüfung übertragen werden. 3. Welche Zeitspanne veranschlagt das Bundesministerium der Finanzen dafür, zusätzlich zu den zweieinhalb Jahren an Implementierung eine „vorausgehende Sicherstellung haushalterischer, personeller, organisatorischer und vergabebezogener Aspekte“ zu gewährleisten? a) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung haushalterischer Aspekte“? b) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen ? c) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung personeller Aspekte“? d) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen ? e) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung organisatorischer Aspekte “? f) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12142 g) Welche Maßnahmen fielen nach Ansicht der Bundesregierung unter den Begriff einer „vorausgehenden Sicherstellung vergabebezogener Aspekte “? h) Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich „vorausgehend“ bereits ergriffen ? Es ist Kernaufgabe der Bundesregierung, im Rahmen der strategischen Planungsprozesse für sich zukünftig ergebende Notwendigkeiten Vorsorge zu treffen. Die Bundesministerien betreiben hierfür eine an den aktuellen fachlichen Notwendigkeiten orientierte Organisations- und Personalentwicklung. Mit diesem kontinuierlichen Prozess wird eine zeitgerechte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 160 für den Monat Juli 2019 vom 18. Juli 2019 verwiesen. 4. Welche Gründe haben sich gegenüber der Machbarkeitsstudie von CapGemini geändert, die auf eine deutlich verkürzte Implementierungszeit schließen lassen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Professorin Schnabel, die FTT werde bei der geplanten Ausgestaltung (sic. als Aktiensteuer) „keinen spürbaren Effekt auf die Finanzmarktstabilität haben “ (DIE WELT vom 18. Juni 2018, S. 10)? Aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung der Aussage von Professorin Schnabel nicht zu? 6. Schließt die Bundesregierung aus, dass die FTT negative Auswirkungen auf die Aktien- oder auch Wertpapierkultur haben kann? 7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Marc Tüngler, die Steuer sei ordnungs- und finanzpolitisch absurd (DIE WELT vom 18. Juni 2019, S. 10)? Die Fragen 5, 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die geplante Einführung einer FTT in dieser Form keine negativen Effekte auf die Finanzstabilität haben wird. Die Erfahrungen mit einer FTT in zahlreichen Industrieländern – wie z. B. Frankreich , Italien, Belgien, Finnland und Irland – belegen, dass ein signifikanter Rückgang der Aktienquote im Anlageverhalten der Sparer nicht zu befürchten ist. 8. Inwiefern ist aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen eine auf Aktientransaktionen beschränkte FTT prädestiniert, etwaige unerwünschte Finanzspekulationen einzudämmen? 9. Inwiefern sieht das Bundesministerium der Finanzen zwischen der Besteuerung von Aktientransaktionen, mithin einer Besteuerung von Eigenkapital, einen Zusammenhang zu den Ursachen der Finanzkrise von 2008? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Ergänzend ist anzufügen, dass einige EU-Mitgliedsstaaten bereits eine FTT auf Aktientransaktionen eingeführt haben, die sich bewährt hat (z. B. Frankreich und Italien). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333