Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12151 19. Wahlperiode 02.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11738 – Deutsche Beteiligung an Frontex (2016 bis 2018) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache unterstützt die Grenzschutzagentur Frontex die Mitgliedstaaten beim Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union. Aufgaben von Frontex sind unter anderem die Risiko- und Gefahrenanalyse an den EU-Außengrenzen sowie die Koordination und Unterstützung der Einsätze der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten. Im Rahmen nationaler Einsatzkontingente unterstützen auch Beamtinnen und Beamte von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder Frontex bei grenzpolizeilichen Aufgaben wie der Überwachung der Land- und Seegrenzen und der Durchführung von Kontrollen an den Grenzübergängen. Deutsche Beamte sind außerdem als Dokumentenexperten und bei der Bekämpfung der Kfz-Verschiebung im Einsatz, wirken bei der Einreisebefragung und Registrierung irregulär eingereister Personen in sogenannten Hotspots mit und nehmen außerdem Küstenwachaufgaben wahr. Für einen wirksamen EU-Außengrenzschutz ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung , Frontex deutlich zu stärken. Im Koalitionsvertrag setzen sich CDU, CSU und SPD das Ziel des Ausbaus „der europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 16). In ihrer Regierungserklärung vom 22. Februar 2018 sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: „Die Europäische Union hat 14 000 Kilometer Außengrenze. Deshalb muss die Personalausstattung von Frontex massiv verbessert werden“ (Plenarprotokoll 19/14). Die aktuellen Planungen der Europäischen Union sehen eine schrittweise Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 vor (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/eu-aussengrenzen-FRONTEX-ausbaugrenzschutz -migration). Ein Ausbau auf 5 000 Einsatzkräfte soll bereits bis zum Jahr 2021 erfolgen. Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel an der Umsetzbarkeit des ursprünglichen Zeitplans geäußert, nach dem ein Aufwuchs auf 10 000 Einsatzkräfte bereits bis zum Jahre 2020 erreicht werden sollte (vgl. www.tages schau.de/ausland/eu-FRONTEX-ausbau-101.html). Auch aus Sicht die Bundes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12151 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode regierung stelle der geplante Aufwuchs bis zum Jahre 2020 die Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/7775). Im Rahmen einer aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex wurde festgestellt , dass europaweit 5 000 Grenzbeamte fehlen (vgl. www.welt.de/politik/ ausland/article194980301/FRONTEX-An-den-Grenzen-Europas-fehlen-5000- Polizisten.html). Demnach stellen die Mitgliedstaaten zurzeit weniger Grenzbeamte , als sie offiziell gemeldet haben. Aus Sicht der Fragesteller ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die eigene Zielsetzung einer Stärkung zu erfüllen oder diese mit der notwendigen Ambition zu verfolgen. Dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der seit 2015 bestehenden und durch den nicht ausreichend gewährleisteten Schutz der EU-Außengrenzen begründeten stationären Grenzkontrollen an der deutschösterreichischen Grenze unbedingt notwendig. 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Entsendung von Einsatzkräften im Rahmen von Frontex? Die Personalgestellung für die Regeleinsätze von Frontex erfolgt auf Grundlage der derzeit gültigen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (EU) 1624/2016. Die jeweilige Beteiligung richtet sich nach dem jährlichen Bedarf der Agentur und wird auf bilateraler Basis zwischen den Mitgliedstaaten und Frontex verhandelt. Dies gilt auch für die deutsche Beteiligung. Eine verpflichtende Gestellung von Einsatzkräften der Mitgliedstaaten besteht gemäß der aktuellen Verordnung lediglich für den Soforteinsatzpool. 2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 realisierbar? Die Verhandlungen zur neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex sind inhaltlich abgeschlossen. Zur Verabschiedung des Vorschlags bedarf es noch der formellen Annahme durch den Rat der Europäischen Union; das Plenum des Europäischen Parlaments hat bereits am 17. April 2019 zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben sich bei den Verhandlungen darauf verständigt , dass das künftige „Standing Corps“ von Frontex sukzessive aufwachsen und im Jahr 2027 über 10 000 Einsatzkräfte verfügen soll, sofern eine „Midterm- Evaluierung“ im Jahr 2024 einen entsprechenden Bedarf vorsieht. Die Bundesregierung trifft bereits entsprechende Vorkehrungen, um den deutschen Beitrag an Personal und Ausrüstung bereitstellen zu können. 3. In welchen Schritten soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 erfolgen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die neue Verordnung sieht einen sukzessiven Aufbau des „Standing Corps“ ab Januar 2021 vor. Das künftige Personal ist in vier Kategorien unterteilt: Kategorie 1: Frontex-eigenes Statutspersonal Kategorie 2: Personal der Mitgliedstaaten, das für mindestens 24 Monate zu Frontex abgeordnet wird Kategorie 3: Personal der Mitgliedstaaten, das Frontex im Rahmen von Kurzzeitentsendungen zur Verfügung gestellt wird Kategorie 4: Reserve für Soforteinsätze Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12151 Der Aufwuchs soll wie in der Tabelle dargestellt erfolgen: Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Jahr Statutspersonal Einsatzkräfte für langfristige Entsendungen Einsatzkräfte für kurzfristige Entsendungen Reserve für Soforteinsätze Gesamt 2021 1000 400 3600 1500 6500 2022 1000 500 3500 1500 6500 2023 1500 500 4000 1500 7500 2024 1500 750 4250 1500 8000 2025 2000 1000 5000 0 8000 2026 2500 1250 5250 0 9000 2027 3000 1500 5500 0 10000 4. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2016 bis 2018 zur Entsendung von Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder für Frontex verpflichtet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Für die Gestellung im Rahmen des Soforteinsatzpools ist Deutschland seit Januar 2017 verpflichtet, 225 Einsatzkräfte zur Verfügung zu stellen. 5. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex an der EU-Außengrenze konkret eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte der Bundespolizei (BPOL), des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Zollverwaltung (ZV) in Frontex-Operationen, welche teilweise mehrfach entsandt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BPOL BKA ZV 2016 680 1 10 2017 718 0 8 2018 721 2 15 6. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Bundesländer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex an der EU-Außengrenze konkret eingesetzt (bitte nach Jahren, Ländern und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte der einzelnen Polizeien der Länder in Frontex-Operationen, welche teilweise mehrfach entsandt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH 2016 12 8 17 9 4 28 0 16 22 44 9 2 3 24 3 12 2017 12 7 19 14 6 27 0 9 43 39 7 3 3 15 3 10 2018 10 9 13 10 6 27 3 12 35 46 8 5 4 11 4 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12151 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Einsatzstunden wurden durch Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes in den Jahren 2016 bis 2018 an der EU-Außengrenze konkret geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die durch die Einsatzkräfte der BPOL, des BKA sowie der ZV in Frontex-Operationen geleisteten Einsatztage können nachfolgender Tabelle entnommen werden : BPOL, BKA und ZV 2016 21.958 2017 28.805 2018 28.835 Der Bundesregierung liegen hierzu nur die Gesamtzahlen vor. Die statistische Erhebung erfolgt lediglich nach Einsatztagen. 8. Wie viele Einsatzstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in den Jahren 2016 bis 2018 an der EU-Außengrenze konkret geleistet (bitte nach Jahren, Ländern und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Die durch die Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in Frontex-Operationen geleisteten Einsatztage können nachfolgender Tabelle entnommen werden : Polizeien der Länder 2016 11.855 2017 12.777 2018 12.957 Der Bundesregierung liegen hierzu nur die Gesamtzahlen vor. Die statistische Erhebung erfolgt lediglich nach Einsatztagen. 9. Wie war die Erfüllungsquote des geplanten deutschen Kontingents für Frontex in den Jahren 2016 bis 2018? Wie viele Einsatzkräfte konnten in den entsprechenden Jahren konkret nicht entsendet werden, und woran ist ggf. die Entsendung gescheitert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Deutschland hat seine im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit Frontex vereinbarte Gestellung von Einsatzkräften in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils übererfüllt , indem aufgrund von Lageänderungen die Kräftegestellung durch Deutschland im Jahresverlauf jeweils nach oben angepasst wurde. In dem genannten Zeitraum wurden Einsatzkräfte lediglich in Einzelfällen aus privaten oder gesundheitlichen Gründen nicht planmäßig entsandt. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 die nationalen Kontingente für Frontex der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte nach Jahren, Mitgliedstaaten und Einsatzkräften aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu gemeldeten Kontingenten der Grenzschutzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12151 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex, dass 5 000 Grenzbeamte europaweit fehlen? Schlussfolgerungen durch die Bundesregierung sind nicht veranlasst. Frontex übermittelt die Ergebnisse von Schwachstellenbeurteilungen mit entsprechenden Empfehlungen nur den jeweiligen betroffenen nationalen Grenzbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland war bei der angesprochenen Schwachstellenbeurteilung nicht betroffen. 12. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Zahl der gemeldeten und der tatsächlich entsendeten Grenzbeamten zu erklären? Deutschland hat regelmäßig die mit der Agentur vereinbarten Einsatzkräfte bereitgestellt . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 11 verwiesen . 13. Wie viele der insgesamt 630 Planstellen für Unterstützungsleistungen im Bereich Frontex bei der Bundespolizei sind mit Stand zum 15. Juni 2019 besetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)? Bis wann werden die nicht besetzten Planstellen besetzt? Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen werden mit dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte eingerichtet werden. Eine entsprechende Zuweisung der im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen erfolgt hingegen nicht, so dass eine zweckbezogene Besetzung von Planstellen nicht darstellbar ist. Da die auf der Grundlage zusätzlicher Planstellen eingerichteten Dienstposten zudem lediglich einen übergreifenden Ausgleich für entsandte Einsatzkräfte herstellen sollen, sind die Dienstposten nicht zweckbezogen ausgebracht. Im Übrigen werden auf der Grundlage der in den Bundeshaushaltsplänen 2017 und 2018 für die Bundespolizei ausgebrachten zusätzlichen Planstellen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte neu ausgebildet, die erst nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes, der für den mittleren Polizeivollzugsdienst zweieinhalb Jahre und für den gehobenen Polizeivollzugsdienst drei Jahre dauert, den einzelnen Dienststellen zugeteilt werden. Die Erfüllung der vereinbarten beziehungsweise verpflichteten Personalgestellung Deutschlands wird davon nicht beeinträchtigt. 14. Mit welchen konkreten Aufgaben sind die entsandten Einsatzkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Frontex betraut? Die Beamtinnen und Beamten in Frontex-koordinierten Einsätzen unterstützen die Einsatzmitgliedstaaten in der Erfüllung der jeweiligen grenzpolizeilichen Aufgaben. Ihre Befugnisse richten sich nach Artikel 40 der Verordnung (EU) 2016/1624, der unter anderem auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/399 und das Recht des jeweiligen Einsatzmitgliedstaates verweist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/12151 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Einsatzmittel von Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex konkret eingesetzt, und waren die eingesetzten Einsatzmittel durchgehend einsatzbereit (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel wurden ausschließlich durch die Bundespolizei bereitgestellt. Leichte technische Einsatzmittel: 2016 2017 2018 Streifen – Kfz Streifen – Kfz Streifen – Kfz Wärmebildkameras Wärmebildkameras Wärmebildkameras Eine durchgängige Einsatzbereitschaft war gegeben. Die Einsatzmittel unterliegen regelmäßigen Wartungsintervallen. Schwere technische Einsatzmittel: 2016 2017 2018 2 Kontroll- und Streifenboote (ab März 2016) vor Samos/Griechenland 2 Kontroll- und Streifenboote (ganzjährig) vor Samos/Griechenland 1 Kontroll- und Streifenboot (ganzjährig) vor Samos/Griechenland 1 Hubschrauber (6 Wochen) in Italien 1 Hubschrauber (1 Monat) in Italien 1 Hubschrauber (2 Monate) in Spanien Seit Beginn des Einsatzes am 1. März 2016 sind beide Kontroll- und Streifenboote der Bundespolizei durchgehend auf der Insel Samos eingesetzt. Lediglich für das Jahr 2017 sind zwei längerfristige Ausfälle von jeweils sechs Wochen bedingt durch planmäßige Werftaufenthalte zu verzeichnen. Die Einsatzbereitschaft der Hubschrauber war durchgängig gegeben. 16. Ist der für den Herbst 2018 geplante Einsatz eines „seeflugtauglichen Polizeihubschraubers “ erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)? Der Einsatz des Hubschraubers der Bundespolizei zur Unterstützung von Frontex erfolgte im Zeitraum 1. September 2018 bis 31. Oktober 2018 im Rahmen der Joint Operation INDALO in Spanien. a) Für welche konkreten Aufgaben in welchem Gebiet war der Einsatz vorgesehen , Der Einsatz erfolgte von der Basis im südspanischen Rota ausgehend zur seeseitigen Überwachung des durch Frontex zugewiesenen Einsatzraumes vor der Südküste Spaniens. b) ist das Gerät weiterhin im Einsatz und Der Einsatz war zeitlich befristet (siehe Antwort zu Frage 16). c) war die Einsatzbereitschaft durchgehend gewährleistet? Die Einsatzbereitschaft war durchgängig gewährleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333